Reise­rücktritts­versicherung

Schützen Sie sich vor Storno­kosten bei unvorher­gesehenen Ereignissen

Reise­rücktritts­versicherung kurz erklärt

  • Der Reise­rücktritt-­Schutz sichert Sie bei vielen Ereignissen, die zu einem Reise­rücktritt führen können, ab und bietet zusätzlich Schutz bei vorzeitigem Reise­abbruch, damit Sie jede Last Minute Reise sorgen­frei antreten können.
  • Sie sind vor unerwarteten Kosten geschützt, falls Sie Ihre Reise aufgrund von schweren Ereignissen bis zu einem Tag vor Reise­beginn stornieren müssen.
  • Neben der Reise­rücktritts­versicherung umfasst unser Angebot eine Verspätungs-­Versicherung und einen Sport & Aktiv-Versicherung, ideal für jeden, der einmalig oder inner­halb eines Jahres Voll­schutz genießen möchte.
  • Mit unserem Jahres-Reiseschutz sind Sie flexibel – auch bei spontanen Reisen: Er sichert Sie bei beliebig vielen Reisen im Versicherungsjahr rund um den Globus ab. 
  • Unsere 24/7 Reise-Assistance garantiert Ihnen und jeder versicherten Person schnelle und effiziente Hilfe bei persönlichen Notfällen. So reisen Sie mit einem guten Gefühl.

Reise­rücktritt-Schutz – Leistungen im Überblick

Der Reise­rücktritt-Schutz sichert Storno­kosten ab, wenn Sie die Reise nicht antreten können, sowie Mehrkosten bei Verspätungen und vorzeitigem Reise­abbruchs. Ereignisse, die zu einer Erstattung führen können, sind u. a. schwere Erkrankungen, Verkehrs­unfälle, Verzögerungen bei der Beförderung und persönliche Quarantäne.

Schutz vor Storno­kosten

Erstattet die vertraglich geschuldeten Storno­kosten, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund nicht antreten können, z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung.

Schutz bei Verspätung

Kosten­erstattung, wenn sich die Reise nach Verkehrs­unfall oder wegen Verspätung des Beförderungs-­Unternehmens um mindestens vier Stunden verzögert.
Bitte beachten: Diese Leistung ist im Reiserücktritt-Schutz Premium enthalten.

Erstattung bei Reise­abbruch

Ersetzt die Mehr­kosten, wenn die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann, z. B. für eine vorzeitige Rück­reise aus versichertem Grund, und Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen. 

Außerdem: Kosten­übernahme bei persönlicher Quarantäne.

Wann zahlt die Reise­rücktritts­versicherung, wann nicht?

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Kosten für verspätete Anreisen, Diebstahl von Reisedokumenten, Naturkatastrophen am Zielort und deckt einzelne Familienmitglieder auch bei getrennten Reisen. Erstattungsgrenzen liegen bei Einzel- oder Jahresreisen fest.

Ihre Reise­rücktritts­versicherung zahlt:

  • die Mehr­kosten einer verspäteten Anreise, wenn Sie aufgrund der Verspätung eines Beförderungs­unternehmens oder eines Verkehrs­unfalls die Anreise nicht recht­zeitig antreten können.
  • wenn Ihnen Reise­dokumente, die für Ihre Reise erforderlich sind, gestohlen werden.
  • wenn Natur­katastrophen am Urlaubs­ort das Fort­setzen der Reise verhindern (Reise­abbruch­versicherung).
  • im Falle einer Familien Jahres-Reise­rücktritts­versicherung sind auch die versicherten Personen versichert, wenn diese getrennt voneinander verreisen.
  • die Reise­kosten bis max. 25.000 Euro je Person / Familie / Paar oder Objekt bei Einzel­reisen bzw. 20.000 Euro je Person / Familie / Paar beim Jahres-Reise­schutz, wenn Sie aus versichertem Grund Ihre Reise absagen, stornieren oder unter­brechen müssen.

Ihre Reise­rücktritts­versicherung zahlt nicht:

  • für sämtliche Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeit­punkt des Versicherungs-­Abschlusses bekannt, vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren.
  • wenn Sie sich absichtlich selbst verletzen oder wenn Sie einen Selbstmord­versuch unter­nehmen oder Selbst­mord begehen.
  • bei Fruchtbarkeits­behandlungen oder medizinisch nicht indiziertem Schwangerschafts­abbruch.
  • bei Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder damit zusammen­hängenden körperlichen Symptomen. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden und vorschrifts­mäßig eingenommen werden.
  • für Schäden, die vorsätzlich herbei­geführt wurden.
  • bei Teilnahme an oder Training für die Teil­nahme an einem professionellen oder semi-­professionellen Sport­wettbewerb.
  • bei Teilnahme an Extrem­sport­arten und sehr risiko­reichen Sport- und Freizeit­aktivitäten.
  • bei Kern­reaktionen, -strahlung oder radioaktive Verseuchung sowie Krieg, Bürger­krieg oder kriegs­ähnlichen Ereignissen.
  • bei einer voll­ständigen Einstellung der Geschäfts­tätigkeit eines Reise­anbieters auf­grund seiner Finanz­situation, mit oder ohne Insolvenz­anmeldung.

Reise­schutz, der zu Ihnen passt – Sie haben die Wahl

Wählen Sie Ihren passenden Tarif: Verreisen Sie einmal im Jahr, empfehlen wir Tarife für eine Reise, verreisen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres, empfehlen wir unseren Jahres-Reise­schutz. Beide Varianten sichern eine Reise­dauer bis zu 999 Tagen pro Reise ab.

Verreisen Sie einmal im Jahr?

In diesem Fall und wenn keine zusätzlichen kurzfristigen Reisen anstehen, schlagen wir Ihnen unseren Reiserücktritt-Schutz Smart oder Reiserücktritt-Schutz Premium vor.

Verreisen Sie mehrmals im Jahr?

Planen Sie mehrere Reisen im Jahr und möchten gerne dauerhaft, auch für spontane Reisen abgesichert sein? Dann empfehlen wir Ihnen den Jahres-Reiserücktritt-Schutz Smart oder Jahres-Reiserücktritt-Schutz Premium. Unser Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb von zwölf Monaten.

Versicherungs­schutz einer Reise­rücktritts­versicherung bei allen Reise­arten

Eine Garantie für ungestörten Urlaub kann niemand geben – doch mit einer Reise­rücktritts­versicherung sind Sie weltweit gegen Stornierungs­kosten, etwa für Flüge oder Hotel­buchungen, umfassend geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf sämtliche Arten von Reisen.

Reisearten

  • Pauschal­reise, Individual­reise als Back­packer, Rund­reise oder Camping­urlaub. Die Reise­rücktritts­versicherung gilt für alle Reise­arten.
  • Last Minute Reisen – bis 3 Tage nach der kurz­fristigen Buchung.
  • Reisen mit Auto, Wohn­mobil, Bahn, Bus oder Schiff (Kreuz­fahrten)
  • Ferien­häuser, Ferien­wohnungen
  • Hotel­aufent­halte oder AirBnB
  • Welt­reisen. Reise­rücktritt-Versicherung gilt welt­weit bis 999 Tage je Reise.

Für wen ist eine Reise­rücktritts­versicherung sinnvoll?

Eine Reise­rücktritts­versicherung bietet umfassenden Schutz für alle Arten von Reisenden, von Familien und Singles über Schüler:­innen und Gruppen bis hin zu Frei­beruflern, Studentinnen und Studenten, Seniorinnen und Senioren und Schwangeren. Ob für eine einmalige Reise oder als Jahres-Reise­schutz für Viel­reisende, sie schützt vor hohen Kosten und bietet Sicherheit in unvorher­sehbaren Situationen.

Kosten sparen bei einer Reise­rücktritts­versicherung

Indem Sie sich für eine Selbst­beteiligung entscheiden, reduzieren Sie die Prämie Ihrer Reise­rücktritts­versicherung. Die Selbst­beteiligung, auch Selbst­behalt oder Eigen­anteil genannt, definiert den Betrag, den Sie im Falle von Stornierungs­kosten selbst über­nehmen.

Selbst­behalt

Die Selbst­beteiligung (Selbst­behalt) liegt bei 20 Prozent des erstattbaren Schadens, wobei der Mindest­betrag bei 25 Euro pro Person oder Objekt liegt.

Es ist wichtig zu berück­sichtigen, dass Ihr finanzieller Eigen­anteil bei hoch­preisigen oder besonders kurz­fristigen Stornierungen erheblich sein kann. Bei Stornierungs­kosten von beispiels­weise 1.000 Euro bedeutet eine Selbst­beteiligung von 20 Prozent, dass Sie 200 Euro selbst tragen müssen.

Alternativ stehen Tarife zur Verfügung, die eine Versicherung ohne Selbst­beteiligung bieten.

Wann muss eine Reise­rücktritts­versicherung abgeschlossen werden?

Umfassender Schutz durch eine Reise­rücktritts­versicherung ist essentiell und muss normaler­weise bis 30 Tage vor Reise­beginn erfolgen. Bei Last-Minute-Buchungen inner­halb von 29 Tagen vor der Reise ist der Abschluss innerhalb von drei Tagen nach der Buchung erforderlich, um vor hohen Storno­kosten geschützt zu sein, mit der Flexibilität bei Jahres­versicherungen auch kurz­fristig gebuchte Reisen abzusichern.

Zeitpunkt

Die Absicherung durch eine Reise­rücktritts­versicherung muss grund­sätzlich bis spätestens 30 Tage vor Reise­antritt erfolgen. Für Last-Minute-Buchungen, also Reisen, die 29 Tage oder weniger vor dem Start gebucht werden, ist der Abschluss der Versicherung sofort oder binnen drei Tagen nach Buchung not­wendig, um gegen hohe Storno­kosten geschützt zu sein.

Zum Beispiel, wenn Sie am 10. Mai einen Trip nach Mailand für den 18. Mai buchen, müssen Sie die Versicherung am Tag der Buchung oder spätestens bis zum 13. Mai abschließen. Jahres­versicherungen bieten dabei den Vorteil, dass auch kurz­fristig gebuchte Reisen abgedeckt werden können, sofern die Versicherung zeitnah nach der Buchung abgeschlossen wird.

Vom Versicherungs­abschluss bis zur Schaden­meldung

Nach der Reise­buchung, falls ein unvorher­gesehenes Ereignis wie ein Fahrrad­unfall den Antritt verhindert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Anschließend erstattet die Versicherung die Storno­kosten, abzüglich einer eventuellen Selbst­beteiligung, auf das Konto der versicherten Person.

Abschluss einer Reise­rücktritts­versicherung

Der Abschluss muss innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vor dem geplanten Reise­antritt erfolgen.

Buchen Sie Ihre Reise

Die Vorfreude steigt! Die Reise ist gebucht, der Abreise­tag rückt näher.

Fahrrad­unfall

Am Tag vor dem Abflug stürzen Sie so un­glücklich mit dem Fahr­rad, dass Sie im Kranken­haus landen. Sie können die Reise nicht antreten.

Bestätigung des Arztes

Reichen Sie hier das ärzt­liche Attest (bzw. den jeweiligen Stornierungs­grund) im Original ein.

Rück­erstattung der Storno­kosten

Die Storno­kosten seitens des Reise­veranstalters (abzüglich evtl. vereinbarter Selbst­beteiligung) wird Ihnen auf Ihr angegebenes Konto erstattet.

Was möchten Sie zur Reise­rücktritts­versicherung noch wissen?

Was ist der Unterschied zwischen einer Reise­rücktritts­­versicherung und einer Reise­abbruch­versicherung?

Mit der Reise­rücktritts­versicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen ab, sollten Sie aufgrund von Krankheit oder anderen anerkannten Gründen nicht in der Lage sein, Ihre geplante Reise anzutreten. Im Falle eines notwendigen vorzeitigen Reise­abbruchs deckt die Reise­abbruch­versicherung die Kosten für ungenutzte Reise­leistungen, wie etwa nicht wahr­genommene Veranstaltungs­tickets.

Allianz Travel bietet mit dem Reise­rücktritt-­Vollschutz eine Kombination beider Versicherungen, gewähr­leistet somit einen umfassenden Schutz für die gesamte Reise­dauer, unabhängig vom Zeit­punkt des Vor­falls.

Was ist besser – Reise sofort stornieren oder mit der Entscheidung warten?

Die Entscheidung, eine Reise sofort zu stornieren oder mit der Stornierung zu warten, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Stornierungs­richtlinien Ihres Reise­anbieters, die Nähe zum Reise­datum und die Umstände, die zur Überlegung führen.

Sofort stornieren:

  • Vorteil: Bei sofortiger Stornierung wissen Sie genau, wo Sie stehen und welche Kosten auf Sie zukommen. Manche Tarife bieten günstigere Storno­konditionen bei frühzeitiger Stornierung.
  • Nachteil: Sie könnten voreilig handeln, falls sich die Situation verbessert oder wenn flexible Umbuchungs­optionen zur Verfügung stehen, die später bekannt gegeben werden.

Abwarten:

  • Vorteil: Abwarten gibt Ihnen Zeit, die Entwicklung der Umstände zu beobachten. Bei kurz­fristigen Verbesserungen der Situation (z.B. Aufhebung von Reise­warnungen) könnten Sie die Reise wie geplant antreten. Zudem bieten manche Reise­anbieter bei näher rückendem Reise­datum flexiblere Stornierungs­bedingungen oder Umbuchungs­möglich­keiten an.
  • Nachteil: Das Risiko besteht darin, dass die Storno­kosten steigen, je näher das Reise­datum rückt. Einige Tarife erhöhen die Selbst­beteiligung oder schließen eine Erstattung in bestimmten Zeit­räumen vor der Abreise aus.

Sie erreichen unsere kosten­lose Storno­beratung unserer Medizinischen Assistance 24 Stunden am Tag unter:

+49 89 62424-245

Was tun, wenn ich im Urlaubs krank werde?

Es ist wichtig zu wissen, dass gemäß § 9 des Bundes­urlaubs­gesetzes die Tage, an denen Sie während Ihres Urlaubs krankheits­bedingt ausfallen, Ihnen nicht von Ihrem Urlaubs­kontingent abgezogen werden können. Sie haben das Recht, diese Tage zu einem späteren Zeit­punkt nach­zuholen. Voraus­setzung dafür ist allerdings, dass Sie eine Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) vorlegen können – dies gilt auch bei Erkrankungen im Ausland.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Urlaub und Krank­schreibung.

Welche Nachweise muss ich vorlegen, wenn die Reise storniert wurde?

Bei einer Stornierung aufgrund von versicherten Gründen müssen Sie dokumentierte Beweise vorlegen, wie ärztliche Atteste bei Krank­heit, Todes­urkunden bei einem Todes­fall in der Familie oder Nach­weise über unvorher­gesehene Ereignisse wie Job­verlust.

Muss ich meine Reiserücktrittsversicherung kündigen?

Entscheiden Sie sich bei Ihrer Reise­rücktritts­versicherung für einen Tarif für eine Reise, endet diese mit dem Ende der Reise. 

Wählen Sie die Reise­rücktritts­versicherung als Jahres-Reiseschutz, verlängert sich Ihre Reise­versicherung nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen. 

Ist die Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar?

In der Regel ist eine Reise­rücktritts­versicherung nicht steuer­lich absetzbar, da sie als private Ausgabe gilt, die dem persönlichen Lebens­bereich zuzuordnen ist. Aus­nahmen können gelten, wenn die Reise beruflich bedingt ist und die Versicherung als notwendige Ausgabe für die berufliche Tätig­keit nach­gewiesen werden kann. In solchen Fällen sollten Sie sich für eine genaue Einschätzung an einen Steuer­berater wenden.