Schutz rund um Ihr Firmengelände
Haus-Haftpflicht für Unternehmen kurz erklärt
- Als Hauseigentümer:in sind Sie verantwortlich für die Sicherheit auf Ihrem Firmengelände.
- Erleidet eine betriebsfremde Person auf Ihrem Grundstück einen Unfall, müssen Sie Ihrer gesetzlichen Haftpflicht nachkommen und Schadenersatz zahlen.
- Eine Haftpflichtversicherung fürs Haus schützt Sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden rund um Ihr Firmengebäude und -grundstück.
Warum eine Haus-Haftpflicht abschließen?
Darum sinnvoll
Eigentum verpflichtet – auch bei gewerblich genutzten Grundstücken. Passieren Unfälle auf Ihrem Gelände, kann eine dritte Person Schmerzensgeld von Ihnen fordern oder Reparaturkosten in Rechnung stellen. Eine Haus-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen hohen Kosten.
Als Eigentümer:in müssen Sie dafür sorgen, dass es auf dem Firmengelände sicher ist: vom gestreuten Gehweg im Winter bis zur Beleuchtung im Treppenhaus. Ebenfalls gehört es dazu, Ihr Gebäude regelmäßig zu überprüfen und etwa lockere Dachziegel oder defekte Treppenstufen zu reparieren.
Wer ist über die Haus-Haftpflicht versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie selbst und:
- Personen, die sich im Rahmen ihres Arbeitsvertrags um Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung oder die sonstige Betreuung kümmern,
- Personen, die Sie bei Baueigenleistungen unterstützen – unentgeltlich oder auf Gegenseitigkeit,
- Verwaltende Personen und Wohnungseigentümer:innen von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, wenn Sie im Interesse und für Zwecke der Gemeinschaft handeln. Ausgeschlossen bleiben Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- oder Teileigentum.
Kommt es bei den jeweiligen Tätigkeiten zu Ansprüchen gegen Sie, Ihre Mitarbeiter:innen, Bauhelfer:innen oder verwaltende Personen, sind Sie vor den hohen Kosten geschützt.
Das leistet die Haus-Haftpflichtversicherung
Im Schadenfall prüfen wir, ob Sie haftpflichtig gemacht werden können und die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie und die versicherten Personen ab, notfalls vor Gericht.
Versichert sind:
Personenschäden
(Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld)
Sachschäden
(Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens
(Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
Haftpflicht bei Bau- und Sanierungsarbeiten
Bei Bau- und Sanierungsarbeiten auf Ihrem Grundstück sind Sie dafür verantwortlich, geeignete Baufirmen oder Architekten und Architektinnen zu beauftragen und deren Arbeit zu überwachen. Nehmen Sie für Bauarbeiten selbst den Hammer in die Hand, haften Sie auch bei Unfällen von Personen, die Ihnen helfen. Wenn Sie die Unfallverhütungsvorschriften nicht beachten, können Berufsgenossenschaft und Krankenkasse Regressforderungen an Sie stellen.
Wann zahlt die Haus-Haftpflicht, wann nicht?
Die Haus-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn …
- … Dritte Schadenersatz von Ihnen fordern, weil Sie Ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben und jemand zu Schaden kommt.
- … Dritte Schadenersatz von Ihnen fordern, weil von Ihrem Betriebsgrundstück ein Umweltschaden ausgeht.
Die Haus-Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn …
- … Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
- … Schäden durch Sachen entstehen, die Sie herstellen.
- … Arbeiten oder sonstigen Leistungen, die Sie erbracht haben, zu Schäden führen.
Was möchten Sie gerne wissen?
Wer braucht eine Haus-Haftpflicht?
Eine Haus-Haftpflichtversicherung ist für alle Besitzer:innen gewerblicher Immobilien und Grundstücke sinnvoll. Als Besitzer:in besteht für Sie eine gesetzliche Haftpflicht: Sie müssen dafür sorgen, dass rund um Ihr Haus niemand zu Schaden kommt. Passiert es doch, kann es teuer für Sie werden. Die Versicherung schützt Sie vor hohen Schadenersatzforderungen.
Ist die Haus-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Eine Versicherung für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist jedoch notwendig und sinnvoll, um sich vor den hohen Kosten einer Schadenersatzforderung zu schützen. Baum oder Dachziegel beispielsweise können zu einem Risiko werden und vorbeigehende Personen oder Besucher:innen Ihres Firmengeländes verletzen.
Wann ist der Versicherungsschutz eingeschränkt?
Es gilt kein Versicherungsschutz für Schäden, die andere vorsätzlich herbeigeführt haben. Das gilt ebenso für Schäden, die Ihnen selbst oder Ihren versicherten Angehörigen entstanden sind.
Welche Verpflichtungen haben Sie bei der Haus-Haftpflicht?
Änderung des Versicherungsrisikos
Wir fordern Sie regelmäßig auf, Ihre versicherten Risiken zu überprüfen.
Haben sich Ihre Risiken verändert oder sind neue hinzugekommen, müssen Sie uns diese nennen.
Meldepflicht für Versicherungsfälle
Über jeden Versicherungsfall müssen Sie uns innerhalb einer Woche informieren, auch wenn keine Schadenersatzansprüche gegen Sie erhoben wurden.