Kranken­haus­zusatz­versicherung

Als Privat­patient:in in der Klinik Ihrer Wahl behandeln lassen

Die Kranken­haus­zusatz­versicherung der Allianz

Möchten Sie im Krankenhaus als Privatpatient:in behandelt werden, obwohl Sie Kassenpatient:in sind? Oder bevorzugen Sie eine Behandlung in einer Privatklinik? Wenn Sie sich ein ruhiges Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder eine Spezialisten-/Chefarztbehandlung wünschen, dann informieren Sie sich hier über eine Kranken­haus­zusatz­versicherung. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet lediglich eine Grundversorgung im Krankenhaus. Das bedeutet in der Regel: Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt bzw. Ärztin.

  • Kosten & Preisbeispiele: Je nach Alter und Tarif können sich Erwachsene ab einem preiswerten monatlichen Beitrag von 28,68 Euro versichern. Kinder sind im Kranken­haus schon ab 3,96 Euro pro Monat bestmöglich versichert.
  • TarifeDie Allianz bietet drei Tarife an: Krankenhaus bei Unfall (Zweibettzimmer), KrankenhausPlus (Zwei­bettzimmer) und KrankenhausBest (Ein- oder Zwei­bettzimmer).
  • LeistungenHier die wichtigsten Leistungen der Allianz Krankenhauszusatzversicherungen im Überblick. So wissen Sie genau, wann die Allianz im Schadensfall zahlt und wann nicht.

Leistungen der Allianz Kranken­hauszusatz­versicherung im Überblick

Gerade im Krankenhaus ist die Art der medizinischen Versorgung besonders wichtig. Die private Zusatzversicherung im Krankenhaus bietet die optimale Ergänzung für Kassenpatienten und Kassenpatientinnen. Sichern Sie sich im Krankenhaus den Status als Privatpatient:in.

Chefarzt/Chefärztin

Anstelle des diensthabenden Arztes oder Ärztin können Sie sich für eine Behandlung durch den Chefarzt oder Chefärztin (wahlärztliche Behandlung)entscheiden. Gilt für alle drei Zusatztarife.

Komfort-Zimmer

Sie liegen im Krankenhaus komfortabel im Einbettzimmer (KrankenhausBest) oder Zweibettzimmer und profitieren von zusätzlichen Wahlleistungen (z. B. eigenes WC/Bad, Komfortbett, größeres Zimmer).

Freie Kranken­hauswahl

Bei allen drei stationären Zusatztarifen können Sie als Kassenpatient:in Ihr Krankenhaus selbst wählen.

Rooming-in

Die unkomplizierte Aufnahme einer Begleitperson ist besonders für Eltern wichtig. Übernommen werden Unterbringungskosten für eine Person als Begleitung des Kindes (bis zu einem Alter von 10 Jahren). Gilt für alle drei Zusatztarife.

Klinik­wechsel auf Wunsch

Die Allianz organisiert je nach Tarif eine Verlegung in ein anderes öffentliches Krankenhaus innerhalb Deutsch­lands. Auch werden die Kosten übernommen. Plus Erstattung der Kosten für die weitere Behandlung (auch auf der Wahlleistungsstation). Gilt nicht für KrankenhausPlus.

Ambulante OP ohne Vorleistung

Die Allianz erstattet die Aufwendungen für ambulante Operationen in allen Krankenhäusern zu 100 Prozent, auch wenn Ihre Krankenkasse nicht leistet. Im Tarif Krankenhaus bei Unfall inklusive, zusätzlich wählbar bei den anderen Tarifen.

Für wen ist eine Kranken­hauszusatz­versicherung sinnvoll?

Eine stationäre Zusatzversicherung ist ein sinnvoller Zusatztarif für:

  • Gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenhausleistungen erweitern möchten. Wenn Sie Wert legen auf ein komfortables Ein- oder Zweibettzimmer statt eines Mehrbettzimmers und im Krankenhaus den Status eines bzw. einer Privatpatient:in wollen, dann ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll.
  • Personen, die zurzeit nicht in ärztlicher Behandlung sind oder bei denen keine Behandlungen bevorstehen. Die Leistungen sind erst nach einer Wartezeit von drei Monaten abrufbar. Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit.
  • Schwangere. Spätestens bei der Entbindung dürften Sie froh sein, sich rechtzeitig um ein Ein- oder Zweibettzimmer gekümmert zu haben. Beachten Sie diese Infos zu den Wartezeiten bei Schwangerschaft.
  • Familien. Eltern können bei ihrem Baby oder Kind bleiben, wenn es stationär im Krankenhaus aufgenommen werden muss (Rooming-In). 
  • Für Kinder bietet die Allianz eine umfangreiche Absicherung, auch zum Beispiel für zahnärztliche Behandlungen und Kieferorthopädie. Entdecken Sie die Allianz Krankenzusatzversicherungspakete für Kinder.

Wann zahlt die Allianz Kranken­hauszusatz­versicherung, wann nicht?

Die Kranken­haus­zusatz­versicherung zahlt

  • einen Klinikaufenthalt mit Unterbringung je nach Tarif im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • die Aufnahme einer Begleitperson (Rooming-in), z. B. wenn Eltern ihr Kind (bis 10 Jahre) begleiten möchten.
  • die freie Wahl des Krankenhauses.
  • privatärztliche Leistungen im Krankenhaus oder der Privatklinik (Chefarzt-Behandlung).
  • einen Klinikwechsel in ein anderes öffentliches Krankenhaus in den Tarifen Krankenhaus bei Unfall und KrankenhausBest.
  • ein Ersatztagegeld in Höhe von je 25 Euro, wenn Sie auf die Behandlung durch den Experten bzw. die Expertin oder die komfortable Unterbringung verzichten.
  • die Arztrechnungen auch über die Begrenzung (Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ)) hinaus.

Die Kranken­haus­zusatz­versicherung zahlt nicht

  • für Reha-Behandlungen, die die deutsche Rentenversicherung zahlt.
  • für zahnärztliche Behandlungen und Kieferorthopädie im Krankenhaus.
  • für Erkrankungen im Tarif Krankenhaus bei Unfall (nur für Unfälle wird gezahlt).
  • für laufende oder unmittelbar bevorstehende Behandlungen. Es gibt eine Wartezeit von drei Monaten. Bei einer stationären Behandlung aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit.
  • für Zuzahlungen im Krankenhaus.

Was möchten Sie gerne wissen?

Was ist bei einem Klinikwechsel zu beachten?

Gesetzlich Versicherte werden vom Arzt oder von der Ärztin in eine bestimmte Klinik eingewiesen. Wenn Sie nach Behandlungsbeginn die Klinik wechseln, müssen Sie eventuelle Mehrkosten teilweise oder ganz selbst bezahlen. Nicht mit den Allianz Krankenhauszusatztarifen KrankenhausBest, KrankenhausPlus und Krankenhaus bei Unfall: Denn sofern Ihr stationärer Aufenthalt noch mindestens sieben Tage dauert, können Sie auf Wunsch in ein anderes öffentliches Krankenhaus wechseln.

Ein Beispiel: Es stellt sich bei der Erstversorgung im Krankenhaus heraus, dass es sich um einen komplizierten Bruch handelt. Dann können Sie den Ort Ihrer Versorgung umstellen und sich auf Wunsch von einem Spezialisten oder einer Spezialistin in einer anderen Klinik behandeln lassen.

Warum ist die freie Krankenhauswahl wichtig?

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht freie Krankenhauswahl. Jedoch kann die Krankenkasse Zuzahlungen verlangen. Zum Beispiel, wenn sich der oder die Patient:in in einem anderen als in der ärztlichen Anweisung genannten Krankenhaus behandeln lässt. In der Regel ist das das nächstgelegene, geeignete und kostengünstigste Krankenhaus.

Mit einer stationären Zusatzversicherung suchen Sie sich das Krankenhaus aus, in dem Sie gesund werden möchten. Das heißt, Sie können mit der Krankenhauszusatzversicherung Ihr Krankenhaus frei wählen. Wichtig zu wissen: Bitte kontaktieren Sie uns vorher bezüglich einer Kostenzusage. Vor allem, wenn es sich um eine Privatklinik oder eine sogenannte Gemischte Krankenanstalt (die auch Kur- und Sanatoriumsbehandlungen durchführt) handelt. Dann ist eine vorherige Abstimmung mit der Allianz nötig. Nicht alle Privatkliniken unterliegen dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bzw. der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Wenn Sie in einer Privatklinik behandelt werden möchten, klären Sie am besten vor Behandlungsbeginn, ob und ich welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Was ist bei der Rechnung für einen Krankenhaus­aufenthalt zu beachten?

Die GKV übernimmt für die Behandlung im Krankenhaus eine Grundversorgung (Leistungen für Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder die diensthabende Ärztin). Wenn Sie im Krankenhaus privatärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie nach der abgeschlossenen Behandlung vom Krankenhaus eine Rechnung. Diese kann beispielsweise die Mehrkosten des Einzelzimmers im Krankenhaus beinhalten. Das Gleiche gilt für die Behandlung bei einer Chefärztin bzw. Chefarzt oder Spezialistin bzw. Spezialisten. Auch hier erhalten Sie eine Rechnung. Auf der Rechnung sind nur diese Zusatzleistungen (z.B. Chefarzt, Einbettzimmer, etc.) ausgewiesen. Überweisen Sie vorab den Rechnungsbetrag und reichen Sie dann die Rechnung bei Ihrem Versicherer ein.

Ich habe schon eine Krankenhauszusatzversicherung. Ist dann für mich auch eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Zusätzlich zu einer Krankenhauszusatzversicherung kann eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Dies ist möglich für Angestellte, Selbstständige, Beamte und Beamtinnen, Rentner:innen, Kinder und alle, die eine Versorgungslücke für den Pflegefall schließen möchten. Eine Pflegezusatzversicherung ist für die meisten Personen sinnvoll, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten abdeckt.

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Krankenhauszusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen.

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:

  • Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer:innen bei 1.900 Euro pro Jahr.
  • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Krankenhauszusatzversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann so weit steuerlich abzugsfähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung nicht möglich.
  • Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular „Vorsorgeaufwand“ in die entsprechende Zeile eintragen.

Gibt es Alterungsrückstellungen?

In den Tarifen KrankenhausPlus, KrankenhausBest und Krankenhaus bei Unfall werden Alterungsrückstellungen (umgangssprachlich auch oft als Altersrückstellungen bezeichnet)gebildet.

Im Alter dient diese Rückstellung dazu, steigende Ausgaben für die medizinische Versorgung zu finanzieren, ohne dass Ihre Beiträge entsprechend steigen. Krankenversicherungsbeiträge sind so berechnet, dass der Großteil der jüngeren Versicherten zu Beginn einen höheren Beitrag zahlt, als sie rein rechnerisch zu diesem Zeitpunkt für medizinische Leistungen benötigen. Durch dieses Mehr an Beiträgen sammelt sich Kapital an, das in die Altersrückstellungen fließt und dort verzinslich angelegt wird.