Leistungsstarkes Schutzkonzept für Ihr Unternehmen
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen: Auf den Punkt gebracht
- Wichtig für alle Unternehmen: Der Straf-Rechtsschutz ist für jedes Unternehmen geeignet, das seine Mitarbeitenden gegen Risiken und hohe Kosten eines Strafverfahrens absichern möchte.
- Sinnvoller Schutz: Der Straf-Rechtsschutz sichert Sie finanziell und rechtlich ab. Die Versicherung übernimmt u.a. Anwalts-, Verfahrens-, Reise- und Dolmetscherkosten und schützt vor einer strafrechtlichen Verfolgung.
- Immer für Sie da: Mit dem kostenfreien Allianz Strafverteidiger-Notruf stehen Ihnen rund um die Uhr erfahrene Strafverteidiger:innen zur Seite.
- Umfassend abgesichert: Der Allianz Straf-Rechtsschutz für Firmen ist eine idealer Zusatzschutz zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.
Warum eine Straf-Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist
Ein Straf-Rechtsschutz ist für jedes Unternehmen geeignet, das seine Mitarbeitenden gegen die Risiken und Kosten einer strafrechtlichen Verfolgung absichern möchte.
Ein Vorwurf oder anonymer Hinweis reicht aus – schon ermittelt ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin und eröffnet ein Strafverfahren. Damit kommen unvorhersehbare Kosten auf Sie zu. Schlägt Ihr Fall in der Öffentlichkeit hohe Wellen, beschädigt er das Image Ihres Unternehmens.
Der Straf-Rechtsschutz sichert Sie finanziell und rechtlich ab: Er zahlt Auslagen, Anwalts- und Verfahrenskosten und vermittelt Sie an erfahrene Strafverteidiger:innen. Diese beraten Sie umfassend und arbeiten eine Verteidigungsstrategie für Sie aus.
Was beinhaltet der Straf-Rechtsschutz?
Schutz für alle Unternehmensbereiche
Der Straf-Rechtsschutz gilt für alle Aktionsbereiche Ihres Unternehmens (z.B. Produktion, Betriebssicherheit, Umweltschutz und kaufmännische Organisation) und alle Mitarbeitenden: vom freien Mitarbeiter bis zur Aufsichtsrätin.
Beratung rund um die Uhr
Der kostenfreie Allianz Strafverteidiger-Notruf ist 24 Stunden am Tag für Sie da. Unabhängige und erfahrene Strafverteidiger:innen beraten Sie in dringenden Fällen – und helfen Ihnen auch im Ausland weiter.
Volle Kostendeckung
Der Rechtsschutz übernimmt die Honorare der Fachanwältinnen und Fachanwälte in der Regel vollständig sowie die Kosten für das gesamte Verfahren inklusive aller Auslagen, z.B. für Bezeugende und Sachverständige, Reisen und Dolmetscher:innen. Für eine Strafkaution erhalten Sie ein Darlehen.
Endlose Rückversicherung
Beginnt das Ermittlungsverfahren im versicherten Zeitraum, übernimmt die Allianz auch Kosten für Verstöße vor Vertragsbeginn. Der Schutz gilt außerdem, wenn das Verfahren vor Vertragsbeginn eingeleitet wurde, Sie aber nachweislich nichts davon gewusst haben.
Wann zahlt die Straf-Rechtsschutzversicherung, wann nicht?
Ihre Straf-Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn …
- … Sie im Rahmen von Ermittlungen und Verfahren für Zeugen- und Sachverständigenauslagen sowie Anwalts-, Gerichts- und Dolmetscherkosten aufkommen müssen.
- … das Ermittlungsverfahren im versicherten Zeitraum beginnt. Dann übernimmt der Straf-Rechtsschutz auch Kosten für Verstöße, die vor Vertragsbeginn liegen.
- … das Verfahren vor Vertragsbeginn eröffnet wurde und Sie nachweislich nichts davon gewusst haben.
Ihre Straf-Rechtsschutzversicherung zahlt nicht, wenn …
- … Sie vorsätzlich eine Straftat begangen haben und ein Gericht diese rechtskräftig verurteilt hat.
- … ein Verfahren wegen Preis-, Markt-, Ausschreibungs- und Bedingungsabsprachen gegen ein versichertes Unternehmen eröffnet wurde. Alle sonstigen kartellrechtlichen Verfahren sind abgesichert.
Was möchten Sie gerne wissen?
Wann gilt der Straf-Rechtsschutz?
Der Rechtsschutzfall gilt als eingetreten, wenn ein Ermittlungsverfahren oder ein anderes versichertes Verfahren gegen versicherte Personen eingeleitet wird, Durchsuchungs- oder Beschlagnahmemaßnahmen erfolgen oder die Aufforderung zur Zeugenaussage erfolgt.
Wie hoch ist die Wartezeit bei der Straf-Rechtsschutzversicherung?
Die Straf-Rechtsschutzversicherung können Sie sofort und ohne Wartezeit in Anspruch nehmen.
Welche Kosten erstattet der Straf-Rechtsschutz?
Die Straf-Rechtsschutzversicherung erstattet im Rahmen Ihrer Vertretung und Verteidigung folgende Kosten:
- Gebührenvereinbarungen mit qualifizierten Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen (ab der Smart-Linie)
- Honorare für privat bestellte Sachverständige
- Zeugenbetreuung, auch von Kronzeuginnen und -zeugen
- Reisekosten für Rechtsvertretung und Versicherte
- Firmenstellungnahme bei Ermittlungen „gegen unbekannt“ im Unternehmen
- Verfahrenskosten inkl. Auslagen von (Kron-)Zeugen und (Kron-)Zeuginnen sowie Sachverständigen
- Nebenklagenkosten, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen
- Übersetzungen und Dolmetscher:innen
- Strafkautionen als Darlehen
- Übernahme aller Vorschüsse
- Kommunikationsberater:innen für Öffentlichkeitsarbeit
- Recherchekosten, z.B. einer Wirtschaftsdetektei
Was kostet der Straf-Rechtsschutz?
Verteidigungskosten sind ein unkalkulierbares Risiko – der Straf-Rechtsschutz dagegen nicht. Die Kosten für den Straf-Rechtsschutz sind abhängig von der gewählten Linie und der Versicherungssumme. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl.
Wie handhabt die Straf-Rechtsschutzversicherung vorsätzliches Handeln?
Solange der Vorwurf des Vorsatzes im Raum steht, besteht Versicherungsschutz. Er entfällt rückwirkend, sobald eine Verurteilung wegen Vorsatzes rechtskräftig wird.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin und nicht das Gericht das Urteil über eine vorsätzlich begangene Straftat fällt.