Zahnzusatz­versicherung

MeinZahnschutz

Die starke Zahn­zusatz­versicherung der Allianz

  • Hohe Zahnarztkosten: Ohne eine Zahn­zusatz­versicherung müssen Sie bei einem Zahn­arzt­besuch häufig tief in die Tasche greifen. Denn meist zahlt Ihre gesetz­liche Kranken­versicherung (GKV) nur einen geringen Teil der Kosten.
  • Das zahlt die Zahnzusatz­versicherung: Die Allianz MeinZahnschutz Tarife mit Premium­-Leistungen über­nehmen bis zu 100 Prozent der Kosten. So senken Sie Ihre Eigen­beteiligung für hoch­wertigen Zahn­ersatz und Behand­lungen.
  • Weitere LeistungenNeben professioneller Zahn­reinigung sind auch Bleaching sowie Angst- und Schmerz­ausschaltung enthalten. Eltern können sich besonders über bis zu 3.000 Euro für Kiefer­orthopädie für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren freuen!
  • Sofortschutz – ohne Warte­zeiten! Nutzen Sie jetzt die günstigen Einstiegs­beiträge ab 12,94 Euro für Erwachsene.

Vorteil Sofortschutz: Zahn­zusatz­versicherung ohne Wartezeiten

Für alle MeinZahnschutz-Tarife gilt: Es gibt keine Warte­zeiten. Der Versicherungs­schutz beginnt direkt ab Vertrags­beginn. Schon ab dem 1. des kommenden Monats sind Sie abgesichert. Die Kosten für plötzliche Zahn­schmerzen & Co werden im Rahmen des gewählten Tarifs übernommen.

  • Wichtig zu wissen: Bei den Allianz MeinZahnschutzTarifen gibt es keine Wartezeit – aber in den ersten drei Versicherungs­jahren gelten Höchstbeträge (Zahn­staffel).
  • Ihr Vorteil bei der Allianz: Das erste Versicherungs­jahr endet schon zum 31.12. und das sonst übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So kommen Sie viel schneller an volle Leistungen als üblich!
  • Tipp: Schließen Sie frühzeitig ab! Denn wenn Ihr Zahn­arzt bzw. Ihre Zahnärztin bereits eine Behand­lung angeraten oder geplant hat, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht mehr möglich.

Warum brauche ich eine Zahn­zusatz­versicherung?

Weil Lächeln die schönste Art ist, Ihre Zähne zu zeigen und dieses sehr wertvoll ist. Auch mit Blick auf Ihre Finanzen sollten Sie sich für eine Zahn­zusatz­ver­sicherung entscheiden. Beispiels­weise tragen Sie mit einer profes­sionellen Zahn­reinigung wesentlich zu Zahngesund­heit und Zahnerhalt bei und können so Zahn­schmerzen vorbeugen. Gleichzeitig schließen Sie Kosten­lücken für teuren Zahn­ersatz wie Implantate oder keramisch verblendete Kronen.

Für wen ist eine Zahn­zusatz­versicherung sinnvoll?

Für alle gesetzlich Versicherten, die Wert auf einen Sofortschutz ohne Warte­zeiten legen. Und denen die Kosten­über­nahme zum Beispiel für hochwertige Füllungen, Implantate, Bleaching oder Knirscherschienen wichtig ist. Eine Zahn­zusatz­versicherung schließt Kosten­lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgt für gesunde Zähne.
Auch für Beamte bzw. Beamtinnen und Heil­fürsorge­berechtigte kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Insbesondere Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Soldaten, Soldatinnen) können eine private Zahn­zusatz­versicherung bei der Allianz abschließen.

Auf was muss man bei einer Zahn­zusatz­versicherung achten?

Sie sollten bei der Zahnzusatzversicherung auf folgende Punkte achten: Den genauen Leistungs­umfang, mögliche Beschränkungen und Alterungs­rück­stellungen. Schauen Sie auch auf Leistungs­ausschlüsse und Höchst­deckungs­summen (maximale Erstattungsbeträge in den ersten Versicherungsjahren als sogenannte Zahnstaffel). Mehr dazu finden Sie im Ratgeber „Worauf achten?“ bei einer Zahnzusatzversicherung.

Wie viel Prozent über­nimmt die Zahn­zusatz­versicherung?

Das richtet sich nach dem Leistungs­umfang des gewählten Zahn­tarifs.

Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz gibt es 100 Prozent Premium-Leistungen in allen Tarifen! Das gilt zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe sowie für Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen).

Für Zahn­ersatz, Kiefer­ortho­pädie und Aufbiss-Schienen gibt es je nach Tarif 75 Prozent bis 100 Prozent Erstattung.

Wann zahlt die Allianz Zahn­zusatz­versicherung MeinZahnschutz?

Sehen Sie hier im Über­blick, welche Leistungen von der Zahn­versicherung MeinZahnschutz über­nommen werden und welche nicht.

Ihre Zahn­zusatz­versicherung zahlt für

  • ZahnersatzInlaysImplantateZahn­behand­lung (wie Kunst­stoff­füllungen), Wurzel­kanal­behandlung (oft Zahn­wurzel­behandlung genannt) und Prophylaxe.
  • Parodontitisbehandlung.
  • Bleaching.
  • Angst- und Schmerz­aus­schaltung.
  • Kiefer­ortho­pädie bis zum 21. Geburtstag, bei Erwachsenen nur im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.
  • Behandlungen eine Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen (GOZ) und Ärztinnen bzw. Ärzte (GOÄ) im tariflichen Umfang.

Ihre Zahn­zusatz­versicherung zahlt nicht für

  • bereits laufende oder geplante Behandlungen bei Neuabschluss oder wenn Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin die Behandlungsbedürftigkeit vor Neuabschluss festgestellt hat.
  • Veneers (als rein kosmetische Zusatz­leistung).
  • Kiefer­ortho­pädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahme­fällen (z. B. Unfall oder schwere Kieferanomalien).

Was möchten Sie gerne wissen?

Rechnung einreichen: Schickt meine Zahnärztin bzw. mein Zahnarzt die Rechnung an die Versicherung? Was muss ich tun?

  • Ihr Zahnarzt bzw. Zahnärztin oder Kiefer­ortho­päde bzw. Kieferorthopädin schickt die Rechnung direkt an Sie, nicht an die Versicherung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamt­kosten der Behand­lung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetz­liche Kranken­kasse übernimmt.
  • Diese Rechnung reichen Sie dann online bei der Allianz ein: Ganz einfach digital über das Online-Portal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesund­heits-App. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen bzw. abfoto­grafieren und an uns über­mitteln. Nachdem Sie die Rechnung einge­reicht haben, erstatten wir Ihnen dann die Kosten bzw. den Erstattungsbetrag im tariflichen Rahmen.
  • Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Verträge.
  • Unser Tipp: Fordern Sie vor umfang­reicheren Behand­lungen (z. B. bei Zahn­ersatz) den soge­nannten Heil- und Kostenplan an. Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein. Dann erhalten Sie eine trans­parente Über­sicht, mit welchem Erstattungsbetrag Sie rechnen können. Also welche Kosten von der gesetz­lichen Krankenversicherung und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatz­versicherung über­nommen werden.

Was bedeutet Zahnstaffel? Kann ich eine Zahnzusatz ohne Zahnstaffel abschließen?

Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten drei Versicherungsjahren gestaffelt sind nach soge­nannten Erstattungs­beträgen. Das heißt, dass die Erstattungen für alle eingereichten Rechnungen auf folgende Höchstbeträge begrenzt sind:

  • Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
  • Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
  • Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbe­grenzt erstattet
  • Ab dem 4. Kalender­jahr leistet die Allianz unbegrenzt

Bei der Allianz zählt das erste Versicherungs­jahr als soge­nanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahn­staffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!

Der Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung ohne Zahn­staffel ist nicht möglich.

Kann ich die Zahnzusatz­versicherung steuerlich absetzen?

Genaue Informationen, wie Sie die Zahn­zusatz­versicherung in der Steuererklärung angeben, finden Sie im Ratgeber.

Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife gebildet?

Sie haben die Wahl, ob Sie die MeinZahnschutz-Tarife mit soge­nannten Alterungs­rück­stellungen wählen oder ohne. Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem niedrigeren Beitrags­verlauf einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen. Denn alle Tarife werden mit und ohne soge­nannter „Alterungs­rück­stellungen“ angeboten.

Die Tarife mit Alterungs­rückstellung gibt es ab dem 21. Geburtstag. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet – und damit kann nur der Tarif ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.

Kurz erklärt, was Alterungs­rückstellungen überhaupt bedeuten: Alterungs­rückstellungen sind quasi das Sparschwein in der Krankenzusatz­versicherung. In den MeinZahnschutz-Tarifen mit Alterungs­rückstellungen sind sie bereits in den Beitrags­zahlungen enthalten. Damit wird ein Teil des Beitrags angespart. Das hilft Ihnen später, die Beiträge stabiler zu halten, wenn Sie älter werden und wahrscheinlich mehr Zahnarztkosten haben. Denn mit den Alterungs­rückstellungen erhöht sich Ihr Beitrag aufgrund des steigenden Alters nicht.

  • Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz haben Sie ab dem 21. Geburtstag die Wahl zwischen Tarifen mit oder ohne Alterungsrückstellungen. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen ist in vielen Fällen der Beitrag zu Versicherungsbeginn niedriger, er steigt aber um einen festgelegten Beitrag an, wenn bestimmte Alterstufen erreicht wurden. Grundsätzlich sind in beiden Varianten Beitragsanpassungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und Inflation möglich.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlung & Co?

  • Als gesetzlich Versicherte:r erhalten Sie fest definierte Leistungen in Form von Festzuschüssen. Das gilt auch für Zahn­ersatz und richtet sich nach dem medizinischen Befund, nicht nach den tatsächlichen Kosten. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz die Kosten grundsätzlich nur im Rahmen der Regelversorgung erstattet. Wenn Sie hoch­wertigen Zahn­ersatz wünschen, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
  • Die Kosten einer Zahn­reinigung müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen. Bei einigen gesetzlichen Kranken­versicherungen gibt es pro Jahr einen Zuschuss zur profes­sionellen Zahn­reinigung, zum Beispiel für Zahn­reinigung während der Schwangerschaft. 
  • Implantate gehören nicht zum Leistungs­katalog der GKV. Das heißt, Sie bekommen nur einen geringen Fest­zuschuss erstattet. Nämlich so viel, wie die GKV für eine günstigere Versorgung, zum Beispiel eine Brücke, über­nehmen würde. Den Großteil der Kosten für das Implantat müssen Sie selbst tragen. 

Gibt es die Zahnzusatzversicherung auch bei fehlenden Zähnen?

Der Abschluss der Allianz Zahnzusatzversicherung ist mit bis zu drei fehlenden, nicht ersetzten Zähnen möglich – und das ohne Wartezeit.