Elementar­versicherung

Schutz vor Schäden durch Extrem­wetter

Eine Elementarversicherung ist eine Absicherung gegen finanzielle Folgen von Elementarschäden wie Überschwemmung durch Starkregen, Erdrutsche sowie Lawinen oder Erdbeben. Die Elementarversicherung der Allianz heißt Extremwetterschutz. Diesen können Sie als Zusatzbaustein sowohl für Ihre Allianz Wohngebäude- als auch für Ihre Allianz Hausratversicherung abschließen. Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung schützt der Extremwetterschutz Ihre Immobilie. Als Ergänzung zur Hausratversicherung ist damit das im Haus enthaltene Inventar bei Elementarschäden abgesichert.

Definition: Was sind Elementarschäden?

Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalten entstehen. Dazu zählen insbesondere Hochwasser, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen (Bodensenkungen) nach wochenlangem Regen und sogar Vulkanausbrüche. Solche Elementar- oder Extremwetterschäden können Sie über die Extremwetterschutzversicherung absichern.

Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturphänomene, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost, sind in der Regel mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Leistungen Elementar­versicherung

Umfangreicher Schutz gegen extreme Wetterereignisse: Den Extremwetterschutz der Allianz – unsere Elementarversicherung – können Sie als Zusatzbaustein zur Wohngebäude­versicherung oder Hausratversicherung abschließen. Welche Leistungen Sie damit in Anspruch nehmen können, lesen Sie im Folgenden:

Extremwetterschutz Wohngebäude

Grundsätzlich sind bei der Wohngebäudeversicherung Schäden an Ihrem Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel versichert.

Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung greift der Extremwetterschutz, wenn weitere Naturgefahren wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

Ihr Zuhause beschädigen.

Im Schadenfall erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten, wie z. B. Honorare für Architektinnen und Architekten.

Ein Beispiel: Infolge heftiger Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung des Grundstücks und dadurch dringt Wasser in den Keller Ihres Einfamilienhauses ein. Der Allianz Extremwetterschutz ersetzt in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Entfeuchtung und Reparatur der Wände.

Vollständige Absicherung auch für Gebäude im Bau: Auf Wunsch können Sie in der Allianz Wohngebäudeversicherung bereits ab Baubeginn den Zusatzbaustein Extremwetterschutz für die Absicherung von Elementarschäden auswählen.

Extremwetterschutz Hausrat

Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich Ihr gesamtes Haushaltsinventar – einschließlich das Inventar Ihres Gartens – gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Wählen Sie zur Hausratversicherung den Extremwetterschutz hinzu, ist Ihr gesamter Hausrat ebenfalls bei extremen Wetter- und Naturereignissen wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

abgesichert.

Im Schadenfall ersetzen wir den Wert, den der versicherte Gegenstand bei Neubeschaffung kostet. Wird der Gegenstand beschädigt, erstatten wir die Reparaturkosten.

Ein Beispiel: Der nahe Ihrem Haus gelegene Fluss tritt infolge von starken Regenfällen über die Ufer. Ihr gesamter Garten wird überschwemmt und Gartenmöbel und der Rasenmäher werden schwer beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Extremschutz Ihrer Hausratversicherung greift hier und ersetzt Ihnen die Gartenmöbel und den Rasenmäher zum Neupreis.

Der Allianz Extrem­wetter­schutz

Um sich vor Elementar­gefahren wie Über­schwemmung durch Stark­regen, Schnee­druck oder Erd­beben ab­zu­sichern, ist es sinnvoll, Ihre Wohn­gebäude- und Haus­rat­versicherung mit dem Bau­stein „Extrem­wetter­schutz“ zu kombinieren.

Extrem­wetter­schutz Wohn­gebäude­versicherung

Die Allianz Wohn­gebäude­versicherung schützt Haus­besitzer:innen bei Schäden am Gebäude, die zum Beispiel durch Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungs­wasser entstanden sind. Die Wohn­gebäude­versicherung über­nimmt die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau.

Schließen Sie Ihre Gebäude­ab­sicherung zusammen mit dem Extrem­wetter­schutz ab, kommt die Allianz auch für Kosten auf, die durch Natur­gefahren wie Über­schwemmungen infolge von Starkregen, Erd­rutschen oder Schnee­lawinen verursacht werden.

Extrem­wetter­schutz Haus­rat­versicherung

Die Allianz Haus­rat­versicherung sichert Ihr Inventar unter anderem gegen Schäden durch Leitungs­wasser, Brand, Einbruch­dieb­stahl sowie Sturm- und Hagel­schäden ab.

Schließen Sie mit Ihrer Hausrat­versicherung den Extremwetter­schutz ab, kommt die Allianz auch für Kosten auf, die durch Natur­gefahren wie Überschwem­mungen infolge von Starkregen, Erdrutschen oder Schnee­lawinen verursacht werden.

Elementargefahren: Was sind Risikozonen?

Je größer die Gefahr einer Naturkatastrophe am Standort Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung ist, desto höher die Einstufung als Risikogebiet – und desto höher auch der Versicherungsbeitrag.

Um die Versicherungsbeiträge für den Extremwetterschutz richtig kalkulieren zu können, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) ein vierstufiges System von Risikozonen entwickelt, das Zonierungssystem „ZÜRSGeo“ für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Je nachdem, wie hoch das Hochwasserrisiko ist, wird jede Adresse einer der vier Gefährdungsklassen zugeordnet.

Diese ZÜRS-Zonen bzw. Hochwassergefährdungsklassen (HGK) bilden die statistische Schadenshäufigkeit für Hochwasser ab:

  • HGK 1: praktisch kein Hochwasserrisiko
  • HGK 2: geringes Hochwasserrisiko (seltener als einmal in 100 Jahren)
  • HGK 3: mittleres Hochwasserrisiko (einmal in 10 bis 100 Jahren)
  • HGK 4: hohes Hochwasserrisiko (mindestens einmal in 10 Jahren)

Zur besseren Einschätzung des Risikos von Starkregenschäden in Deutschland hat der GDV zudem drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in ZÜRSGeo integriert. Abhängig von seiner Lage wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet. Denn: Je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darin steht, desto höher ist der Schaden.

  • SGK 1: geringere Gefährdung – alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen.
  • SGK 2: mittlere Gefährdung – Gebäude, die in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
  • SGK 3: hohe Gefährdung – alle Gebäude, die im Tal oder in der Nähe eines Baches liegen.

Zonierungssystem für die Versicherung verbindlich?

Das Zonierungssystem ist keine verbindliche Richtlinie. Die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone erfolgen durch die jeweilige Regierung der einzelnen Bundesländer. Die Versicherungsgesell­schaften können diese Daten für ihre eigene Klassifizierung verwenden und die Risikoabstufung in Bezug auf die geografischen Gegebenheiten vornehmen.

Beitragsberechnung: Was kostet eine Elementar­versicherung?

Bei der Allianz bekommen Sie den Extremwetterschutz zur Wohngebäudeversicherung beispielsweise schon für 2,52 Euro im Monat. Den Extremwetterschutz zur Hausratversicherung gibt es bereits ab 0,95 Euro im Monatzusätzlich. Es fließen verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Beitragshöhe mit ein: die Art des zu versichernden Gebäudes bzw. das darin enthaltene und zu versichernde Inventar, der gewünschte Leistungsumfang der Versicherung, die benötigte Versicherungssumme sowie statistische Faktoren.

  • Die Einstufung der Bauartklasse sowie die Einordnung in die Risikozone, bzw. dasZonierungssystem sind grundlegend für die Beitragsberechnung. Sie erfolgt automatisch, anhand von gebäude­spezifischen und geografischen Angaben. Denn je nach Bauart haben die verschiedenen Naturereignisse unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Immobilie und richten unterschiedlich großen Schaden an. Die Einstufung zur Kostenermittlung basiert hier auf statistischen Werten und wird von den Versicherern individuell verwendet. Hinzu kommen gebäude- und inventarbezogene Angaben, die der oder die Versicherungsnehmer:in machen muss.
  • Ein weiterer Kostenfaktor ist, ob eine zusätzliche Elementarschadenversicherung für das Gebäude oder den Hausrat abgeschlossen wird. Generell kann hier eine bestehende Wohngebäudeversicherung sowie die bereits vorhandene Hausratversicherung als Grundlage dienen und eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgen.

Welche Schäden zahlt der Extrem­wetterschutz, welche nicht?

Unsere Übersicht zeigt Ihnen einige Beispiele, in welchen Fällen unsere Elementarversicherung leistet und wann kein Versicherungsschutz besteht. Klar, verständlich und transparent.

Der Extremwetterschutz leistet, wenn …

  • Ihr Eigenheim inklusive Garagen und Carports oder Ihr Inventar durch eine versicherte Naturgefahr beschädigt oder vollständig zerstört wird. Erstattet werden Kosten für die Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie Honorare für Architekten und Architektinnen.
  • Gebäude­bestandteile und -zubehör durch eine Natur­katastrophe beschädigt oder zerstört werden. Damit sind neben klassischen Gebäude­schäden beispiels­weise auch sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen oder Markisen sowie Solar-/Photovoltaik­anlagen versichert.
  • Wasser aus Leitungsrohren infolge von Hochwasser ins Haus gedrückt wird und ein Rückstauentsteht.
  • Ihre Dachterrasse durch Starkregen überflutet wird und Wasser in das Haus eindringt (ab Tarif Komfort).

Der Extremwetterschutz leistet nicht, wenn …

  • Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gedrungen ist, oder durch Sturmflut entstehen.
  • eine Erdsenkung oder ein Erdrutsch menschliche Ursachen hat, beispielsweise durch Bergbau oder Erdarbeiten. Hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.
  • Regenwasser oder auch Starkregen in eine Tiefgarage fließen. Hier liegt keine klassische Überschwemmung vor, die von dem Extremwetterschutz gedeckt ist.

Was möchten Sie noch zum Allianz Extremwetterschutz wissen?

Sind alle Ihre Fragen rund um den Extremwetterschutz beantwortet? Falls nicht, hier finden Sie sicher die passenden Antworten.

Sind die Kosten für die Elementar­versicherung umlagefähig?

Ja. Die Kosten für eine Extremwetterversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Mieter:innen die Kosten der Versicherung ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters über die Nebenkosten zumindest anteilig tragen.

Worauf sollte ich beim Vertrags­abschluss einer Elementarversicherung achten?

  • Beitragshöhe: Vergleichen Sie Anbieter und Tarife. Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Extremwetterschutz lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was unter anderem durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehalts.
  • Leistungsumfang: Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel gleich, der Unterschied liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicher­ung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einen Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.
  • Wartezeiten: Wenn Sie sich zeitnah absichern wollen, achten Sie darauf, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsschutz gelten.

Ist eine Elementar­­versicherung sinnvoll oder nicht?

Eine Elementarversicherung ist sinnvoll, denn Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen können in Deutschland jede Region treffen. Aufgrund des Klimawandels kommt es längst nicht nur in Risikoregionen wie den Überschwemmungsgebieten großer Flüsse zu Unwetterschäden in Millionenhöhe. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche durch Starkregen entstehen, die eine reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt, eine Elementarversicherung jedoch schon.

Eigentümer:in oder Mieter:in – wer benötigt eine Versicherung für Elementarschäden?

Sowohl Immobilieneigentümer:innen als auch Mieter:innen sollten einen Extremwetterschutz abschließen, um ihr Gebäude und das darin enthaltene Inventar zu schützen. Haben Sie als Mieter:in beispielsweise keine Elementarversicherung zu Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen und ein Extremwetterereignis zerstört Ihr Inventar, ist dieser Schaden nicht versichert – auch nicht, wenn der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung eine Elementarversicherung besitzt. Diese greift nur für Schäden am Gebäude.