Pferde­kranken­versicherung

Sicherheit für Ihren ganzen Stolz

Pferdeversicherung kurz erklärt

Zusatz­bau­stein für Kranken­vollschutz: Heilbe­handlungs- und Vorsorgeschutz

Wenn Sie Ihr Tier nicht nur gegen Operationen absichern möchten, sondern auch gegen weitere Krankheiten und Behandlungen, empfehlen wir Ihnen die Pferdekrankenversicherung um den Zusatzbaustein „Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz“ zu erweitern. 

Ergänzend zum OP-Schutz können Sie mit der Erweiterung um den Heil­behand­lungs- und Vorsorge­schutz ambulante und stationäre Behand­lungen ohne Operation bei Unfall oder Krank­heit versichern. Die Allianz über­nimmt im Rahmen des Bausteins die Kosten für Behand­lungen z.B. aufgrund von Hufrehe, Atem­wegs­erkrankungen (COPD), Arthrose, Augen­ent­zündungen und Tritt­verletzungen. Die Leistungen enthalten:

  • Diagnostik inkl. Anamnese (Vorbericht) und klinische Unter­suchungen einschließlich bild­gebender Verfahren, wie Ultra­schall oder Röntgenaufnahmen
  • Ambulante und stationäre Behand­lungen ohne Operation
  • Nach­behand­lungen nach Ablauf des versicherten Nach­behand­lungs­zeit­raums für Operationen
  • Alternative und komplementäre Behandlungsmethoden
  • Zuschuss zu Routine- und Prophylaxe­leistungen, wie Entwurmungen, Zähne raspeln oder Impfungen bei Pferden

Leistungen: Das bietet die Allianz-Pferde­kranken­versicherung

Die Kranken­versicherung für Pferde schützt vor hohen Tier­arzt­kosten. Bei der Allianz entscheiden Sie selbst, welche Leistungen und Absicherungen für Sie relevant sind. Von der günstigen OP-Versicherung bis zur Kranken­voll­versicherung bieten wir Ihrem Pferd den besten Schutz.

Was über­nimmt die Pferde-OP-Versicherung?

Welche Leistungen eine Pferde­versicherung für Operationen unter Voll- und Teil­narkose über­nimmt, ist vom gewählten Tarif abhängig. Die Allianz erstattet:

  • Operationskosten – hierzu zählen auch operative Zahn­behand­lungen unter Narkose, wie Zahn­extraktionen oder Wurzel­behandlungen
  • Kosten für die letzte Behandlung vor der Operation
  • Medikamente, Verbrauchs­materialien, bild­gebende Verfahren wie z. B. Röntgen­auf­nahmen, MRT und CT
  • Ambulante und stationäre Nach­behand­lung – je nach gewähltem Tarif auch regenerative Therapie­methoden wie Stamm­zellen-, IRAP- und PRP-Therapie (Eigenblut)
  • Aufenthalt in einer Tier­klinik – einschließlich Unter­bringung und Futter – bis zu 15 Tage

Die Höhe der Kosten­über­nahme ist von Ihrem individuell gewählten Selbst­behalt bei Pferde­krank­heiten oder Unfällen abhängig. Je nach Tarif ist die Kosten­erstattung unbegrenzt.

Regenerative Therapien

Auch ohne Operation steht Ihnen je nach Tarif pro Jahr ein bestimmtes Limit für folgende regenerative Therapien zur Verfügung:

  • Stammzellen-Therapie
  • IRAP-Therapie
  • PRP-Therapie (Eigenblut)

Vorsorge-Behandlungen

Je nach gewähltem Tarif erhalten Sie einen jährlichen Zuschuss für folgende Vorsorge- und Prophylaxeleistungen:

Weitere Leistungen

Die Allianz Tier­kranken­versicherung für Pferde bietet Ihnen umfassenden Service, der Ihnen den Alltag erleichtert. Dazu zählen:

  • Erstattung nach der Gebühren­ordnung für Tier­ärzte (GOT): Die Pferde­kranken­versicherung zahlt bis zum zweifachen Satz der Gebühren­ordnung für Tier­ärzte, im Tarif Premium sogar bis zum vierfachen Satz.
  • Direktabrechnung: Damit Sie sich im Falle einer OP oder Heil­behand­lung aus­schließlich um die Genesung Ihres Schützlings kümmern können, über­nehmen wir eine Direkt­abrechnung mit dem Tier­arzt bzw. der Tierärztin oder der Klinik Ihrer Wahl.
  • Eintrittsalter: Ein Versicherungs­abschluss ist möglich, wenn Ihr Pferd acht Wochen alt ist. Auch ältere Tiere erhalten eine lebens­lange Absicherung.
  • Freie Tierarzt­wahl: Sie können Ihr Pferd bei jedem staatlich zugelassenen Tier­arzt bzw. bei jeder staatlich zugelassenen Tierärztin oder in einer Tier­klinik behandeln lassen.
  • Keine Warte­zeiten bei Unfällen: Unfälle lassen sich nicht planen. Daher sichern wir ab dem Tag des Vertrags­beginns ab und über­nehmen sofort die Kosten für Unfallbehandlungen.

Wann zahlt die Pferde­kranken­versicherung, wann nicht?

Die Pferde­kranken­versicherung zahlt, wenn …

  • … es wegen einer Kolik zur Operation kommt. 
  • … vor einer OP zur Diagnose bildgebende Verfahren wie MRT oder Röntgen benötigt werden.
  • … wegen einer Krankheit eine Operation notwendig ist (z.B. Tumorentfernung am Auge).
  • .. nach einem Sturz mit Fraktur eine Operation nötig ist. 
  • … nach einem Unfall oder einer Krankheit regenerative Therapien (Stammzellentherapie) angewandt werden müssen.

Die Pferde­kranken­versicherung zahlt nicht, wenn …


  • … Sie bei Ihrem Pferd eine Physiotherapie durchführen lassen.
  • … Sie die Hufe Ihres Pferdes beschlagen lassen. 
  • … Ihnen Kosten durch vorbeugende Vitamine und Mineralstoffpräparate entstehen.

Häufige Fragen: Was möchten Sie gerne zur Pferde­kranken­versicherung wissen?

Kann ich mein Pferd versichern, auch wenn es Vorerkrankungen hat?

Ja, Sie können auch Pferde mit Vorerkrankungen versichern. Bei Antragstellung werden einige Fragen zum Gesundheitszustand Ihres Pferdes gestellt. Sie sollten hier alle ihnen bekannten (Vor-) Erkrankungen, wie z. B. Chip / OCD beim Pferd oder Griffelbeinfraktur beim Pferd und tierärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahren angeben. Sie erfahren direkt, ob Ihr Pferd versicherbar ist. Nur einige Erkrankungen führen dazu, dass Ihr Tier leider nicht in unsere Pferdekrankenversicherung aufgenommen werden kann.

Durch eine Tierkrankenversicherung werden nur neu auftretende Erkrankungen abgesichert. Für die Kosten, die sich aus bestehenden Erkrankungen und Folgen ergeben, besteht kein Versicherungsschutz. Deshalb wird z. B. eine chronische Erkrankung im Versicherungsschein dokumentiert und ist über die gesamte Vertragslaufzeit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Sichern Sie deshalb Ihren geliebten Vierbeiner möglichst frühzeitig ab.

Wie teuer ist eine Pferdeversicherung?

Wie hoch die Kosten für eine Pferdeversicherung sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je umfangreicher die Leistungen und je höher das jährliche Erstattungslimit ist, desto teurer ist der Krankenschutz für Pferde. Eine Krankenvollversicherung für Pferde ist in der Regel daher teurer als eine reine OP-Versicherung.

Bei der Allianz schließen Sie eine Pferde-OP-Versicherung ab 13,20 Euro im Monat ab. Für einen Rundumschutz inklusive Vorsorgeleistungen zahlen Sie ab 44,15 Euro pro Monat.

Pferde-OP-Versicherung oder Pferdekrankenversicherung mit Rundumschutz?

Ob für Sie eine reine Operationsversicherung für Ihr Pferd ausreicht oder ein Krankenvollschutz die bessere Wahl ist, hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

Die Tierarztkosten für eine Operation liegen schnell bei mehreren Tausend Euro. Aber auch Kosten für Behandlungen ohne OP können sich summieren und zur finanziellen Herausforderung werden. Ein Rundumschutz bietet daher finanzielle Sicherheit und entlastet bei hohen Tierarztrechnungen.

Wie alt darf mein Pferd bei Versicherungsbeginn sein?

Ein Versicherungsabschluss ist ab acht Wochen ohne Maximalalter möglich. Auch ältere Tiere erhalten bei der Allianz eine lebenslange Absicherung von uns – sofern Sie das wünschen.

Lesen Sie mehr: Wie alt werden Pferde?

Was ist die GOT?

Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsordnung. Sie schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind, und ist für alle praktizierenden Tierärzte und Tierärztinnen bindend. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem ein- bis vierfachen Gebührensatz. Einfluss auf die Höhe haben Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und örtliche Verhältnisse (regionale Unterschiede). Eine Unter- oder Überschreitung der Sätze ist rechtlich nur in begründbaren Ausnahmefällen zulässig.

Kann ich die Pferdekrankenversicherung ohne Wartezeit abschließen?

Bei rechtzeitiger Beitragszahlung beginnt der Versicherungsschutz zum beantragten Datum, frühestens am Tag nach Antragstellung. Für Behandlungen aufgrund von Unfällen gibt es keine Wartezeit. Für Behandlungen wegen Koliken gilt eine Wartezeit von sieben Tagen und bei Behandlungen wegen Krankheit oder Fehlentwicklung gelten drei Monate.

Die Wartezeit kann erlassen werden, wenn Sie nahtlos von einem anderen Versicherer zur Allianz wechseln – oder bei Vorlage eines tierärztlichen Untersuchungsberichts ( Ankaufuntersuchung), der nicht älter als vier Wochen ist und bestimmte Mindestangaben enthält: ausführliche klinische Untersuchung, also Anamnese (Vorbericht, zum Beispiel zu Vorerkrankungen oder klinischen Auffälligkeiten), Adspektion (visuelle Untersuchung), Palpation (Ab- / Durchtasten), Funktions-, Provokations-, Belastungsproben und ausführliche röntgenologische Untersuchung.

Für welche Tierarten kann ich eine Pferdekrankenversicherung abschließen?

Folgende Vertreter der zoologischen Familie der „Pferde“ (Equiden; Einhufer) können wir aufnehmen: Hauspferde, Esel und die Kreuzungsformen Maultier und Maulesel. Maultiere (Mulis) entstehen aus der Paarung einer Pferdestute mit einem Eselhengst, Maulesel aus der von Pferdehengst und Eselstute. Selbstverständlich können Sie die Pferdeversicherung auch für Ponys abschließen.