Kranken­tagegeld-Versicherung

Einkommen sichern bei Arbeitsunfähigkeit

Krankentagegeld-Versicherung kurz erklärt

  • Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine private Zusatzversicherung, die das monatliche Einkommen absichert, wenn Sie krankheitsbedingt oder nach einem Unfall längere Zeit arbeitsunfähig sind. Das Krankentagegeld sorgt dafür, dass laufende Kosten und Rechnungen auch bei Krankheit bezahlt werden können. Durch die Leistungen sichern Sie Ihre Existenz und Ihren Lebensstandard und müssen sich im Krankheitsfall keine finanziellen Sorgen machen.
  • Die Höhe: Das Krankentagegeld richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Es kann zwischen 5 Euro und mehreren hundert Euro pro Tag liegen, je nach Bedarf und Versicherungsschutz. Generell können Sie maxi­mal bis zu 100 Pro­zent Ihres Netto­einkommens versichern. Das kostet die Krankentagegeldversicherung der Allianz mit Preisbeispielen für Angestellte und Selbstständige.
  • Krankentagegeld für Angestellte: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet in der Regel nach nur sechs Wochen. Danach stehen Sie vor einer erheblichen Einkommenslücke, die schnell zur finanziellen Belastung werden kann. Vor allem für privat Versicherte ist das Krankentagegeld wichtig, um diese Lücke nahtlos zu schließen und Ihr gewohntes Einkommen zu sichern. Wie hoch der Tagessatz sein sollte, sehen Sie in der Beispielrechnung für Arbeitnehmer.
  • Krankentagegeld für SelbstständigeAls Selbstständige:r tragen Sie das volle finanzielle Risiko bei Krankheit. Während einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie meist keine Lohnfortzahlung, von daher ist eine Krankentagegeld-Versicherung unverzichtbar. Bei der Allianz können Sie sich bereits ab der 2. Woche Arbeitsunfähigkeit absichern. Wie hoch die Einkommenslücke ausfallen kann, sehen Sie in der Beispielrechnung für Selbstständige.

Leistungen & Vorteile der Allianz Krankentagegeld-
Versicherung

Höhe in­di­vi­duell wähl­bar

Sie bestimmen die Höhe des Krankengeldes, das Sie erhalten möchten. Sie können bis zu 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern. Der Tagessatz kann in Schritten von je fünf Euro festgelegt werden.

Steuer­freie Leistung

Sie erhalten das Krankentagegeld steuerfrei, auch an Sonn- und Feiertagen. Sie müssen es nicht in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Das Krankentagegeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. 

Dynamik

Sie können Ihr Krankentagegeld alle drei Jahre an die allgemeine Ein­kommen­sent­wicklung anpassen. Und zwar bis zur Höhe Ihres aktuellen Netto­ein­kommens. Bei Gehalts­erhöhung oder Job­wechsel können Sie Ihre Absicherung ohne erneute Gesundheits­prüfung individuell anpassen.

Europa­weit

Die Krankentagegeld-Versicherung bietet auch Schutz bei Arbeits­un­fähig­keit im Ausland. Dies gilt, wenn Sie Ihren Wohn­sitz inner­halb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in die Schweiz verlegen.

Keine Warte­zeiten

Wenn Sie die Krankentagegeldversicherung gemein­sam mit einer Privaten Kranken­voll­versicherung der Allianz abschließen, gibt es keine Wartezeiten! Die Wartezeit entfällt zudem bei einem Unfall. Ansonsten beträgt die Wartezeit drei bzw. acht Monate.

Krankentagegeld für Angestellte

Wer längere Zeit wegen Kran­kheit arbeits­unfähig ist oder sich in gesetzlichen Mutterschutz­zeiten befindet, hat weniger Ein­kommen. Im schlimmsten Fall gar keines – während Lebens­haltungs­kosten wie Miete, Lebens­mittel und Co. gleichbleiben. Das ist vor allem für privat und gesetzlich versicherte Angestellte mit über­durch­schnitt­lichem Ein­kommen ein Risiko. Mit einer Kranken­tage­geld-Versicherung schließen Sie die Ein­kommens­lücke und bleiben finanziell unabhängig.

Warum ist Krankentagegeld für Angestellte sinnvoll?

  • Gesetzlich Versicherte: Nach Ende der Lohn­fort­zahlung (in der Regel nach sechs Wochen, 42 Kalender­tage) zahlt die gesetzliche Kranken­kasse (GKV) Kranken­geld. Den Anspruch darauf haben Sie ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Arzt oder eine Ärztin die lückenlose Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Allerdings nur bis zu einer festen Obergrenze, abzüglich des Arbeit­nehmer­anteils zur Renten-, Arbeits­losen- und Pflege­versicherung. Wie viel Kranken­geld Sie von der GKV erhalten, hängt vom Einkommen ab. Im Schnitt beträgt das Kranken­geld der GKV nur etwa 80 Prozent des Netto­einkommens. Mit der Allianz Kranken­tage­geld-Versicherung können Sie die Lücke schließen.
  • Freiwillig gesetzlich Versicherte: Eine Einkommens­lücke von mindestens 20 Prozent entsteht auch bei frei­willig gesetzlich Versicherten nach Ende der Lohnfortzahlung. Je höher das Ein­kommen, desto größer ist die Lücke. Die Differenz deckt die Allianz Kranken­tage­geld-Versicherung ab.
  • Privat Versicherte: Nach Ende der Lohn­fort­zahlung durch den Arbeitgeber haben privat Versicherte kein Ein­kommen mehr. Ihr Verdienst­ausfall beträgt 100 Prozent. Für Sie ist eine private Kranken­tage­geld-Versicherung unverzichtbar. Anders als bei gesetzlich Versicherten muss eine Kranken­tage­geld­-Ver­si­che­rung privat und separat abge­schlossen werden. Der Schutz ist nicht auto­matisch in der privaten Krankenversicherung enthalten.

Ab wann wird das Krankentagegeld für Angestellte ausbezahlt?

Angestellte erhalten das Kranken­tage­geld nach der ver­einbarten Karenz­zeit (Übergangszeit). Diese endet in der Regel, wenn die Lohn­fort­zahlung des Arbeitgebers endet, also meist nach sechs Wochen. Danach erhalten Sie Ihr Krankentagegeld. Das Krankentagegeld wird bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit und immer bis zum Ausstellungstag der Bescheinigung gezahlt. Die Krankentagegeldzahlung erfolgt dann rückwirkend zum Datum der letzten eingereichten Bescheinigung und niemals in die Zukunft.

Die Höhe des Krankentagegeldes für Angestellte

Welche Krankentagegeld-Höhe sinnvoll ist, hängt von Ihren per­sön­lichen Um­ständen ab. Haben Sie hohe monat­liche Kosten? Können Sie auf Rück­lagen zurück­greifen?
Generell können gesetzlich Versicherte maxi­mal bis zu 100 Pro­zent dessen versichern, was Ihrem jetzigen Netto­einkommen pro Tag entspricht. Der Tages­satz kann in Stufen zu je fünf Euro abge­schlossen werden. So sichern Sie sich exakt nach Ihren Bedürfnissen ab. Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld und sonstigen Krankentagegeldern darf das versicherte Krankentagegeld das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen. Entscheidend für die Höchstgrenze des Krankentagegeldes ist Ihr Nettoeinkommen, nicht das Bruttoeinkommen.

Privat versicherte Angestellte sollten zusätzlich zum Nettoeinkommen auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, zur privaten Pflegepflichtversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung absichern. Diese Beiträge muss die angestellte Person nach der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber selbst bezahlen. Die maximale Absicherung für private versicherte Angestellte beträgt daher 80 Prozent des Bruttoeinkommens.

Krankentagegeld für Selbst­ständige

Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was mit den Leasingraten und der Miete passiert, wenn Sie krank werden? Als Selbstständige:r sind Sie es gewohnt, sich selbst um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Schützen Sie sich mit einer Krankentagegeldversicherung, damit Sie auch im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind!

Warum ist Krankentagegeld für Selbstständige sinnvoll?

  • Privat Versicherte: Ohne Kranken­tage­geld-Versicherung müssen Sie trotz privater Kranken­versicherung während der gesamten Dauer der Arbeits­unfähigkeit auf Ihr Einkommen verzichten. Das gilt auch während der gesetzlichen Mutter­schutz-Zeiten. Deshalb ist eine Absicherung mit Kranken­tage­geld für Selbst­ständige unverzichtbar.
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben drei Möglichkeiten, sich gegen Einkommensausfälle bei längerer Krankheit abzusichern:
    1. Über eine sogenannte Wahlerklärung, die man bei der GKV abgibt, bekommt man ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankengeld. Das kostet 0,6 Prozentpunkte mehr Beitrag.
    2. Alternativ können Sie einen Wahltarif innerhalb der GKV abschließen, um Krankengeld zu erhalten.
    3. Oder Sie schließen eine private Krankentagegeld-Versicherung ab, in der Sie den Tagessatz und den Auszahlungsbeginn individuell vereinbaren können. Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, dann wird die Lücke größer. Diese Differenz deckt die Allianz Kranken­tage­geld-Versicherung ab.

Ausführliche Informationen zum Krankengeld der GKV finden Sie im Ratgeber.

Ab wann wird das Krankentagegeld für Selbstständige ausbezahlt?

Selbst­ständige erhalten das versicherte Kranken­tage­geld nach einer vereinbarten Karenz­zeit (Übergangszeit). Sie entscheiden mit Ihrem Tarif selbst, ob die Karenzzeit sieben, 14, 21, 28 oder 42 Tage sind. Das Krankentagegeld wird bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit und immer bis zum Ausstellungstag der Bescheinigung gezahlt. Die Krankentagegeldzahlung erfolgt dann rückwirkend zum Datum der letzten eingereichten Bescheinigung und niemals in die Zukunft.

Die Höhe des Krankentagegeldes für Selbstständige

Für Selbstständige hängt die Höhe des Krankentagegeldes von den persönlichen Umständen ab. Sie können bis zu 100 Prozent Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens pro Tag versichern. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Einnahmen realistisch einschätzen und finanzielle Rücklagen berücksichtigen, um die passende Absicherung zu wählen. Der Tagesbetrag kann auch hier in Schritten von fünf Euro festgelegt werden. Lassen Sie sich vom Allianz Service Team individuell beraten. So finden Sie die optimale Absicherung für Ihre persönlichen und geschäftlichen Bedürfnisse.

Krankentagegeld für Ärzte, Ärztinnen, Beamte und Beamtinnen

Für Ärzte und Ärztinnen bietet die Allianz spezielle Krankentagegeld-Tarife (z.B. auch längere Karenz­zeiten) an, ebenso wie für besondere Berufsgruppen wie Profisportler:innen. Beamte und Beamtinnen können keine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Unterschied Krankengeld & Krankentagegeld

  • Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gezahlt, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Es dient dazu, einen Teil des Einkommens während der Krankheit zu ersetzen. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Das Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die individuell abgeschlossen werden kann. Sie greift ab der versicherten Karenzzeit, um das Einkommen vollständig zu sichern. Es wird vor allem für Selbstständige und privat versicherte Angestellte empfohlen.

Wann zahlt die Kranken­tage­geld-Versicherung, wann nicht?

Welche Leistungen im Detail übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. Hier finden Sie einen Überblick, wann die Allianz Krankentagegeld-Versicherung zahlt und wann nicht.

Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt

  • bei Selbstständigen frühestens ab der zweiten Woche Arbeitsunfähigkeit – nach Ablauf der Karenzzeit in vereinbarter Höhe.
  • frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (privat versichert).
  • frühestens ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit in vereinbarter Höhe nach Ablauf der Karenzzeit für Angestellte (gesetzlich versichert).
  • für die Dauer einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Dies gilt nach Ablauf der Karenzzeit auch während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten.
  • auch bei vorübergehender Arbeitslosigkeit. Die Höhe des Krankentagegeldes wird dabei an das aktuelle Nettoeinkommen angepasst.
  • auch an Sonn- und Feiertagen.

Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt nicht

  • bei Berufsunfähigkeit.
  • bei Betriebsunterbrechungen. Alle Informationen zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung finden Sie hier.
  • bei Arbeitsunfähigkeit während einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung.
  • bei Reha-Behandlungen, die die Deutsche Rentenversicherung zahlt.

Was möchten Sie gerne zur Kranken­tage­geld-Versicherung wissen?

Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist die Wartezeit bei einer Krankentagegeld-Versicherung. Sie beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und endet an dem Tag, ab dem das Krankentagegeld ausgezahlt wird. Für Angestellte beginnt die Karenzzeit nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Selbstständige können die Karenzzeit individuell festlegen, je nach den finanziellen Bedürfnissen und der gewählten Versicherung. Mehr Informationen zur Karenzzeit finden Sie hier im Ratgeber.

Gibt es Krankentagegeld bei Schwangerschaft?

Ja, schwangere Frauen in der privaten Krankenversicherung können während der Mutterschutzfristen Krankentagegeld bekommen. Der Anspruch errechnet sich aus dem versicherten Tagessatz abzüglich dem Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzzeit und dem Mutterschaftsgeld pro Tag nach Ablauf der Karenzzeit. Schwangere, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben während der Mutterschutzzeiten in der Regel keinen Verdienstausfall und daher auch keinen Anspruch auf Krankentagegeld.

Muss ich bei Arbeitsunfähigkeit eine spezielle Ärztin oder Arzt aufsuchen?

Nein, Sie können frei entscheiden, zu welcher Ärztin oder zu welchem Arzt Sie gehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin eine staatliche Zulassung besitzt. Die oder der behandelnde Medi­ziner:in bescheinigt Ihre Arbeits­unfähig­keit. Die Beschei­nigung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein. Bei der Allianz können Sie das bequem online erledigen.

Warum brauche ich eine Krankenhaustagegeld-Versicherung?

Im Vergleich zum Krankentagegeld wird das Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines stationären Klinik­auf­ent­halts bezahlt. Es soll Ihre Mehr­auf­wendungen im Kranken­haus abdecken, bei­spiels­weise die täg­liche Zu­zahlung. Haben Sie eine Kranken­tage­geld- und eine Kranken­haus­tage­geld­versicherung abge­schlossen, erhalten Sie bei längerer Krank­heit mit Kranken­haus­auf­enthalt beide Leistungen ausbezahlt.

Kranken­tage­geld bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit arbeits­unfähig sind. Und zwar unab­hängig davon, ob Sie sich zu Hause aus­kurieren oder im Kranken­haus liegen. Das gilt auch während der gesetz­lichen Mutterschutzzeiten.

Arbeitsunfähig oder berufsunfähig?

Sind Sie arbeitsunfähig, können Sie Ihren Beruf vorüber­gehend nicht ausüben. Wer berufs­unfähig ist, kann seinem Job auf nicht abseh­bare Zeit nicht mehr nachgehen. Zum Beispiel wegen bleibender Gesund­heits­schäden. Um im Fall einer Arbeits- oder Berufs­un­fähig­keit ohne Leistungs­lücken finanziell unabhängig zu bleiben, sollten Sie beide Ver­si­che­rungen ab­schließen.

Wie trage ich Beiträge in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge zum Krankentagegeld können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung im Formular „Vorsorgeaufwand“ in die entsprechende Zeile eintragen. Zu Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Für sozialversicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer:innen liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr. Angenommen, Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschreiten die Grenze von 1.900 Euro. Dann können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen wie Krankentagegeld den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann so weit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankentagegelds nicht möglich. Für Selbstständige beträgt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag 2.800 Euro pro Jahr.

Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.