Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung

Mit optimiertem Grund­schutz & ganz flexibel an Ihren Betrieb anpassbar

Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung kurz erklärt

  • Viele Haftungsrisiken: Kfz-Reparatur­werk­stätten, -Händler, Autohäuser und andere Kfz-Betriebe sind aufgrund des Umgangs mit Kraftfahrzeugen besonderen betrieblichen Gefahren ausgesetzt.
  • Richtig versichert: Zur Absicherung von spezifischen Risiken benötigen Kfz-Betriebe eine Handel- und Handwerk­versicherung und eine Betriebs­haftplicht­versicherung sowie als zusätzliche Ergänzung eine Zusatz-Haftpflicht­versicheurng.
  • Versicherungsschutz: Die Handel- und Handwerk­versicherung für Kfz-Betriebe besteht aus der Kfz-Haftpflicht sowie einer Kaskoversicherung und bietet Schutz für mehrere Fahrzeuge.
  • Schadenbeispiele: Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung deckt beispielsweise Schäden bei Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen und Rangier­rempler mit Kunden­fahrzeugen ab. 

Was ist die Kfz-Handel- und Hand­werk­versicherung?

Ob Probe­fahrten, Hagel­schäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangier­rempler mit Kunden­fahrzeugen – all dies sind Schaden­fälle, die sich über eine Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung abdecken lassen. Denn in vielen Fällen, fallen hier Schäden oder Tätigkeiten nicht unter eine Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Eine Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung ist eine spezialisierte Versicherungs­lösung, genau zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Kfz- Reparatur­werkstätten, Kfz-Händlern, Auto­häusern und anderen Kfz-Betrieben. Sie deckt eine Vielzahl von Haftungs­risiken ab, denen die Betriebe, die mit dem Verkauf, der Reparatur und Wartung, sowie dem Handel von Fahr­zeugen zu tun haben, ausgesetzt sind.

Warum ist die Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung wichtig?

In Kfz-Reparatur­werkstätten, bei Kfz-Händlern oder in Auto­häusern mit zum Teil hoch­wertigen Fahr­zeugen können unvorher­gesehene Ereignisse wie Feuer oder Dieb­stahl erhebliche finanzielle Belastungen verur­sachen. Bei einer Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung handelt es sich um keine Pflicht­versicherung, dennoch haften Sie vor dem Gesetz. Um sich im Schaden­fall vor hohen Kosten zu schützen, ist der Abschluss der Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung für Unternehmen in der Automobil­branche daher sehr sinnvoll.

Der Versicherungs­schutz der Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung deckt folgende Risiken ab: 

  • Haftpflicht­ansprüche aus Nutzung eines roten Kenn­zeichens
  • Beschädigungen von Fahr­zeugen während Probe­fahrten oder Reparaturen (Werkstatt­obhut) 
  • Beschädigungen von Fahr­zeugen durch Natur­ereignisse (z.B. Hagel- oder Sturm­schäden)
  • Dieb­stahl von Fahr­zeugen

Welche Fahrzeuge sichert eine Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung ab?

Anders als bei der privaten Kfz-Versicherung besteht der Versicherungs­schutz nicht nur für ein bestimmtes Fahrzeug, sondern für eine Vielzahl unter­schiedlicher Fahrzeuge bzw. den gesamten Fahrzeug­bestand.

Bei der Allianz umfasst der Schutz verschiedene Fahrzeug­gruppen. Hierzu gehören beispielsweise: 

  • Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit rotem Kennzeichen 
  • Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit Kurzzeit­kenn­zeichen
  • eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Um­schreibung bzw. Abholung (eingeschränkter Zeitraum)
  • händlereigene Kurz­zulassungen (Tages­zulassungen)
  • eigene Betriebsfahrzeuge
  • Kunden­fahrzeuge in Werkstattobhut
  • Handelsware

Welche Betriebe sind versichert?

Um Ihren Versicherungs­schutz nicht zu gefährden, ist es wichtig, im Versicherungs­antrag die Betriebs­art anzugeben. 

Handwerksbetrieb

Unternehmen, auf deren Betriebs­gelände Reparatur-, Instand­setzungs- und Wartungs­arbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausgeführt werden. Hierzu gehören beispielsweise Werk­stätten, Reifenfach­betriebe, Restaurations­betriebe, Autoelektrik-Spezial­betriebe, Lackier- und Karosserie­betriebe.

Handelsbetrieb

Betriebe, die auf ihrem Betriebs­gelände für eigene oder fremde Rechnung neue oder gebrauchte Fahrzeuge gewerbsmäßig an-und verkaufen. Hierzu gehören Neu-und / oder Gebraucht­wagen­händler.

Gemischter Betrieb

Betriebe, die auf ihrem Betriebs­gelände für eigene oder fremde Rechnung neue oder gebrauchte Fahrzeuge gewerbsmäßig an- und verkaufen sowie Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungs­arbeiten an fremden Fahr­zeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausführen. Eine Werkstatt, die auch Fahrzeug-Teile­verkauf neben einem „Kfz-Handwerks­betrieb“ betreibt, ist dementsprechend kein gemischter Betrieb. 

In diesen Fällen greift die Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung

Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug

Nach erfolgter Reparatur eines Kunden­fahrzeugs unternimmt der Werkstatt­meister eine Probe­fahrt. Da er eine Kurve falsch einschätzt, bricht ihm während der Fahrt das Heck aus. Das Auto stellt sich quer und rammt dabei ein entgegen­kommendes Fahr­zeug. Es kommt zu einem erheblichen Sach­schaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW (Haftpflicht­versicherung – Schaden am fremden Fahrzeug), als auch der Schaden am Kunden­fahrzeug (Vollkasko – Schaden am Fahrzeug des Kunden oder der Kundin) werden von der Kfz-Handel- und Handwer­kversicherung der Werk­statt übernommen.

Sturz von der Hebebühne

Bei einem fremden PKW sollen Winter­räder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Da die Mitarbeiter:innen der Kfz-Werkstatt in einem Moment unvorsichtig sind, fällt das Fahrzeug nach unten und wird beschädigt. Der Schaden ist hoch, aber durch die Vollkasko­versicherung im Rahmen der Kfz-Handel und Handwerk­versicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten. 

Hagelschäden

In der Region eines Gebraucht­wagen­händlers kommt es zu mehreren starken Hagel­schauern. Gut die Hälfte des Fahrzeug­bestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden (Teil­kasko).

Häufige Fragen zur Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung

Wie sind rote Kennzeichen versichert?

Der Versicherungs­schutz für rote Kennzechen besteht nur, wenn es sich um Fahrten mit zulassungs­pflichtigen, aber nicht zugelassenen Kraft­fahrzeugen handelt, die im Wesen und Zwecke des Kfz-Betriebs entsprechen. Hierzu gehören: 

  • Probefahrten
  • Prüfungsfahrten
  • Überführungsfahrten

Das rote Kennzeichen kann mit Kfz-Haftpflicht und optional mit einer Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung abgesichert werden.

Was ist eine Handel- und Handwerkversicherung?

Die Handel- und Handwerk­versicherung für Kfz-Betriebe ähnelt einer Kfz-Versicherung für ein einzelnes Fahrzeug und ist eine Sammel­versicherung, die einen umfassenden Schutz für mehrere Fahrzeuge bietet. Sie ist relevant für Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten. Händler und Autohäuser können rote Händlerkennzeichen, sowie auf dem Betriebs­grundstück zum Verkauf stehende Handels­fahrzeuge versichern. Reparatur­betrieben bietet die Versicherung Schutz für Kunden­fahrzeuge in Werkstatt­obhut.

Für wen ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung geeignet?

Eine Kfz-Handel- und Handwerk­versicherung ist für jedes Unternehmen empfehlens­wert, das gewerblich mit Fahr­zeugen handelt oder hand­werklich an diesen arbeitet (z.B. Händler, Werk­stätten, Auto­häuser, Lackierereien, Betriebe der Karosserie- und Fahrzeug­technik, Restaurateure, etc.).