Auslands­kranken­versicherung

Für alle Reise­typen, Destinationen weltweit und unabhängig von der Reisedauer

Auslands­kranken­versicherung kurz erklärt

  • Vorteile: Mit der Auslands­kranken­versicherung genießen Sie im Krankheits­fall weltweite Privat­versicherten-Behandlung und exzellente Services wie die 24-Stunden-Notfall-Hotline.
  • Preise & Leistungen: Alle Tarife inklusive 100 % Kosten­erstattung bei ärztlichen Behandlungen im Ausland und medizinisch notwendigem oder sinnvollen Kranken­rücktransport, bereits ab 19,90 Euro pro Jahr bzw. 1,90 Euro pro Reise.
  • Für wen?: Für alle Reisenden: Egal ob Studierende, Back­packer, Urlauber:innen oder Geschäfts­reisende.
  • Wo gültig?: Unsere Reise­kranken­versicherungen bieten in allen Ländern Versicherungs­schutz.
  • Einfacher Online-AbschlussMit wenigen Klicks berechnen und abschließen, auch kurz­fristig am Tag der Abreise.

Unterwegs im Aus­land: Die passende Kranken­versicherung für Ihre Reise

Die Tarife für Auslands­kranken­versicherungen sind so gestaltet, dass sie den Bedürfnissen verschiedener Reise­gruppen entsprechen: Egal ob Allein­reisende, Paare, Familien, Geschäfts- oder Gruppenreisen, egal ob Langzeit-Auslandskrankenversicherung oder nur für eine Reise – wir haben für Sie die passende Versicherungs­option.

Alleinreisende

Als Allein­reisende:r sind Sie mit dem Allianz Jahres-Reise-Kranken­schutz weltweit im Ausland bestens abgesichert.

  • Reise­dauer bis zu 56 Tage je Reise
  • Ab 19,90 € pro Jahr

Paare

Optimaler Schutz für Paare mit dem Allianz Jahres-Reise-Kranken­schutz Tarif und einer Ersparnis von rund fünf Euro im Vergleich zum Familien­tarif.

  • Welt­weiter Schutz für Reisen bis zu 56 Tagen.
  • Jahres­beitrag ab 19,90 € pro Person.

Familien

Sichern Sie Ihre Familie über den Familien­tarif ab. Kinder sind dabei bis zum 21. Lebens­jahr beitragsfrei mitversichert.

  • Welt­weite Reisen bis zu 56 Tagen je Reise
  • Ab 49,90 € pro Jahr für die Familie

Rentner:innen

Entdecken Sie auch im Alter sorglos und umfassend abgesichert die Welt.

  • Reise­dauer bis zu 56 Tage je Reise.
  • Ab 66 Jahre 154 € pro Jahr für Senioren und Seniorinnen

Geschäftsreisende

Als selbst­ständige, frei­beruflich tätige oder auch angestellte Person im Ausland unterwegs zu sein ist spannend. Mit den Reise­tarifen sind Sie auf Reisen bis zu einem Jahr im Krankheits­fall weltweit sofort optimal versorgt.

Weltreisen & Backpacking

Für Welten­bummler:innen, die bis zu 56 Tage unterwegs sind, ist der Allianz Jahres-Reise-Kranken­schutz die optimale Wahl.  Auf Auslands­reisen bis zu einem Jahr schützt Sie der Allianz Reise-Kranken­schutz. Für beide Tarife gilt: Welt­weit sind Sie damit gut abgesichert!

Schülerreisen

Ob Klassen­fahrt oder Austausch­programm: Mit der Schülerreiseversicherung sind Kinder und Jugendliche ab acht Personenwährend der gesamten Reise geschützt. Rundum­schutz zum Beispiel mit Reise­rücktritt- & Reise­abbruch­versicherung, Reise­kranken-und Unfall­schutz

Gruppenreisen

Für Gruppen­reisende ab acht Personen ist eine Gruppen­reise­versicherung günstiger als eine einzelne Kranken­versicherung pro Person. Genießen Sie individuellen Reise­schutz zum Beispiel bei Reise­rücktritt und -abbruch, Krank­heit und Unfall.

Work & Travel im Studium

Wer im Ausland als Praktikant:in, Berufs­einsteiger:in oder Austausch­schüler:in erkrankt und medizinische Hilfe braucht, genießt mit Work & Travel einen leistungsstarken Kranken­versicherungs­schutz.

  • Unsere Work and Travel-Versicherung bietet weltweite Deckung mit optionalen Erweiterungen für die USA und Kanada.
  • Besonders günstige Tarife für Abenteuer­lustige, die beispiels­weise ein Praktikum im Ausland von bis zu zwei Jahren planen.
  • Umfassender Schutz: Auslands­kranken­versicherung, Unfall­versicherung und Reise­gepäck-Versicherung in einem.

Ausländer:in in Deutschland

Wer als ausländische Person (z. B. Expatriate) nach Deutsch­land kommt, erhält mit der Incoming Krankenversicherung einen optimalen Gesundheits­schutz und gleichzeitig die Voraus­setzung für die Erteilung eines Visums.

  • Günstige Tarife
  • Bis zu 93 Tage rundum medizinisch abgesichert

Darum ist eine Auslands­kranken­versicherung sinnvoll

Erkranken Sie im Ausland ohne geeignete Kranken­versicherung, kann eine ärztliche Betreuung teuer werden, oftmals sogar teurer als in Deutschland. Da Ihre gesetzliche Kranken­kasse oder private Kranken­versicherung diese nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie als unversicherte:r Reisende:r auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Auslands­krankenversicherung schließt mit umfassenden Leistungen diese Versicherungs­lücke.

Einzeln abgesichert: Sturz in den Alpen

Christina D. stürzt beim Wandern in Südtirol. Sie muss aus dem un­wegsamen Gelände vom Rettungs­hubschrauber geborgen und ins Krankenhaus geflogen werden. Die Diagnose: Waden- und Schien­bein­bruch, Sprung­gelenks­bruch und Bänder­riss.

Im Kranken­haus wird Christina stationär behandelt. Die gesetzliche Kranken­versicherung kommt nur für einen geringen Teil der Kosten für den Einsatz des Rettungs­hubschraubers auf. Wir übernehmen die restlichen Kosten. Bei der Auslands­reise­versicherung sind alle Sport­arten, ob Snow­boarden in Kanada oder Surfen in Australien abgedeckt. Somit steht dem Abenteuer­urlaub nichts im Wege.

Auslandskrankenversicherung Familie: Kind verletzt sich

Familie Krüger reist mit ihren beiden Kindern Max und Lena (fünf und sieben Jahre alt) nach Kos in Griechen­land. Beim Spielen am Pool rutscht Lena aus und landet mit dem Rücken auf einer harten Kante. Sie muss sofort ins Kranken­haus.

Da aus Sicht des be­handelnden Arztes eine Operation notwendig ist, wird Lena sofort nach Hause geflogen. Wir sorgen für den Rück­transport des Mädchens und einer Begleit­person und übernehmen die Kosten. In Lenas Heimat­stadt kann sofort alles für die OP in die Wege geleitet werden.

Auslandskrankenversicherung Studenten: Lebensmittelvergiftung

Martin K. verbringt in Shanghai (China) ein Jahr als Austausch­student. Nach einem Ausflug erkrankt er an einer Lebens­mittel­vergiftung und wird deshalb vom Arzt in ein Kranken­haus eingewiesen.

Dort erhält er auf der Stelle Infusionen und eine stationäre Pflege. Nach vier Tagen kann er das Kranken­haus ohne Folge­schäden verlassen. Wir vermitteln den Arzt in Shanghai und übernehmen alle anfallenden Kosten – von der Erst­behandlung beim Arzt bis hin zur stationären Behandlung in der Klinik.

Wann zahlt die Auslands­kranken­versicherung, wann nicht?

Ihre Auslands­kranken­versicherung zahlt, für… / wenn…

  • … ambulante ärztliche Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus sowie zahnärztliche Behandlungen (z.B. schmerzstillende Zahnbehandlungen).
  • … ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch nicht nur notwendig, sondern sogar wenn dieser medizinisch sinnvoll ist.
  • … Rettung und Bergung, Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland.
  • … Leistungen für nahestehende Personen und Ihre Kinder.
  • … Sie mehrere oder längere Urlaubsreisen im Jahr machen, solange die Gesamtdauer jeder einzelnen Reise nicht über acht Wochen liegt, auch, wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr planen.
  • … verpasste vorgebuchte Aktivitäten sowie beschädigte Sport­geräte

Ihre Auslands­kranken­versicherung zahlt nicht, wenn…

  • … Sie in Deutschland reisen.
  • … Sie bereits vor der Abreise erkrankt waren und die Weiterbehandlung während des Urlaubs absehbar war.
  • … Sie die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abschließen und bereits erkrankt sind.
  • … Sie im Ausland Zahnersatz benötigen – es sei denn, es ist z.B. ein provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme.

Was möchten Sie zur Auslands­kranken­versicherung noch wissen?

Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?

Die Begriffe Reise­krankenversicherung und Auslands­krankenversicherung (oder auch Auslandsreise-Kranken­versicherung) sind im allgemeinen Sprach­gebrauch nicht klar voneinander abgegrenzt. Häufig versteht man unter Reise­kranken­versicherung eine Absicherung für kürzere Urlaubs­reisen, während Auslandskrankenversicherung als umfassender Schutz für längere Aufenthalte konzipiert ist. Eine genaue Definition gibt es aber nicht.

Kann die Auslandskrankenversicherung in der Steuererklärung angegeben werden?

Ja, folgende Beiträge können Sie in der Steuer­erklärung als sogenannte Vorsorge­aufwendung eintragen:

  • Reise­kranken­versicherung (Alttarife Meine Gesunde Reise, Unsere Gesunde Reise sowie die neuen Tarife Allianz Jahres-Reise-Kranken­schutz und Allianz Reise-Kranken­schutz) sowie
  • Young Travel Basis, Komfort und Premium
  • Gruppen-Komplett­schutz und Schüler-Komplett­schutz

Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Auslandskrankenversicherung?

Alle Allianz (Jahres-)-Reise-Kranken­versicherungen, Young Travel und Incoming Kranken­schutz werden ohne Selbst­behalt angeboten.

Die Gruppen­reise­versicherung und Schüler­reise­versicherung können Sie mit oder ohne Selbst­behalt abschließen.

Wie lange vorher muss man eine Auslands­kranken­versicherung abschließen?

Selbst kurz vor Reise­antritt können Sie einen Allianz Reise-Kranken­schutz schnell und einfach online abschließen. Kurz­entschlossene können sogar noch „last minute“ am Tag der Abreise (aber vor dem tatsächlichen Reise­antritt) eine Auslands­kranken­versicherung abschließen. Ein nach­träglicher Abschluss der Krankenversicherung im Ausland ist nicht möglich. Bei Young Travel muss der Vertrag mindestens ein Tag vor Reiseantritt für die gesamte Reise­dauer abgeschlossen werden. Es ist nicht möglich, diese Versicherung an eine vorher abgeschlossene Reise­kranken­versicherung anzuschließen. Eine Verlängerung der Kranken­versicherung für Ihren Auslands­aufenthalt ist nur nach bestimmten Voraus­setzungen möglich.

Wie lange ist die Laufzeit einer Auslands­kranken­versicherung?

Wie lange eine Auslands­reise­versicherung gültig ist, kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Die meisten Tarife laufen als Jahres­versicherung, das heißt, sie beziehen sich auf ein Jahr. Wenn Sie nicht kündigen, verlängern sie sich automatisch um ein Jahr. Schließen Sie einen Tarif genau für die Dauer der Reise ab (z. B. Allianz Reise-Kranken­schutz oder Work & Travel) , endet der Versicherungs­schutz automatisch zum angegebenen Zeit­punkt. Auch wenn Sie nur eine einmalige Urlaubs­reise im Jahr planen, sollten Sie eine Kranken­versicherung für das Ausland abschließen. Je häufiger oder länger Sie reisen, desto wichtiger ist der Schutz für Sie.

Welche Unterlagen sollte ich für einen Krankheitsfall im Urlaub dabeihaben?

Die Bestätigung der Auslands- oder Reise­kranken­versicherung in den Urlaub mitzunehmen, ist nicht unbedingt notwendig. Jedoch ist es hilfreich, wenn Sie auf der Reise Ihre Allianz Versicherungs-Nummer dabei haben. Die Nummer finden Sie in Ihrer Versicherungs-Bestätigung, die Sie nach Abschluss per E-Mail erhalten. Wichtig ist zudem, die Notfall­nummer der Allianz immer griff­bereit zu haben. Die 24-Stunden-Notfall­nummer lautet: +49 89 24 44 14 200.