Werkverkehrs­versicherung (Gewerbe)

Waren- und Güterschutz der Allianz Esa

Werkverkehrs­versicherung: Auf den Punkt gebracht

  • Schutz für produzierende Gewerbe: Gerade bei Handwerkern, Händlerinnen oder anderen Dienstleistern oder Veredlungs­betrieben, die teure Werkzeuge, Spezial­maschinen oder Sonder­anfertigungen transportieren, steckt der wahre finanzielle Wert meist in der Ladung, nicht im Fahrzeug.
  • Umfassende Versicherung: Eine Werkverkehrsversicherung schützt im Schadenfall nicht Ihr Firmenfahrzeug selbst, sondern dessen Inhalt. Sie wird daher auch Fahrzeug­inhalts­versicherung genannt.
  • Allianz Esa: Die Werkverkehrsversicherung der Allianz Esa bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Transporte mit firmeneigenen Kraftfahrzeugen und Anhängern – vom Zeitpunkt des Beladens bis zur endgültigen Entladung des Fahrzeugs.
  • Ergänzende Absicherung: Befördert Ihr Unternehmen Waren und Güter nicht nur mit eigenen Fahrern und Fahrzeugen, sondern auch mit fremden Kraftfahrzeugenoder anderen Transportmitteln, wie Bahn oder Schiff, empfiehlt sich für diese speziellen Risiken der Abschluss einer Waren­transport­versicherung.

Für wen eignet sich eine Werk­verkehrs­versicherung?

Eine Werkverkehrs­versicherung, auch Fahrzeug­in­haltsversicherung genannt, eignet sich insbesondere für Unternehmen oder Produktions­firmen wie beispielsweise Küchen­bauer:innen, die ihre Waren (Küchen­schränke, Arbeits­platten) mit eigenen LKWs an ihre Kunden liefern. Denn im Gegensatz zu einer Kfz-Versicherung für Firmen­fahrzeuge versichert eine Werk­verkehrs­versicherung nicht Ihr Firmen­fahrzeug, sondern dessen Inhalt. 

Auch Handwerks­betriebe wie z. B. Schreinermeister:innen, die Güter (Schrankteile) und Arbeits­mittel (Werkzeug) mit eigenen Fahrzeugen (Lieferwägen) transportieren und beim Kunden einbauen, können sich mit einer Werk­verkehrs­versicherung gegen Transport­schäden absichern.

Die Versicherung eignet sich nicht für Handels- oder Herstellungs­unter­nehmen sowie Firmen, die ihre Güter durch Speditionen, fremde Fracht­führer:innen oder Paket­dienste befördern lassen. Für sie bietet die Allianz Esa eine spezielle Waren­transport­versicherung an.

Allianz Esa – die Experten für Transport und Technik

Die Allianz Esa bietet ihren Kunden innovative Versicherungskonzepte für die Transport- und Logistikbranche, die gewerbliche Schifffahrt, technische Versicherungen sowie für den Bereich Wassersport. Durch die kundenorientierten und bedarfsgerechten Versicherungslösungen der Allianz Esa sowie der internationalen Ausrichtung und Finanzstärke der Allianz haben Sie stets einen starken Partner an Ihrer Seite.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, ausgezeichneten Produkten und exzellenten Serviceleistungen.

Werk­verkehrs­versicherung & Waren­transport­versicherung im Vergleich

Wann brauchen Sie eine Werk­verkehrs­versicherung und in welchen Fällen ist der Abschluss einer Waren­transport­versicherung sinnvoll? Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Unterscheidungs­merkmale und Leistungen der beiden Transportversicherungen im Überblick:

Werk­verkehrs­versicherung

Versicherte Güter

  • Güter und Waren zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch, zur Veredelung, Be- oder Verarbeitung oder zur Veräußerung – einschließlich der handelsüblichen Verpackung
  • firmeneigene Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte sowie Muster und Vorführgeräte

Versicherte Trans­porte

  • Güter- oder Warentransporte mit eigenen (Eigentum/Besitz) Kraftfahrzeugen und Anhängern der Person, die eine Versicherung abgeschlossen hat
  • Güter- oder Warentransporte mit dauerhaft gemieteten oder geleasten Kraftfahrzeugen und Anhängern

Versicherungs­umfang

Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter, verursacht durch:

  • Elementarereignisse, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Unfall des Kraftfahrzeugs oder Anhängers
  • Diebstahl/Unterschlagung des Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug
    (bei sachgemäßem Abstellen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr)
  • Raub oder räuberische Erpressung (Gefahr für Leib und Leben)
  • Aufruhr, Plünderung, politische Gewalthandlungen oder Unruhen
  • Streik, Aussperrung, Sabotage, Beschlagnahme, sonstige Eingriffe von hoher Hand

Ersatz für Beschädigung der versicherten Güter bzw. des Fahrzeuginhalts während des Be- oder Entladevorgangs des Fahrzeugs

Waren­transport­versicherung

Versicherte Güter

  • alle Güter des Produktions- und Handelsprogramms einschließlich deren Verpackung, die der/die Versicherungsnehmer:in auf eigene/fremde Rechnung bezieht, herstellt, bearbeitet und vertreibt
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Halb- und Fertigfabrikate sowie Teile und Zubehör, Erzeugnisse und Handelswaren; Investitionsgüter
  • neues Verpackungs- und Aufmachungsmaterial, Werbegeschenke, Demonstrationsmaterial und Fachliteratur
  • firmeneigene Kundendienstwerkzeuge, Mess- und Arbeitsgeräte sowie Muster, Musterkollektionen und Vorführgeräte
  • Ausstellungsgüter (inkl. Werbemittel & Verbrauchsgüter) sowie der Ausstellungs-/Messestand (einschließlich Einrichtung und Ausrüstung)
  • persönliche Habe der Belegschaft auf Dienstreisen im Zusammenhang mit Ausstellungen

Versicherte Trans­porte

  • Warentransporte oder Umzüge mit eigenen (Eigentum/Besitz) Kraftfahrzeugen und Anhängern von Versicherungsnehmer:innen oder fremden Kraftfahrzeugen, z. B. durch Speditions­unternehmen (Versicherungsschutz während der Beförderung)
  • Güter- und Warentransporte mit dauerhaft gemieteten oder geleasten Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie Mitarbeiterfahrzeugen
  • Transportbedingte Zwischenlagerungen auf dem Transportweg bis zu einer Dauer von maximal 60 Tagen
  • Versicherungsschutz für Güter/Waren auf Ausstellungen und Messen, inkl. Hin- und Rücktransporte sowie Transporte & Aufenthalte von Musterkollektionen

Versicherungs­umfang

Versicherung aller Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer (Transport & Lagerung) ausgesetzt sind

Ersatz für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter, u. a. auch für temperaturempfindliche Güter bei Ausfall der Kühlanlage von mindestens 24 Stunden

Nicht versichert sind z. B.:

  • Gefahren aus der Verwendung chemischer, biologischer, biochemischer Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen
  • Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung
  • bei Schiffstransporten Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug des Reeders/Charterers/Betreibers des Schiffes
  • Schäden durch Reiseverzögerungen, Verderb oder unsachgemäße Verpackung bzw. Verladung der Ware, handelsübliche Mengen- oder Gewichtsverluste, Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen

Schutz Ihrer Waren vom Be­laden bis zum Entladen

Die Werk­verkehrs­versicherung der Allianz Esa bietet Ihnen Versicherungs­schutz von Anfang an: Er beginnt bereits mit dem Beladen Ihrer Firmen­fahrzeuge oder -anhänger mit Waren und besteht sogar dann, wenn die Beförderung/der Transport nicht unmittelbar danach beginnt.

Ihr Versicherungs­schutz endet erst, wenn die Entladung der Waren, Werkzeuge etc. erfolgt ist. Dabei sind Entlade­schäden, z. B. durch unsachgemäße Hand­habung oder Herunter­fallen von Gütern vom Gabelstapler, ebenfalls mit abgedeckt.

Was ist versichert?

Die Werkverkehrs­versicherung der Allianz Esa deckt den Transport von Waren oder Gütern, die für eigene Zwecke der ver­sicherten Firma mit Kraftfahr­zeugen und/oder An­hängern befördert werden. Die Fahrzeuge müssen sich dabei im Eigentum/Besitz des Versicherungs­nehmersbefinden (oder dauerhaft gemietet/geleast sein) und mit eigenem Personal (Mitarbeiter:in, Fahrer:in) betrieben werden.

Güter­transporte, die gegen Entgelt für Dritte durchgeführt werden, sind hingegen nicht über die Werk­verkehrs­versicherung abgedeckt. Hierfür lohnt der Abschluss einer speziellen Frachtführer-Haftungsversicherung der Allianz Esa.

Unfall des Fahrzeugs

Schutz bei Unfällen des Kraftfahr­zeuges bzw. Anhängers, z. B. durch Umstürzen, Zusammen­stoß mit anderen Fahrzeugen oder festen Gegen­ständen, Platzen von Reifen oder Achsen­bruch.

Brand, Blitz­schlag, Explosion

Kosten für die Wieder­beschaffung oder Reparatur der zerstörten bzw. be­schädigten Güter.

Dieb­stahl und Unter­schlagung

Sowohl bei Einbruch­diebstahl in das Fahrzeug als auch Dieb­stahl des ganzen Fahrzeugs: Kosten für die Wieder­beschaffung der gestohlenen Güter und Werkzeuge aus dem Fahrzeug.

Politische Gewalt, Un­ruhen

Schutz bei Aufruhr, Plünderung, politischen Gewalt­handlungen oder bürger­lichen Unruhen, Streik, Aus­sperrung, Sabotage, Beschlag­nahme, Ent­ziehung oder sonstigen Ein­griffen von hoher Hand.

Be- und Entlade­schäden

Schutz bei Schäden, die während des Beladens oder des Entlade­vorgangs des Fahrzeugs entstehen.

Verderbe­schäden

Versichert sind temperatur­geführte Güter bei der Be­förderung im Falle eines Stillstands oder nicht ordnungs­gemäßem Arbeiten der Kühl- bzw. Thermo­anlage. Es gilt eine Selbst­beteiligung von 20 %, mind. 250 Euro.

Was kostet eine Werk­verkehrs­versicherung?

Die Kosten für eine Werk­verkehrs­versicherung lassen sich nicht pauschal benennen. Die Beiträge errechnen sich anhand der indi­viduellen Risiko­faktoren und der Anzahl der Fahrzeuge. 

Maß­geschneiderte Versicherungs­lösungen

Wollen Sie im Rahmen Ihrer Werk­verkehrs­versicherung nur Fahrten innerhalb Deutschlands versichern? Oder treffen bestimmte Leistungen der Versicherung nicht auf Ihren speziellen Werk­verkehr zu? Sie können den Versicherungs­schutz selbst­verständlich individuell anpassen. So profitieren Sie von attraktiven Nachlässen und besonders günstigen Konditionen.

In welchen Fällen greift die Werk­verkehrs­versicherung?

Unfall

Ein unachtsamer Moment und schon ist es passiert: Auf dem Weg zur Baustelle erleidet der Firmen-Transporter eines Sanitär-Unternehmens einen Unfall, die geladene teure Bad­ausstattung wird erheblich beschädigt. Die Werk­verkehrs­versicherung erstattet die Wieder­beschaffungs­kosten des Fahrzeug­inhalts inklusive der zwischenzeitlichen Preis­steigerung für die Sanitär­keramik.

Einbruchdiebstahl

Herber Verlust: Ein Mitarbeiter meldet der Chefin den Einbruch in den ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellten Firmen-Lieferwagen. Diebe haben wertvolle Mess­instrumente und Kunden­dienstwerkzeuge gestohlen, deren Ersatz nicht nur teuer ist. Durch den Verlust können anstehende Aufträge evtl. nicht rechtzeitig ausgeführt werden. Die Versicherung zahlt den Ersatz der Ausrüstung sowie die Kosten für Miet-/Leihgeräte.

Entladeschaden

Schöner Schaden: Ausgerechnet die dringend benötigte Spezial­maschine fällt einer Schreiner­meisterin beim Entladen des eigenen Fahrzeugs herunter und wird stark beschädigt. Die aufwendige Reparatur kann nur im Hersteller­werk vorgenommen werden. Mit der Werkverkehrs­versicherung ist neben der Reparatur auch der Transport der Maschine zum Hersteller abgedeckt.

Häufige Fragen zur Werk­verkehrs­versicherung

Häufige Fragen zur Werk­verkehrs­versicherung

Der Versicherungsschutz Ihrer Allianz Esa Werkverkehrsversicherung besteht für sämtliche Fahrten im vereinbarten Geltungsbereich; dieser kann sich auf Deutschland beschränken oder wahlweise auf Deutschland inkl. angrenzende Länder oder Europa (geografisch) ausgedehnt werden. 

Welche Güter sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Vom Versicherungsschutz der Werkverkehrsversicherung der Allianz Esa ausgeschlossen bzw. nicht versichert sind folgende Güter: 

  • Zigaretten und Spirituosen, lebende Tiere & Pflanzen
  • Schüttgüter, gebrauchte Verpackungen
  • Kraftfahrzeuge, Kunstgegenstände, Uhren
  • (verarbeitete) Edelmetalle oder Edelsteine (Juwelen, Perlen, Bijouterien)
  • Geld, Münzen, Wertpapiere, Geld- oder Kreditkarten
  • Radioaktive Stoffe & Kernbrennstoffe über die gesetzlichen Freigrenzen hinaus
  • Explosive Güter, Waffen, Munition & Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz
  • temperaturgeführte Transporte von Pharmaprodukten, Arzneien, Impfstoffen, Blutkonserven etc.

Was benötige ich, um die Werkverkehrsversicherung abzuschließen?

Für eine Werkverkehrsversicherung der Allianz Esa müssen Sie nur ein paar Fragen zum zu versichernden Risiko beantworten und können Ihre Versicherung in wenigen Schritten abschließen. Dazu zählen Angaben zu:

  • Betriebsart
  • Geltungsbereich der Versicherung
  • Gewünschte Selbstbeteiligung
  • Vertragslaufzeit
  • Zahlweise

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Sie sollten die Versicherungssumme Ihrer Werkverkehrsversicherung stets so wählen, dass sie dem Wert an Waren/Gütern entspricht, der sich maximal auf einem Fahrzeug befindet bzw. damit transportiert wird.