Verkehrs­rechts­schutz­versicherung

Fahren Sie auf Nummer sicher

  • Landen Streitigkeiten nach einem Verkehrsunfall vor Gericht, kann es schnell teuer werden. Der Verkehrs­rechts­schutz sichert Sie vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits ab.
  • Nicht nur für Autofahrer:innen, für alle Verkehrsteilnehmenden ist eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung sinnvoll: Auch Fuß­gänger:innen, Rad­fahrer:innen, Fahrgäste bzw. Insassen und Insassinnen oder Fahrer:innen gemieteter Fahrzeuge sind versichert.
  • Die Allianz Rechts­schutz­versicherung für den Verkehr bietet Ihnen eine kosten­freie telefonische Erstberatung. Ebenso über­nimmt sie Kosten für Prozess, anwaltliche Beratung und Gutachten.
  • Berechnen Sie Ihren persönlichen Verkehrsrechtsschutz-Tarif ganz einfach online und schließen Sie auf Wunsch auch gleich ab.

Die Vorteile unserer Verkehrs­rechts­schutz­versicherung 

Telefonische Rechts­beratung

Wir sind rund um die Uhr für Sie da: Unsere kosten­freie Hotline erreichen Sie 24 Stunden täglich aus Deutsch­land unter 0800 11225555 sowie aus über 30 Ländern unter 00800 11225555.

Keine Wartezeit

Während bei anderen Versicherern nach Vertragsabschluss oft Wartezeiten gelten, bietet die Allianz sofortigen Versicherungsschutz.

Mediation

Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden: In geeigneten Fällen bieten wir eine außer­ge­richtliche Konflikt­lösung mit­hilfe un­ab­hängiger Mediatoren bzw. Mediatorinnen an und unter­stützen, bevor es zum Prozess kommt.

Für wen ist der Allianz Verkehrs­rechts­schutz sinn­voll?

Rechtsstreitigkeiten können schnell teuer werden – und viele verzichten aus Angst vor unabseh­baren Kosten auf den Gang vor Gericht. Ein Verkehrsrechtsschutz ist daher für alle sinnvoll, die sich vor dem Kostenrisiko eines Prozesses absichern und ihr gutes Recht geltend machen wollen.

Die Allianz Rechtsschutz­versicherung für Verkehr ist für Sie die richtige Wahl, wenn Sie …

  • finanziell abgesichert sein möchten, um Ihr Recht auch vor Gericht geltend machen zu können.
  • einen umfassenden Rechts­schutz wünschen, der Konflikte rund um den Verkehrs­bereich abdeckt.
  • im Streit- oder Schadens­fall hervor­ragenden Service sowie schnelle und kompetente Hilfe erwarten.
  • sich als Fahrrad­fahrer:in oder Fußgänger:in über die Verkehrs­rechts­schutzversicherung absichern möchten.

Wann zahlt die Verkehrs­rechts­schutz­versicherung, wann nicht?

Was deckt der Verkehrs­rechts­schutz der Allianz ab und was nicht? Diese Schadens­beispiele geben Ihnen einen Überblick.

Die Verkehrs­rechts­schutz zahlt, wenn …

  • Sie aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsbereich (auch bei Vorsatz) verurteilt werden. Zum Beispiel wegen zu schnellen Fahrens oder Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands.
  • Sie als Radfahrer:inFußgänger:in oder Jogger:in bei einem Unfall mit einem oder einer Verkehrsteilnehmer:in verletzt werden und gegen den Verursacher bzw. die Verursacherin vorgehen wollen.
  • es zu rechtliche Streitigkeiten bei Autokauf, Miet- oder Reparaturverträgen kommt.
  • Sie Einspruch gegen einen Buß­geld­bescheid oder Führer­schein­entzug einlegen, weil Sie zu Unrecht beschuldigt werden.

Die Verkehrs­rechts­schutz zahlt nicht, wenn …

  • Sie Ihr Fahrzeug für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit verwenden. Für Ihre selbstständige Tätigkeit bietet Ihnen die Allianz über den Firmen-Rechtsschutz die passende Absicherung.
  • Sie vorsätzlich einen Leistungsfall herbeiführen.
  • Sie geblitzt wurden und eine Strafe zahlen müssen. 
  • Sie Schadenersatzansprüche abwehren müssen, wie ungerechtfertigte Schmerzensgeldforderungen. 

Schmerzens­geld nach Verkehrs­unfall: Wer zahlt?

Bei Unfällen im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Körperverletzungen. Der verletzten Person steht dann häufig Schmerzensgeld zu. So unterstützt Sie Ihr Rechtsschutz für Verkehrsrecht.

Sie wurden verletzt und fordern Schmerzens­geld

Wurden Sie als Verkehrsteilnehmer:in verletzt, kann Ihnen Schmerzensgeld zustehen. Möchten Sie zum Beispiel Schmerzens­geld nach einem Verkehrsunfall einfordern, weil Sie ein Schleuder­trauma erlitten haben, unterstützt Sie Ihre Verkehrs­rechts­schutz­versicherung dabei.

Die Rechtsschutzversicherung der Allianz vermittelt Ihnen einen kompetenten Fach­anwalt oder eine kompetente Fachanwältin. Diese:r steht Ihnen beratend zur Seite. Da es keine pauschale Schmerzens­geld­tabelle für Verkehrs- bzw. Auto­unfälle gibt, spricht er oder sie Empfehlungen aus, was Ihnen rechtlich zusteht – und hilft Ihnen dabei, Ihr Recht einzuklagen.

Damit Sie kein finanzielles Risiko eingehen, wenn Sie nach einem Auto­unfall Schmerzens­geld (z. B. für Schleuder­trauma) fordern, über­nimmt Ihre Verkehrs­rechts­schutzversicherung die Kosten für Anwalt bzw. Anwältin und/oder Gutachter:in.

Sollte gegen Sie eine unberechtigte Schmerzens­geld­forderung bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kfz-Haft­pflicht­versicherung oder private Haft­pflicht­versicherung.

Was möchten Sie gerne noch zur Verkehrs­rechts­schutz­versicherung wissen?

Gibt es eine Wartezeit bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Nein. Sie können die Leistungen der Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung sofort in Anspruch nehmen. Es ist allerdings nicht möglich, Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung rückwirkend für einen bereits laufenden Streitfall zu nutzen.

Was kostet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Bei der Allianz erhalten Sie einen leistungsstarken Verkehrsrechtsschutz bereits ab 5,82 Euro im Monat.

Wie hoch Ihre Verkehrsrechtsschutzkosten genau sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem Ihr gewählter Tarif und die Anzahl der versicherten Personen.

Was mache ich, wenn ich meine Rechtsschutzversicherung brauche?

Melden Sie uns Ihren Rechtsfall über das kostenfreie Rechtsschutz-Service-Telefon unter 0800 4 720 122 (von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag von 9 bis 18 Uhr). Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne persönlich weiter, wenn Sie einen Rechtsfall melden wollen, oder Fragen zu Ihrem Vertrag oder unseren Leistungen haben.

Natürlich können Sie Ihren Rechtsfall auch schnell und unkompliziert online melden. Ihre Vertragsdaten können Sie stets mithilfe Ihrer digitalen Versicherungskarte einsehen.

Gilt mein Verkehrsrechtsschutz im Ausland?

Ja, bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung der Allianz sind Sie weltweit versichert.

Kann ich den Rechtbeistand selbst wählen?

Ja. Sie können den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin Ihres Vertrauens mit dem Fall beauftragen. Auf Wunsch vermittelt die Allianz Rechtsschutzversicherung Ihnen aber gerne einen Anwalt oder eine Anwältin, der bzw. die auf das von Ihnen benötigte Rechtsgebiet spezialisiert ist.

Gibt es eine telefonische Rechtsberatung?

Ja, als besonderen Service bietet die Allianz Rechtsschutz- und Verkehrsrechtsschutzversicherung eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Sie erreichen uns 24 Stunden am Tag aus mehr als 30 Ländern. Sie erhalten telefonisch eine kostenlose, kompetente Sofortberatung eines unabhängigen Anwalts oder einer unabhängigen Anwältin – auch im Ausland, in deutscher Sprache und im jeweiligen Landesrecht.

Gilt der Verkehrsrechtsschutz auch bei einem Autokauf übers Internet?

Hat ein Rechtsstreit seinen Ursprung im Internet, steht Ihnen die Rechtsschutzversicherung der Allianz zur Seite, wenn es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt. Sie können die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch zusammen mit dem privaten Rechtsschutz abschließen.

Ist der Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Zu steuerlichen Fragen wenden Sie sich am besten an eine:n Steuerberater:in oder informieren sich auf unserer Themenseite Steuern.

Wofür kommt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auf?

Bei einem versicherten Rechtsschutzfall übernimmt der Verkehrsrechtsschutz der Allianz alle im Verfahren anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören u. a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten oder gerichtliche Sachverständigenkosten.