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Betriebliche Altersversorgung für Unternehmen
- Geförderte Vorsorge: Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bieten Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen die Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter, Tod und Invalidität vorzusorgen.
- Lohnendes Angebot: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Firmen attraktive Vorteile und ist eine gute Möglichkeit, sich als interessanter Arbeitgeber im Wettbewerb zu positionieren.
- Wichtig für den Erfolg: Um qualifizierte Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu binden, müssen Unternehmen als verantwortungsbewusster Arbeitgeber überzeugen.
- Verschiedene Formen: Die Art und Ausgestaltung der Betriebsrente für Angestellte kann sehr unterschiedlich sein. Arbeitgeber haben die Wahl zwischen mehreren Durchführungswegen.
- Kompetente Unterstützung: Mit der Allianz haben Unternehmen einen starken Partner an ihrer Seite. Sie und erhalten professionellen Service rund um das Thema betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter:innen.
- Effizient und digital: Mit FirmenOnline können Arbeitgeber die Verträge zur betrieblichen Altersversorgung jederzeit einfach und digital verwalten.
Warum eine betriebliche Altersversorgung für Unternehmen sinnvoll ist
Mit einer betrieblichen Altersversorgung investieren Arbeitgeber nicht nur in die Zukunft ihrer eigenen Mitarbeiter:innen sondern auch in die ihres Unternehmens. Den Mitarbeiter:innen Vorsorgeleistungen anzubieten, bringt zahlreiche Vorteile mit sich.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen heute einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung. Hierbei entscheiden Sie als Arbeitgeber über den angebotenen Durchführungsweg und den Partner, mit dem eine betriebliche Altersversorgung angeboten wird. Neben rein arbeitnehmerfinanzierten Vorsorgelösungen gibt es aber noch weitere interessante Möglichkeiten, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen bei ihrer Vorsorge unterstützen können. Insbesondere die vom Arbeitgeber finanzierte bAV wird im Bereich der Mitarbeiterbenefits immer wichtiger.
Im aktuellen Wettbewerb um talentierte Arbeitskräfte wird es für den Erfolg eines Unternehmens immer wichtiger, Mitarbeiter:innen zu finden und zu binden.
Denn wenn Mitarbeitende den Betrieb verlassen, drohen Auftragsausfälle, Know-how- sowie Image-Verlust. Auch Kundenbeziehungen können letztendlich darunter leiden. Dazu kommen die Kosten für eine Neueinstellung, beispielsweise Abwicklungskosten, Ausgaben für Werbung, Personalauswahl und Einarbeitungskosten. Die Summe dieser Ausgaben übersteigt in vielen Fällen die Höhe eines Jahresgehalts eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin.
Die betriebliche Altersversorgung ist eine gute Chance, Umsatzverluste und Kosten durch Fluktuation zu vermeiden und daher sinnvoll für Sie als Arbeitgeber. Mit attraktiven Leistungen, wie zum Beispiel arbeitgeberfinanzierten Bestandteilen, gelingt es Ihnen damit nicht nur, neue junge Talente zu gewinnen, sondern diese auch langfristig zu binden und zu motivieren.
So profitieren Arbeitgeber von der betrieblichen Altersversorgung
Mit dem Angebot der betrieblichen Altersversorgung können sich Unternehmen als attraktive Arbeitgeber positionieren. Denn für Bewerber:innen ist heute die Höhe des Gehalts längst nicht mehr der ausschlaggebende Punkt, wenn sie sich für oder gegen einen potenziellen Arbeitgeber entscheiden. Die finanzielle Unterstützung von Angestellten bringt Unternehmen daher zahlreiche Vorteile im Wettstreit um gute Mitarbeiter:innen.
Vorteile für Unternehmen
- Bindung und Motivation von qualifizierten Mitarbeitenden
Die betriebliche Altersversorgung ist ein effektives Mittel, um sich als Unternehmen für Mitarbeitende und neue Fachkräfte attraktiv zu machen. Sie können diese auf lange Sicht für ihre Treue belohnen und motivieren. Der Königsweg: Zeigen Sie ihre Wertschätzung durch eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung. - Imagegewinn für das Unternehmen
Die betriebliche Altersversorgung gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Sie zeigen potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern direkt, dass Sie Ihre Mitarbeitenden wertschätzen, soziale Verantwortung übernehmen und ihnen eine finanziell selbstbestimmte Zukunft ermöglichen. Als Unternehmen können Sie mit ihrem Angebot in Ihren Stellenanzeigen werben. - Stärkung der Altersversorgung von Mitarbeitenden
Sinkende Renten und drohende Altersarmut sind ein anhaltendes Problem, dessen sich viele Menschen bewusst sind. Eine betriebliche Altersversorgung und der verpflichtende Zuschuss von bis zu 15 Prozent bei einer sozialversicherungsfreien Entgeltumwandlung bis 4% der BBG/DRV durch Sie als Arbeitgeber, stellen eine gute Option für Arbeitnehmer:innen dar, um zusätzlich für das Alter und einen angemessenen Lebensstandard vorzusorgen. - FirmenOnline – die Komplettlösung zum betrieblichen Vorsorgemanagement
Reduzieren Sie Ihren Verwaltungsaufwand mit FirmenOnline. Mit unserem digitalen Vorsorgemanagement lassen sich alle erforderlichen Verwaltungsprozesse bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erheblich vereinfachen.
Was sollten Unternehmen ihren Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung bieten?
Mit einer betrieblichen Altersversorgung können Unternehmen für den Ruhestand ihrer Mitarbeiter:innen vorsorgen. Sie schließen die immer größer werdenden Rentenlücken und erhöhen gleichzeitig ihre Attraktivität im Wettbewerb um talentierte Fachkräfte. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, auf die Angestellte hierbei besonders Wert legen:
Sicherheit
Ein gutes Angebot kann Angestellten helfen, ihre Rente aufzustocken, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Beratung
Wir bieten Ihnen kompetente Einzel- und Gruppenberatungen für Ihre Mitarbeiter:innen.
Flexibilität
Nutzen Sie die Vielzahl der Möglichkeiten einer bAV, z.B. Arbeitgeberbeteiligung, Kombination mit weiteren Vorsorgelösungen und verschiedenen Anlagemöglichkeiten.
Modelle zur Mitarbeiterbindung mit bAV
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Arbeitgeber wichtig, gute Mitarbeiter:innen an das eigene Unternehmen zu binden. Zur Mitarbeiterbindung gehören dabei konkrete Maßnahmen, die durchgeführt werden können, um Arbeitskräfte mit dem richtigen Know-how und Talente mit Perspektive langfristig zu halten. Die betriebliche Altersversorgung bietet Unternehmen dabei verschiedene Modelle:
- Zuschuss-Modell: Hier werden Entgeltumwandlungsbeiträge neben dem verpflichtenden Arbeitgeber-Zuschuss um einen weiteren Beitrag des Arbeitgebers ergänzt.
- Matching-Modell: Der Beitrag, den der Mitarbeitende in die betriebliche Altersversorgung zahlt, wird von dem Arbeitgeber in gleicher Höhe unterstützt.
- Lohnzuschuss-Modell: Als Basis für dieses Modell dient der Arbeitslohn des einzelnen Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Auf Wunsch erhalten Mitarbeitende einen Prozentsatz ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung dazu – beispielsweise drei Prozent ihres monatlichen Gehalts.
- Leistungs-Modell: Hier variiert der Beitrag des Arbeitgebers je nach Arbeitnehmergruppe (z. B. Arbeiter:in, Fachkraft, Führungskraft).
- Betriebszugehörigkeits-Modell: Die Finanzierung durch den Arbeitgeber wird in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit bezahlt.
Für die Work-Life-Balance clever kombinieren: Zeitwertkonten und bAV
Moderne und flexible Arbeitszeitmodelle können als wichtiges Instrument für den Unternehmenserfolg genutzt werden. Ein Zeitwertkonto bietet dabei vielfältige Einsatzmöglichkeiten und hat sich inzwischen zu einer gefragten Methode in Ergänzung zur betrieblichen Altersversorgung entwickelt. Für Unternehmen bietet die Anlegung eines Zeitwertkontos viele Vorteile.
Ein Zeitwertkonto und das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung können sinnvoll zu einer gemeinsamen Ruhestandslösung des Unternehmens kombiniert werden. Die dadurch gewonnene Flexibilität für Mitarbeiter:innen ermöglicht unter anderem die Sicherung der Work-Life-Balance und steigert ihre Zufriedenheit.
Die Vorteile von Zeitwertkonten im Überblick:
- Imagegewinn als innovatives, modernes und familienfreundliches Unternehmen
- Wettbewerbsvorteile bei der Rekrutierung und Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte
- Flexibilisierung der ruhestandsnahen Lebensphase
- Verbesserte Personalplanung durch flexibles Modell
- Alternative zu arbeitgeberfinanzierten Vorruhestandsprogrammen
Häufige Fragen zur betrieblichen Altersversorgung für Unternehmen
Können alle Mitarbeiter:innen eine betriebliche Altersversorgung verlangen?
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert ist, einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung seiner Bruttobezüge in Höhe von 4 % der jeweiligen BBG in der DRV, § 1a BetrAVG. Die Durchführung des Rechtsanspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geregelt.
Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung über einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse bereit, ist die bAV dort durchzuführen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich abweichend hiervon auch einvernehmlich auf die Durchführung über eine Unterstützungskasse oder auf eine Pensionszusage verständigen.
Erfolgt die Umsetzung der Entgeltumwandlung über einen versicherungsförmigen Durchführungsweg (Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung), kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die Voraussetzungen für die Riester-Förderung schafft.
Was muss ein Arbeitgeber beachten, wenn neue Mitarbeitende eine bestehende bAV mitbringen?
Grundsätzlich erwerben sich Arbeitnehmer:innen, die in ihren Vertrag in Form einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionfonds einzahlen, das Recht auf die zukünftige Rentenleistung auch bei einem Arbeitsplatzwechsel. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber, dass Sie in diesen Fällen in den vorhandenen Versicherungsvertrag einsteigen können.
Allerdings besteht keine Pflicht, den bisherigen Vertrag weiterzuführen. Alternativ können Sie das bisher angesparte Kapital in einen neuen Vertrag überführen und auf die von Ihnen angebotene Form der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Auf diese Variante haben Mitarbeiter:innen seit 2005 sogar einen Rechtsanspruch. Allerdings gelten bei der Portierung (Übertragung) von Verträgen bestimmte Voraussetzungen:
- Die Übertragung muss innerhalb eines Jahres erfolgen.
- Der bisher angesparte Betrag darf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht überschreiten.
Wie funktioniert der gesetzlich geregelte Arbeitgeberzuschuss?
Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG, § 40b EStG a.F.) sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss i. H. v. bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung für Deutschland (BBG) verpflichtet. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist dabei steuer- und sozialversicherungsrechtlich wie Entgeltumwandlung zu behandeln. Tarifvertragsparteien können von den Regelungen zum Arbeitgeberzuschuss abweichen (Tarifdispositivität). Wird der Arbeitgeberzuschuss nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt, so hat der Arbeitgeber auch für die Leistung einzustehen, die sich bei korrekter Zahlung des Zuschusses ergeben hätte.