Schützen Sie sich vor Stornokosten bei unvorhergesehenen Ereignissen
Reiserücktrittsversicherung kurz erklärt
- Der Reiserücktritt-Schutz sichert Sie bei vielen Ereignissen, die zu einem Reiserücktritt führen können, ab und bietet zusätzlich Schutz bei vorzeitigem Reiseabbruch, damit Sie jede Last Minute Reise sorgenfrei antreten können.
- Sie sind vor unerwarteten Kosten geschützt, falls Sie Ihre Reise aufgrund von schweren Ereignissen bis zu einem Tag vor Reisebeginn stornieren müssen.
- Neben der Reiserücktrittsversicherung umfasst unser Angebot eine Verspätungs-Versicherung und einen Sport & Aktiv-Versicherung, ideal für jeden, der einmalig oder innerhalb eines Jahres Vollschutz genießen möchte.
- Mit unserem Jahres-Reiseschutz sind Sie flexibel – auch bei spontanen Reisen: Er sichert Sie bei beliebig vielen Reisen im Versicherungsjahr rund um den Globus ab.
- Unsere 24/7 Reise-Assistance garantiert Ihnen und jeder versicherten Person schnelle und effiziente Hilfe bei persönlichen Notfällen. So reisen Sie mit einem guten Gefühl.
Reiserücktritt-Schutz – Leistungen im Überblick
Der Reiserücktritt-Schutz sichert Stornokosten ab, wenn Sie die Reise nicht antreten können, sowie Mehrkosten bei Verspätungen und vorzeitigem Reiseabbruchs. Ereignisse, die zu einer Erstattung führen können, sind u. a. schwere Erkrankungen, Verkehrsunfälle, Verzögerungen bei der Beförderung und persönliche Quarantäne.
Schutz vor Stornokosten
Erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie die Reise aus versichertem Grund nicht antreten können, z. B. wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung.
Schutz bei Verspätung
Kostenerstattung, wenn sich die Reise nach Verkehrsunfall oder wegen Verspätung des Beförderungs-Unternehmens um mindestens vier Stunden verzögert.
Bitte beachten: Diese Leistung ist im Reiserücktritt-Schutz Premium enthalten.
Erstattung bei Reiseabbruch
Ersetzt die Mehrkosten, wenn die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann, z. B. für eine vorzeitige Rückreise aus versichertem Grund, und Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen.
Außerdem: Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wann nicht?
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Kosten für verspätete Anreisen, Diebstahl von Reisedokumenten, Naturkatastrophen am Zielort und deckt einzelne Familienmitglieder auch bei getrennten Reisen. Erstattungsgrenzen liegen bei Einzel- oder Jahresreisen fest.
Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt:
- die Mehrkosten einer verspäteten Anreise, wenn Sie aufgrund der Verspätung eines Beförderungsunternehmens oder eines Verkehrsunfalls die Anreise nicht rechtzeitig antreten können.
- wenn Ihnen Reisedokumente, die für Ihre Reise erforderlich sind, gestohlen werden.
- wenn Naturkatastrophen am Urlaubsort das Fortsetzen der Reise verhindern (Reiseabbruchversicherung).
- im Falle einer Familien Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind auch die versicherten Personen versichert, wenn diese getrennt voneinander verreisen.
- die Reisekosten bis max. 25.000 Euro je Person / Familie / Paar oder Objekt bei Einzelreisen bzw. 20.000 Euro je Person / Familie / Paar beim Jahres-Reiseschutz, wenn Sie aus versichertem Grund Ihre Reise absagen, stornieren oder unterbrechen müssen.
Ihre Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht:
- für sämtliche Schäden, Umstände oder Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses bekannt, vorhersehbar, beabsichtigt oder erwartet waren.
- wenn Sie sich absichtlich selbst verletzen oder wenn Sie einen Selbstmordversuch unternehmen oder Selbstmord begehen.
- bei Fruchtbarkeitsbehandlungen oder medizinisch nicht indiziertem Schwangerschaftsabbruch.
- bei Konsum oder Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder damit zusammenhängenden körperlichen Symptomen. Dies gilt nicht für Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden und vorschriftsmäßig eingenommen werden.
- für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden.
- bei Teilnahme an oder Training für die Teilnahme an einem professionellen oder semi-professionellen Sportwettbewerb.
- bei Teilnahme an Extremsportarten und sehr risikoreichen Sport- und Freizeitaktivitäten.
- bei Kernreaktionen, -strahlung oder radioaktive Verseuchung sowie Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen.
- bei einer vollständigen Einstellung der Geschäftstätigkeit eines Reiseanbieters aufgrund seiner Finanzsituation, mit oder ohne Insolvenzanmeldung.
Reiseschutz, der zu Ihnen passt – Sie haben die Wahl
Wählen Sie Ihren passenden Tarif: Verreisen Sie einmal im Jahr, empfehlen wir Tarife für eine Reise, verreisen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres, empfehlen wir unseren Jahres-Reiseschutz. Beide Varianten sichern eine Reisedauer bis zu 999 Tagen pro Reise ab.
Verreisen Sie einmal im Jahr?
In diesem Fall und wenn keine zusätzlichen kurzfristigen Reisen anstehen, schlagen wir Ihnen unseren Reiserücktritt-Schutz Smart oder Reiserücktritt-Schutz Premium vor.
Verreisen Sie mehrmals im Jahr?
Planen Sie mehrere Reisen im Jahr und möchten gerne dauerhaft, auch für spontane Reisen abgesichert sein? Dann empfehlen wir Ihnen den Jahres-Reiserücktritt-Schutz Smart oder Jahres-Reiserücktritt-Schutz Premium. Unser Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb von zwölf Monaten.
Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung bei allen Reisearten
Eine Garantie für ungestörten Urlaub kann niemand geben – doch mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie weltweit gegen Stornierungskosten, etwa für Flüge oder Hotelbuchungen, umfassend geschützt. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf sämtliche Arten von Reisen.
Reisearten
- Pauschalreise, Individualreise als Backpacker, Rundreise oder Campingurlaub. Die Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Reisearten.
- Last Minute Reisen – bis 3 Tage nach der kurzfristigen Buchung.
- Reisen mit Auto, Wohnmobil, Bahn, Bus oder Schiff (Kreuzfahrten)
- Ferienhäuser, Ferienwohnungen
- Hotelaufenthalte oder AirBnB
- Weltreisen. Reiserücktritt-Versicherung gilt weltweit bis 999 Tage je Reise.
Für wen ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet umfassenden Schutz für alle Arten von Reisenden, von Familien und Singles über Schüler:innen und Gruppen bis hin zu Freiberuflern, Studentinnen und Studenten, Seniorinnen und Senioren und Schwangeren. Ob für eine einmalige Reise oder als Jahres-Reiseschutz für Vielreisende, sie schützt vor hohen Kosten und bietet Sicherheit in unvorhersehbaren Situationen.
Kosten sparen bei einer Reiserücktrittsversicherung
Indem Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden, reduzieren Sie die Prämie Ihrer Reiserücktrittsversicherung. Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt oder Eigenanteil genannt, definiert den Betrag, den Sie im Falle von Stornierungskosten selbst übernehmen.
Selbstbehalt
Die Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) liegt bei 20 Prozent des erstattbaren Schadens, wobei der Mindestbetrag bei 25 Euro pro Person oder Objekt liegt.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass Ihr finanzieller Eigenanteil bei hochpreisigen oder besonders kurzfristigen Stornierungen erheblich sein kann. Bei Stornierungskosten von beispielsweise 1.000 Euro bedeutet eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent, dass Sie 200 Euro selbst tragen müssen.
Alternativ stehen Tarife zur Verfügung, die eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung bieten.
Wann muss eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Umfassender Schutz durch eine Reiserücktrittsversicherung ist essentiell und muss normalerweise bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Bei Last-Minute-Buchungen innerhalb von 29 Tagen vor der Reise ist der Abschluss innerhalb von drei Tagen nach der Buchung erforderlich, um vor hohen Stornokosten geschützt zu sein, mit der Flexibilität bei Jahresversicherungen auch kurzfristig gebuchte Reisen abzusichern.
Zeitpunkt
Die Absicherung durch eine Reiserücktrittsversicherung muss grundsätzlich bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Für Last-Minute-Buchungen, also Reisen, die 29 Tage oder weniger vor dem Start gebucht werden, ist der Abschluss der Versicherung sofort oder binnen drei Tagen nach Buchung notwendig, um gegen hohe Stornokosten geschützt zu sein.
Zum Beispiel, wenn Sie am 10. Mai einen Trip nach Mailand für den 18. Mai buchen, müssen Sie die Versicherung am Tag der Buchung oder spätestens bis zum 13. Mai abschließen. Jahresversicherungen bieten dabei den Vorteil, dass auch kurzfristig gebuchte Reisen abgedeckt werden können, sofern die Versicherung zeitnah nach der Buchung abgeschlossen wird.
Vom Versicherungsabschluss bis zur Schadenmeldung
Nach der Reisebuchung, falls ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Fahrradunfall den Antritt verhindert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Anschließend erstattet die Versicherung die Stornokosten, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung, auf das Konto der versicherten Person.
Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Der Abschluss muss innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vor dem geplanten Reiseantritt erfolgen.
Buchen Sie Ihre Reise
Die Vorfreude steigt! Die Reise ist gebucht, der Abreisetag rückt näher.
Fahrradunfall
Am Tag vor dem Abflug stürzen Sie so unglücklich mit dem Fahrrad, dass Sie im Krankenhaus landen. Sie können die Reise nicht antreten.
Bestätigung des Arztes
Reichen Sie hier das ärztliche Attest (bzw. den jeweiligen Stornierungsgrund) im Original ein.
Rückerstattung der Stornokosten
Die Stornokosten seitens des Reiseveranstalters (abzüglich evtl. vereinbarter Selbstbeteiligung) wird Ihnen auf Ihr angegebenes Konto erstattet.
Was möchten Sie zur Reiserücktrittsversicherung noch wissen?
Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung?
Mit der Reiserücktrittsversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen ab, sollten Sie aufgrund von Krankheit oder anderen anerkannten Gründen nicht in der Lage sein, Ihre geplante Reise anzutreten. Im Falle eines notwendigen vorzeitigen Reiseabbruchs deckt die Reiseabbruchversicherung die Kosten für ungenutzte Reiseleistungen, wie etwa nicht wahrgenommene Veranstaltungstickets.
Allianz Travel bietet mit dem Reiserücktritt-Vollschutz eine Kombination beider Versicherungen, gewährleistet somit einen umfassenden Schutz für die gesamte Reisedauer, unabhängig vom Zeitpunkt des Vorfalls.
Was ist besser – Reise sofort stornieren oder mit der Entscheidung warten?
Die Entscheidung, eine Reise sofort zu stornieren oder mit der Stornierung zu warten, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Stornierungsrichtlinien Ihres Reiseanbieters, die Nähe zum Reisedatum und die Umstände, die zur Überlegung führen.
Sofort stornieren:
- Vorteil: Bei sofortiger Stornierung wissen Sie genau, wo Sie stehen und welche Kosten auf Sie zukommen. Manche Tarife bieten günstigere Stornokonditionen bei frühzeitiger Stornierung.
- Nachteil: Sie könnten voreilig handeln, falls sich die Situation verbessert oder wenn flexible Umbuchungsoptionen zur Verfügung stehen, die später bekannt gegeben werden.
Abwarten:
- Vorteil: Abwarten gibt Ihnen Zeit, die Entwicklung der Umstände zu beobachten. Bei kurzfristigen Verbesserungen der Situation (z.B. Aufhebung von Reisewarnungen) könnten Sie die Reise wie geplant antreten. Zudem bieten manche Reiseanbieter bei näher rückendem Reisedatum flexiblere Stornierungsbedingungen oder Umbuchungsmöglichkeiten an.
- Nachteil: Das Risiko besteht darin, dass die Stornokosten steigen, je näher das Reisedatum rückt. Einige Tarife erhöhen die Selbstbeteiligung oder schließen eine Erstattung in bestimmten Zeiträumen vor der Abreise aus.
Sie erreichen unsere kostenlose Stornoberatung unserer Medizinischen Assistance 24 Stunden am Tag unter:
Was tun, wenn ich im Urlaubs krank werde?
Es ist wichtig zu wissen, dass gemäß § 9 des Bundesurlaubsgesetzes die Tage, an denen Sie während Ihres Urlaubs krankheitsbedingt ausfallen, Ihnen nicht von Ihrem Urlaubskontingent abgezogen werden können. Sie haben das Recht, diese Tage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen können – dies gilt auch bei Erkrankungen im Ausland.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Urlaub und Krankschreibung.
Welche Nachweise muss ich vorlegen, wenn die Reise storniert wurde?
Bei einer Stornierung aufgrund von versicherten Gründen müssen Sie dokumentierte Beweise vorlegen, wie ärztliche Atteste bei Krankheit, Todesurkunden bei einem Todesfall in der Familie oder Nachweise über unvorhergesehene Ereignisse wie Jobverlust.
Muss ich meine Reiserücktrittsversicherung kündigen?
Entscheiden Sie sich bei Ihrer Reiserücktrittsversicherung für einen Tarif für eine Reise, endet diese mit dem Ende der Reise.
Wählen Sie die Reiserücktrittsversicherung als Jahres-Reiseschutz, verlängert sich Ihre Reiseversicherung nach Ablauf eines Jahres automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen.
Ist die Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar?
In der Regel ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie als private Ausgabe gilt, die dem persönlichen Lebensbereich zuzuordnen ist. Ausnahmen können gelten, wenn die Reise beruflich bedingt ist und die Versicherung als notwendige Ausgabe für die berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann. In solchen Fällen sollten Sie sich für eine genaue Einschätzung an einen Steuerberater wenden.