Versicherung für Lkw, Transporter & Liefer­wagen

Damit Sie sicher ans Ziel kommen

Lkw-Versicherung kurz erklärt

  • Wichtiger Schutz: Eine Lkw-Versicherung bewahrt Unternehmen und Besitzer:innen von Lastkraftwagen vor den finanziellen Konsequenzen in Schaden­fällen mit Ihren versicherten Fahr­zeugen.
  • Pflicht: Eine Haft­pflicht­versicherung ist in Deutschland für alle zulassungs­pflichtigen Lkw gesetzlich vorgeschrieben.
  • Flotten­versicherung: Ab drei Fahrzeugen profitieren Sie bei der Allianz Lkw-Versicherung von attraktiven Konditionen in unseren Flotten­tarifen.
  • Mit Zusatz­bausteinen Ihren Versicherungs­schutz individuell erweitern: Zum Beispiel mit Absicherung gegen Brems-, Betriebs- und Bruch­schäden, AuslandsSchadenSchutz oder dem WerkstattBonus für Firmen.

Was ist eine Lkw-Versicherung?

Eine Lkw-, Lieferwagen- und Transporter-Versicherung schützt Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen von Schäden an fremden (Lkw-Haftpflicht) und eigenen Fahrzeugen (Kasko-Versicherung).

Grundlagen einer Lkw-Versicherung

Eine Lkw-Versicherung schützt Unternehmen und Privatpersonen vor den finanziellen Risiken, die durch den Betrieb eines Lkws entstehen können. Eine Lkw-Haftpflicht­versicherung ist in Deutschland für alle Lkws, Liefer­wagen, Sprinter und andere Nutz­fahrzeuge verpflichtend. Im Gegen­satz zur Pkw-Versicherung berücksichtigt die Lkw-Versicherung die besonderen Anforderungen und Risiken des gewerblichen Güter­verkehrs. Die Versicherungs­pflicht besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug für den Transport von Waren oder Personen genutzt wird.

Lkw-Versicherung für Geschäfts­kunden

Gewerbetreibende haben spezifische Anforderungen an ihre Lkw-Versicherung. Neben der gesetzlichen Haft­pflicht­versicherung sind zusätzliche Deckungen wie Kasko und Ladungs­versicherung wichtig, um den Geschäfts­betrieb abzusichern. Besonders für Unternehmen mit mehreren Fahr­zeugen bietet eine Flotten­versicherung zahlreiche Vorteile. Sie bündelt den Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge und bietet günstigere Konditionen im Vergleich zu Einzel­versicherungen.

Wann gilt ein Fahrzeug als Lkw?

Maßgeblich für die Kategorisierung als Lkw ist die Bauart des Fahrzeugs: Sie bestimmt die Art der Zulassung (Lkw oder Pkw)  in den Fahrzeugpapieren und damit auch, ob das Fahrzeug als Pkw- oder Lkw versichert werden muss. Die Lkw-Versicherung der Allianz kann für alle als Lkw zugelassenen Kraftfahrzeuge abgeschlossen werden – egal ob Kastenwagen, Pickup, Sattelzug oder Pritschenwagen.

Wie hoch sind die Kosten der Lkw-Versicherung?

Transporter oder Lkw versichern: So setzen sich die Kosten für Ihre Versicherung zusammen.

Die Kosten einer Lkw-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

  • Nutzungsart: Ob privat oder gewerblich im Werk- oder Güterverkehr: Die Nutzungsart spielt bei der Prämienermittlung eine entscheidende Rolle.
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Das Gewicht Ihres Fahrzeugs beeinflusst die Prämie.
  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Die SF-Klasse bestimmt sich durch Ihren bisherigen Schaden­verlauf. Je weniger Unfälle oder gemeldete Schäden, desto günstiger können Ihre Versicherung­sprämien sein.
  • Antriebsart: Lkw mit einem reinen Elektroantrieb profitieren von einem günstigerem Beitrag.

Wenn Sie mehrere Lastkraftwagen versichern möchten, empfiehlt sich ein Blick auf unsere Allianz Flottentarife. Lassen Sie sich jetzt von unseren Experten und Expertinnen individuell beraten, um die optimale Versicherungs­lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Schadenmeldung bei der Lkw-Versicherung

Melden Sie ganz einfach und unkompliziert Versicherungs­schäden an Ihren Lkw, Transportern und Liefer­wagen.

Schaden­meldung vorbereiten

Für die Schadenmeldung benötigen Sie stets die Versicherungs­schein­nummer Ihrer Lkw-Versicherung.

Bestenfalls halten Sie darüber hinaus sowohl als geschädigte als auch unfallverursachende Person Fotos der entstandenen Schäden sowie Quittungen und Belege der beschädigten Gegen­stände bereit.

Schaden­meldung ausfüllen

Nutzen Sie die Allianz Online-Schaden­meldung – schnell, einfach und un­kompliziert. Beantworten Sie dabei einfach alle Fragen direkt in unserem Online-Formular.

Haben Sie Fragen zur Versicherung von Lkw, Liefer­wagen & Transportern?

Was ist der Unterschied zwischen einer privaten und einer gewerblichen Lkw-Versicherung?

Für die ausschließlich private Nutzung Ihres Lkw bietet die Allianz einen Schutz ähnlich einer Pkw-Versicherung mit Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko und einer Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Dies resultiert in der Regel in günstigeren Beiträgen. Im Gegensatz dazu können für die gewerbliche Nutzung von Kastenwagen und Lkw, beispielsweise für Transportunternehmen oder Handwerksbetriebe, neben der Haftpflicht- und Kaskoversicherung spezielle Zusatzbausteine für Firmen abgeschlossen werden. Die Einstufung für die gewerbliche Lkw-Versicherung erfolgt entweder über SF-Klassen für einzelne Lkw oder, bei einer Flottenversicherung ab drei Fahrzeugen, in drei unterschiedlichen Tarifmodellen.

Kann die Lkw-Versicherung für Güterverkehr und Werkverkehr genutzt werden?

Die Lkw-Versicherung kann für alle als Lkw zugelassene Fahrzeuge, die privat und gewerblich im Güter­verkehr/Werkverkehr genutzt werden, abgeschlossen werden. Die Lkw-Versicherung schützt Ihre Fahrzeuge und Fahrer:innen, jedoch nicht die trans­portierten Güter. Diese können Sie mit einer ergänzenden Werkverkehrs­versicherung oder der Waren­transport­versicherung absichern. Transportieren Sie überwiegend Güter für eigene Zwecke mit eigenem Personal und in firmeneigenen Transportern/Anhängern, dann eignet sich die Werk­verkehrs­versicherung für Ihren Betrieb, liefern Sie bevorzugt fremde Waren in Ihren Fahrzeugen, ist eine Waren­transport­versicherung zu empfehlen.

Wo gilt die Lkw-Versicherung?

Mit der Lkw-Versicherung der Allianz sind Sie innerhalb der geografischen Grenzen Europas abgesichert. Zudem sind Sie in außereuropäischen Gebieten geschützt, die zum Geltungs­bereich der Europäischen Union gehören. 

Mit einer internationalen Versicherungs­bescheinigung der Allianz gilt die Lkw-Versicherung auch in den dort ge­nannten, nicht-europäischen Ländern. Hierzu zählen: Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln).