Private Pflege­versicherungen

Mit guter Pflege­vorsorge – das Leben genießen

Private Pflege­versicherungen Pflege­vorsorge kurz erklärt

  • Ob im Alter, durch Unfall oder Krank­heit: Es kann jedem Menschen passieren, dass er kurz- oder lang­fristig auf Pflege ange­wiesen ist. Mit den Leistungen einer privaten Pflegevorsorge stocken Sie Ihre Pflegepflichtversicherung auf – und sichern sich mehr Selbst­bestimmt­heit und weiterhin eine hohe Lebensqualität.
  • Entlasten Sie Ihre Familie im Pflege­fall mit einer privaten Pflege­versicherung, wie z. B. den Allianz Tarifen Pflege­zusatz- oder Pflege­renten­versicherung. So schützen Sie Ihr Vermögen, vermeidet Versorgungs­lücken und sorgen für finanzielle Frei­räume.
  • Tipp: So sparen Sie bares Geld! Je jünger Sie bei Versicherungs­beginn sind, desto niedriger sind die Kosten für eine private Pflegeversicherung.
  • Die privaten Pflegeversicherungen der Allianz bieten umfassende Services und Assistance-Leistungen bei Pflege­bedürftig­keit, für Sie und Ihre Angehörigen.

Was ist eine private Pflege­versicherung?

Die Pflege­pflicht­versicherung bietet als Basis­schutz keine Voll­versorgung und sichert nur einen Teil der Pflege­kosten ab. Eine private Pflege­versicherung bietet mehr Selbst­bestimmung und verringert die eigenen Kosten im Pflegefall. Sie ist eine zusätzliche Absicherung, welche die finanziellen Risiken der Pflege­bedürftigkeit abdeckt und die Pflege­pflicht­versicherung ergänzt.

Pflegepflichtversicherung = Ihre gesetzliche Pflegevorsorge

Als Pflicht­versicherte:r in einer gesetzlichen Kranken­versicherung sind Sie in der sozialen Pflege­versicherung (SPV) pflicht­versichert.

Für Versicherte in der Privaten Kranken­versicherung ist die private Pflegepflicht­versicherung (PPV) die Grundabsicherung.

Die Leistungen von SPV und PPV sind gleich und reichen im Pflegefall oft nicht aus. Um diese Versorgungs­lücke zu schließen, ist eine zusätzliche Vorsorge notwendig.

Private Pflegeversiche­rung = Ihre zusätzliche Pflegevorsorge

Die wichtige Zusatz­vorsorge für GKV- und PKV-Versicherte: Beide können ihre Versorgungs­lücken in der Pflege mit einer privaten Pflege­versicherung z. B. mit einer Pflege­zusatz­versicherung oder einer Pflege­renten­versicherung schließen.

Welche Leistungen übernimmt die private Pflege­versicherung?

Die private Pflege­versicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Das kann in Form eines Pflegetage­gelds erfolgen, das monatlich ausbezahlt wird. Oder in einer Kombination mit Pflegetage­geld und einer Absicherung Ihrer Hinter­bliebenen, z.B. PflegeRente gegen Einmal­betrag.

Finanzielle Leistungen im Pflegefall

Egal, für welchen Tarif Sie sich entscheiden: Die Pflegeversicherungen der Allianz sichern Ihnen im Pflegefall regelmäßige Zahlungen und sorgen für finanzielle Entlastung. Der Umfang richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Professionelle Hilfe zur Entlastung

Professionelle Pflege-Unterstützung wie z. B. ambulante Pflegedienste, individuelle Pflegeberatung oder Vermittlung eines Pflegeplatzes schaffen wertvolle Freiräume für Sie und Ihre Angehörigen.

Tarife für individuelle Ansprüche

PflegetagegeldBest
PflegeBahr
PflegeRente
PflegeRente gegen Einmalbeitrag

Wann zahlt die private Pflegeversicherung?

Die private Pflegeversicherung zahlt, sobald Sie die Einstufung in einen Pflegegrad erhalten. Diesen reichen Sie bitte im Kunden­portal MeineAllianz ein. Denn nur mit einem bestätigten Pflegegrad können Sie Pflegeleistungen von Ihrer privaten Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad und Art der Versorgung können Sie die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (bei privat krankenversicherten der Allianz) und der Pflegezusatzversicherung beantragen.

Sobald Sie sich mit dem Thema Pflegefall beschäftigen, könnte Ihnen diese Checkliste eine Hilfestellung in anstrengenden Zeiten sein.

Checkliste Pflegefall

Wie viel kostet eine private Pflege­versicherung?

Private Pflegevorsorge ist oft günstiger als man denkt! Vor allem, wenn Sie schon frühzeitig eine private Pflegeversicherung abschließen. Warum das so ist, lesen Sie hier:

Wie viel die private Pflegezusatzversicherung PflegeBest monatlich kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zum Beispiel Ihrem Alter bei Versicherungs­beginn, Ihrem Gesundheits­zustand und möglichen Vor­erkrankungen und der Höhe des gewählten Tages­satzes.

Lassen Sie sich persönlich beraten oder nutzen Sie die Rechner zur unver­bindlichen Berechnung einer Pflegezusatzversicherung (mit Pflegetagegeld) oder der Pflegerentenversicherung. Der Online-Abschluss ist bis zum voll­endeten 60. Lebens­jahr möglich. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Die Allianz ist Ihr verlässlicher Partner rund um die private Pflege­versicherung.

  • Mit der Pflegezusatzversicherung erhalten Sie ein vereinbartes Pflegetage­geld, das monatlich ausbezahlt wird.
  • Mit der Pflegerentenversicherung kombinieren Sie das Pflegetage­geld mit einer Absicherung Ihrer Hinter­bliebenen.

Ab wann eine private Pflegevorsorge sinnvoll ist

Denn die monat­lichen Kosten in Form Ihrer Beiträge für eine private Pflege­versicherung sind in der Regel geringer, je früher Ihre Versicherung beginnt. In jungen Jahren ist es zudem wahr­schein­licher, dass Sie keine gesund­heitlichen Einschränkungen haben. Sie müssen sich somit keine Sorgen machen, ob und wann Sie pflege­bedürftig werden.

Was möchten Sie zu Pflegeversicherungen noch gerne wissen?

Was bedeutet Pflegetagegeld?

Pflegetagegeld ist eine Pflege­zusatz­versicherung. Im Pflege­fall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflege­tage­gelds hängt davon ab, welchen Pflege­grad (bis 2017 Pflegestufe) Sie haben und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.

Ihr Pflegetagegeld ist nicht zweck­gebunden: Sie können also frei entscheiden, wofür Sie es ausgeben. Ein Pflege­tage­geld bietet Ihnen eine flexible Absicherung zu günstigen Beiträgen, um Leistungs- und Pflegelücken zu schließen. Die Allianz  PflegetageldBest-Versicherung garantiert Ihnen die starke Versorgung im Pflegefall.

Wie hoch der Pflegeversicherungs-Beitragssatz einer Pflegezusatzversicherung für Sie persönlich ausfällt, können Sie im Rechner kalkulieren.

Was ist eine Pflegerentenversicherung?

Bei einer Pflege­renten­versicherung erhalten Sie im Pflege­fall eine lebens­lange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflege­bedürftig­keit. Zudem bieten manche Verträge die Möglich­keit zur flexiblen Kapital­entnahme. Darüber hinaus können Ihre Hinter­bliebenen abhängig vom jeweiligen Vertrag eine Auszahlung im Todesfall erhalten.

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen zwei Produkten:

Mit der Pflege­renten­versicherung PflegePolice Flexi erhalten Sie immer eine Leistung – egal ob durch die umfassende lebens­lange Pflege­absicherung, im Todes­fall, bei Beitrags­frei­stellung oder bei Kündigung. Durch die flexible Beitrags­zahlung und die garantierten Beiträge verfügen Sie über eine hohe Planungssicherheit.

Wenn Sie Ihre Pflege­vorsorge mit einer einzigen Zahlung sicher­stellen wollen, ist die PflegeRente gegen Einmalbeitrag eine gute Lösung für Sie. Im Todes­fall erhalten Ihre Hinter­bliebenen eine Leistung, auch wenn Sie pflege­bedürftig waren. Sie können Kapital bei Bedarf auch wieder entnehmen, den Pflege­schutz nach­träglich erhöhen und Unter­stützungs­leistungen nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Pflegeversicherung?

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Leistung, wenn Sie beispiels­weise aufgrund einer Krank­heit Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch zu maximal 50 Prozent nachgehen können. Voraus­setzung dafür ist außerdem, dass Sie zum Beispiel für mindestens sechs Monate – je nach Versicherer – berufs­unfähig sind (Prognose­zeit­raum). Die Versicherung kann dann einen möglichen Verdienst­ausfall teil­weise abdecken.

Eine Pflege­versicherung zahlt Ihnen Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Berufs­unfähig- und Pflege­bedürftig­keit können gleich­zeitig, oder auch unab­hängig voneinander eintreten.

Beide Versicherungen sind daher sinn­voll und in der Kombination eine sehr gute Absicherung.

Können die Beiträge zur Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Sie können die Beiträge zur privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung als sogenannte Vorsorge­aufwendung eintragen. Zu den Vorsorge­aufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung.

  • Der steuerlich absetzbare Höchst­betrag für Vorsorge­aufwendungen liegt für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer:innen bei 1.900 Euro pro Jahr.
  • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung unter­schritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorge­aufwendungen, wie der privaten Pflege­versicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugs­fähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro über­schritten, ist ein Abzug der Beiträge der privaten Pflege­versicherung nicht möglich.
  • Wo werden die Beiträge der privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung eingetragen? Im Formular „Vorsorge­aufwand“ können Sie diese eintragen.