Für alle Reisetypen, Destinationen weltweit und unabhängig von der Reisedauer
Auslandskrankenversicherung kurz erklärt
- Vorteile: Mit der Auslandskrankenversicherung genießen Sie im Krankheitsfall weltweite Privatversicherten-Behandlung und exzellente Services wie die 24-Stunden-Notfall-Hotline.
- Preise & Leistungen: Alle Tarife inklusive 100 % Kostenerstattung bei ärztlichen Behandlungen im Ausland und medizinisch notwendigem oder sinnvollen Krankenrücktransport, bereits ab 19,90 Euro pro Jahr bzw. 1,90 Euro pro Reise.
- Für wen?: Für alle Reisenden: Egal ob Studierende, Backpacker, Urlauber:innen oder Geschäftsreisende.
- Wo gültig?: Unsere Reisekrankenversicherungen bieten in allen Ländern Versicherungsschutz.
- Einfacher Online-Abschluss: Mit wenigen Klicks berechnen und abschließen, auch kurzfristig am Tag der Abreise.
Unterwegs im Ausland: Die passende Krankenversicherung für Ihre Reise
Die Tarife für Auslandskrankenversicherungen sind so gestaltet, dass sie den Bedürfnissen verschiedener Reisegruppen entsprechen: Egal ob Alleinreisende, Paare, Familien, Geschäfts- oder Gruppenreisen, egal ob Langzeit-Auslandskrankenversicherung oder nur für eine Reise – wir haben für Sie die passende Versicherungsoption.
Alleinreisende
Als Alleinreisende:r sind Sie mit dem Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz weltweit im Ausland bestens abgesichert.
- Reisedauer bis zu 56 Tage je Reise
- Ab 19,90 € pro Jahr
Paare
Optimaler Schutz für Paare mit dem Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz Tarif und einer Ersparnis von rund fünf Euro im Vergleich zum Familientarif.
- Weltweiter Schutz für Reisen bis zu 56 Tagen.
- Jahresbeitrag ab 19,90 € pro Person.
Familien
Sichern Sie Ihre Familie über den Familientarif ab. Kinder sind dabei bis zum 21. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
- Weltweite Reisen bis zu 56 Tagen je Reise
- Ab 49,90 € pro Jahr für die Familie
Rentner:innen
Entdecken Sie auch im Alter sorglos und umfassend abgesichert die Welt.
- Reisedauer bis zu 56 Tage je Reise.
- Ab 66 Jahre 154 € pro Jahr für Senioren und Seniorinnen
Geschäftsreisende
Als selbstständige, freiberuflich tätige oder auch angestellte Person im Ausland unterwegs zu sein ist spannend. Mit den Reisetarifen sind Sie auf Reisen bis zu einem Jahr im Krankheitsfall weltweit sofort optimal versorgt.
Weltreisen & Backpacking
Für Weltenbummler:innen, die bis zu 56 Tage unterwegs sind, ist der Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz die optimale Wahl. Auf Auslandsreisen bis zu einem Jahr schützt Sie der Allianz Reise-Krankenschutz. Für beide Tarife gilt: Weltweit sind Sie damit gut abgesichert!
Schülerreisen
Ob Klassenfahrt oder Austauschprogramm: Mit der Schülerreiseversicherung sind Kinder und Jugendliche ab acht Personenwährend der gesamten Reise geschützt. Rundumschutz zum Beispiel mit Reiserücktritt- & Reiseabbruchversicherung, Reisekranken-und Unfallschutz
Gruppenreisen
Für Gruppenreisende ab acht Personen ist eine Gruppenreiseversicherung günstiger als eine einzelne Krankenversicherung pro Person. Genießen Sie individuellen Reiseschutz zum Beispiel bei Reiserücktritt und -abbruch, Krankheit und Unfall.
Work & Travel im Studium
Wer im Ausland als Praktikant:in, Berufseinsteiger:in oder Austauschschüler:in erkrankt und medizinische Hilfe braucht, genießt mit Work & Travel einen leistungsstarken Krankenversicherungsschutz.
- Unsere Work and Travel-Versicherung bietet weltweite Deckung mit optionalen Erweiterungen für die USA und Kanada.
- Besonders günstige Tarife für Abenteuerlustige, die beispielsweise ein Praktikum im Ausland von bis zu zwei Jahren planen.
- Umfassender Schutz: Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung und Reisegepäck-Versicherung in einem.
Ausländer:in in Deutschland
Wer als ausländische Person (z. B. Expatriate) nach Deutschland kommt, erhält mit der Incoming Krankenversicherung einen optimalen Gesundheitsschutz und gleichzeitig die Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
- Günstige Tarife
- Bis zu 93 Tage rundum medizinisch abgesichert
Darum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll
Erkranken Sie im Ausland ohne geeignete Krankenversicherung, kann eine ärztliche Betreuung teuer werden, oftmals sogar teurer als in Deutschland. Da Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung diese nicht oder nur teilweise bezahlt, können Sie als unversicherte:r Reisende:r auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Auslandskrankenversicherung schließt mit umfassenden Leistungen diese Versicherungslücke.
Einzeln abgesichert: Sturz in den Alpen
Christina D. stürzt beim Wandern in Südtirol. Sie muss aus dem unwegsamen Gelände vom Rettungshubschrauber geborgen und ins Krankenhaus geflogen werden. Die Diagnose: Waden- und Schienbeinbruch, Sprunggelenksbruch und Bänderriss.
Im Krankenhaus wird Christina stationär behandelt. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nur für einen geringen Teil der Kosten für den Einsatz des Rettungshubschraubers auf. Wir übernehmen die restlichen Kosten. Bei der Auslandsreiseversicherung sind alle Sportarten, ob Snowboarden in Kanada oder Surfen in Australien abgedeckt. Somit steht dem Abenteuerurlaub nichts im Wege.
Auslandskrankenversicherung Familie: Kind verletzt sich
Familie Krüger reist mit ihren beiden Kindern Max und Lena (fünf und sieben Jahre alt) nach Kos in Griechenland. Beim Spielen am Pool rutscht Lena aus und landet mit dem Rücken auf einer harten Kante. Sie muss sofort ins Krankenhaus.
Da aus Sicht des behandelnden Arztes eine Operation notwendig ist, wird Lena sofort nach Hause geflogen. Wir sorgen für den Rücktransport des Mädchens und einer Begleitperson und übernehmen die Kosten. In Lenas Heimatstadt kann sofort alles für die OP in die Wege geleitet werden.
Auslandskrankenversicherung Studenten: Lebensmittelvergiftung
Martin K. verbringt in Shanghai (China) ein Jahr als Austauschstudent. Nach einem Ausflug erkrankt er an einer Lebensmittelvergiftung und wird deshalb vom Arzt in ein Krankenhaus eingewiesen.
Dort erhält er auf der Stelle Infusionen und eine stationäre Pflege. Nach vier Tagen kann er das Krankenhaus ohne Folgeschäden verlassen. Wir vermitteln den Arzt in Shanghai und übernehmen alle anfallenden Kosten – von der Erstbehandlung beim Arzt bis hin zur stationären Behandlung in der Klinik.
Wann zahlt die Auslandskrankenversicherung, wann nicht?
Ihre Auslandskrankenversicherung zahlt, für… / wenn…
- … ambulante ärztliche Behandlungen und Behandlungen im Krankenhaus sowie zahnärztliche Behandlungen (z.B. schmerzstillende Zahnbehandlungen).
- … ein Rücktransport aus dem Ausland medizinisch nicht nur notwendig, sondern sogar wenn dieser medizinisch sinnvoll ist.
- … Rettung und Bergung, Überführung aus dem oder Bestattung im Ausland.
- … Leistungen für nahestehende Personen und Ihre Kinder.
- … Sie mehrere oder längere Urlaubsreisen im Jahr machen, solange die Gesamtdauer jeder einzelnen Reise nicht über acht Wochen liegt, auch, wenn Sie nur eine einzige Reise im Jahr planen.
- … verpasste vorgebuchte Aktivitäten sowie beschädigte Sportgeräte.
Ihre Auslandskrankenversicherung zahlt nicht, wenn…
- … Sie in Deutschland reisen.
- … Sie bereits vor der Abreise erkrankt waren und die Weiterbehandlung während des Urlaubs absehbar war.
- … Sie die Reisekrankenversicherung erst im Urlaub abschließen und bereits erkrankt sind.
- … Sie im Ausland Zahnersatz benötigen – es sei denn, es ist z.B. ein provisorischer Zahnersatz als einfache Sofortmaßnahme.
Was möchten Sie zur Auslandskrankenversicherung noch wissen?
Was ist der Unterschied zwischen einer Reisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?
Die Begriffe Reisekrankenversicherung und Auslandskrankenversicherung (oder auch Auslandsreise-Krankenversicherung) sind im allgemeinen Sprachgebrauch nicht klar voneinander abgegrenzt. Häufig versteht man unter Reisekrankenversicherung eine Absicherung für kürzere Urlaubsreisen, während Auslandskrankenversicherung als umfassender Schutz für längere Aufenthalte konzipiert ist. Eine genaue Definition gibt es aber nicht.
Kann die Auslandskrankenversicherung in der Steuererklärung angegeben werden?
Ja, folgende Beiträge können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen:
- Reisekrankenversicherung (Alttarife Meine Gesunde Reise, Unsere Gesunde Reise sowie die neuen Tarife Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz) sowie
- Young Travel Basis, Komfort und Premium
- Gruppen-Komplettschutz und Schüler-Komplettschutz
Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Auslandskrankenversicherung?
Alle Allianz (Jahres-)-Reise-Krankenversicherungen, Young Travel und Incoming Krankenschutz werden ohne Selbstbehalt angeboten.
Die Gruppenreiseversicherung und Schülerreiseversicherung können Sie mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.
Wie lange vorher muss man eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Selbst kurz vor Reiseantritt können Sie einen Allianz Reise-Krankenschutz schnell und einfach online abschließen. Kurzentschlossene können sogar noch „last minute“ am Tag der Abreise (aber vor dem tatsächlichen Reiseantritt) eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Ein nachträglicher Abschluss der Krankenversicherung im Ausland ist nicht möglich. Bei Young Travel muss der Vertrag mindestens ein Tag vor Reiseantritt für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. Es ist nicht möglich, diese Versicherung an eine vorher abgeschlossene Reisekrankenversicherung anzuschließen. Eine Verlängerung der Krankenversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt ist nur nach bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie lange ist die Laufzeit einer Auslandskrankenversicherung?
Wie lange eine Auslandsreiseversicherung gültig ist, kommt auf den jeweiligen Vertrag an. Die meisten Tarife laufen als Jahresversicherung, das heißt, sie beziehen sich auf ein Jahr. Wenn Sie nicht kündigen, verlängern sie sich automatisch um ein Jahr. Schließen Sie einen Tarif genau für die Dauer der Reise ab (z. B. Allianz Reise-Krankenschutz oder Work & Travel) , endet der Versicherungsschutz automatisch zum angegebenen Zeitpunkt. Auch wenn Sie nur eine einmalige Urlaubsreise im Jahr planen, sollten Sie eine Krankenversicherung für das Ausland abschließen. Je häufiger oder länger Sie reisen, desto wichtiger ist der Schutz für Sie.
Welche Unterlagen sollte ich für einen Krankheitsfall im Urlaub dabeihaben?
Die Bestätigung der Auslands- oder Reisekrankenversicherung in den Urlaub mitzunehmen, ist nicht unbedingt notwendig. Jedoch ist es hilfreich, wenn Sie auf der Reise Ihre Allianz Versicherungs-Nummer dabei haben. Die Nummer finden Sie in Ihrer Versicherungs-Bestätigung, die Sie nach Abschluss per E-Mail erhalten. Wichtig ist zudem, die Notfallnummer der Allianz immer griffbereit zu haben. Die 24-Stunden-Notfallnummer lautet: +49 89 24 44 14 200.