Private Haftpflicht­versicherung

Bei einem Miss­ge­schick zu­ver­lässig abge­sichert sein.

Private Haftpflicht­versicherung kurz erklärt

Eine private Haft­pflicht­ver­sicherung schützt vor fi­nanz­iellen Folgen, wenn Sie un­absicht­lich Schäden an Dritten ver­ursachen. Hierzu zählen Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden. Die private Haft­pflicht­ver­sicherung über­nimmt die Kosten für Schadens­ersatz­an­forder­ungen und ist sinnvoll, um finanz­ielle Be­lastungen zu vermeiden.

Was kostet ein Haftpflichtschaden?

Wie viel ein Haftpflichtschaden kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf verschiedene Faktoren an und hängt von der Art des Schadens ab. Wir haben hier für Sie zwei Beispiele zusammengestellt:

Personenschaden: Fahrradkollision

Hans fuhr mit dem Fahrrad aus seiner Ein­fahrt auf den Radweg und kolli­dierte dabei mit einem Rad­fahrer (Azubi) auf dem Weg zur Arbeit. Der stürzte schwer. Diagnose: Fraktur des vierten Hals­wirbel­körpers mit Quer­schnitts­lähmung vom Hals ab­wärts. Neben Schmerzens­geld und normalen Schaden­ersatz­ansprüchen kam für Hans der Regress der Berufs­genossen­schaft, unter anderem für Rund-um-die-Uhr-Pflege sowie Kosten für ver­mehrte Bedürf­nisse in Höhe von 20.000 Euro monatlich, hinzu.
Gesamtschaden: über 7 Millionen Euro

Sachschaden: Brandschaden an der Schule

Die Tochter von Sabine (14 Jahre) zündelte mit ihrem Schul­freund nach Unterrichts­schluss im Schul­ge­bäude. Sie entfernten sich in dem Glauben, das Feuer ge­löscht zu haben, was aber nicht der Fall war. Der größte Teil des denk­mal­geschützten Ge­bäudes brannte aus, während das gesamte Haus nach einer massiven Rauch­gas­durch­zündung stark beschädigt wurde. Neben den hohen Kosten zur Wieder­her­stellung des ursprüng­lichen Gebäude­zustandes mussten für die Bauzeit Behelfs­schul­räume an­gemietet werden.
Gesamtschaden: über 17 Millionen Euro

    Die private Haftpflicht­ver­sicherung kann Sie im schlimmsten Fall davor bewahren, Ihr Leben lang für den Unter­halt eines ge­schädigten Menschen aufzukommen. Mit einem geringen monat­lichen Beitrag zur Haftpflicht­versicherung sind Sie gegen mögliche Schäden in Millionenhöhe gut abgesichert.

    • In den Privathaftpflichttarifen der Allianz sind Sie bereits in der günstigsten Tarifstufe mit 15 Millionen Euro abgesichert. Für mehr Sicherheit können Sie sich auch bis zu 50, 75 oder 100 Millionen Euro absichern.

    Neuwertentschädigung in der Haftpflicht: Anstelle des gesetzlich festgelegten Zeitwertes erfolgt bei der Allianz die Erstattung zum Neuwert des beschädigten Objekts im Rahmen der Neuwertentschädigung.

    • Innerhalb der Komfort-Linie übernimmt die Allianz die Kosten für bis zu ein Jahr alte Artikel zum Neupreis, während in der Premium-Linie dies für bis zu zwei Jahre alte Artikel gilt.

    Wann zahlt die private Haft­pflicht­versicherung, wann nicht?

    Ihre Allianz Haft­pflicht zahlt

    • Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
    • Schäden, die im Rahmen einer privaten (nicht hoheitlichen) ehren­amtlichen Tätig­keit oder un­ent­geltl­ichen Frei­willigen­arbeit (soziales Enga­gement) entstehen.
    • Gefälligkeitsschäden: Wenn bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung, wie zum Beispiel beim Umzug eines Freundes, ein Schaden verursacht wird.
    • Für Internetnutzung und elektronischen Datenaustausch: Wenn Sie zum Beispiel einem Dritten eine schadhafte Datei übermitteln und sein Computer sich daraufhin nicht mehr starten lässt.

    Ihre Allianz Haft­pflicht zahlt nicht

    • Für berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten: Schäden, die im Rahmen einer ge­werblichen oder be­ruflichen Tätig­keit entstehen.
    • Eigenschäden: Schäden, die durch Eigenverschulden am eigenen Eigentum und von mitversicherten Personen entstehen.
    • Vorsätzliche Schäden: Wenn der Ver­sicherungs­fall vor­sätzlich her­bei­geführt wird.

    Definition: Was ist eine private Haftpflicht­versicherung?

    Haft­pflicht – was ist das?

    Als Haft­pflicht wird meist die Privat­haft­pflicht­ver­sicherung bezeichnet. Sie deckt die Kosten für die Wieder­herstellung oder den Ersatz des be­schä­digten Eigen­tums ab. Sowie eventuelle medi­zinische Kosten und andere finanz­ielle Ver­pflich­tung­en, die sich aus dem Schaden ergeben. Nicht ab­gedeckt sind Schäden, die bei­spiels­weise vorsätz­lich herbei­ge­führt werden. Die Haft­pflicht­ver­sicherung zahlt auch nicht bei Eigen­verschul­den. Ihnen steht Schadens­ersatz zu und der oder die Ver­ursacher:in kann nicht für die Ansprüche aufkommen?

    Forderungs­aus­fall­schutz: Mit der Forderungs­ausfall­deckung kommt die Allianz Privat-Haftpflicht ab der Linie Smart für Ihre An­sprüche auf.

    Ist eine Privat-Haft­pflicht Pflicht?

    Nein, eine Privat­haft­pflicht­ver­sicherung ist eine frei­willige Ver­sicherung. Das Wort „Pflicht“ in Privat­haft­pflicht­ver­sicherung kommt von „Haft­pflicht“. Haftpflicht bedeutet, dass Sie ge­setzlich ver­pflichtet sind, für Schäden zu haften, die Sie ver­ursacht haben. Der Ab­schluss einer Haft­pflicht­ver­sicherung ist sinnvoll, da im Schadens­fall leicht Kosten in Millionen­höhe ent­stehen können. Für alle Kosten, die die Ver­sicherungs­summe der Ver­sicherung übersteigen, müssen Sie selbst auf­kommen. Sie sollten daher eine Ver­sicherung mit einer hohen Deckungs­summe wählen.

    • Die Allianz Privat-Haft­pflicht­versicherung deckt bereits im Basis-Tarif eine Ver­sicherungs­summe von bis zu 15 Millionen Euro ab. Wählen Sie den Premium-Tarif beträgt die Deckungs­summe der Privathaftpflicht sogar 100 Millionen Euro.

    Wann brauche ich eine Haft­pflichtversicherung?

    Eine private Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, so­bald Sie voll­jährig sind und arbeiten. Vor­her sind Sie im Regel­fall über die Familien­haftpflicht ver­sichert. Sobald das Kind auf Dauer eine be­rufliche Tätig­keit mit einem eigenen Ein­kommen auf­nimmt und nicht mehr mit den Eltern in häuslicher Ge­mein­schaft wohnt, er­lischt dieser Schutz zum Ende des laufenden Ver­sicherungs­jahres. Spätestens jedoch nach sechs Monaten ab dann muss sich das Kind über eine eigene Haft­pflicht ab­sichern.

    Für Aus­zu­bildende und Studieren­de, die nicht mehr über die Familien­haft­pflicht ihrer Eltern versichert sind, gibt es private Haft­pflicht­ver­sicherungen für Studenten und Student­innen. Unser Tipp: Prüfen Sie zuerst, ob eine Mit­ver­sicherung bei Ihren Eltern möglich ist. Falls dies nicht möglich ist, em­pfiehlt sich eine private Haft­pflicht­ver­sicherung für Studenten.

    • Erwachsene Kinder sind bei der Allianz auch nach dem Aus­zug von zu Hause über die Familien­haft­pflicht­ver­sicherung ihrer Eltern weiterhin mit­ver­sichert. Solange sie sich noch in der Aus­bildung be­finden oder studieren und nicht berufs­tätig (aus­genommen Minijobs) sind.

    Wer braucht eine private Haftpflicht­versicherung?

    Privatpersonen

    Eine Privat­haft­pflicht­ver­sicherung ist für jede Person sinn­voll. Jeder kann im Alltag versehent­lich einen Schaden ver­ursachen, sei es durch einen Unfall im Straßen­ver­kehr, das Um­stoßen eines wert­vollen Gegen­stands oder das Ver­ursachen eines Wasser­schadens in einer Miet­wohnung. Eine private Haft­pflicht schützt Sie in ver­schiedenen privaten Lebens­be­reichen vor finanz­iellen Katas­trophen.

    Familien

    Eine private Haft­pflicht­ver­sicherung ist für Familien wichtig, da sie Schutz vor fi­nanz­iellen Folgen un­vor­her­gesehen­er Er­eignisse bietet. Kinder können un­ab­sichtlich Schäden ver­ur­sachen, sei es beim Spielen oder im All­tag. Die Ver­sicher­ung deckt solche Schäden ab und schützt vor er­heb­lichen finanziellen Be­lastungen durch Scha­dens­ersatz­forder­ungen. Sie über­nimmt auch die Kosten für die recht­liche Ver­teidi­gung bei Streitig­keiten. So können Sie sich auf das Wesent­liche konzen­trieren: das ge­mein­same Leben und die Ent­wicklung Ihrer Kinder.

    • Die Allianz Familien-Haft­pflicht sichert alle Familien­mit­glieder gegen Schadens­ersatz­forderungen ab.

    Tierhalter:innen

    Wenn Ihr Haustier das Eigen­tum eines Besuchers oder einer Nach­barin be­schädigt oder je­manden verletzt, über­nimmt die Haft­pflicht­ver­sich­erung in der Regel die Kosten. Auch Schäden in einer Miet­wohnung, wie an Tapeten oder Teppichen, können ab­gedeckt sein.

    Blinden­hunde und zahme Haus­tiere wie Katzen sind in der privaten Haftpflicht­versicherung mit­versichert. Das gilt auch für gezähmte Klein­tiere wie Sing­vögel, Papa­geien, Hamster oder Meer­schwein­chen. Für exotische Tiere wie Spinnen, Skor­pione oder Bienen brauchen Sie eben­falls keine ge­sonderte Haft­pflicht­ver­sicherung.

    Im Ver­sicherungs­schutz der Allianz Privat-Haft­pflicht sind Hunde und Pferde nicht ein­ge­schlossen. Wenn Ihr Hund oder Pferd Dritten einen Schaden zufügt und daraus Schadens­ersatz­an­sprüche ent­stehen, schützt Sie die Hunde­haft­pflicht­ver­sicherung oder Pferde­haft­pflicht­ver­sicherung.

    Mieter und Mieterinnen

    Wenn Sie ver­sehentlich Schäden an der Miet­wohnung ver­ursachen, zum Beispiel durch einen Wasser­schaden aufgrund eines über­laufenden Wasch­beckens oder durch ein Miss­geschick beim Heim­werken, kann der Vermieter oder die Vermieterin Sie für die Reparatur­kosten haftbar machen. Eine Haftpflicht­ver­sicherung kann solche Schäden abdecken.

    Auch Schäden, die Sie un­absicht­lich im Gebäude oder an Gemeinschafts­einrichtung­en ver­ursachen, wie beispiels­weise im Treppen­haus oder im Gemein­schafts­garten, können durch die Haftpflicht­ver­sicher­ung gedeckt werden.

    Wenn Besucher:innen in Ihrer Wohnung zu Schaden kommen, beispiels­weise durch einen Sturz über ein Kabel, können Sie haftbar gemacht werden. Die Haftpflicht­versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen solcher Schadens­ersatz­ansprüche.

    • In der Allianz Privat-Haftpflicht­ver­sicherung sind Schäden an fest­verbautem Inventar von dem Vermieter bzw. von der Vermieter­in in Ihrer Miet­wohnung ab­gedeckt.

    Haus- und Wohnungseigentümer:innen

    Inhaber und Inhaber­innen eines Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer Wohnung sind über die Haftpflicht versichert, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen. Auch Inhaber:innen eines Ferien- oder Wochenend­hauses oder eines Klein­gartens sind geschützt. Voraus­setzung für den Schutz ist immer, dass sich die Immo­bilien in Deutsch­land befinden.

    Besitzen Sie innerhalb Deutschlands unbebaute Grundstücke bis maximal 3.000 Quadrat­meter Gesamt­fläche, sind diese ebenfalls versichert. Das gilt auch für ein land- oder forst­wirtschaftlich genutztes Grundstück bis zu einem Hektar. Voraus­setzung ist jeweils, dass diese Grund­stücke brachliegen oder von Ihnen aus­schließlich für private Zwecke genutzt werden.

    • Bei der Privat-Haftpflicht­versicherung der Allianz sind auch Schäden an Dritten durch die Nutzung von Balkon­kraft­werken, Wallboxen und Geothermie­anlagen mitversichert.

    Freizeitsportler und Sportlerinnen

    Bei sportlichen Aktivitäten kann es schnell zu Unfällen kommen, bei denen Dritte verletzt werden oder deren Eigentum beschädigt wird. Dies kann in Team­sportarten, beim Joggen oder sogar im Fitness­studio passieren. Eine Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie für die Verletzung einer anderen Person verantwortlich gemacht werden.

    Beim Sport kann es auch passieren, dass Sie versehentlich das Eigentum anderer beschädigen. Beispiels­weise könnte ein Ball ein Fenster zerschlagen oder ein Fahrrad könnte ein parkendes Auto beschädigen. Eine Haftpflicht­versicherung deckt solche Schäden ab.

    Tarif­erweiterungen für die Haftpflicht­versicherung

    Wohnungs-Haftpflichtschutz

    Der Ver­sicherungs­schutz bietet Vermieter­innen und Vermietern finanz­iellen Schutz vor Schadens­ersatz­forderung­en und über­nimmt die Kosten für die rechtliche Verteidi­gung bei Streitig­keiten. Er schützt sowohl bei ver­mieteten als auch bei leer­stehenden Eigen­tums­wohnungen und gibt Ihnen Sicherheit und Ruhe im Vermieter­alltag.

    Dienst-Haftpflichtschutz

    Zusätzlicher Ver­sicherungs­schutz für Beamte, sowie An­gestellte im öffentlichen Dienst wie Lehrer­innen, Polizisten, Richter oder Soldatinnen.

    Eine Diensthaft­pflicht­versicherung schützt Sie vor hohen Kosten durch berufliche Fehler. Sie bietet finanziellen und rechtlichen Schutz, indem sie berechtigte Ansprüche abdeckt und unberechtig­te abwehrt. Die Versicherung ist auf die Risiken Ihres Berufs zugeschnitten und sichert Ihr persönliches Vermögen ab.

    Öltank-Haftpflichtschutz

    Sie besitzen einen Heizöltank? Die Öltank-Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen bei Schäden durch aus­gelaufenes Hei­zöl, zum Beispiel bei Verun­reinigung des Grund­wassers.

    Ab­gedeckt sind Kosten von Umwelt­schäden durch Öl­verschmutz­ung, Sanierungs- und Schadens­ersatz­kosten sowie die Abwehr un­berechtigter Ansprüche.

    Häufige Fragen: Was möchten Sie zur privaten Haft­pflicht wissen?

    Kann ich die private Haft­pflicht­versicherung steuerlich absetzen?

    Ja, denn die Ver­sicherungs­beiträge Ihrer Privat-Haft­pflicht zählen zu den so­ge­nannten Vor­sorge­aufwendungen. Sie können die Kosten der Haft­pflicht­versicherung als Sonder­aus­gaben in Ihrer Steuer­erklärung geltend machen. Ihre Bei­träge tragen Sie in der An­lage Vor­sorge­aufwand Ihrer Ein­kommens­steuer­erklärung ein (auch bei ELSTER).

    Brauche ich eine private Haft­pflicht zum Skifahren?

    In Italien und Süd­tirol müssen seit dem 1. Januar 2022 alle Sportler­innen und Sportler beim Kauf eines Ski­passes nach­weisen, dass sie eine private Haft­pflicht­versicherung ab­ge­schlossen haben. Der ent­sprechende Nach­weis muss bei Be­darf der Pisten­polizei vor­gezeigt werden.

    • Allianz Kunden und Kundinnen er­halten den Nach­weis bequem als PDF unter Meine Allianz. In der Meine Allianz-App im Ab­schnitt „Meine Services“ zu Ihrer Privat-Haft­pflicht­versicherung oder über die Service-Hotline 0800 41 00 105.

    Sind Photovoltaik- oder Erdwärme­anlagen mitversichert?

    In der Regel sind Photovoltaik- und Solarthermieanlagen nicht automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Haftpfichtversicherungen decken normalerweise persönliche Haftungsrisiken ab, nicht jedoch spezielle Risiken, die mit der Installation und dem Betrieb solcher Anlagen verbunden sind.

    Haben Sie eine Allianz Privat-Haft­pflicht­versicherung ab­geschlossen, erstreckt sich der Versicherungs­schutz auch auf Ihre Pflichten als Inhaber:in und Betreiber:in von Flüssig­gas­tanks, Photovoltaik- oder Erdwärme­anlagen.

    Was ist eine allgemeine Haftpflichtversicherung?

    Eine allgemeine Haftpflichtversicherung an sich gibt es nicht. Es gibt folgende Arten der Haftpflichtversicherung:

    • Private Haftpflichtversicherung
    • Tierhalterhaftpflichtversicherung
    • Bauherrenhaftpflichtversicherung
    • Jagdhaftpflichtversicherung
    • Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Betriebshaftpflichtversicherung
    • Berufshaftpflichtversicherung

    Was sind Gefälligkeitsschäden?

    Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die während einer unentgeltlichen Hilfeleistung für jemanden anderen entstehen. Oder kurz gesagt: Sie tun jemandem aus Ihrem Um­feld einen Gefallen.

    Stellen Sie sich vor, Sie gehen für eine Seniorin einkaufen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen das Haus nicht verlassen kann. Während Sie die Einkäufe in ihre Küche bringen, stoßen Sie versehentlich eine teure Vase um, die zu Bruch geht. Dieser Vorfall wäre ein Gefälligkeitsschaden, da er während einer unentgeltlichen Hilfeleistung entstanden ist.

    • Un­entgeltliche Be­treuung und Be­aufsichti­gung fremder Kinder oder Jugend­licher ist im Rahmen der Allianz Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­deckt.

    Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zu Gefälligkeitsschäden.