Ihre private Altersvorsorge – staatlich gefördert
Was ist eine Riester-Rente?
Erklärung: Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird – durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuervorteile.
- Zulagen vom Staat: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Riester-Rente gleich mehrere Zulagen bekommen. Neben der Grundzulage beispielsweise auch die Kinderzulage oder den Berufseinsteiger-Bonus.
- Produktdetails: Die Allianz RiesterRente garantiert Ihnen ein Leben lang eine sichere Rente. Zum Rentenbeginn stehen dafür mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung. Dabei können Sie den Fokus entweder auf Sicherheit legen oder Sicherheit mit den Chancen am Kapitalmarkt kombinieren.
Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?
Wenn Sie einer der in der Grafik abgebildeten Berufsgruppen angehören, können Sie die Vorteile einer Riester-Rente gut nutzen. Wesentliche Details zu den Zulagen und möglichen Steuervorteilen finden Sie in der folgenden Erläuterung oder auf unserer Seite zur Riester-Förderung. Wie hoch können Ihre Riester-Zulagen und gegebenenfalls Ihre Steuervorteile ausfallen? Entdecken Sie es mit unserem Riester-Rechner.
Profitieren Sie mit der Riester-Rente von verschiedenen Zulagen
Sie erhalten die vollen jährlichen (Riester-)Zulagen, wenn Sie 4 Prozent Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr in Ihren Vertrag einzahlen:
- die Grundzulage von 175 Euro
- die Zulage von 175 Euro für mittelbar förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner:innen
- die Kinderzulage von 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder
- den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige
Grundsätzlich erhalten Sie die Zulagen der Riester-Förderung nicht automatisch, sondern müssen diese selbst beantragen. Gerne nimmt die Allianz Ihnen diesen Aufwand ab. Am einfachsten ist das mit einem Antrag auf Dauerzulage, der die Allianz ermächtigt, für Sie die jährlichen Zulagen zu beantragen.
Neben den Zulagen können Sie von möglichen Steuervorteilen profitieren, denn: in Ihrer Steuererklärung können Sie Ihre gezahlten Beiträge gemeinsam mit den Zulagen bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen.
Die Leistungen aus der RiesterRente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und sind als sonstige Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Rentenbezug aufgrund gesunkenen Einkommens meist niedriger als im Erwerbsleben.
Ausführliche Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie hier: Riester-Förderung
Vorteile Riester-Rente der Allianz
Lebenslang garantierte Rente
Die Allianz RiesterRente garantiert Ihnen ein Leben lang eine sichere Rente. Zum Rentenbeginn stehen dafür mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung.
Individuelle Ausrichtung
Sie können den Fokus entweder auf Sicherheit legen oder Sicherheit mit den Chancen am Kapitalmarkt kombinieren. Wir bieten auf Basis unserer Erfahrung und Anlagekompetenz eine Vielzahl unterschiedlicher Vorsorgekonzepte.
Staatliche Förderung
Die leistungsstarke Altersvorsorge der Allianz bietet staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile. Der Einschluss einer geförderten Berufsunfähigkeitsrente zur Beitragssicherung ist möglich.
Für wen und wann ist die Allianz RiesterRente sinnvoll?
Sinnvoll
- Für alle förderberechtigten Personen, insbesondere Pflichtversicherte der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie Beamte und Beamtinnen.
- Für kinderreiche Familien, sofern Sie förderberechtigt sind, dank der jährlichen Kinderzulagen.
- Um auch als Ehegatte, Ehegattin oder eingetragene Lebenspartner:in eines oder einer Förderberechtigten von einer staatlichen Förderung für die Altersvorsorge zu profitieren.
Nicht sinnvoll
- Wenn Sie als selbstständige Person weder mittelbar förderberechtigt noch rentenversicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung sind.
- Wenn Sie in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind, zum Beispiel als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin, Arzt bzw. Ärztin oder Apotheker:in.
- Für Rentner:innen, die bereits eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.
Häufige Fragen zur Riester-Rente
Was ist die Anbieternummer?
Jedes Versicherungsunternehmen, dass Riester-Produkte anbietet, besitzt eine sogenannte Anbieternummer.
Die Anbieternummern der Allianz lauten:
- Allianz Lebensversicherung: AN0204000186
- Allianz Pensionskasse: AN0206000507
- Allianz Pensionsfonds: AN0205000136
- Allianz Baufinanzierung: AN0904000486
Die Anbieternummer wird u.a. für die Steuererklärung benötigt.
Sie finden die erforderlichen Informationen für Ihre Steuererklärung – auch die Anbieternummer – in Ihrer jährlichen Information, die wir Ihnen in der Regel im ersten Quartal eines Jahres zuschicken.
Wie unterscheidet sich die Riester-Rente von der Rürup-Rente?
Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – dafür sind Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar beziehungsweise förderfähig.
Die Rürup-Rente bietet Ihnen die Möglichkeit, im Jahr 2025 Beiträge bis maximal 29.344 Euro (für Einzelveranlagte) beziehungsweise bis maximal 58.688 Euro (für zusammenveranlagte Eheleute oder eingetragene Lebenspartner:innen) steuerlich geltend zu machen. Diese Beiträge werden 2025 bis zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt. Bei den genannten Höchstbeträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zur Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen.
Übrigens sind die Produkte jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders sinnvoll. Unser persönlicher Allianz-Kontakt vor Ort berät Sie gerne.
Warum eine private Altersvorsorge wichtig ist
Unterliegt die Riester-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Die Riester-Rente unterliegt in der Auszahlungsphase nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, soweit die berechtigte Person Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist.
Ist die berechtigte Person in der Auszahlungsphase freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, unterliegt die Riester-Rente der Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung zu entrichten. Im Jahr 2025 liegt die Grenze bei 5.512,50 Euro monatlich.
Wenn die berechtigte Person privat kranken- und pflegeversichert ist, sind die Einnahmen aus der Riester-Rente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Was bedeutet die „Renteninformation“ für meine private Vorsorge?
Einmal im Jahr erhalten alle gesetzlich Rentenversicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und in Summe mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, Post von der Deutschen Rentenversicherung. Diese Renteninformation gibt Auskunft über die hieraus zu erwartende Altersrente und deren Entwicklung bei möglichen Anpassungen in der Zukunft. Das kann sehr hilfreich sein, um die eigene Versorgungslücke zu ermitteln. Von den in der Renteninformation genannten Werten, so auch von der zukünftigen gesetzlichen Altersrente, gehen gegebenenfalls noch Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Kann ich die Riester-Förderung auch bei einer Betriebsrente nutzen?
Ja, bei der Entgeltumwandlung kann eine Arbeitnehmer:in auch die sogenannte Riester-Förderung nutzen, um von Zulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug profitieren. Er oder sie wählt diese Möglichkeit dann anstelle der sogenannten Bruttoentgeltumwandlung, also anstelle der Befreiung seiner oder ihrer Beiträge von Steuern und Sozialabgaben.