Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Wenn falscher Rat ein Vermögen kostet

Vermögens­schaden­haftpflicht kurz erklärt

  • In Ihrer selbst­ständigen oder frei­beruf­lichen Tätig­keit beraten Sie Ihre Kunden auf eigenes Risiko. Schon ein kleiner beruflicher Fehler kann einen großen finan­ziellen Schaden ver­ur­sachen und unter Um­ständen Ihre Existenz bedrohen.
  • Hat eine versäumte Frist oder eine falsche Beratung einen finan­ziellen Nachteil für Ihren Kunden oder Ihre Kundin, müssen Sie als Berater:in die Kosten für den Vermögens­schaden aus eigener Tasche zahlen.
  • Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung schützt Sie und Ihr Unter­nehmen vor den finan­ziellen Folgen aus einem Berufs­versehen.
  • Für Berufs­gruppen wie Rechts­anwältinnen, Notare, Steuer­beraterinnen und Wirtschafts­prüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögens­schäden.
  • Die Experten und Expertinnen der Allianz prüfen die Haftungs­frage und zahlen bei berech­tigten Ansprüchen den Schaden­ersatz.

Was ist eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?

Ein Vermögens­schaden liegt vor, wenn eine andere Person durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat. Zum Beispiel, wenn eine Kundin aufgrund einer unzureichenden Marktanalyse Ihrer Unternehmens­beratung ihre Produktion ausbaut und dadurch hohe finanzielle Verluste erleidet. Dies wird als reiner oder echter Vermögens­schaden bezeichnet.

Ein unechter Vermögens­schaden hingegen entsteht als Folge eines Sach- oder Personen­schadens. Wenn sich z. B. ein Kunde vor Ihrem Bürogebäude das Bein bricht, weil das Firmengelände im Winter nicht geräumt wurde, handelt es sich um einen Personen­schaden. Da er mehrere Wochen nicht arbeiten kann, hat er einen Verdienstausfall – und damit zusätzlich einen Vermögens­schaden. Unechte Vermögens­schäden sind über die Betriebs- oder Berufshaftpflicht versichert.

Eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung schützt Sie bei einem echten Vermögens­schaden umfassend und stellt Sie von Schaden­ersatz­ansprüchen frei. Es erfolgt eine Prüfung der Haftungsfrage, ein Ausgleich des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und eine Abwehr unberechtigter Schaden­ersatzforderungen. In einigen Berufsgruppen, die einem potentiell erhöhten Risiko unterliegen, einen Vermögens­schaden zu verursachen, ist eine Haftpflicht für Vermögens­schäden verpflichtend abzuschließen.

Gegen diese Schäden sichert die Vermögens­schaden­haftpflicht ab

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung stellt Sie von Ansprüchen auf Schadenersatz frei und übernimmt folgende Leistungen:

Prüfung der Haftungs­frage (ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schaden­ersatz besteht)

Wieder­gutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen

Abwehr unberechtigter Schaden­ersatz­forderungen (auch die Führung und Kosten­übernahme eines Prozesses)

Wer braucht eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?

In bestimmten Branchen sind die finanziellen Folgen eines Berufsversehens besonders schwerwiegend. Dazu zählen rechts- und wirtschaft­sberatende Berufe, für die eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung deshalb gesetzlich vorgeschrieben ist. 

Auch für bestimmte Berufsgruppen, die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind (z. B. Unternehmens­beratungen und Agenturen) und für Selbstständige, Freiberufler:innen, Vereine oder Stiftungen kann eine Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung sinnvoll sein. Auch dort können bereits kleinste Fehler zu großen finanziellen Schäden führen, wenn geschädigte Personen einen Schaden­ersatz­anspruch geltend machen.

Um im Fall eines Berufsversehens bzw. einer mangelhaften Beratung ausreichend abgesichert zu sein, empfiehlt sich deshalb für folgende Berufsgruppen, Branchen und Berufsbilder eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden:

BerufsgruppenUnternehmen/Organisationen
Rechts­anwältinnen & -anwälteUnternehmens­beratungen & Werbe­agenturen
Notare & NotarinnenVereine & Verbände
Steuer­berater:innenStiftungen
Wirtschafts­prüfer:innenWohnungs­unternehmen

Was ist der Unterschied zwischen Vermögens­schaden­haftpflicht und D&O-Versicherung?

Während die Leistungen der Vermögens­schaden­haftpflicht beratende Freiberufler:innen und Selbstständige absichert, gilt die D&O-Versicherung branchenunabhängig für Geschäfts­führer:innen und Vorstände. Sie schützt Manager:innen vor den finanziellen Folgen ihrer Fehl­entscheidungen. Dabei kombiniert sie die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung mit einem Rechtsschutz.

Schaden­beispiele für die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versiche­rung bietet im Schadenfall wichtigen Versicherungs­schutz: Immer dann, wenn aus Ihrer beruflichen Tätigkeit finanzielle Nachteile für Ihre Kundschaft entstehen, haften Sie für den Schaden. Folgende Beispiele zeigen, warum es wichtig ist, sich gegen Vermögens­schäden abzusichern.

Fehlerhafte Beratung

Ein Berater versäumt, ein IT-Startup über staatliche Förderungen zu informieren, wodurch diesem 55.000 Euro Schaden entstehen.

Nicht­beachtung von Fristen

Eine Rechts­anwältin versäumt eine Frist, was ihrem Mandanten die letzte Möglichkeit nimmt, gegen einen Bußgeld­bescheid Einspruch zu erheben.

Verjähren­lassen von Mitglieds­beiträgen

Zu spät bemerkt der Kassierer eines Kultur­vereins einen Fehler bei der Einziehung der Mitglieds­beiträge, was einen Verlust von 15.000 Euro zur Folge hat.

Fehler im Exposé eines Kauf­grund­stücks

Der Immobilien­makler vergisst einen wesentlichen Punkt in der Beschreibung des Kauf­grunds­tückes, was zu einer Rück­abwicklung und zusätzlichen Kosten führt.

Wann zahlt die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung, wann nicht?

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung zahlt, wenn …

  • … Sie Ihre Kundschaft falsch beraten oder diese durch Ihr Versehen finanzielle Nachteile hat und den Schaden­ersatz von Ihnen fordert.
  • … Sie Anträge, z.B. den Lohn­steuer­jahres­ausgleich, verspätet stellen und dadurch ein Schaden entsteht.
  • … Sie neue oder geänderte Steuer­vorschriften nicht beachten.

Die Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung zahlt nicht, wenn …

  • … Sie Ihre Mandanten und Mandantinnen vor einem Schaden­fall wissentlich falsch beraten.
  • … Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen für Ihre Kundschaft oder Mandant­schaft nicht erfüllen (Erfüllungs­schäden).

Sie haben Fragen zur Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?

Wie hoch sind die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen zum Beispiel Ihre individuellen beruflichen Risiken, der gewünschte Schutz sowie die vereinbarte Versicherungs- bzw. Deckungssumme. Vereinbaren Sie dazu einfach einen unverbindlichen Termin mit uns – wir beraten Sie gerne.

Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht?

Um sich und Ihr Unternehmen im Schadenfall ausreichend abzusichern, kann eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung nicht nur für viele Berufsgruppen sinnvoll sein – sie ist teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel Rechts­anwältinnen, Steuerberater, Notarinnen und Wirtschafts­prüfer.

Wie melde ich einen Vermögensschaden?

Schicken Sie uns bitte eine E-Mail an unsere Adresse vh-schaden@allianz.de unter Angabe Ihrer Versicherungs­schein­nummer mit folgenden Informationen:

  • Um welchen Vorwurf/welche Pflichtverletzung handelt es sich?
  • Wann soll Ihnen diese Pflichtverletzung unterlaufen sein?
  • In welcher Funktion waren Sie dabei tätig?
  • Werden Sie bereits konkret in Anspruch genommen?
  • Sind die erhobenen Vorwürfe Ihrer Meinung nach zutreffend bzw. wie stellt sich die Angelegenheit aus Ihrer Sicht dar?

Bitte fügen Sie Unterlagen bei, die uns den Sachverhalt verständlich machen, wie beispielsweise Forderungs­schreiben, Mahnbescheid oder Klag­eschrift.