Abgesichert sein, wenn Ihr Tier etwas angestellt hat
Tierhalterhaftpflicht kurz erklärt
- Missgeschicke passieren: Auch wenn Ihr Hund oder Ihr Pferd sehr gut erzogen ist, lassen sich Missgeschicke nicht immer verhindern. Als Tierhalter:in haften Sie für Ihr Haustier. Die Allianz Tierhalter-Haftpflicht sichert Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Ihr Tier Dritten zufügt.
- Kleiner Beitrag – große Leistung: Schon ab 5,85 € sind Sie bis zu einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro versichert und erhalten Leistungen im Falle einer Tierbergung oder bei einem ungewollten Deckakt. Die Allianz Tierhalter-Haftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
- Schutz nach Maß: Je nach Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis können Sie mit der Tierhalterhaftpflicht Schäden sogar bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro absichern.
- Umfangreicher Schutz: Versichert sind auch Miteigentümer:innen, Mithalter:innen oder Hüter:innen sowie Reiter:innen und Reitbeteiligte.
Tierhalterhaftpflicht Tarife im Vergleich
Bei der Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung können Sie aus drei Tarifen wählen: Smart, Komfort und Premium. Hier erfahren Sie im Tierhaftpflicht-Vergleich, welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist.
Folgende Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:
- Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schutz bei Mietsachschäden
- Schutz beim Gebrauch ohne Maulkorb oder ohne Leine
- Abwehr nicht berechtigter Forderungen – auch vor Gericht
Häufige Fragen: Was möchten Sie gerne zur Tierhalter-Haftpflicht wissen?
Warum brauche ich als Halter:in von Hunden oder Pferden eine extra Haftpflichtversicherung?
Haftpflicht betrifft jede Person, die einer anderen Person einen Schaden zufügt. Das Gesetz verpflichtet Tierhalter:innen bei Schäden durch privat gehaltene Hunde oder Pferde Schadensersatz zu leisten. Und zwar auch dann, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt beachtet und selbst keine Schuld haben.
Für private Tierhalter:innen gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch das willkürliche Verhalten des Tieres (sog. „Tiergefahr“) ausgelöst. Der Vorteil einer Tierhalterhaftpflicht: Fügt Ihr Hund oder Pferd Dritten Schaden zu und entstehen hieraus Schadensersatzansprüche, springt Ihre Versicherung ein und übernimmt die Kosten.
Gilt die Versicherung nur für den oder die Tierhalter:in oder sind auch andere versichert?
Die Allianz Tierhalterhaftpflicht gilt nicht nur für den oder die Tierhalter:in. Mitversichert sind auch Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Hüter:innen, Reiter:innen und Reitbeteiligte des versicherten Vierbeiners. Vorausgesetzt, sie üben diese Funktion nicht gewerbsmäßig aus (z. B. als professionelle Hundesitter:innen).
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz im Rahmen der Tierhalterhaftpflicht besteht in der Bundesrepublik Deutschland. Und zwar rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt – auch bei vorübergehenden (d.h. nicht im Vorhinein auf Dauer ausgelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland.
Die Leistungen im Überblick: Das bietet Ihnen die Tierhalterhaftpflicht der Allianz
Als Halter:in haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anderen Personen und deren Eigentum zufügt. Die Allianz Tierhalterhaftpflicht schützt Sie vor unkalkulierbaren Kosten, die durch Schadensersatzforderungen Dritter entstehen können. Was genau die Versicherung leistet, erfahren Sie hier.
Wer ist bei der Tierhalterhaftpflicht versichert?
Der Schutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung gilt für Sie als private:n Tierhalter:in. Von Ihrer Tierhalterhaftpflicht profitieren aber auch andere Personen, dazu gehören zum Beispiel Personen, die Ihr Tier hüten, Mit-Eigentümer:innen, Fremdreiter:innen oder auch Reitbeteiligungen (Mitversicherte). Die Versicherungsleistung können aber nur Sie geltend machen.
Versichert sind somit zum Beispiel Personen, die Ihren Hund beaufsichtigen oder solche, die Ihr Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten.
Leistungen der Allianz Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflicht der Allianz schützt Siebei folgenden Gefahren, die von Ihrem Hund oder Pferd ausgehen können:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt den Schadensersatz, wenn Ihr Vierbeiner andere Personen verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Vorausgesetzt, die Schadensersatzforderung ist berechtigt. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls vor Gericht. Mit einer der höchsten Versicherungssummen am Markt (bis zu 100 Millionen Euro) sind Sie dabei optimal geschützt.
- Mietsachschäden: Die Allianz übernimmt die Kosten, wenn Ihr Tier von Ihnen gemietete Immobilien oder Teile davon beschädigt. Das kann zum Beispiel Ihre eigene Mietwohnung sein, aber auch gepachtete Stall- und Pferdeboxen oder Koppelzäune. Mitversichert sind auch geliehene oder gemietete bewegliche Gegenstände, etwa die Einrichtung Ihrer Ferienwohnung. Voraussetzung ist, dass die Schäden nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.
- Deckakt: Ihre Tierhalterhaftpflicht springt ein, wenn Dritten Schäden durch einen gewollten oder ungewollten Deckakt entstehen.
- Forderungsausfalldeckung: Ihnen entsteht ein Personen- oder Sachschaden durch ein anderes Pferd oder einen anderen Hund. Dann kommt die Allianz Tierhalterhaftpflicht für Ihre Schadensersatzansprüche auf, wenn der oder die Halter:in des Tieres nicht versichert und zahlungsunfähig ist.
- Bergung: Die Kosten für die Bergung Ihres Tieres, wenn es sich in einer Notlage befindet und sich nicht selbst befreien kann, werden übernommen. Dazu gehören unter anderem auch die Kosten für Einsätze von Feuerwehr, Polizei oder technischem Hilfswerk. So sind Sie und Ihr Tier in Notfällen optimal abgesichert.
Für welche Tiere kann ich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen?
Bei der Allianz können Sie eine private Tierhalterhaftpflicht für Hund oder Pferd abschließen. Der Schutz ist für jeden Hund und für jedes Pferd abschließbar – unabhängig von Alter oder Rasse des Tieres.
Eine Tierhaftpflichtversicherung für Ihre Katze ist nicht notwendig, denn alle Schäden, die Ihr Stubentiger anderen Personen oder deren Eigentum zufügt, übernimmt bereits Ihre Allianz Privat-Haftpflichtversicherung.
3 Situationen, in denen die Tierhalterhaftpflicht Sie schützt:
Diese drei Praxisbeispiele zeigen, in welchen Situationen die Allianz Tierhalterhaftpflicht greift – und warum die Absicherung für Tierbesitzer:innen sinnvoll ist:
- Beim Joggen im Stadtpark rennt Ihr Hund ohne ersichtlichen Grund auf ein spielendes Kind zu und beißt es in den Arm. Auf Sie kommen nicht nur Kosten für die medizinische Behandlung und Schmerzensgeld zu. Sondern auch für den Verdienstausfall der Eltern, die das verletzte Kind anfangs rund um die Uhr zu Hause betreuen. Ihre Allianz Tierhalterhaftpflicht trägt die Gesamtkosten in Höhe von 30.000 Euro.
- Sie vergessen, die Tür der Pferdebox richtig zu verschließen. Ihr Pferd bricht daraufhin aus dem Stall aus und rennt auf die nahe gelegene Autobahn. Es kommt zu einem Auffahrunfall mit mehreren Pkw, bei dem sechs Personen sich teils schwer verletzen. Die Tierhalterhaftpflicht der Allianz übernimmt die Sach- und Personenschäden in Höhe von über 600.000 Euro.
- Im Italienurlaub lassen Sie Ihren Hund kurz alleine in Ihrem Hotelzimmer, um in Ruhe zu frühstücken. Während Ihrer Abwesenheit knabbert der Vierbeiner ein Ledersofa an und stößt eine teure Lampe um. Ihre Allianz Tierhalter-Haftpflichtversicherung zahlt über 2.500 Euro für die Schäden am Hotelmobiliar.
Wann zahlt die Tierhalterhaftpflicht für Pferd und Hund, wann nicht?
In welchen Fällen die Allianz Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet und in welchen Situationen kein Versicherungsschutz besteht, erfahren Sie hier.
Ihre Tierhalterhaftpflicht zahlt, wenn…
- … Ihr Hund oder Pferd eine privat gemietete oder gepachtete Immobilie (z. B. Mietwohnung oder Pferdebox) beschädigt. Das gilt auch für Vermögensschäden, die dadurch entstehen.
- … Ihr Vierbeiner bei der privaten Teilnahme an einer Hunde- oder Reitsportveranstaltung einen Schaden verursacht. Das gilt auch für Training und Vorbereitung.
- … Ihr Hund nicht angeleint ist oder keinen Maulkorb trägt und deshalb einen Schaden verursacht.
- … Ihr Pferd während des Weidegangs oder bei Offen- bzw. Laufstallhaltung Schäden verursacht.
Ihre Tierhalterhaftpflicht zahlt nicht, wenn…
- … Sie Pferde oder Hunde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten (z. B. für Hunde- oder Pferdezucht). Dann sind Sie mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung geschützt.
- … Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführen.
- … Ihr Tier Ihnen oder Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, Schaden zufügt.
Gesetzliche Vorgaben: Ist eine Tierhalterhaftpflicht verpflichtend?
Nein, eine grundsätzliche Versicherungspflicht besteht nicht. Pferdebesitzer:innen zum Beispiel sind in Deutschland nicht verpflichtet, eine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Anders sieht es für Hundebesitzer:innen aus: Hier ist es vom Bundesland abhängig, ob Sie eine Hundehaftpflichtversicherung benötigen. Einige Bundesländer verlangen Haftpflichtschutz nur für als gefährlich geltende Hunderassen. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen hingegen ist die Versicherung für jeden Hundebesitzer und jede Hundebesitzerin Pflicht.
Grundsätzlich ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für jede:n Tierhalter:in empfehlenswert, um sich finanziell gegen Schäden abzusichern, die das Tier anrichten könnte.
Weitere Informationen – Was Sie außerdem noch interessieren könnte:
Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?
Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der oder die Verursacher:in wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommen wir mit der Forderungsausfalldeckung für Ihre Ansprüche auf. Diese Leistung ist bereits ab der Linie Smart inklusive und gilt auch für Personenschäden, die durch Vorsatztaten Dritter entstanden sind (Gewaltopferschutz).
Lesen Sie mehr: Ausfalldeckung
Kann ich die Tierhalterhaftpflicht steuerlich absetzen?
Ja, Sie können die Tierhalterhaftpflicht steuerlich geltend machen, indem Sie die Beiträge unter den Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Brauche ich für jedes Tier eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Als Hunde- oder Pferdehalter benötigen Sie eine separate Hundehalterhaftpflicht für alle Ihre Hunde und eine separate Pferdehalterhaftpflicht für Ihrer Pferde. Der Grund: Mit mehr als einem Tier steigt das Schadensrisiko. Um das höhere Risiko abzudecken, ist eine Versicherung für jeden der vorhandenen Vierbeiner notwendig. Ausnahme: Welpen Ihres Hundes und Fohlen Ihres Pferdes sind ab Geburt bis zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres mitversichert.
Besitzen Sie mehrere Hunde oder Pferde werden diese also jeweils in einer Police zusammengefasst, so dass Sie nicht mehrere einzelne Verträge abschließen müssen.
Ist die Tierhaftpflichtversicherung ohne Selbstbeteiligung?
Die Tierhalterhaftpflicht der Allianz bietet flexible Optionen, einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Unabhängig von Ihrer Tarifwahl können Sie eine Versicherung abschließen, bei der entweder keine Selbstbeteiligung anfällt oder zwischen den Optionen 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro und 1.000 Euro Selbstbeteiligung wählen. Bei Auswahl einer Selbstbeteiligung verringert sich der Beitrag. Im Schadenfall wird Ihre Selbstbeteiligung von unserer Schadenzahlung an Sie abgezogen.
Gilt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch, wenn mein Hund nicht an der Leine ist?
Ja, die Allianz Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz auch dann, wenn Ihr Hund nicht an der Leine ist. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die örtlichen Vorschriften und Gesetze bezüglich der Leinenpflicht beachten, um im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Für weitere Einzelheiten lesen Sie bitte die Versicherungsbedingungen.
Bin ich auch versichert, wenn der oder die Nachbar:in meinen Hund ausführt?
Ja, es werden auch Schäden abgedeckt, die entstehen, wenn eine dritte Person, wie z. B. Ihr:e Nachbar:in, Ihren Hund mit Ihrer Erlaubnis beaufsichtigt. Details zu mitversicherten Personen finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Allianz Tierhalterhaftpflicht.