Gewerbliche Glas­versicherung

Glasbruch im Unter­nehmen

Glas­versicherung für Gewerbe­betriebe kurz erklärt

  • Gläsernes Risiko: Ob in Schaufenstern, Vitrinen oder auf Verkaufstresen: Glas ermöglicht Kundinnen und Kunden in vielen Ladengeschäften eine optimale Sicht auf die Waren.
  • Finanziell abgesichert: Die Glas­versicherung für Gewerbe schützt Sie vor den ungeplanten Kosten, wenn die Verglasung in Ihrem Betrieb zu Bruch geht.
  • Leistungen: Die Allianz versichert Glasbruch-Schäden an Ihrer Innen- und Außenverglasung sowie Ihren Werbeanlagen (optional).
  • Maßgefertigter Schutz: Leistung und Deckungsumfang individuell auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Darum ist eine Glas­versicherung für Gewerbe sinnvoll

Viele moderne Büroräume sind mit großen Glas­flächen aus­gestattet. Kommt es dann zu einem Glasbruch können hohe betriebliche Kosten entstehen. Mit einer gewerblichen Glas­versicherung, oft auch gewerbliche Glas­bruch­versicherung genannt, schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen bei Glasbruch.

Gläsernes Risiko

Fenster, Glastische, Glastüren – je gläserner Ihr Betrieb oder Ihr Gebäude ist, desto höher ist das Risiko, dass etwas zu Bruch geht.

All­gefahren-Deckung

Wie auch immer es zum Glas­bruch kam: Wir zahlen für den Ersatz.

Was deckt die gewerbliche Glas­versicherung ab?

Die gewerbliche Glas­versicherung zahlt bei Glasbruch an der Innen- und Außen­verglasung.

Abgedeckt sind alle Verglasungen, die mit dem Gebäude verbunden sind und bewegliche Gegen­stände aus Glas wie z. B.:

  • Glasscheiben von Bildern
  • Brüstungen
  • Duschkabinen (Kunststoff- und Glasscheiben)
  • Fenster
  • Glasplatten
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Elektro- und Gasgeräten
  • Glasscheiben von Schränken
  • Spiegel (ausgenommen Handspiegel)
  • Theken / Glasflächen
  • Tische
  • Trennwände
  • Türen
  • Vitrinen
  • etc.

Als Glasbruch zählt es erst, wenn Vorder- und Rückseite des Glases gesprungen sind bzw. eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.

Unabhängig von der Schaden­ursache ersetzt oder repariert die ge­werbliche Glas­versicherung zerbrochene Scheiben aus Glas oder Kunststoff sowie Ver­glasungen, die Sie zusätzlich versichert haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Glas durch eigene Un­geschick­lichkeit Ihres Personals im Unter­nehmen, Unwetter, Einbruch, Stein­wurf, Material­fehler oder Schmutz­ablagerungen zerbrochen ist.

Welche Kosten übernimmt die gewerbliche Glas­versicherung?

Die gewerbliche Glasversicherung übernimmt Reparatur, Austausch und Entsorgung der versicherten Verglasung, wie beispielsweise Fenster, Innen- und Außenverglasung, Werbeanlagen (optional), Glastüren oder anderen Elementen aus Glas. 

Reparatur

Austausch 

Entsorgung

Künstlerisch bearbeitete
Glas­scheiben, Spiegel
und Glas­platten

Sonder­kosten für Gerüste, Kräne und Be­seitigung von Hinder­nissen

Anstriche, Malereien, Schriften, Ver­zierungen und Schutz­ein­richtungen

In welchen Fällen sind Laden­geschäfte und Co. durch die gewerbliche Glas­versicherung geschützt?

Die Übersicht zeigt, in welchen Schaden­fällen die Glas­bruch­versicherung die Kosten für Ihr Unternehmen übernimmt.

Die gewerbliche Glas­versicherung zahlt …

  • …, wenn Ihre Ver­glasung zerbrochen oder zerstört ist.
  • … bei Sprüngen und Rissen, die durch die Vorder- und Rück­seite des Glases / der Scheibe verlaufen.
  • … für die Ent­sorgung des zer­brochenen Glases.

Die gewerbliche Glas­versicherung zahlt nicht …

  • … bei Schönheits­fehlern wie z. B. Kratzern.

Häufig gestellte Fragen zum Thema gewerbliche Glas­versicherung

Was beinhaltet eine gewerbliche Glasversicherung?

Die gewerbliche Glas­versicherung umfasst die Reparatur und den Austausch bei Glas­bruch­schäden an der

  • Innenverglasung,
  • Außenverglasung und an
  • Werbeanlagen (optional).

Nachdem Sie uns den Schaden gemeldet haben, kümmert sich der Allianz Handwerker-Service um alles weitere.

Was kostet eine gewerbliche Glasversicherung?

Die Kosten für die gewerbliche Glas­versicherung richten sich u. a. nach der Größe (qm2) der zu versichernden Ver­glasungen und bei Werbeanlagen nach der vereinbarten Versicherungs- bzw. Deckungs­summe.
Aufgrund des maß­geschneiderten Versicherungs­schutzes lassen sich die Kosten der Glasbruch­versicherung nicht pauschal angeben.

Sind Schäden an Spiegeln in meinem Gewerbe in der Glasbruchversicherung mitversichert?

Ja. Spiegel (ohne Handspiegel) zählen zur Innenverglasung und sind mitversichert. Künstlerisch bearbeitete Spiegel sind in der gewerblichen Glasversicherung bis 15.000 Euro versichert.