Warum eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
In Deutschland steigt die Anzahl der Kinder, die eine kieferorthopädische Behandlung benötigen. Diese Behandlungen können oft sehr teuer werden, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht immer zu 100 Prozent übernehmen. Damit du dir deshalb keine Sorgen machen musst, gibt es Zahnzusatzversicherungen, die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen beinhalten. Darüber hinaus sind je nach Tarif noch weitere starke Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren erhalten, wie z.B. Fissurenversiegelungen oder Zahnfüllungen.
Ab welchem Alter die Versicherung abschließen?
In der Regel kannst du warten, bis sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt hat. Das ist meist mit drei Jahren der Fall. Ist dies geschehen, solltest du dich um eine Zahnzusatzversicherung kümmern. Wichtig ist es, dass du die Zahnzusatzversicherung abschließt, bevor eine Fehlstellung im Kiefer oder eine andere Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wird.
Leistungen
Um deinem Kind die bestmögliche Behandlung und Vorsorge für gesunde Zähne zu bieten, solltest du darauf achten, dass folgende Leistungen in der Zahnzusatzversicherung enthalten sind:
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Fissurenversiegelung
- Zahnfüllungen
- Prophylaxe
- Angst-und Schmerzausschaltung
Tarife
Kindern und Jugendlichen werden die gleichen Tarife angeboten, die auch Erwachsene abschließen können. Unterschieden wird zwischen Tarifen, die ab dem 21. Lebensjahr Alterungsrückstellungen bilden (und daher zu diesem Zeitpunkt einen Beitragssprung haben) und den sogenannten Risikotarifen, die dies nicht tun (diese haben, in der Regel günstigere Einstiegspreise, dafür zu festgelegten Zeitpunkten Beitragssprünge). Tarife mit und ohne Alterungsrückstellungen sind bis zum 21. Lebensjahr sehr gut miteinander vergleichbar. Neben den Beiträgen sollten auch die Leistungen der Tarife betrachtet werden: Wie lang ist die Wartezeit, wie hoch ist die Zahnstaffel oder wie hoch sind die Erstattungshöchstgrenzen bei Kieferorthopädie?
Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die vereinbarten Kosten für Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr, da eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel dann abgeschlossen ist.