Basisschutz für Ihr Unternehmen
Betriebshaftpflichtversicherung kurz erklärt
- Die Betriebshaftpflichtversicherung wird auch Gewerbehaftpflicht genannt. Sie schützt Selbstständige und Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit, Produkte oder die Mitarbeiter:innen verursacht werden.
- Um sich vor diesem großen Haftungsrisiko zu schützen, ist die Betriebshaftpflicht eine unverzichtbare Absicherung für Gewerbetreibende.
- Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten von entstandenden Personen- und Sachschäden bei Dritten sowie daraus resultierenden Vermögensschäden.
Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht oder gewerbliche Haftpflichtversicherung ist nur für wenige Berufe und Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, z. B. für medizinische Berufe, Ingenieure oder Architektinnen. In anderen Branchen kann es vorkommen, dass Auftraggeber:innen den Nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung fordern, bevor zum Beispiel ein Dienstleistungsunternehmen oder Handwerksbetrieb den Zuschlag für einen Auftrag erhält.
Für welche Berufe und Branchen ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für manche Berufe und Unternehmen ist der Abschluss einer betrieblichen oder beruflichen Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispielsweise:
- Schausteller:innen
- Bewachungsunternehmen
- Architekten und Architektinnen
- Ingenieure und Igenieurinnen
- Ärzte und Ärztinnen
- Apotheker:innen
Diese Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder aber eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (relevant für z. B. Anwältinnen, Steuerberater, Notarinnen) abgeschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienstleistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftraggebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzenzubleiben.
Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflicht?
Große Unterschiede zwischen der Betriebshaftpflicht und Berfushaftpflichtversicherung gibt es nicht. Beide Versicherungen ähneln sich und sichern Risiken ab, die mit der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit verknüpft sind. Während sich die Betriebshaftpflicht bevorzugt an Unternehmen richtet, dient eine Berufshaftpflicht häufig der Absicherung von Selbstständigen und Freiberuflern, z. B. Handwerkerinnen und Physiotherapeuten.
Was deckt die Betriebshaftpflicht ab?
Die Betriebshaftpflichtversicherung trägt die Kosten für entstandende Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden bei Dritten. Zusätzlich übernimmt die Allianz die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Sie. Versichert sind alle Mitarbeitenden Ihres Betriebes.
Was ist versichert?
Zu den Schäden, die über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, zählen:
- Personenschäden (z. B. Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld)
- Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten etc.)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
- Umweltschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit auf fremden Grundstücken verursachen (z. B. Verunreinigung von Grundwasser durch Schadstoffe, übergreifendes Feuer)
Die Betriebshaftpflichtversicherung greift auch weltweit bei Schadenfällen, die auf Geschäftsreisen oder an rechtlich unselbstständigen Betriebsstätten (Firmensitzen) im Ausland passieren.
Wer ist versichert?
Die Betriebshaftpflicht sichert alle Mitarbeitenden eines Betriebes während Ihrer Tätigkeit ab.
Zu den versicherten Personen im Unternehmen gehören u.a.:
- Geschäftsführer:innen
- Auszubildende
- Praktikanten
- Angestellte
- Sonstige Mitarbeitende, die im Unternehmen tätig sind
Der umfassende Versicherungsschutz der gewerblichen Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Im Schadenfall prüfen wir, ob Sie haftpflichtig sind und die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Der Versicherungsschutz der Allianz schützt Sie auch vor unberechtigten Ansprüchen – diese wehren wir für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht. Sind die Ansprüche berechtigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
In der Regel beträgt die Versicherungssumme pauschal 3 Millionen Euro. Auf Wunsch können Sie für Ihre Betriebshaftpflicht gesonderte Bedingungen und Leistungen vereinbaren, beispielsweise als spezielle Haftpflicht für Selbstständige.
Haben Sie Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung?
Wir beantworten Unternehmen und Selbstständigen die häufigsten Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung der Allianz.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung angesetzt werden?
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt bei der Allianz in der Regel 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden. Auf Wunsch können Sie auch eine höhere Deckungssumme für die Betriebshaftpflicht mit uns vereinbaren, z. B. wenn Sie als Unternehmen höheren Risiken für Personenschäden ausgesetzt sind oder Ihr Betrieb im Arbeitsalltag Verantwortung für große Sachwerte trägt. Wir beraten Sie dazu gerne.
Wie hoch sind die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung?
Generell sind die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung abhängig von der Art und Größe Ihres Unternehmens, der Versicherungssumme sowie den gewählten Versicherungsleistungen und Zusatzbausteinen. Zu den weiteren Einflussfaktoren auf die Kosten Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung zählen:
- der Zahlungsturnus: Je nachdem, ob Sie Ihre Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich bezahlen, hat dies Auswirkungen auf die Prämie Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.
- die Selbstbeteiligung: Je höher die gewählte Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie Ihrer Allianz Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Wahl der Selbstbeteiligung ist eine individuelle Entscheidung. Dementsprechend passen die Allianz Berater:innen die übrigen Rahmenbedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung an Ihre jeweiligen Risiken an. Daher lassen sich im Vorfeld auch keine konkreten Angaben zu den Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung machen. Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Wahl eines maßgeschneiderten Versicherungspakets für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie umfassend zu unseren Tarifen und Leistungen.
Ist die Betriebshaftpflicht der Allianz auch für Freiberufliche geeignet?
Die Gewerbehaftpflichtversicherung der Allianz eignet sich auch für Freiberufliche und kann für die meisten freiberuflichen Tätigkeiten abgeschlossen werden und eignet sich auch als Haftpflicht für Existenzgründer:innen und Selbstständige. Sind Sie überwiegend beratend oder verwaltend tätig (z. B. als Rechtsanwältin oder Wirtschaftsprüfer), ist eine Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zusammengestellt, welche Versicherungen für Freiberufliche relevant sind.
Welche Versicherungen sind abseits der Haftpflichtversicherung noch für meinen Betrieb relevant?
Abhängig von der Branche, der Art und Größe Ihres Unternehmens sollten Sie sich über einen ergänzenden Versicherungsschutz der Allianz informieren. Folgende Versicherungen können für Betriebe zusätzlich zur Betreibshaftpflicht bzw. Gewerbehaftpflicht sinnvoll sein:
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Inhaltsversicherung
- Cyberschutzversicherung
- Firmen-Rechtsschutzversicherung
- Gewerbliche Immobilienversicherung
Was sind typische Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflicht?
Zahlreiche Fälle, in denen eine Betriebshaftpflichtversicherung Ihr Unternehmen vor hohen Kosten schützt, finden Sie auf der Seite Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflichtversicherung.
Was ist bei der Betriebshaftpflicht nicht versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht alle Risiken ab. Ausgeschlossen sind:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Erfüllungsschäden (Schäden an Leistungen/Produkten, die Sie selbst erbringen)
- Vertragsstrafen und Bußgelder
- Schäden am eigenen Betriebsvermögen
- Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden (in diesen Fällen schützt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
- Kfz-Schäden (diese sind über die gewerbliche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert)
Kann ich durch Selbstbeteiligung die Höhe meines Beitrages beeinflussen?
Ja, die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann den Beitrag deutlich senken. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Die optimale Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Ihrem individuellen Risikoprofil und Ihrer finanziellen Situation ab. Wir beraten Sie dazu gerne.
Kann die Betriebshaftpflichtversicherung mit anderen gewerblichen Versicherungen kombiniert werden?
Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich optimal mit anderen Gewerbeversicherungen der Allianz kombinieren. Sinnvolle Kombinationen sind:
- Inhaltsversicherung zum Schutz Ihrer Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte
- Vermögensschadenhaftpflicht für reine Vermögensschäden
- Firmen-Rechtsschutzversicherung für rechtliche Auseinandersetzungen
- Betriebsunterbrechungsversicherung bei Produktionsausfällen
Durch die Bündelung mehrerer Versicherungen können Sie bei der Allianz von attraktiven Rabatten profitieren.
Wie finde ich den passenden Tarif für meine BHV?
Der optimale Tarif hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Art und Größe Ihres Unternehmens
- Branche und spezifische Tätigkeiten
- Umsatz und Mitarbeiterzahl
- Individuelles Risikoprofil
Unseren Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Betrieb.
Was passiert, wenn nachträglich ein Schaden gemeldet wird?
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung gilt das Verstoßprinzip: Entscheidend ist, wann der Schaden verursacht wurde, nicht wann er entdeckt oder gemeldet wird. Wurde der Schaden während der Vertragslaufzeit verursacht, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz – auch wenn der Schaden erst später erkannt und gemeldet wird.
Wichtig: Melden Sie jeden Schaden unverzüglich, sobald Sie davon Kenntnis erhalten. Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen.