Unfall­versicherung für Vereine

Vereinsmitglieder richtig absichern

Gruppen­unfall­versicherung für Ihren Verein: Für Sie zusammengefasst

  • Sinnvolle Absicherung: Eine Unfallversicherung für Vereine sichert alle aktiven und passiven Vereins­mitglieder, Angestellte sowie Ehrenamtliche im Schadenfall ab. 
  • Versicherte Unfälle: Der Ver­sicherungs­schutz greift bei Unfällen während Vereins­aktivitäten oder Ver­anstaltungen und auf den direkten Hin- und Rückwegen.
  • Erweiterbar: Für zusätzliche Sicherheit kann die Gruppen-Unfallversicherung mit einer Vereinshaftpflicht oder einer Rechtsschutz­versicherung für Vereine kombiniert werden. 
  • Leistungen: Die Gruppen-Unfallversicherung der Allianz ist eine optimale Ergänzung zu gesetzlichen Unfallversicherung und bietet eine umfangreiche Absicherung. Der Versicherungs­schutz kann mit Zusatz­bausteinen ganz nach den Be­dürfnissen Ihres Vereins angepasst werden.

Warum ist eine Unfall­versicherung für Vereine sinnvoll?

Ob ein Kreuzbandriss beim Fußballtrai­ning oder ein Sturz beim Klettern – im Vereinssport kann schnell ein Unfall passieren und zu längeren Beeinträchtigungen führen. Die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine bietet Ihren Vereinsmitgliedern eine umfassende Absicherung vor den Folgen eines Unfalls

Tätigkeiten im Vereins­umfeld fördern soziale Bindungen und stärken die körperliche Fitness. Leider kann es während sportlicher Aktivitäten beim Training, Turnier oder Wett­kampf zu Unfällen kommen. Da es sich dabei nicht um Arbeits­unfälle handelt, zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung bei Unfällen im Verein nicht für die ent­stehenden Kosten. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Gruppen-Unfall­versicherung abzuschließen, die alle Ihre aktiven, passiven und ehrenamtlich tätigen Vereinsmitglieder absichert. Die Gruppen-Unfallversicherung schützt weit über den Rahmen der gesetzlichen Unfall­versicherung hinaus und bietet auch auf den Wegen vom und zum Training sowie zu anderen Vereins­aktivitäten Sicherheit.

Im Falle einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall sind die Betroffenen dann vor den mitunter enormen finanziellen Folgen abgesichert. Die Gruppen-Unfallversicherung der Allianz unterstützt die Versicherten in allen Phasen nach einem Unfall. Auf Wunsch können individuelle Leistungsbausteine vereinbart werden, die z. B. nach einem Unfall die optimale Behandlung und Therapie gewährleisten und organisieren, damit Ihr Vereinsmitglied bestmöglich genesen sowie in den Alltag zurückfinden kann.

Vereins­unfall­versicherung: Schaden­beispiele aus der Praxis

Verletzung im Fußballtraining

Beim Abschluss­training kurz vor dem großen Spiel verletzt sich ein Mitglied eines Fußball­vereins schwer am Knie. Die Verletzung zieht eine Operation sowie einen längeren Aufenthalt in der Reha-Klinik nach sich. Ihr persönlicher Unfallberater oder Ihre persönliche Unfallberaterin übernehmen die Termin­koordination mit geeigneten medizinischen Spezialistinnen und Spezialistien. Darüber hinaus zahlt die Allianz Dank des Zusatzbausteins „Wieder-Fit“ für spezielle Therapien, die von der gesetzlichen Unfall­versicherung nicht übernommen werden.

Rettungseinsatz bei einer Berg­wanderung

Auf einer durch den Verein durchgeführten Berg­wanderung im Ausland verletzen sich mehrere Mitglieder so schwer, dass eine sofortige Bergung durch die Bergwacht eingeleitet werden muss. Als Teil der Unfall­versicherung für Vereine schickt Ihre persönliche Unfall­beratung medizinisch geschulte Dolmetschende zu Ihren Mitgliedern ins Kranken­haus und organisiert medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland. Die anfallenden Kosten hierfür übernimmt die Vereins­unfallversicherung.

Invalidität aufgrund eines Sturzes bei einer Veranstaltung

Bei einer Vereinsveranstaltung stürzt ein Mitglied so schwer, dass es zukünftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Gruppen-Unfall­versicherung unterstützt die versicherte Person durch die Zahlung einer ein­maligen Invaliditätsleistung. Außerdem kümmert sich der oder die persönliche Unfallberater:in um die Bereitstellung von medizinischen Hilfsmitteln und berät zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Zudem koordiniert er bei Bedarf weiterführende Reha-Maßnahmen sowie deren Kosten­über­nahme. 

Wann zahlt die Unfall­versicherung für Vereine, wann nicht?

Versichert sind Unfälle, …

  • die bei Vereinsaktivitäten (z.B. Sport) oder Veranstaltungen entstanden sind.
  • die sich bei satzungsmäßigen Tätigkeiten, Arbeitseinsätzen, Vereinsversammlungen oder Vereinsfeiern ereignen.
  • die auf dem direkten Weg von der eigenen Wohnung zur Vereinsveranstaltung oder während der Hin- und Rückfahrten zu Wettkämpfen oder Turnieren passieren.

Nicht versichert sind Unfälle, …

  • die privat bzw. in der Freizeit passieren und nichts mit den satzungsmäßigen Vereins­aktivitäten zu tun haben. 
  • bei denen die normale Dauer des Weges verlängert oder der Weg durch private oder eigen­wirtschaftliche Maßnahmen unterbrochen wurde.

Weitere Fragen rund um die Unfall­versicherung für Ihren Verein

Welche Vereine sind durch die Vereinsunfallversicherung versichert?

Die Unfallversicherung für Vereine kann sowohl für eingetragene Vereine, als auch für Verbände wie Sport- und Musikvereine, Freiwillige Feuerwehr oder ähnliche Verbände abgeschlossen werden.

Gilt die Unfallversicherung für alle Vereinsmitglieder?

Die Unfallversicherung für Vereinsmitglieder ist für alle aktiven und passiven Vereins­mitglieder und Funktionsträger:innen wie z.B. Vorstands­mitglieder möglich. Um die Leistungen der Gruppen-Unfall­versicherung zu beanspruchen, müssen Vereine jedoch zwingend Mitgliederlisten führen und diese strikt nach aktiven und passiven Mitgliedern trennen.

Unfallversicherung für Vereine – wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten für eine Unfallversicherung für Vereine hängen von verschiedenen Faktoren, z. B. der Vereinsart, der Anzahl der Mitglieder oder der Höhe der gewünschten Versicherungssummen ab. Wir beraten
 Sie gerne.

Schützt die Vereinsunfallversicherung auch bei Unfällen im Ausland?

Die Vereinsunfallversicherung gilt weltweit. Das bedeutet, dass die Unfallversicherung für Vereine auch dann leistet, wenn sich ein Unfall im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit im Ausland ereignet hat.