Haftpflicht­versicherung für Studenten

Optimal abgesichert durchs Studium

Was ist eine Haft­pflicht­ver­sicherung für Student­en und Student­innen?

Eine Stu­dent­en-Haft­pflicht­ver­sicher­ung ist eine private Haft­pflicht­ver­sicher­ung. Der Ver­sicherungs­schutz ist nicht ver­pflichtend, aber eine private Haft­pflicht ist eine der wichtig­sten Ver­sicherung­en über­haupt – auch für Studieren­de. Ver­ursacht man ver­sehentlich einen Schaden bei anderen Personen, ist man ver­pflichtet den Schaden zu ersetzen. Eine private Haft­pflicht sichert Stu­denten und Stu­dent­­innen ab und über­nimmt die Kosten, die bei Sach-, Personen- und Ver­mögens­schäden ent­stehen. Stu­denten und Stu­dent­innen sind nor­maler­weise in der Haft­pflicht­ver­sicher­ung Ihrer Eltern mit­versichert.

Wann zahlt die private Haft­pflicht­ver­sicherung für Studenten und Studentinnen?

Ihre Allianz Haft­pflicht zahlt

  • Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
  • Schäden, die im Rahmen einer privaten (nicht hoheitlichen) ehren­amtlichen Tätig­keit oder un­ent­geltl­ichen Frei­willigen­arbeit (soziales Enga­gement) entstehen.
  • Gefälligkeitsschäden: Wenn bei einer unentgeltlichen Hilfeleistung, wie zum Beispiel beim Umzug eines Freundes, ein Schaden verursacht wird.
  • Für Internetnutzung und elektronischen Datenaustausch: Wenn Sie zum Beispiel einem Dritten eine schadhafte Datei übermitteln und sein Computer sich daraufhin nicht mehr starten lässt.

Ihre Allianz Haft­pflicht zahlt nicht

  • Für berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten: Schäden, die im Rahmen einer ge­werblichen oder be­ruflichen Tätig­keit entstehen.
  • Eigenschäden: Schäden, die durch Eigenverschulden am eigenen Eigentum und von mitversicherten Personen entstehen.
  • Vorsätzliche Schäden: Wenn der Ver­sicherungs­fall vor­sätzlich her­bei­geführt wird.

Tipps zur Haftpflicht für Studenten und Studentinnen

Welche Leistungen der Haftpflicht für Studenten und Studentinnen sind wichtig?

Schauen Sie sich genau an, welche Leistungen in Ihrem gewünschten Tarif enthalten sind – denn günstig ist nicht immer gleich für Sie die passende Option.

Gilt Ihr Tarif auch im Ausland? Sind Gefälligkeitsschäden und Mietsachschäden im Tarif abgedeckt? Sind Schäden durch Internetnutzung oder Drohnen versichert?

In allen Allianz Privat-Haftpflicht-Tarifen sind folgende Leistungen ent­halten:

  • Schutz vor den finan­ziellen Fol­gen von Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden
  • Schutz bei Miet­sach­schäden
  • Schutz beim Ge­brauch nicht ver­sicherungs­pflichtiger Fahr­zeuge, zum Beispiel Fahr­räder oder Pedelecs
  • Ab­wehr nicht be­rechtigter For­derungen – auch vor Ge­richt

Wie hoch sollte die Deckungssumme in der privaten Haftpflichtversicherung für Studenten und Studentinnen sein?

Als Deckungssumme sollten Sie mindestens zehn Millionen wählen. Das bedeutet: Nach Prüfung des eingereichten Schadens werden berechtigte Schadenersatzansprüche bis zu zehn Millionen (mit Ausnahme der Selbstbeteiligung) von der Versicherung übernommen. Voraussetzung ist, dass die Leistung für den gemeldeten Schaden in Ihrem Tarif abgedeckt ist.

Ist der Schaden teurer, müssen Sie den Rest selbst zahlen. Natürlich können Sie auch als Student oder Studentin eine höhere Deckungssumme in der Privathaftpflicht wählen. Der Versicherungsbeitrag steigt aber, je höher die Versicherungssumme ist.

Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung sind Sie bereits im Basis Tarif mit einer Versicherungssumme von 15 Millionen abgesichert. Sie möchten einen höheren Schutz vor finanziellen Risiken, die aus unvorhergesehenen Ereignissen entstehen können? Sie können sich auch für einen Tarif mit einer Deckungssumme von 50, 75 oder 100 Millionen Euro entscheiden.

Welche Selbstbeteiligung in der privaten Haftpflichtversicherung für Studenten und Studentinnen sollte man wählen?

Da als junger Student oder junge Studentin meist jeder Cent zählt, können Sie bei der privaten Haftpflichtversicherung auch durch die Selbstbeteiligung sparen. Sie können in Ihrem Haftpflicht-Tarif eine Selbstbeteiligung optional wählen und über die Höhe selbst entscheiden. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer sind die Kosten für die private Haftpflichtversicherung.

Das heißt bei einer Selbstbeteiligung von beispielsweise 150 Euro: Bei jedem Schaden müssen Sie selbst 150 Euro zahlen, den Rest übernimmt die Versicherung.

Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung bis zu 1.000 Euro wählen. Sie haben die Wahl: ohne Selbstbehalt, 150, 300, 500 oder 1.000 Euro.

Benötige ich ab 25 Jahren eine eigene Haftpflicht als Student oder Studentin?

Ob Studenten oder Studentinnen eine eigene Haftpflicht benötigen, richtet sich nicht danach, ob sie 25 Jahre alt sind oder nicht. Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung endet die Mitversicherung bei den Eltern nach dem Abschluss des Studiums oder der Ausbildung, wenn Studenten und Studentinnen nicht mehr bei den Eltern wohnen und sobald eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Dies ist der Fall, wenn das Kind erstmals eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit (nicht nur Minijob oder Nebenjob) ausübt und ein eigenes Einkommen erzielt. Dann wird eine eigene private Haftpflichtversicherung benötigt.

Solange noch kein eigener Haushalt gegründet wurde und das Kind somit noch im elterlichen Haushalt wohnt, sind Studentinnen und Studenten (auch nach Abschluss ihrer Ausbildung) bei einer Vollzeitbeschäftigung über die Allianz Privat-Haftpflicht ihrer Eltern familienversichert.

Wenn Studierende über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern versichert sind, sollten sie die Versicherungsbedingungen überprüfen. Es ist ratsam, bei der Versicherung zu überprüfen, ob der Versicherungsschutz während des Studiums ausreichend ist.

Wann sind Studenten und Studentinnen über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert?

Ob Sie als Student oder Studentin weiterhin über Ihre Eltern in der Haftpflichtversicherung abgesichert sind, lesen Sie am besten in Ihren aktuellen Versicherungs­bedingungen nach. Meistens gilt die Familien­versicherung im Studium, wenn:

  • Sie bei Ihren Eltern den Hauptwohnsitz gemeldet haben
  • Sie nur vorübergehend außerhalb des Elternhauses wohnen (zum Beispiel wegen der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes)
  • Sie nicht älter als 25 Jahre sind
  • Sie sich in der Erstausbildung befinden

Bei der Familienhaftpflicht der Allianz spielt ihr Alter keine Rolle oder ob Sie ein Bachelor-, Master- oder sonstiges Studium (zum Beispiel Zweitstudium) absolvieren. Sie sind im elterlichen Vertrag mitversichert, bis Sie den ersten eigenen Job ausüben und nicht mehr im Haushalt Ihrer Eltern leben. Studententätig­keiten (zum Beispiel Minijob) fallen nicht darunter.

Abgesichert sind Sie in der Allianz weltweit: auch bei einem Auslands­aufenthalt während des Studiums oder einem Urlaub mit Kitesurfen.