Ein Muss im gewerblichen Gütertransport
Verkehrshaftungsversicherung
- Schutz für Transportgüter: Beschädigte Ware oder eine verspätete Lieferung? Als Logistiker, Spediteur oder Frachtführer haften Sie für die Waren, die Sie gewerblich transportieren.
- Wichtige Absicherung: Die Verkehrshaftungsversicherung ist für Transportunternehmen gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor der Schadenersatzforderung Ihrer Kunden.
- Leistungen: Versichert sind Güterschäden und Vermögensschäden. Den Versicherungsschutz können Sie individuell für Ihren Betrieb erweitern.
Warum eine Verkehrshaftungsversicherung wichtig ist
Als Transportunternehmer:in wissen Sie, was täglich auf der Straße schieflaufen kann: Eine Lkw-Ladung landet im Graben, Waren gehen verloren, Sie liefern zu spät. Für den Schaden ist Ihr Transportunternehmen verantwortlich. Aus gutem Grund schreiben das Güterkraftverkehrsgesetz (§ 7a GüKG) sowie die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmer eine Verkehrshaftungsversicherung vor.
Wer braucht eine Verkehrshaftungsversicherung?
Nach § 7 a des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Sie verpflichtet, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen, wenn Sie
- geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördern oder diese durch andere Frachtführer transportieren lassen und
- dabei Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen verwenden (einschließlich Anhänger).
Wichtige Versicherungen für Spediteure und Frachtführer
Der Versicherungsbedarf von Spediteuren und Frachtführern:
Kfz-Haftpflicht
Gesetzlich vorgeschrieben
Kfz-Versicherung
(Voll- oder Teilkasko)
Empfehlenswert
Verkehrshaftungsversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben
Betriebshaftpflicht
(inklusive Umweltkompaktversicherung)
Empfehlenswert für die Absicherung des betrieblichen Haftungsrisikos
Transportversicherung
Weitervermittlung durch Sie an Kunden möglich
Sachversicherung
Empfehlenswert, aber die Höhe ist abhängig vom Wert der Betriebseinrichtung/ des Lagers/ Waren
Was deckt eine Verkehrshaftungsversicherung ab?
Versichert sind im Rahmen Ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Frachtführerhaftung:
- Güterschäden (Verlust und Beschädigung)
- Vermögensschäden (Lieferfristüberschreitung, sonstiges Fehlverhalten)
Der Versicherungsschutz richtet sich nach Ihrem individuellen Risiko und lässt sich erweitern für bestimmte:
- Warenarten,
- Transportarten,
- Länder,
- Gefahren.
Bei Schadenersatzansprüchen prüfen unsere Experten die Sach- und Rechtslage. Wir wehren unbegründete Ansprüche für Sie ab und übernehmen die Kosten im Falle eines Rechtsstreits.
Allianz Esa – die Experten für Transport und Technik
Die Allianz Esa bietet ihren Kunden innovative Versicherungskonzepte für die Transport- und Logistikbranche, die gewerbliche Schifffahrt, technische Versicherungen sowie für den Bereich Wassersport. Durch die kundenorientierten und bedarfsgerechten Versicherungslösungen der Allianz Esa sowie der internationalen Ausrichtung und Finanzstärke der Allianz haben Sie stets einen starken Partner an Ihrer Seite.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, ausgezeichneten Produkten und exzellenten Serviceleistungen.
Worin unterscheiden sich die Verkehrshaftungsversicherung und die Transportversicherung?
Die Transportversicherung ist der Sammelbegriff für Versicherungen, die Transportgüter und -mittel schützen. Je nach Risiken und Haftung gibt es die:
- Verkehrshaftungsversicherung für die Haftung von Verkehrsträgern aus Speditions-, Fracht- und Lagerverträgen.
- Warentransportversicherung für Unternehmen, die ihre Warenbezüge und -versendungen zum Teil selbst transportieren, insbesondere aber über Verkehrsträger befördern lassen.
- Werkverkehrsversicherung für Unternehmen, die Ihre Güter mit eigenen Kraftfahrzeugen transportieren.
Wann zahlt die Verkehrshaftungsversicherung, wann nicht?
Die Verkehrshaftungsversicherung zahlt, wenn …
- … Sie bei einem gewerblichen Transport innerhalb Europas Ware beschädigen oder zu spät liefern und Kunden Schadenersatz von Ihnen fordern.
- … der Schadenersatzanspruch gegen Sie berechtigt ist.
Die Verkehrshaftungsversicherung zahlt nicht, wenn …
- … die Forderungen unbegründet sind.
- … Sie vorsätzlich gehandelt haben.
Was möchten Sie gerne wissen?
Wen versichert die Verkehrshaftungsversicherung?
Versichern können sich natürliche und juristische Personen. Mitversichert sind alle Mitarbeiter:innen Ihres Betriebes, wenn Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben tätig werden.
Wo gilt der Versicherungsschutz der Verkehrshaftung?
Versicherungsschutz besteht für Ihr Transportunternehmen normalerweise innerhalb Europas, sofern Sie keinen eingeschränkteren Bereich gewählt haben. Ausgenommen sind die GUS-Staaten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan).
Sollten Sie Transporte im Umkreis von 150 Kilometern vom Standort Ihres Betriebes versichert haben, dürfen Sie diese Grenze nicht überschritten – sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Wir beraten Sie gerne und stimmen den Versicherungsschutz auf Ihren Betrieb ab.
Was kostet eine Verkehrshaftungsversicherung?
Die Kosten für eine Verkehrshaftungsversicherung richten sich nach den Risiken und Anforderungen Ihres Transportunternehmens. Wir berechnen Ihren individuellen Tarif.
Wie sichere ich mich Bereich Spedition und Lagerhaltung ab?
Für die Haftung aus Speditions- und Lagerverträgen (disponierte Lagerung) benötigen Sie ebenfalls die Logistikversicherung 4.0.