Haus-Haftpflicht

Schutz rund um Ihr Firmengelände

Haus-Haft­pflicht für Unternehmen kurz erklärt

  • Als Hauseigentümer:in sind Sie verantwortlich für die Sicherheit auf Ihrem Firmen­gelände.
  • Erleidet eine betriebsfremde Person auf Ihrem Grundstück einen Unfall, müssen Sie Ihrer gesetzlichen Haftpflicht nachkommen und Schaden­ersatz zahlen.
  • Eine Haftpflicht­versicherung fürs Haus schützt Sie bei Personen-, Sach- und Vermögens­schäden rund um Ihr Firmen­gebäude und -grundstück.

Warum eine Haus-Haft­pflicht abschließen?

Darum sinnvoll

Eigentum verpflichtet – auch bei gewerblich genutzten Grund­stücken. Passieren Unfälle auf Ihrem Gelände, kann eine dritte Person Schmerzens­geld von Ihnen fordern oder Reparatur­kosten in Rechnung stellen. Eine Haus-Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor diesen hohen Kosten.

Als Eigentümer:in müssen Sie dafür sorgen, dass es auf dem Firmen­gelände sicher ist: vom gestreuten Gehweg im Winter bis zur Beleuchtung im Treppen­haus. Ebenfalls gehört es dazu, Ihr Gebäude regelmäßig zu überprüfen und etwa lockere Dachziegel oder defekte Treppen­stufen zu reparieren.

Wer ist über die Haus-Haft­pflicht versichert?

Versicherungsschutz besteht für Sie selbst und:

  • Personen, die sich im Rahmen ihres Arbeitsvertrags um Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder die sonstige Betreuung kümmern, 
  • Personen, die Sie bei Bau­eigen­leistungen unterstützen – unentgeltlich oder auf Gegen­seitigkeit, 
  • Verwaltende Personen und Wohnungs­eigentümer:innen von Wohnungs­eigentümer-Gemeinschaften, wenn Sie im Interesse und für Zwecke der Ge­meinschaft handeln. Aus­geschlossen bleiben Schäden am Ge­meinschafts-, Sonder- oder Teileigentum.

Kommt es bei den jeweiligen Tätigkeiten zu Ansprüchen gegen Sie, Ihre Mit­arbeiter:innen, Bauhelfer:innen oder verwaltende Personen, sind Sie vor den hohen Kosten geschützt.

Das leistet die Haus-Haftpflicht­versicherung

Im Schadenfall prüfen wir, ob Sie haft­pflichtig gemacht werden können und die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei be­rechtigten An­sprüchen zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Ver­sicherungs­summen. Unberechtigte oder überhöhte An­sprüche wehren wir für Sie und die versicherten Personen ab, notfalls vor Gericht.

Versichert sind:

Personen­schäden

(Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)

Sach­schäden

(Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)

Vermögens­schäden als Folge eines Personen- oder Sach­schadens

(Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)

Haftpflicht bei Bau- und Sanierungs­arbeiten

Bei Bau- und Sanierungsarbeiten auf Ihrem Grundstück sind Sie dafür verantwortlich, geeignete Baufirmen oder Architekten und Architektinnen zu beauftragen und deren Arbeit zu überwachen. Nehmen Sie für Bauarbeiten selbst den Hammer in die Hand, haften Sie auch bei Unfällen von Personen, die Ihnen helfen. Wenn Sie die Unfall­verhütungs­vorschriften nicht beachten, können Berufsgenossenschaft und Krankenkasse Regressforderungen an Sie stellen.

Wann zahlt die Haus-Haft­pflicht, wann nicht?

Die Haus-Haft­pflicht­versicherung zahlt, wenn …

  • … Dritte Schaden­ersatz von Ihnen fordern, weil Sie Ihre Verkehrs­sicherungs­pflichten ver­nachlässigt haben und jemand zu Schaden kommt.
  • … Dritte Schaden­ersatz von Ihnen fordern, weil von Ihrem Betriebs­grundstück ein Umwelt­schaden ausgeht.

Die Haus-Haft­pflicht­versicherung zahlt nicht, wenn …

  • … Sie den Schaden vorsätzlich herbei­geführt haben.
  • … Schäden durch Sachen entstehen, die Sie herstellen.
  • … Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die Sie erbracht haben, zu Schäden führen.

Was möchten Sie gerne wissen?

Wer braucht eine Haus-Haftpflicht?

Eine Haus-Haftpflicht­versicherung ist für alle Besitzer:innen ge­werblicher Immobilien und Grund­stücke sinnvoll. Als Besitzer:in besteht für Sie eine gesetzliche Haftpflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass rund um Ihr Haus niemand zu Schaden kommt. Passiert es doch, kann es teuer für Sie werden. Die Versicherung schützt Sie vor hohen Schaden­ersatz­forderungen.

Ist die Haus-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Versicherung für die Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist jedoch notwendig und sinnvoll, um sich vor den hohen Kosten einer Schaden­ersatz­forderung zu schützen. Baum oder Dach­ziegel beispielsweise können zu einem Risiko werden und vorbeigehende Personen oder Besucher:innen Ihres Firmen­geländes verletzen.

Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt?

Es gilt kein Versicherungs­schutz für Schäden, die andere vor­sätzlich herbeigeführt haben. Das gilt ebenso für Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren versicherten An­gehörigen entstanden sind.

Welche Verpflichtungen haben Sie bei der Haus-Haftpflicht?

Änderung des Versicherungsrisikos
Wir fordern Sie regelmäßig auf, Ihre versicherten Risiken zu überprüfen.
Haben sich Ihre Risiken verändert oder sind neue hinzugekommen, müssen Sie uns diese nennen.

Meldepflicht für Versicherungsfälle
Über jeden Versicherungs­fall müssen Sie uns innerhalb einer Woche informieren, auch wenn keine Schaden­ersatz­ansprüche gegen Sie erhoben wurden.