Vorsorgen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen.
Was ist eine Rürup-Rente?
Eine Rürup-Rente oder Basisrente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rentenprodukte der Allianz sind BasisRenten. Jede dieser Rürup-Renten verbindet eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen in der Ansparphase. So können Sie sich eine sichere Altersvorsorge steuerlich gefördert aufbauen. Die Rürup-Renten der Allianz sind die richtige Wahl für Sie, wenn Sie selbstständig, freiberuflich tätig oder Gutverdiener:in sind.
Die Rürup-Renten der Allianz
BasisSofortRente
Sofortiger Rentenbeginn nach Zahlung des Einmalbeitrages
BasisRente
Lebenslange, steuerlich geförderte Altersvorsorge
BasisRente StartUp
Reduzierte Anfangsbeiträge und voller Berufsunfähigkeitsschutz
Leistungen der Allianz Rürup-Renten
- Steuerminderung: Ihre Beiträge in die Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuermindernd. Machen Sie als einzelveranlagte Person 2025 bis zu 100 Prozent von 29.344 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend. Für zusammenveranlagte Ehegatten und Ehegatinnen oder eingetragene Lebenspartner:innen sind bis zu 100 Prozent des Höchstbetrags von 58.688 Euro möglich. Welche individuellen steuerlichen Vorteile sich bei einer Rürup-Rente ergeben können, erfahren Sie durch unseren Rechner zur BasisRente.
- Hinterbliebenenschutz: Für den Fall Ihres Todes ist Ihre aufgebaute Vorsorge nicht verloren, wenn Sie vereinbaren, dass Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine Rente aus den gezahlten Altersvorsorgebeiträgen erhalten. Versorgungsberechtigte Personen sind Ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in beziehungsweise kindergeldberechtigte Kinder. Über die BeitragsrückgewährPolice können Sie für den Fall Ihres Todes sogar eine beliebige Person mit einer einmaligen Kapitalauszahlung absichern.
- Individuelle Vorsorge: Ihre Vorsorge können Sie individuell gestalten – mit den Allianz Vorsorgekonzepten von chancen- bis sicherheitsorientiert. Mit der Kombination Ihrer BasisRente z.B. mit dem Vorsorgekonzept InvestFlex können Sie aus verschiedenen ETFs sowie gemanagten Fonds des qualitätsgeprüften Allianz TopFonds-Universums wählen und dabei auch eine steuerliche Förderung nutzen.
Vorteile unserer Rürup-Rente
Sichere Rente
Sie bekommen eine lebenslang garantierte Rente. Zusätzlich können Sie eine attraktive Verzinsung aus der Überschussbeteiligung der Allianz erhalten, die Ihre Rente erhöht.
Hohe Flexibilität
Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bei Vertragsabschluss, während der Vertragslaufzeit und zum Rentenbeginn ermöglichen eine individuelle Altersvorsorge.
Steuerliche Förderung
Eine Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert und während der Einzahlungsphase können Sie 100 Prozent Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen.
Für wen ist eine BasisRente geeignet?
Geeignet
- Für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen, die keine Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk einzahlen.
- Für Besserverdienende, die aufgrund des Steuersatzes in der Ansparphase von einem attraktiven Steuervorteil profitieren können und deren Versorgungslücke in der Regel besonders hoch ist.
- Für Personen, die kurz vor der Rente stehen und mit einer einmaligen Beitragszahlung in eine Rürup-Rente lebenslang für ihr Alter vorsorgen möchten.
- Für Personen, die die Riester-Förderung bereits voll ausgeschöpft haben.
Weniger geeignet
- Für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen.
- Für Personen, die während der Ansparphase die Möglichkeit haben wollen, auf ihr Kapital zuzugreifen.
- Für Personen, die im Alter eine Kapitalauszahlung benötigen.
Gestalten Sie Ihre BasisRente individuell
Wenn es um Ihre Vorsorge geht, haben Sie genaue Vorstellungen, wie chancenorientiertdie Kapitalanlage Ihrer Beiträge sein darf und welche Sicherheiten Sie möchten. In unserem Portfolio an Vorsorgekonzepten finden Sie die zu Ihren Wünschen passende Lösung. Sie entscheiden selbst, wie Sie die Balance zwischen Renditechancen und Sicherheit gewichten möchten. Bei der Wahl der passenden Rürup-Rente für Ihre Bedürfnisse unterstützen wir Sie mit unseren flexiblen Vorsorgekonzepten.
So funktioniert die BasisSofortRente
Die BasisSofortRente der Allianz ist die ideale Rürup-Rente für Sie, wenn Sie kurz vor dem Rentenbeginn stehen und bei Vertragsabschluss einen Betrag von mindestens 3.000 Euro aufwenden können. So funktioniert sie: Sie zahlen einen einmaligen Betrag ein – die Allianz garantiert Ihnen dafür eine Rente, ab sofort, so lange Sie leben. Während des Rentenbezugs kann Ihre Rente noch steigen, da wir Sie weiterhin an den Überschüssen beteiligen. So haben Sie auf Dauer verlässliche Einkünfte und profitieren steuerlich.
Die Rentenzahlungen aus BasisRenten, also auch Rentenzahlungen aus der BasisSofortRente, werden wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert. Die BasisSofortRente ist dadurch besonders geeignet für Besserverdienende ab dem vollendeten 62. Lebensjahr, die mit einer einmaligen Beitragszahlung einen sofortigen, steuerlich begünstigten und sicheren Rentenanspruch erwerben wollen.
Häufige Fragen zur BasisRente
Was ist eine Rürup-Rente (BasisRente)?
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Mit einer Rürup-Rente können Sie Ihre Rentenlücke schließen und dabei von Steuervorteilen profitieren.
Bei der Allianz stehen Ihnen drei verschiedene Rentenprodukte zur Verfügung, bei denen Rürup-Förderung möglich ist. Diese drei Produkte heißen BasisRente, BasisSofortRente und BasisRente StartUp.
Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?
Bei den Höchstbeträgen sind auch die Gesamtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.
Was ist, wenn ich nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliege?
Bei Beamten bzw. Beamtinnen und gleich zu behandelnden Personen gibt es Besonderheiten. Gleich zu behandelnde Personen sind insbesondere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die anlässlich ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben. Wenn Sie zu einer der genannten Personengruppen gehören, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Allianz-Kontakt.
Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?
Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu 100 Prozent von 29.344 Euro (für Einzelveranlagte) beziehungsweise bis zu 100 Prozent von 58.688 Euro (für zusammenveranlagte Eheleute oder eingetragene Lebenspartner:innen) im Jahr 2025 steuerlich geltend gemacht werden.
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.
Die beiden Produkte sind jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders geeignet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Allianz-Kontakt vor Ort.
Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?
Die Rürup-Rente wird wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2058 gilt eine Übergangsregelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2025 liegt er bei 83,5 Prozent. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 835 Euro versteuert werden.
Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 165 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Regelmäßige Erhöhungen der Rente haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Freibetrags.
Unterliegt die Rürup-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 5.512,50 Euro im Monat (66.150 Euro pro Jahr).
Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.