Pflege­zusatz­ver­sicherung

Weil du leider nicht für immer jung bleibst.

Pflegezusatz­versicherung

Eine Pflegezusatzversicherung ist eine private Versicherung, die die Lücke (=Versorgungslücke) zwischen den Kosten für Pflegeleistungen und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schließt. Damit vermeiden Sie eine hohe Eigenbeteiligung bei den Pflegekosten.

  • Private Pflege­vorsorge wird immer wichtiger: Statistisch gesehen werden im Laufe ihres Lebens 3 von 4 Deutschen pflege­bedürftig.
  • Finanzielle Freiräume mit der Pflegezusatzversicherung: Im Pflegefall können Sie zum Beispiel Umbau­maß­nahmen oder die Pflege zu Hause nach Ihren Wünschen gestalten. Denn Sie erhalten ein fest vereinbartes Pflegegeld.
  • Beitrag: Sie können günstig einsteigen, zum Beispiel für 15,68 Euro Beitrag pro Monat für eine 35-jährige Person. Damit erhalten Sie ein monatliches Pflegetagegeld von 600 Euro (20 Euro täglich).
  • Starke Service­leistungen bei der Allianz sind zum Beispiel die Unter­stützung bei der Suche nach einem Pflege­dienst oder Pflege­heim. Und die Auszahlung des Pflegetagegeldes ab Pflegegrad 1 – sofort, ohne Warte­zeiten!

Worauf Sie beim Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung achten sollten:

Achten Sie auf die Wahl des passenden Tagegeldes, einen Tarif ohne Wartezeiten und Schutz auch bei Demenz. Damit Sie sich im Pflegefall auf das Wesentliche konzentrieren können.

Empfehlung zum Tagegeld/Tagessatz

  • Die Allianz empfiehlt einen Tages­satz in Höhe von 95 Euro. Das sind bis zu 2.850 Euro monatlich, die maximal ausgezahlt werden (gerechnet wird mit 30 Tagen pro Monat). Je höher Ihr gewählter Tages­satz ist, desto höher ist auch Ihr Beitrag zur privaten Pflege­vorsorge. Der maximale Tages­satz bei der Allianz im Tarif Pflege­tage­geld­Best liegt bei 150 Euro pro Tag für Erwachsene, das sind 4.500 Euro im Monat. Sie können einen Tages­satz von mindestens 10 Euro bis 150 Euro in 5-Euro-Schritten wählen. Für Kinder unter 16 Jahren ist ein maximaler Tages­satz von 80 Euro abschließbar. Ist Ihnen der Tagessatz in Höhe von 95 Euro zu hoch, können Sie im Online Rechner jederzeit einen niedrigeren Tagessatz wählen. Das reduziert Ihren Versicherungsbeitrag. Zum Beispiel auf 15,68 Euro bei einer 30-jährigen Person mit einem Tagessatz von 20 Euro (= 600 Euro monatlich).

Je weniger Sie im Pflege­fall an Eigen­anteil bezahlen wollen, um die Vorsorge­lücke zu schließen, umso höher sollte der gewählte Tages­satz bzw. das Tagegeld sein. Ein höherer Tages­satz bietet Ihnen im Leistungs­fall mehr finanz­ielle Freiräume, denn die Qualität Ihrer Versorgung hängt nicht zuletzt auch vom ver­sicherten Tages­satz ab.

Zeitpunkt für Abschluss & Höchstalter

Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?

Sobald wie möglich, da ein Vertrags­schluss nur möglich ist, solange keine Pflege­bedürftig­keit besteht. Außerdem profitieren Sie in jüngeren Jahren von günstigeren Beiträgen und in der Regel ist die Beant­wortung der Gesundheits­fragen einfacher, da es weniger Vor­erkrank­ungen gibt, die Sie bei der Antrags­stellung angeben müssen.

  • Bei der Allianz können Sie eine Pflege­zusatz­versicherung beantragen, bevor eine Pflege­bedürftig­keit eintritt und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Oder wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.

Höchstalter:

Pflege­zusatz­versicherungen können bis zu einem gewissen Alter ab­geschlossen werden.

  • Der Allianz Tarif PflegetagegeldBest ist bis zum vollendeten 60. Lebens­jahr online abschließbar. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Wartezeiten & Gesundheitsfragen

Achten Sie darauf, dass es in dem von Ihnen gewählten Tarif keine Warte­zeiten gibt. Sonst würden Sie im Pflege­fall erst nach Ablauf dieses Zeit­raums Leistungen erhalten.

  • Im Allianz Tarif Pflege­tage­geld­Best gibt es keine Warte­zeit. Sie sind vom ersten Tag der Vertrags­lauf­zeit an versichert.

Gesundheitsfragen:

Der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung ist nur möglich, wenn Sie die Gesund­heits­fragen voll­ständig und wahrheits­gemäß beant­worten. Die Aufnahme in eine private Pflege­zusatz­versicherung ist abhängig von Ihrem Gesundheits­zustand. Deshalb ist es so wichtig, eine Pflege­zusatz­versicherung in jungen Jahren abzuschließen. Die Wahrscheinlich­keit von schweren Erkrank­ungen ist geringer als im Alter. Denn schwere Erkrank­ungen können möglicher­weise zu einer Ablehnung führen.

  • Bei der Allianz werden Ihnen bestimmte Fragen zu Ihrer Gesundheit gestellt. Sie sind die Basis für eine indivi­duelle und faire Risiko­einschätzung.

Leistung ab Pflegegrad 1

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Pflege­zusatz­versicherung ab Pflege­grad 1 leistet. Prüfen Sie, ob Sie das Tage­geld auch erhalten, wenn Sie ambulant (zu Hause) betreut werden. Dies sollte unab­hängig davon sein, ob sich ein Familien­mitglied um Sie kümmert oder ein Pflege­dienst en­gagiert wurde.

  • Der Allianz Tarif Pflege­tage­geld­Best zahlt bereits ab Pflege­grad 1. Und das un­abhängig davon, von wem Sie zu Hause gepflegt werden.

Beitragsbefreiung & Ruhensmöglichkeiten

In der Allianz Pflege­zusatz­versicherung gibt es Möglich­keiten, sich vom Beitrag zu befreien:

Beitragsbefreiung

  • In dem Allianz Tarif Pflegetagegeld­Best sind Sie ab Pflege­grad 5 von der Beitrags­zahlung komplett befreit. Sie haben selbst­verständlich weiterhin Anspruch auf alle Tarif­leistungen.

Ruhensmöglichkeit

  • Bei der Allianz gilt: Auch während einer Elternzeit oder Arbeits­losigkeit können Sie den Vertrag zur Pflege­versicherung ruhen lassen und können eine Beitrags­befreiung beantragen.
    Bei Arbeits­losigkeit geht diese Pause bis zu einem Jahr. Bei Eltern­zeit sind 12, 24 oder 36 Monate möglich. Allerdings erhalten Sie in diesen Zeit­räumen auch keine Leistungen, wenn Sie pflege­bedürftig werden.

Top Schutz mit den Leistungen der Allianz Pflege­zusatz­versicherung

Bei der Allianz profitieren Sie von Top Zusatzbausteinen, keinen Wartezeiten und Pflegegeld ab Pflegegrad 1! Die wichtigste Leistung, wenn es eilt, ist die kostenlose Unterstützung bei der Vermittlung eines Pflegeheimplatzes oder eines ambulanten Pflegedienstes!

Top Zusatzbausteine

Erhöhung des Pflege­tage­gelds: Stocken Sie die Leistungen auch für die ambulante Ver­sorgung auf. Reduzieren Sie die Bei­träge im Alter mit der Vor­sorge­komponente. Oder wählen Sie zusätzlich zur monat­lichen Zahlung eine Einmal­zahlung im Pflege­fall.

Pflegetagegeld

Der maximale Tagessatz liegt bei 150 Euro, Sie erhalten damit monatlich bis zu 4.500 Euro. Es gibt keine Warte­zeit. Und: Das Pflege­tagegeld steht zur freien Verfügung und wird ab Pflegegrad 1 ausbezahlt!

Beratung & Betreuung

Kostenlos: indivi­duelle Pflege­beratung, Ver­mittlung eines Pflege­heim­platzes und Organi­sation eines ambulant­en Pflege­dienstes. Plus viele Assistance-Leistungen und Kostenübernahme für den erweiterten Haus­not­ruf-Service. 

Wann zahlt die Pflege­zusatz­versicherung?

Sehen Sie hier im Über­blick, wann die Allianz Pflege­zusatzversicherung zahlt, welche Leistungen versichert sind und welche nicht:

Die Pflegezusatzversicherung versichert

  • Pflegetagegeld bis zur Höhe des versicherten Tages­satzes bei häus­licher, teil- oder voll­stationärer Pflege.
  • Leistungen bei häuslicher Pflege auch durch Familien­ange­hörige, Freunde, Nach­barn und sonstige ehren­amtliche Helfer und Helferinnen.
  • das Haus-Notruf-System in Deutschland.
  • individuelle Pflege­begleitung ergänzend zur Pflege­beratung der Pflegepflicht­versicherung in Deutschland.
  • Recht auf anlass­bezogene Erhöhungen des versicherten Tagessatzes.
  • Service- und Assistance­leistungen für Sie und auch für Ihre nahen Ange­hörigen (Eltern, Kinder, Enkel, Groß- und Schwieger­eltern, Ehe- oder Lebenspartner).
  • Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5.

Die Pflegezusatzversicherung versichert nicht

  • Mehrkosten für Unter­suchungen zur Fest­stellung der Pflege­bedürftig­keit im Ausland.
  • Leistungen, wenn die Versicherung z. B. bei Arbeits­losig­keit oder Eltern­zeit vorüber­gehend ruhend gestellt wurde.
  • Leistungen beim Tarif Pflege Einmal­aus­zahlungwenn die Pflege­bedürftig­keit während der Anwart­schaft eintritt.
  • wenn bereits ein Pflege­grad festgestellt oder beantragt wurde.

Was möchten Sie zur Pflege­zusatz­versicherung noch wissen?

Wenn ich eine Pflegezusatzversicherung abschließe, muss ich dann die gesetzliche Pflegeversicherung kündigen?

Nein. Ihre gesetzliche Pflegeversicherung (private Pflegepflichtversicherung oder soziale Pflegeversicherung) müssen Sie für den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung nicht kündigen – beziehungsweise dürfen das auch nicht, da diese in Deutschland verpflichtend ist.

Welche Arten von Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Es gibt die Allianz Pflegezusatzversicherung PflegetagegeldBest mit einer lebenslangen Absicherung in allen Pflegegraden. Das PflegetagegeldBest ist an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassbar und bietet umfassende Assistanceleistungen für Sie und Ihre Angehörigen.

Außerdem bietet die Allianz die PflegeRente gegen Einmalbeitrag: Wenn Sie freies Kapital besitzen, dann ist eine PflegeRente gegen Einmalbeitrag unter Umständen eine gute Wahl für Sie. Mit dieser Pflegerentenversicherung sichern Sie sich mit nur einer einzigen Zahlung eine lebenslange Rente im Pflegefall, eine Leistung an die Hinterbliebenen im Todesfall sowie die Möglichkeit, flexibel Kapital zu entnehmen. Lesen Sie mehr zur Allianz PflegeRente gegen Einmalbeitrag.

Die Allianz PflegePolice Flexi gibt es mit laufender oder abgekürzter Beitragszahlung oder jeweils in Kombination mit einer Einmalzahlung. Durch die flexible Beitragszahlung und die garantierten Beiträge verfügen Sie über eine hohe Planungssicherheit. Sie erhalten immer eine Leistung – egal ob durch die umfassende lebenslange Pflegeabsicherung, im Todesfall, bei Beitragsfreistellung oder bei Kündigung.

Mit der PflegeBahr erhalten Sie eine staatliche Förderung mit bis zu 60 Euro pro Jahr. Es gibt besonders günstige Tarife für junge Leute oder Berufseinsteiger:innen, es ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.

Was ist beim Tarif Pflege Bahr zu beachten? Was unterscheidet die private Pflegezusatzversicherung von der PflegeBahr Versicherung?

Eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung findet man beim PflegeBahr-Tarif. Die Allianz bietet Ihnen als geförderte Pflegetage­geld­versicherungen den Tarif Allianz PflegeBahr. Er liefert Ihnen einen Basisschutz im Pflegefall. Diese Art Pflege-Grundabsicherung wird staatlich gefördert mit maximal 60 Euro pro Jahr.

Oft reicht die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung im Tarif PflegeBahr jedoch alleine nicht aus, um den Eigenanteil vollständig abzudecken: Lassen Sie sich deshalb beraten, wie Sie diesen Tarif mit der Pflege­zusatz­versicherung PflegetagegeldBest kombinieren können.

Den Allianz Tarif PflegeBahr gibt es ohne Höchstaufnahmealter und vereinfachter Gesundheitsprüfung. Allerdings ist in diesem Tarif eine Wartezeit von fünf Jahren hinterlegt und die Leistungen können nicht individuell gewählt werden.

Gibt es eine Pflegezusatzversicherung für Rentner?

Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung ist auch für Rentner:innen grundsätzlich möglich. Damit können Sie die Pflegekostenlücke schließen und Ihr Vermögen schützen. Wichtig für Rentner:innen ist, dass manche Tarife nur bis zu einem bestimmten Mindestalter abgeschlossen werden können. Da Gesundheitsfragen gestellt werden, kann es für Rentner:innen schwieriger und teurer werden, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

  • Die Allianz Pflegezusatzversicherung PflegetagegeldBest ist bis zum 60. Lebensjahr online abschließbar. Wenn Sie älter als 60 Jahre sind, dann stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Wichtig ist, dass noch kein Pflegegrad beantragt worden ist und dass innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden.

Kann ich die Beiträge der Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzen?

Grundsätzlich lassen sich die Beiträge der Allianz Pflege­zusatz­versicherung von der Steuer absetzen – allerdings mit Einschränkungen.

Pflegeversicherung für Beamtinnen und Beamte oder Angestellte: Sie können als Beamtin und Beamter oder als angestellte Person insgesamt höchstens 1.900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge steuerlich geltend machen.

Für die Pflegeversicherung als selbstständige Person gelten bis zu 2.800 Euro im Jahr.

Wenn schon allein die gesetzliche Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung diese Summe übertrifft, können Sie für die private Pflege­zusatz­versicherung nichts mehr absetzen.