Die Versicherung für Geschäftsführer:innen und Manager:innen
D&O-Versicherung kurz erklärt
- Persönliche Haftung: Manager:innen, Geschäftsführer:innen und Vorstände tragen viel Verantwortung und haften zunehmend persönlich für Fehler.
- Kombinierter Schutz: Eine Versicherung für „Directors and Officers“ (D&O-Versicherung) sichert Entscheidungsträger:innen aus allen Bereichen mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inklusive Rechtsschutzfunktion gegen die finanziellen Folgen eines beruflichen Fehlers ab.
- Für wen?: Die D&O-Versicherung schützt beispielsweise Manager:innen und Aufsichtsräte von Gesellschaften, aber auch Vorstände gegen Ansprüche des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) sowie von Dritten (Außenhaftung).
- Abwehr: Bei Rechtstreitigkeiten prüfen die Volljuristinnen und Volljuristen aus der Allianz Schadenabteilung die Sach- und Rechtslage und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Was ist eine D&O-Versicherung?
Wie die Versicherung kommt der Name D&O aus den USA und steht für Directors and Officers Liability Insurance – die Entscheidungsträger:innen, die geschützt sind. Treffen Sie als Führungskraft eine falsche Entscheidung, die Ihr eigenes Unternehmen oder Dritte schädigt, kann das zu hohen Schadenersatzforderungen führen, für die Sie ohne Versicherungsschutz uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen aufkommen.
Eine D&O-Versicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen. Der Versicherungsschutz beinhaltet, im Rahmen der Managerhaftpflicht, auch einen Abwehrschutz gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche. So sind Sind Sie im Schadensfall umfassend abgesichert.
Für wen ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?
Der Kreis der versicherten Personen ist weit gefasst. Versichert sind sämtliche Organmitglieder (Vorstände/Vorständinnen, Geschäftsführung, Aufsichts-/Beirat) sowie deren Vertreter:innen, faktische Organe, leitende Angestellte (Führungskräfte) sowie weitere Sonderfunktionsinhaber:innen wie z. B. Compliance Officer oder Datenschutzbeauftragte.
Die D&O-Versicherung eignet sich für Entscheider:innen in vielen wirtschaftlichen Bereichen. Besonders empfehlenswert ist eine D&O-Versicherung für Geschäftsführer:innen, Manager:innen, CEOs, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte in Firmen unterschiedlichster Unternehmensformen: von der Aktiengesellschaft über die GmbH bis hin zum Verein und der Stiftung.
Die jeweilige Gesellschaft schließt die D&O-Versicherung ab und zahlt die Beiträge. Eine Überlegung, die sich lohnt. Denn die Kosten für eine D&O-Versicherung sind bei weitem nicht so hoch wie die millionenschweren Schäden, die sie abwehrt.
Das umfasst die D&O-Versicherung der Allianz
Vermögensschaden-Haftpflicht
Die Allianz ersetzt Vermögensschäden, die während der Vertragsdauer oder innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist gegen die Versicherten geltend gemacht werden.
Rechtsschutzfunktion
Bei Rechtstreitigkeiten prüfen Spezialisten die Sach- und Rechtslage und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Falls notwendig, übernimmt die Allianz die Kosten eines Rechtsstreits.
Versicherte Personen
Versichert sind sämtliche Organmitglieder (Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat/Beirat) sowie deren Vertreter, faktische Organe, leitende Angestellte, Compliance Officer oder Datenschutzbeauftragte.
Versicherte Tätigkeiten
Versichert sind sowohl Managementtätigkeiten als auch operative Tätigkeiten, also das Erbringen der Dienstleistung gegenüber dem Kunden.
Schadenbeispiele zur D&O-Versicherung
Eine D&O-Versicherung schützt Manager:innen gegen Ansprüche aus dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung), bei gesamtschuldnerischer Haftung oder durch Dritte (Außenhaftung).
Die folgenden Beispiele veranschaulichen Ihnen mögliche Schadenfälle:
Ansprüche der Firma: Innenhaftung
Vorstandsmitglied Sabine H. genehmigt die Installation einer neuen IT-Anlage. Im Nachhinein stellt man fest, dass diese Anlage für Firmenzwecke unzureichend ist. Aufwendige und teure Nachbesserungen sind notwendig. Der Betrieb steht währenddessen still und Sabine H. wird verantwortlich gemacht.
Gesamtschuldnerische Haftung
Eva P. ist Geschäftsführerin einer Baufirma. Ein Kollege eröffnet ohne vorherige Prüfung der Wirtschaftlichkeit eine neue Niederlassung. Eva P. hat diese Entscheidung nicht selbst getroffen, haftet aber mit ihrem Kollegen gesamtschuldnerisch, weil sie dessen Handeln nicht hinreichend kontrolliert hat.
Ansprüche Dritter: Außenhaftung
Max F. ist Geschäftsführer einer GmbH. Diese ist seit April überschuldet. Zwischen Mai und Dezember sind Forderungen nur teilweise bedient worden. Am 1.12. stellte Max F. Insolvenzantrag. Die GmbH soll bereits zum 1.6. zahlungsunfähig gewesen sein, so dass er Zahlungen hätte einstellen und Insolvenzantrag stellen müssen. Der Insolvenzverwalter verlangt nun Schadenersatz für die zwischen 1.6. und 1.12. getätigten Zahlungen.
Sie haben Fragen zur D&O-Versicherung?
Warum ist die D&O-Versicherung für Entscheidungsträger wichtig?
Seit Jahren steigen in Deutschland die Anforderungen an Geschäftsführer:innen, Aufsichtsräte oder Vorstände. Ein Fehleinkauf oder eine nachlässige Angebotskalkulation – eine falsche Entscheidung reicht aus, um Schäden in Millionenhöhe zu verursachen. Für diese haften Entscheidungsträger:innen unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Komplexe Gesetze, wie z. B. die Corporate Governance oder die Compliance Regelungen, verschärfen die Haftung und sind der Grund für steigende Klagen. Damit das berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen Risiko wird, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung wichtig.
Wie funktioniert die D&O-Versicherung?
Mit der Directors-and-Officers-Versicherung sind Sie gegen Ansprüche der Firma (Innenhaftung) und Ansprüche Dritter (Außenhaftung) abgesichert.
- Innenhaftung: Als Führungskraft sind Sie durch die D&O-Versicherung geschützt, wenn Sie im Schadenfall dem eigenen Unternehmen gegenüber haften.
- Außenhaftung: Die D&O-Versicherung schützt Sie als Führungskraft gegen Ansprüche Dritter (z. B. Aktionären, Lieferanten oder dem Staat).
Die D&O-Versicherung sichert Sie während der Vertragsdauer und innerhalb der vereinbarten Nachmeldefrist ab (von 36 Monaten bis unbegrenzt, je nach Produktlinie).
Wer schließt die D&O-Versicherung ab?
Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist die Gesellschaft selbst. Versicherbare Gesellschaften sind u.a. AG, KGaA, GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, eG, gGmbH, Stiftungen und Vereine mit Hauptsitz in Deutschland sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften mit Sitz innerhalb der EU.
Wann zahlt die D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung greift bereits bei Rechtsstreitigkeiten. Unsere spezialisierte Allianz Schadenabteilung, ausschließlich bestehend aus Volljuristen und Volljuristinnen, prüft, ob die Ansprüche gegen den Versicherten berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Allianz ab und übernimmt die Kosten des Rechtsstreits. Für die Abwehrkosten stellt die Allianz bis zu 50% der Versicherungssumme zusätzlich zur Verfügung (bis max. fünf Millionen Euro). Sind die Ansprüche berechtigt, ersetzt die Allianz im Schadenfall die Vermögensschäden.
Was zahlt die D&O-Versicherung nicht?
Grundsätzlich greift die D&O-Versicherung nicht bei vorsätzlicher und wissentlicher Pflichtverletzung des Versicherten, bei Ansprüchen wegen Vertragsstrafen, Bußen und Entschädigungen mit Strafcharakter.
Aber: Der Abwehrschutz bleibt so lange erhalten, bis eine vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzung rechtskräftig festgestellt wurde.
Die D&O-Versicherung schützt nicht den vorgeschriebenen Pflichtselbstbehalt von AG-Vorständen. Diese müssen das Selbstbehaltrisiko selbst abschließen.
Außerdem kann die D&O-Versicherung nicht für alle Rechtsformen abgeschlossen werden, z. B. nicht für GbRs. Hier erfahren Sie mehr zu den Versicherungen für GbRs.
Wie teuer ist eine D&O-Versicherung?
Die Kosten einer D&O-Versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und lassen sich deshalb nicht pauschal angeben. Entscheidend für die Höhe der Kosten sind beispielsweise die vereinbarte Versicherungs- bzw. Deckungssumme, die Größe Ihres Unternehmens und zusätzlich vereinbarte Bedingungen in der D&O-Police.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der D&O-Versicherung sein?
Da Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Vorstände bei Fehlentscheidungen mit Ihrem Privatvermögen für Schäden haften, ist eine ausreichende Höhe der Versicherungssumme Ihrer D&O-Versicherung sehr wichtig. Die genaue Höhe der Deckungssumme ist individuell sehr unterschiedlich und sollte sich z. B. am Umsatz Ihres Unternehmens und Ihrem persönlichen Risiko orientieren.
Zudem kann die vereinbarte Höchstleistung gegen einen zusätzlichen Beitrag zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Wir beraten Sie dazu gerne.