D&O-Versicherung

Die Versicherung für Geschäfts­führer:innen und Manager:innen

D&O-Versicherung kurz erklärt

  • Persönliche Haftung: Manager:innen, Geschäfts­führer:innen und Vorstände tragen viel Verantwortung und haften zunehmend persönlich für Fehler.
  • Kombinierter Schutz: Eine Versicherung für „Directors and Officers“ (D&O-Versicherung) sichert Entscheidungs­träger:innen aus allen Bereichen mit einer Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung inklusive Rechtsschutz­funktion gegen die finanziellen Folgen eines beruflichen Fehlers ab.
  • Für wen?: Die D&O-Versicherung schützt beispielsweise Manager:innen und Aufsichts­räte von Gesell­schaften, aber auch Vorstände gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) sowie von Dritten (Außenhaftung).
  • Abwehr: Bei Recht­streitig­keiten prüfen die Volljuristinnen und Volljuristen aus der Allianz Schadenabteilung die Sach- und Rechtslage und wehren unberech­tigte Ansprüche ab.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Wie die Versicherung kommt der Name D&O aus den USA und steht für Directors and Officers Liability Insurance – die Entscheidungs­träger:innen, die geschützt sind. Treffen Sie als Führungs­kraft eine falsche Entscheidung, die Ihr eigenes Unter­nehmen oder Dritte schädigt, kann das zu hohen Schaden­ersatz­forderungen führen, für die Sie ohne Versicherungs­schutz unein­ge­schränkt mit Ihrem Privat­vermögen aufkommen.

Eine D&O-Versicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Folgen beruflicher Fehl­entscheidungen. Der Versicherungs­schutz beinhaltet, im Rahmen der Manager­haftpflicht, auch einen Abwehrschutz gegen unberechtigte Schadens­ersatz­ansprüche. So sind Sind Sie im Schadensfall umfassend abgesichert.

Für wen ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?

Der Kreis der versicherten Personen ist weit gefasst. Versichert sind sämtliche Organmitglieder (Vorstände/Vorständinnen, Geschäftsführung, Aufsichts-/Beirat) sowie deren Vertreter:innen, faktische Organe, leitende Angestellte (Führungskräfte) sowie weitere Sonderfunktionsinhaber:innen wie z. B. Compliance Officer oder Datenschutzbeauftragte.

Die D&O-Versicherung eignet sich für Entscheider:innen in vielen wirtschaft­lichen Bereichen. Besonders empfehlens­wert ist eine D&O-Versicherung für Geschäfts­führer:innenManager:innenCEOsVorständeAufsichts­räte und Beiräte in Firmen unter­schied­lichster Unter­nehmens­formen: von der Aktien­gesellschaft über die GmbH bis hin zum Verein und der Stiftung.

Die jeweilige Gesell­schaft schließt die D&O-Versicherung ab und zahlt die Beiträge. Eine Über­legung, die sich lohnt. Denn die Kosten für eine D&O-Versicherung sind bei weitem nicht so hoch wie die millionen­schweren Schäden, die sie abwehrt.

Das umfasst die D&O-Versicherung der Allianz

Vermögens­schaden-Haft­pflicht

Die Allianz ersetzt Vermögens­schäden, die während der Vertrags­dauer oder inner­halb der verein­barten Nach­melde­frist gegen die Ver­sicher­ten geltend gemacht werden.

Rechts­schutz­funktion

Bei Recht­streitig­keiten prüfen Spezialisten die Sach- und Rechtslage und wehren unberech­tigte Ansprüche ab. Falls notwendig, übernimmt die Allianz die Kosten eines Rechts­streits.

Versicherte Personen

Versichert sind sämtliche Organ­mitglieder (Vor­stand, Geschäfts­führung, Auf­sichts­rat/Beirat) sowie deren Vertreter, faktische Organe, leitende Angestellte, Compliance Officer oder Daten­schutz­beauftragte.

Versicherte Tätig­keiten

Versichert sind sowohl Management­tätigkeiten als auch operative Tätig­keiten, also das Erbringen der Dienst­leistung gegen­über dem Kunden.

Schaden­beispiele zur D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung schützt Manager:innen gegen Ansprüche aus dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung), bei gesamtschuldnerischer Haftung oder durch Dritte (Außenhaftung). 

Die folgenden Beispiele veranschaulichen Ihnen mögliche Schadenfälle:

Ansprüche der Firma: Innen­haftung

Vorstands­mitglied Sabine H. genehmigt die Installation einer neuen IT-Anlage. Im Nachhinein stellt man fest, dass diese Anlage für Firmen­zwecke unzureichend ist. Aufwendige und teure Nach­besserungen sind notwendig. Der Betrieb steht während­dessen still und Sabine H. wird verant­wortlich gemacht.

Gesamt­schuld­nerische Haftung

Eva P. ist Geschäfts­führerin einer Baufirma. Ein Kollege eröffnet ohne vorherige Prüfung der Wirtschaft­lichkeit eine neue Nieder­lassung. Eva P. hat diese Entscheidung nicht selbst getroffen, haftet aber mit ihrem Kollegen gesamt­schuld­nerisch, weil sie dessen Handeln nicht hinreichend kontrolliert hat.

Ansprüche Dritter: Außen­haftung

Max F. ist Geschäfts­führer einer GmbH. Diese ist seit April über­schuldet. Zwischen Mai und Dezember sind Forderungen nur teilweise bedient worden. Am 1.12. stellte Max F.  Insolvenz­antrag. Die GmbH soll bereits zum 1.6. zahlungs­unfähig gewesen sein, so dass er Zahlungen hätte einstellen und Insolvenz­antrag stellen müssen. Der Insolvenz­verwalter verlangt nun Schaden­ersatz für die zwischen 1.6. und 1.12. getätigten Zahlungen.

Sie haben Fragen zur D&O-Versicherung?

Warum ist die D&O-Versicherung für Entscheidungsträger wichtig?

Seit Jahren steigen in Deutschland die Anforderungen an Geschäftsführer:innen, Aufsichtsräte oder Vorstände. Ein Fehleinkauf oder eine nachlässige Angebotskalkulation – eine falsche Entscheidung reicht aus, um Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Für diese haften Entscheidungsträger:innen unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Komplexe Gesetze, wie z. B. die Corporate Governance oder die Compliance Regelungen, verschärfen die Haftung und sind der Grund für steigende Klagen. Damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen Risiko wird, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung wichtig.

Wie funktioniert die D&O-Versicherung?

Mit der Directors-and-Officers-Versicherung sind Sie gegen Ansprüche der Firma (Innenhaftung) und Ansprüche Dritter (Außenhaftung) abgesichert.

  • Innenhaftung: Als Führungskraft sind Sie durch die D&O-Versicherung geschützt, wenn Sie im Schadenfall dem eigenen Unternehmen gegenüber haften.
  • Außenhaftung: Die D&O-Versicherung schützt Sie als Führungskraft gegen Ansprüche Dritter (z. B. Aktionären, Lieferanten oder dem Staat).

Die D&O-Versicherung sichert Sie während der Vertragsdauer und innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist ab (von 36 Monaten bis unbegrenzt, je nach Produktlinie).

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Versicherbare Gesellschaften sind u.a. AG, KGaA, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, eG, gGmbH, Stiftungen und Vereine mit Hauptsitz in Deutschland sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften mit Sitz innerhalb der EU.

Wann zahlt die D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung greift bereits bei Rechtsstreitigkeiten. Unsere spezialisierte Allianz Schadenabteilung, ausschließlich bestehend aus Volljuristen und Volljuristinnen, prüft, ob die Ansprüche gegen den Versicherten berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Allianz ab und übernimmt die Kosten des Rechtsstreits. Für die Abwehrkosten stellt die Allianz bis zu 50% der Versicherungssumme zusätzlich zur Verfügung (bis max. fünf Millionen Euro). Sind die Ansprüche berechtigt, ersetzt die Allianz im Schadenfall die Vermögensschäden.

Was zahlt die D&O-Versicherung nicht?

Grundsätzlich greift die D&O-Versicherung nicht bei vorsätzlicher und wissentlicher Pflichtverletzung des Versicherten, bei Ansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen und Entschädigungen mit Strafcharakter.

Aber: Der Abwehrschutz bleibt so lange erhalten, bis eine vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt wurde.

Die D&O-Versicherung schützt nicht den vorgeschriebenen Pflichtselbstbehalt von AG-Vorständen. Diese müssen das Selbstbehaltrisiko selbst abschließen.

Außerdem kann die D&O-Versicherung nicht für alle Rechtsformen abgeschlossen werden, z. B. nicht für GbRs. Hier erfahren Sie mehr zu den Versicherungen für GbRs.

Wie teuer ist eine D&O-Versicherung?

Die Kosten einer D&O-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und lassen sich deshalb nicht pauschal angeben. Entscheidend für die Höhe der Kosten sind beispielsweise die vereinbarte Versicherungs- bzw. Deckungssumme, die Größe Ihres Unternehmens und zusätzlich vereinbarte Bedingungen in der D&O-Police.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der D&O-Versicherung sein?

Da Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Vorstände bei Fehlentscheidungen mit Ihrem Privatvermögen für Schäden haften, ist eine ausreichende Höhe der Versicherungssumme Ihrer D&O-Versicherung sehr wichtig. Die genaue Höhe der Deckungssumme ist individuell sehr unterschiedlich und sollte sich z. B. am Umsatz Ihres Unternehmens und Ihrem persönlichen Risiko orientieren.

Zudem kann die vereinbarte Höchstleistung gegen einen zusätzlichen Beitrag zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie dazu gerne.