Optimaler Schutz für Pferdebesitzer:innen
Pferdehaftpflicht kurz erklärt
- Pferde verpflichten: Als Halter:in haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht. Auch wenn Sie selbst keine Schuld tragen.
- Auf Ihrer Seite: Die Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
- Umfassender Schutz: Versichert sind auch Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Hüter:innen, Reiter:innen oder Reitbeteiligte.
Die Leistungen im Überblick: Das bietet Ihnen die Allianz Pferdehaftpflichtversicherung
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht, übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Haftpflichtansprüche für Sie ab. Notfalls auch vor Gericht.
- Mietsachschäden: Wir übernehmen Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien sowie Teilen davon, zum Beispiel Stallungen, Pferdeboxen und Koppelzäunen. Es sei denn, sie sind auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen. Mietsachschäden an Pferdeanhängern und Reitutensilien sind ebenfalls versichert.
- Forderungsausfalldeckung: Erleiden Sie durch das Pferd eines oder einer Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der oder die Halter:in des verursachenden Tieres wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann, kommt die Allianz für Ihre Ansprüche auf.
- Auslandsdeckung: Die Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt rund um die Uhr und zeitlich unbegrenzt, auch bei vorübergehenden (nicht von vornherein darauf angelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland.
- Mitversicherte Personen: Bei der Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind nicht nur Sie selbst als Pferdehalter:in und Versicherungsnehmer:in abgesichert. Auch nicht gewerbsmäßige Miteigentümer:innen, Mithalter:innen, Reitbeteiligte, Hüter:innen, Gast- oder Fremdreiter:innen sind mitversichert.
Für wen ist die Pferdehalterhaftpflicht eine gute Wahl?
Sie sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet, eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dennoch ist der Schutz für private Halter:innen von Pferden, Eseln und Maultieren unverzichtbar. Denn: Nur eine Pferdehaftpflicht sichert Sie umfassend ab, wenn Ihr Reitpferd oder -pony Dritte verletzt, fremdes Eigentum beschädigt oder Vermögensschäden hervorruft.
Die Haftpflicht für Ihr Pferd übernimmt Schäden zum Beispiel, wenn …
- Ihre Stute Fleur bei einem Ausritt scheut und jemanden verletzt.
- Ihr Turnierpferd Wasabi bei einer Transportfahrt den gemieteten Pferdeanhänger beschädigt.
- Sie Ihren Wallach Amigo bei einer privaten Kutschfahrt als Zugtier vorspannen und der Vierbeiner mit der Kutsche ein Auto rammt.
Nicht geeignet ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung dagegen, wenn Sie Pferde zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken halten. In diesem Fall bietet eine Betriebshaftpflichtversicherung die passende Absicherung. Für kleine und als gezähmt geltende Tierewie Wellensittiche, Hamster oder Katzen ist keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Kleintiere sind über die Privat-Haftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin versichert.
Wann zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung, wann nicht?
Diese Überblick zeigt, in welchen Situationen Sie mit der Allianz Pferdehalterhaftpflicht abgesichert sind – und wann der Versicherungsschutz nicht greift.
Ihre Pferdehalterhaftpflicht zahlt, wenn…
- während des Weidegangs (einschließlich Weiderisiko, Hin- und Zurückbringen des Pferdes) und während Offen- oder Laufstallhaltung Schäden entstehen.
- Schäden infolge des Besitzes oder der Verwendung von Pferdekutschen und bei privaten Kutschfahrten entstehen.
- Schäden bei der Teilnahme an Reitsportveranstaltungen wie Turnieren entstehen.
- Sie mit ungewöhnlicher Zäumung bzw. Sätteln oder ohne Sattel reiten und dabei einen Schaden verursachen.
- Ihr Pferd Mietsachschäden an gemieteten Immobilien, Stall- bzw. Pferdeboxen oder Koppelzäunen verursacht.
- … Ihr Pferd ausbricht und ein angrenzendes Gemüsefeld zertrampelt. Die Pferdehalterhaftpflicht greift auch bei Flurschäden.
- … ein Schaden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt entsteht.
Ihre Pferdehalterhaftpflicht zahlt nicht, wenn…
- Sie selbst oder Angehörige, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, einen Schaden erleiden.
- Ihre Pferdehaltung über den privaten Bereich hinausgeht, wie z.B. bei einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einer gewerblichen Zucht.
- Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, um einen Versicherungsanspruch zu erzeugen.
Was Sie zur Pferdehaftpflichtversicherung wissen sollten
Sie brauchen für jedes Ihrer Pferde eine Haftpflichtversicherung. Achten Sie auf eine hohe Versicherungssumme, damit Sie im Schadenfall ausreichend abgesichert sind. Was bei Vertragsabschluss noch wichtig ist, lesen Sie hier.
Deckungssumme Ihrer Pferdehaftpflicht sollte möglichst hoch sein
Verursacht Ihr Pferd einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden, entstehen schnell Kosten in Millionenhöhe. Eine Pferdehaftpflicht mit hoher Deckungssumme ist daher unerlässlich. Sie sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen. Die Allianz Pferdehaftpflicht kommt im Tarif Smart für Schäden bis zu 50 Millionen Euro auf. Mit dem Tarif Komfort erhöht sich Ihr Schutz bis zu 75 Millionen Euro und mit dem Tarif Premium sogar auf bis zu 100 Millionen Euro.
Jedes Pferd benötigt eine eigene Pferdehaftpflicht
Besitzen Sie mehrere Pferde, reicht die Versicherung eines einzelnen Pferdes nicht aus, um umfassend geschützt zu sein. Sie müssen jedes vorhandene Pferd versichern. Der Hintergrund: Mehrere Pferde stellen für den Versicherer automatisch ein höheres Schadensrisiko dar. Die Versicherung nur eines einzelnen von mehreren vorhandenen Pferden reicht nicht aus, um das erhöhte Risiko abzudecken.
Bei Tod des Pferdes können Sie Pferdehaftpflicht kündigen
Im Todesfall oder bei Verkauf des Pferdes sind Sie nicht länger an den Versicherungsvertrag gebunden. Die Haftpflichtversicherung endet umgehend, wenn Ihr Pferd stirbt. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Pferd verkaufen. Sie müssen die Allianz lediglich darüber informieren und eine tierärztliche Bescheinigung oder einen Kaufvertrag beilegen.
Pferdehaftpflicht ist steuerlich absetzbar
Als Pferdehalter:in können Sie die Beiträge Ihrer Pferdehaftpflichtversicherung in der Steuererklärung steuermindernd geltend machen. Genauso wie Ihre private Haftpflichtversicherung fällt auch die Pferdehaftpflicht in den Bereich „sonstige Vorsorgeaufwendungen“.
Häufige Fragen: Was möchten Sie gerne wissen?
Warum brauche ich als Pferdehalter:in eine extra Haftpflichtversicherung?
Für wen ist eine Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll? Für jede:n Reittierbesitzer:in. Denn wenn Ihr Pferd (auch Esel oder Maultier) einen Schaden bei einer dritten Person verursacht (sowohl Personen- als auch Sach- oder Vermögensschäden), sind Sie als Pferdehalter:in gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet.
Das gilt auch dann, wenn Sie keine Schuld trifft und die notwendige Sorgfalt gegeben war. Für den oder die private:n Pferdehalter:in gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die „Tiergefahr“, das heißt: durch das willkürliche Verhalten des Pferdes, ausgelöst. Wenn Ihr Pferd Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, schützt Sie die Pferdehaftpflichtversicherung.
Benötige ich eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung, wenn ich ein fremdes Pferd reite oder hüte?
Die Pferdehaftpflicht des Pferdebesitzers oder der Pferdebesitzerin greift meist auch bei einer Reitbeteiligung. Oder, wenn Sie gelegentlich auf das Pferd aufpassen oder es als Fremdreiter:in ausreiten, d. h. wenn Sie ab und zu ein fremdes Pferd reiten brauchen Sie keine eigene Pferdehaftpflichtversicherung. Verursacht der Vierbeiner während des Ausritts einen Schaden, sind Sie in der Regel über das Fremdreiterrisiko der Pferdehaftpflichtversicherung des Halters oder der Halterin geschützt. Für den entstandenen Schaden müssen Sie nicht aufkommen. Wir empfehlen aber, sich beim Pferdebesitzer oder bei der Pferdebesitzerin über den Versicherungsschutz seiner oder ihrer Pferdehaftpflicht zu informieren.
Entsteht der Schaden nicht durch das fremde Pferd, sondern durch Ihr eigenes Missgeschick, springt die Pferdehaftpflicht nicht ein. Das ist ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie kommt für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die Sie fremden Personen zufügen. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrem Haftpflichtversicherer und achten Sie auf das Kleingedruckte im Vertrag.
Was ist bei der Pferdehaftpflichtversicherung der Allianz versichert?
Sind die Schadensersatzforderungen berechtigt, zahlt die Pferdehalter-Haftpflicht schnell und unbürokratisch all das, was Sie ersetzen müssen. Und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Wenn die Forderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt sind, Sie also nicht zahlen müssen, setzen wir Ihr gutes Recht durch und wehren diese Forderungen kostenfrei für Sie ab.
Bei Personenschäden können zum Beispiel Aufwendungen für Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeldansprüche entstehen. Unter Sachschäden fallen unter anderem Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Nutzungs- oder Gewinnausfall.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz im Rahmen der Pferdehaftpflicht besteht in der Bundesrepublik Deutschland rund um die Uhr – und bei vorübergehenden (d.h. nicht von vorneherein auf Dauer angelegten) Aufenthalten im weltweiten Ausland zeitlich unbegrenzt.
Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie durch Verschulden eines oder einer Dritten einen Personen- oder Sachschaden erleiden, den der oder die Verursacher:in wegen Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht begleichen kann. Dann kommt Ihre Pferdehalter-Haftpflicht für Ihre Schadensersatzansprüche auf. Bei der Allianz ist diese Leistung bereits ab der Linie Smart inklusive. Abgedeckt sind auch solche Personenschäden, die durch Vorsatztaten Dritter entstanden sind (Gewaltopferschutz).
Leistet die Pferdehaftpflicht, obwohl das Pferd nicht am Führzügel geführt wurde?
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Ihr Pferd Dritten gegenüber verursacht. Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob Sie das Pferd mit Führzügel geführt haben oder ob der Schaden beim Führen ohne Halfter oder Sattel entstanden ist.
Ist mein Pferd auch bei einem Wanderritt oder Turnier im Ausland versichert?
Ja, die Allianz Pferdehalterhaftpflichtversicherung leistet auch, wenn Sie sich mit Ihrem Pferd vorübergehend im Ausland aufhalten und Ihr Vierbeiner dort bei einem Wanderritt oder einer Pferdesportveranstaltung, an der Sie privat teilnehmen, einen Schaden verursacht. Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Voraussetzung ist, dass Ihr Wohnsitz sich nach wie vor in Deutschland befindet.
Welche zusätzlichen Versicherungen zur Pferdehaftpflicht sind zu empfehlen?
Je nach individueller Situation kann für Sie eine Absicherung durch weitere Versicherungen sinnvoll sein, zum Beispiel eine Lebensversicherung für Ihren preisgekrönten Zuchthengst, eine spezielle Transportversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung. Die Allianz bietet Ihnen diese zusätzlichen Versicherungen für Ihr Pferd für einen umfassenden Schutz, der an Ihre Bedürfnisse angepasst ist.