Sorglos Events veranstalten
Veranstaltungshaftpflichtversicherung für Events: Auf den Punkt gebracht
- Haftungsrisiko:Als Veranstalter:in haften Sie für alle Schäden, für die Sie selbst oder von Ihnen beauftragte Unternehmen im Rahmen einer Veranstaltung verantwortlich gemacht werden können.
- Sinvoller Schutz: Aufgrund des hohen Schadenrisikos bei allen Events ist die Veranstaltungshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie sichert Sie gegen hohe Schadenersatzansprüche finanziell ab.
- Leistungen: Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den existenzbedrohenden Folgen bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden.
- Maßgeschneiderte Absicherung: Bei der Allianz können Sie Ihren Versicherungsschutz mit Zusatzbausteinen für Ihre individuellen Erfordernisse und die Größe Ihrer Veranstaltung erweitern.
Wann ist eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung notwendig?
Ob Messe, Konzert oder Hochzeit: Schnell sind bei der Durchführung eines Events Fehler und Unfälle passiert, die zu hohen Schadensersatzforderungen führen können. Mit einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützen Sie sich als verantwortliche Person vor den finanziellen Folgen im Schadenfall.
An der Durchführung einer Veranstaltung sind häufig viele Menschen und Organisationen beteiligt. Auch wenn alle Beteiligten gewissenhaft arbeiten, besteht ein Risiko für Personen-, Sach-und daraus resultierende Vermögensschäden. Im Falle eines Schadens am Veranstaltungsort haften Sie als Veranstalter:in.
Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen hohe Kosten und unberechtigte Ansprüche ab, die im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz bedrohen können. Mit der Allianz Veranstalterhaftpflicht bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Tarife für die speziellen Anforderungen und Größe Ihrer Veranstaltung.
Welche Schäden deckt die Veranstaltungshaftpflichtversicherung ab?
Im Schadenfall prüfen wir, ob Sie tatsächlich haftbar sind und die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie ab, notfalls vor Gericht.
Sind die Ansprüche berechtigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. In der Regel sind das 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden. Auf Wunsch können Sie einen höheren Versicherungsschutz vereinbaren und spezielle Risiken über Ihre maßgeschneiderte Veranstalterhaftpflichtversicherung absichern.
Personenschäden
(z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden
(z.B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
(z.B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
Zusätzliche Risiken von Veranstaltungen absichern
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert Sie umfassend gegen viele Haftpflichtrisiken bei kleineren und größeren Veranstaltungen. Erfordert Ihr Event darüber hinaus besonderen Schutz, können Sie diese Risiken zusätzlich versichern. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Absicherung für Ihre Veranstaltung.
Folgende optionale Deckungserweiterungen für die Einmalversicherung können Sie wählen:
- Abgabe von Speisen und Getränken
- Auf- und Abbau eines geliehenen Restaurationszeltes durch gestellte Richtmeister:innen
- Amtlich genehmigtes Abbrennen von Feuerwerken
Wann greift die Veranstaltungshaftpflichtversicherung, wann nicht?
Der Versicherungsschutz gilt im Schadenfall für Sie als Veranstalter:in, Ihre Mitarbeitenden und Leiharbeiter:innen. Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden ab.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung zahlt…
- …bei Schäden aus Auf-, Abbau und Durchführung der Veranstaltung (z.B. Beschädigung von Eigentum und Personen aus Unachtsamkeit).
- …Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer, Wasser oder Explosion.
- …Schäden durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit.
- …für Umweltschäden.
- …für die Abwehr eventuell unberechtigter Ansprüche gegen Sie.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn…
- …der Schaden vorsätzlich oder durch bewusstes Missachten von Gesetzen und Vorschriften herbeigeführt wurde.
- …Ihnen selbst ein Schaden entstanden ist.
- … der Schaden durch Veranstaltungsbesucher:innen verursacht wurde.
- …es zu Schäden durch die Nutzung von zulassungs- oder versicherungspflichtigen Fahrzeugen gekommen ist.
- …Schäden durch die Nichterbringung einer vereinbarten Dienstleistung entstanden sind.
Was möchten Sie gerne wissen?
Reicht die private Haftpflichtversicherung des Veranstalters oder der Veranstalterin für öffentliche Events aus?
Nein, die private Haftpflichtversicherung des Veranstalters oder der Veranstalterin (Gewerbe-Inhaber:in) kommt für Schäden im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen nicht auf.
Was kostet eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind abhängig von der Art und Größe Ihrer Veranstaltung, der Versicherungssumme und dem gewählten Tarif sowie den Zusatzbausteinen. Wir beraten Sie gerne zu Preisen und Leistungen Ihrer persönlichen Veranstaltungshaftpflicht.
Welche Veranstaltungen können abgesichert werden?
Die Allianz Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet eine umfassende Absicherung für unterschiedlichste Klein- und Großveranstaltungen.
Unsere Veranstaltungshaftpflicht versichert zum Beispiel:
- Sommerfest oder Herbstfest
- Jubiläum
- Schulabschlussfeier
- Fußballcamp
- Stadtlauf
- Hunderennen
- Kulturveranstaltungen
- Öffentliche Tanzveranstaltungen und Messen
- Umzüge und Festumzüge
Für welche Orte gilt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz der Veranstaltungshaftpflichtversicherung der Allianz besteht grundsätzlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der genaue Geltungsbereich wird vertraglich festgelegt.
Welche Deckungssummen sind im Rahmen der Veranstaltungshaftpflichtversicherung möglich?
Die Deckungssumme der Allianz Veranstaltungshaftpflichtversicherung beträgt pauschal 3 Millionen Euro für Sachschäden und Personenschäden. Auf Wunsch können Sie als Versicherungsnehmer:in eine höhere Versicherungssumme bzw. ergänzende Leistungen vereinbaren.
Haben Veranstalter:innen im Schadensfall einen Selbstbehalt zu tragen?
Die Selbstbeteiligung im Schadensfall für Veranstalter:innen bzw. Versicherungsnehmer:innen beträgt bei der Veranstaltungshaftpflichtversicherung im Rahmen einer Jahresversicherung 150 Euro. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Versicherungssumme.