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Kfz-Handel- und Handwerkversicherung kurz erklärt
- Viele Haftungsrisiken: Kfz-Reparaturwerkstätten, -Händler, Autohäuser und andere Kfz-Betriebe sind aufgrund des Umgangs mit Kraftfahrzeugen besonderen betrieblichen Gefahren ausgesetzt.
- Richtig versichert: Zur Absicherung von spezifischen Risiken benötigen Kfz-Betriebe eine Handel- und Handwerkversicherung und eine Betriebshaftplichtversicherung sowie als zusätzliche Ergänzung eine Zusatz-Haftpflichtversicheurng.
- Versicherungsschutz: Die Handel- und Handwerkversicherung für Kfz-Betriebe besteht aus der Kfz-Haftpflicht sowie einer Kaskoversicherung und bietet Schutz für mehrere Fahrzeuge.
- Schadenbeispiele: Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung deckt beispielsweise Schäden bei Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen und Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen ab.
Was ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung?
Ob Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen – all dies sind Schadenfälle, die sich über eine Kfz-Handel- und Handwerkversicherung abdecken lassen. Denn in vielen Fällen, fallen hier Schäden oder Tätigkeiten nicht unter eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ist eine spezialisierte Versicherungslösung, genau zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Kfz- Reparaturwerkstätten, Kfz-Händlern, Autohäusern und anderen Kfz-Betrieben. Sie deckt eine Vielzahl von Haftungsrisiken ab, denen die Betriebe, die mit dem Verkauf, der Reparatur und Wartung, sowie dem Handel von Fahrzeugen zu tun haben, ausgesetzt sind.
Warum ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung wichtig?
In Kfz-Reparaturwerkstätten, bei Kfz-Händlern oder in Autohäusern mit zum Teil hochwertigen Fahrzeugen können unvorhergesehene Ereignisse wie Feuer oder Diebstahl erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Bei einer Kfz-Handel- und Handwerkversicherung handelt es sich um keine Pflichtversicherung, dennoch haften Sie vor dem Gesetz. Um sich im Schadenfall vor hohen Kosten zu schützen, ist der Abschluss der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung für Unternehmen in der Automobilbranche daher sehr sinnvoll.
Der Versicherungsschutz der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung deckt folgende Risiken ab:
- Haftpflichtansprüche aus Nutzung eines roten Kennzeichens
- Beschädigungen von Fahrzeugen während Probefahrten oder Reparaturen (Werkstattobhut)
- Beschädigungen von Fahrzeugen durch Naturereignisse (z.B. Hagel- oder Sturmschäden)
- Diebstahl von Fahrzeugen
Welche Fahrzeuge sichert eine Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ab?
Anders als bei der privaten Kfz-Versicherung besteht der Versicherungsschutz nicht nur für ein bestimmtes Fahrzeug, sondern für eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeuge bzw. den gesamten Fahrzeugbestand.
Bei der Allianz umfasst der Schutz verschiedene Fahrzeuggruppen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit rotem Kennzeichen
- Fahrzeuge (Pkw, Krafträder, sonstige Fahrzeuge) mit Kurzzeitkennzeichen
- eigene, noch oder schon auf Dritte zugelassene Fahrzeuge bis zum Zeitpunkt der Umschreibung bzw. Abholung (eingeschränkter Zeitraum)
- händlereigene Kurzzulassungen (Tageszulassungen)
- eigene Betriebsfahrzeuge
- Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut
- Handelsware
Welche Betriebe sind versichert?
Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, ist es wichtig, im Versicherungsantrag die Betriebsart anzugeben.
Handwerksbetrieb
Unternehmen, auf deren Betriebsgelände Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausgeführt werden. Hierzu gehören beispielsweise Werkstätten, Reifenfachbetriebe, Restaurationsbetriebe, Autoelektrik-Spezialbetriebe, Lackier- und Karosseriebetriebe.
Handelsbetrieb
Betriebe, die auf ihrem Betriebsgelände für eigene oder fremde Rechnung neue oder gebrauchte Fahrzeuge gewerbsmäßig an-und verkaufen. Hierzu gehören Neu-und / oder Gebrauchtwagenhändler.
Gemischter Betrieb
Betriebe, die auf ihrem Betriebsgelände für eigene oder fremde Rechnung neue oder gebrauchte Fahrzeuge gewerbsmäßig an- und verkaufen sowie Reparatur-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an fremden Fahrzeugen und deren Teilen gegen Entgelt ausführen. Eine Werkstatt, die auch Fahrzeug-Teileverkauf neben einem „Kfz-Handwerksbetrieb“ betreibt, ist dementsprechend kein gemischter Betrieb.
In diesen Fällen greift die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung
Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug
Nach erfolgter Reparatur eines Kundenfahrzeugs unternimmt der Werkstattmeister eine Probefahrt. Da er eine Kurve falsch einschätzt, bricht ihm während der Fahrt das Heck aus. Das Auto stellt sich quer und rammt dabei ein entgegenkommendes Fahrzeug. Es kommt zu einem erheblichen Sachschaden. Sowohl der Schaden am fremden PKW (Haftpflichtversicherung – Schaden am fremden Fahrzeug), als auch der Schaden am Kundenfahrzeug (Vollkasko – Schaden am Fahrzeug des Kunden oder der Kundin) werden von der Kfz-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen.
Sturz von der Hebebühne
Bei einem fremden PKW sollen Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und angehoben. Da die Mitarbeiter:innen der Kfz-Werkstatt in einem Moment unvorsichtig sind, fällt das Fahrzeug nach unten und wird beschädigt. Der Schaden ist hoch, aber durch die Vollkaskoversicherung im Rahmen der Kfz-Handel und Handwerkversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten.
Hagelschäden
In der Region eines Gebrauchtwagenhändlers kommt es zu mehreren starken Hagelschauern. Gut die Hälfte des Fahrzeugbestands trägt dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden (Teilkasko).
Häufige Fragen zur Kfz-Handel- und Handwerkversicherung
Wie sind rote Kennzeichen versichert?
Der Versicherungsschutz für rote Kennzechen besteht nur, wenn es sich um Fahrten mit zulassungspflichtigen, aber nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen handelt, die im Wesen und Zwecke des Kfz-Betriebs entsprechen. Hierzu gehören:
- Probefahrten
- Prüfungsfahrten
- Überführungsfahrten
Das rote Kennzeichen kann mit Kfz-Haftpflicht und optional mit einer Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung abgesichert werden.
Was ist eine Handel- und Handwerkversicherung?
Die Handel- und Handwerkversicherung für Kfz-Betriebe ähnelt einer Kfz-Versicherung für ein einzelnes Fahrzeug und ist eine Sammelversicherung, die einen umfassenden Schutz für mehrere Fahrzeuge bietet. Sie ist relevant für Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten. Händler und Autohäuser können rote Händlerkennzeichen, sowie auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehende Handelsfahrzeuge versichern. Reparaturbetrieben bietet die Versicherung Schutz für Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut.
Für wen ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung geeignet?
Eine Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ist für jedes Unternehmen empfehlenswert, das gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen arbeitet (z.B. Händler, Werkstätten, Autohäuser, Lackierereien, Betriebe der Karosserie- und Fahrzeugtechnik, Restaurateure, etc.).