Für Ihre Mitarbeiter:innen aus dem Ausland
Private Krankenversicherung für Impatriates:
Auf den Punkt gebracht
- Impatriates, auch Impats genannt, sind ausländische Mitarbeiter:innen, die für einen Auslandseinsatz vorübergehend an einem deutschen Unternehmensstandort arbeiten.
- Für die Dauer ihres Aufenthalts können Sie als Arbeitgeber Ihre ausländischen Mitarbeiter:innen privat krankenversichern.
- Mit dem Firmentarif InboundMed Best 100 und InboundMed Best 100 Langfristig versichern Sie im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages alle Impatriates und deren Angehörige – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
- Zum Rundum-Schutz können Sie zusätzlich die Impatriates selbst mit Krankentagegeld-Firmentarifen gegen Arbeitsunfähigkeit absichern.
Das bietet die private Krankenversicherung für Impatriates
Ambulante Leistungen
100 Prozent Kostenübernahme für ambulante Leistungen, Arznei- und Verbandmittel, Hilfs- und Heilmittel. Sehhilfen: max. 300 Euro innerhalb von 24 Monaten.
Stationäre Leistungen
Allgemeine Krankenhausleistungen und wahlärztliche Leistungen werden zu 100 Prozent übernommen. Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Leistungen beim Zahnarzt
100 Prozent für Zahnbehandlungen/-prophylaxe/professionelle Zahnreinigung, Inlays/Onlays und Kieferorthopädie (Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag). 80 Prozent für Zahnersatz. Leistungen beim Zahnarzt sind auf 5.000 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt. Ausnahme bei Unfall: Keine Deckelung.
Leistungen im Ausland
Weltweiter Schutz bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland außerhalb Deutschlands, Rücktransport/Überführung nach Deutschland oder ins Heimatland.
Was versteht man unter Impatriates?
Man spricht von Impatriates, wenn
- Personen in einem Beschäftigungsverhältnis außerhalb Deutschlands stehen,
- diese im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses nach Deutschland entsendet werden,
- die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt ist und
- ein deutscher Arbeitsvertrag besteht.
Für ein Beschäftigungsverhältnis im Ausland gilt, dass die Person weiter in ihrem Betrieb im Ausland eingegliedert bleibt und der ausländische Arbeitgeber sie weiterhin bezahlt.
Impatriates können sowohl dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen oder auch ihrem ausländischen Sozialversicherungsrecht
Was ist der Unterschied zwischen Impatriates und Expatriates?
Expatriates sind Mitarbeiter:innen einer international tätigen Organisation, die zeitweise an eine Zweigstelle des Unternehmens ins Ausland entsendet werden. Für das Unternehmen, das diese ausländischen Mitarbeiter:innen aufnimmt und beschäftigt, sind es Impatriates.
Was möchten Sie gerne wissen?
Wer schließt die private Krankenversicherung für Impatriates ab?
Die Tarife gelten nur für Firmenkunden. Den Vertrag schließen Sie im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages für Ihre Impatriates ab – dabei ist die Firma Versicherungsnehmer und Beitragszahler, die Mitarbeiter:innen und deren Angehörige sind die versicherten Personen.
Ab wie vielen Impatriates können die Tarife abgeschlossen werden?
Für die Tarife müssen gleich zu Beginn zehn Impatriates im Gruppenversicherungsvertrag versichert werden.
Sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung für Impatriates arbeitgeberzuschussfähig?
Einen Arbeitgeber- bzw. Beitragszuschuss erhalten nur Personen, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen (§ 257 SGB V). Unterliegen die Impatriates nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht, sind in diesem Fall die Beiträge für die InboundMed Best-Tarife sowie die Krankentagegeld Inbound-Tarife nicht arbeitgeberzuschussfähig.
Wann wird eine Pflegepflichtversicherung benötigt?
Eine deutsche Pflegeversicherung benötigen Personen, die dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Die Pflegepflichtversicherung wird zusätzlich zum Inbound-Tarif abgeschlossen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet im Einzelfall zu prüfen, ob eine Pflicht zur Absicherung einer Pflegepflichtversicherung vorliegt.
Welche Weiterversicherungsmöglichkeiten gibt es?
Sollte eine Absicherung in den Firmentarifen nicht mehr möglich sein, können sich Ihre Mitarbeiter:innen im Anschluss dennoch privat weiterversichern. Abhängig von der vorausgegangenen Absicherung ist das entweder im entsprechenden Einzelversicherungstarif des InboundMed Best 100 möglich, oder im Tarif InboundMed Best 100 Weiterversicherung. Dazu stehen auch die passenden Krankentagegeldtarife bereit. Grundsätzlich ist bei der Umstellung keine Gesundheitsprüfung notwendig.