Kranken­zusatz­versicherung

Der bestmögliche Schutz für Ihre Gesundheit

Kranken­zusatz­versicherungen im Überblick

Hier bekommen Sie als Kassenpatient:in mehr Gesundheits­schutz: Mit den Kranken­zusatz­versicherungen der Allianz erhalten Sie Leistungen, die die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) gar nicht oder nur teilweise abdeckt. Damit schließen Sie Versorgungs­lücken und sichern sich eine erstklassige medizinische Versorgung mit Privat­patienten­status. Jetzt besonders wichtig, da die GKV-Leistungen die letzten Jahre stetig reduziert wurden.

Ambulante Zusatz­versicherung

Starke Leistungen für Vorsorge­untersuchungen, Alternativ­medizin (Heilpraktiker, Naturheilkunde), osteopathische Behandlungen und Sehhilfen.

Krankenhaus­zusatz­versicherung

Privatpatient:in im Krankenhaus mit erstklassiger Unterbringung im Ein- oder Zweibett­zimmer und Behandlung durch den Chefarzt oder die Chefärztin.

Zahnzusatz­versicherung

Die Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit bietet je nach Tarif bis zu 100 % für Prophy­laxe, Zahn­behand­lung, Zahn­ersatz, Angst- und Schmerz­aus­schaltung und Bleaching.

Pflege­zusatz­versicherung

Bestmögliche Versorgung und finanzielle Sicherheit im Pflege­fall. Schützt vor hoher Eigenbeteiligung bei Pflegekosten – schon ab Pflegegrad 1!

Kranken­tage­geld

Schützt Selbst­ständige, Freiberufler:innen und Arbeit­nehmer:innen vor Verdienst­ausfall bei längerer Krankheit. Sichert bis zu 100 % des Netto­einkommens ab.

Kranken­haustage­geld

Der Schutz vor unerwarteten Kosten im Krankenhaus. Es wird steuerfrei und zeitlich unbegrenzt ausbezahlt, ohne Kostennachweis.

Definition & Vorteile einer privaten Kranken­zusatz­versicherung

Eine Kranken­zusatz­versicherung ist eine private Absicherung für gesetzlich Versicherte. Der größte Vorteil ist eine erst­klassige Versorgung und der Status eines Privat­patienten bzw. einer Privat­patientin. Wenn Sie sich nur auf die Kassen­leistungen verlassen, dann zahlen Sie die neue Brille oder das Einbett­zimmer im Kranken­haus komplett selbst. Eine private Zusatz­versicherung ist dann für Sie da, wenn die Leistungen der GKV es nicht sind. Hier finden Sie weitere Vorteile der Kranken­zusatz­versicherung, je nach gewähltem Tarif:

  • Bessere Leistungen beim Zahnarzt­besuch für Zahnersatz, Zahn­behandlung, Kiefer­orthopädie und Prophylaxe
  • Kosten­übernahme für Sehhilfen wie Brillen oder Kontakt­linsen
  • Ein- oder Zwei­bettzimmer im Kranken­haus
  • Chefarzt­behandlung
  • Erstattung von alternativen Heil­methoden wie Osteopathie oder Naturheil­verfahren
  • Vorsorge­untersuchungen
  • Finanziell absichern, eigene Kosten reduzieren im Pflege­fall

Was möchten Sie gerne wissen?

Welche Wartezeiten gelten bei einer privaten Krankenzusatzversicherung?

Es gibt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie die Leistungen der gewählten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Des Weiteren gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die für Entbindung und Psychotherapie gilt. Die Wartezeiten entfallen bei Unfall bzw. nach Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss.

In den Allianz MeinZahnschutz-Zahnzusatztarifen gibt es keine Wartezeiten. Das gilt auch für die Tarife Krankenhaus bei Unfall und PflegetagegeldBest.

Wie erfolgt die Kostenerstattung in einer privaten Krankenzusatzversicherung?

Bei Krankenzusatzversicherungen gilt das Kosten­erstattungs­prinzip (Kostenübernahme). Das heißt, der Leistungs­erbringer (z. B. die Ärztin oder der Zahnarzt) rechnet direkt mit dem Patienten bzw. der Patientin ab. Im Anschluss kann der Versicherte seine Rechnung bequem bei seiner Kranken­zusatz­versicherung einreichen. Der Betrag wird entsprechend seiner vertraglich vereinbarten Leistungen erstattet.

Ausnahme: stationärer Krankenhaus­aufenthalt

Da die Kosten bei ambulanten oder stationären Kranken­haus­aufenthalten schnell steigen können, können private Versicherer oft direkt mit den öffentlichen Kranken­häusern abrechnen. Bei der Aufnahme sollte der oder die Patient:in daher seine Chip­karte vorlegen.

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung?

Eine private Krankenvollversicherung (PKV) ist für Selbstständige und Frei­berufler:innen eine Alternative zur gesetzlichen Kranken­versicherung. Arbeit­nehmer:innen können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch privat kranken­versichern. Für Beamte und Beamtinnen und Ärzte gibt es spezielle Tarife in der PKV. Sie bietet einen umfassenden Schutz und je nach Tarif erstklassige Leistungen. 

Eine private Kranken­zusatz­versicherung ist für gesetzlich Versicherte gedacht, die bestimmte Gesundheits­leistungen mit einem Zusatzschutz erweitern möchten. Die Auswahl an verschiedenen Tarifen zu Kranken­zusatz­versicherungen ist groß.

Gilt die Krankenzusatzversicherung auch im Ausland?

Für ambulante Behandlungen durch Ärzte oder Ärztinnen und für Zahn­behandlungen sowie Kranken­hausauf­enthalte besteht Versicherungs­schutz in allen europäischen Ländern. Darüber hinaus ist in vielen Tarifen bei einem vorübergehenden Aufent­halt im außer­europäischen Ausland Versicherungs­schutz von einem Monat ohne besondere Vereinbarung möglich. Details hierzu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarif­bedingungen Ihres Versicherers.

Kann man die Beiträge zur privaten Krankenzusatz­versicherung von der Steuer absetzen?

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen können die Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung grundsätzlich steuerlich absetzen. Dies geschieht als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge. Die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen betragen pro Jahr 1.900 Euro für Arbeitnehmer:innen beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige.

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Wenn der jeweilige Höchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge überschritten wird, ist kein Abzug der Krankenzusatzbeiträge möglich. Somit wirkt sich die private Krankenzusatzversicherung individuell auf die Steuererklärung aus.

Wo werden die Beiträge der Krankenzusatzversicherung in der Steuer eingetragen? Im Formular „Vorsorgeaufwand“ können Sie diese als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in die entsprechende Zeile eintragen.

Kann man eine Krankenzusatzversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung und mit Vorerkrankung abschließen?

In der Regel gibt es keine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheits­fragen. Bei der Allianz sind verschiedene Gesundheitsfragen bei den Kranken­zusatztarifen zu beantworten. Diese sind ganz unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz sind es nur zwei Gesundheits­fragen, mit denen Sie dann Ihren individuellen Zahntarif berechnen zu können. Prinzipiell ist es auch möglich, eine Zusatz­versicherung mit einer Vor­erkrankung oder chronischen Krankheit zu beantragen. Die Risiko­einschätzung für den Versicherer erfolgt anhand einer Gesundheits­prüfung. Lassen Sie sich am besten persönlich dazu beraten.