Betriebs­haftpflicht­versicherung

Basisschutz für Ihr Unter­nehmen

Betriebs­haftpflicht­versicherung kurz erklärt

  • Die Betriebs­haftpflichtversicherung wird auch Gewerbehaftpflicht genannt. Sie schützt Selbst­ständige und Unter­nehmen vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch die betriebliche Tätigkeit, Produkte oder die Mitarbeiter:innen verursacht werden.
  • Um sich vor diesem großen Haftungs­risiko zu schützen, ist die Betriebs­haftpflicht eine unverzicht­bare Absicherung für Gewerbetreibende.
  • Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten von entstandenden Personen- und Sach­schäden bei Dritten sowie daraus resultierenden Vermögens­schäden.

Wer braucht eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Die Betriebs­haftpflicht oder gewerbliche Haftpflichtversicherung ist nur für wenige Berufe und Unter­nehmen gesetz­lich vorge­schrieben, z. B. für medizinische Berufe, Ingenieure oder Architektinnen. In anderen Branchen kann es vorkommen, dass Auftrag­geber:innen den Nachweis über eine abgeschlossene  Betriebshaft­pflicht­versicherung fordern, bevor zum Beispiel ein Dienstleistungsunternehmen oder Handwerksbetrieb den Zuschlag für einen Auftrag erhält.

Für welche Berufe und Branchen ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Für manche Berufe und Unter­nehmen ist der Abschluss einer betrieblichen oder beruflichen Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, da die jeweilige Tätigkeit mit besonderen Risiken verknüpft ist. Dazu zählen beispiels­weise:

Diese Unter­nehmen, Selbst­ständigen oder Frei­berufler:innen müssen nachweisen, dass sie entweder eine Berufs- bzw. Betriebs­haft­pflicht­versicherung oder aber eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung (relevant für z. B. An­wältinnen, Steuer­berater, Notarinnen) ab­geschlossen haben. Ohne diesen Nachweis dürfen in einigen Fällen die entsprechenden Dienst­leistungen nicht angeboten werden. Durch diese Regelung minimieren Auftrag­gebende ihr Risiko, auf den Kosten eines nicht von ihnen selbst verursachten Schadens sitzen­zubleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebs- und Berufs­haftpflicht?

Große Unterschiede zwischen der Betriebs­haftpflicht und Berfushaftpflichtversicherung gibt es nicht. Beide Versicherungen ähneln sich und sichern Risiken ab, die mit der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit verknüpft sind. Während sich die Betriebshaftpflicht bevorzugt an Unternehmen richtet, dient eine Berufshaftpflicht häufig der Absicherung von Selbstständigen und Freiberuflern, z. B. Handwerkerinnen und Physiotherapeuten.

Was deckt die Betriebs­haftpflicht ab?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung trägt die Kosten für entstandende Sach- und Personen­schäden sowie daraus resultierende Vermögens­schäden bei Dritten. Zusätzlich übernimmt die Allianz die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Sie. Versichert sind alle Mitarbeitenden Ihres Betriebes.

Was ist versichert?

Zu den Schäden, die über eine Betriebshaft­pflicht­versicherung abgedeckt werden, zählen:

  • Personenschäden (z. B. Heil­behandlungs­kosten oder Schmerzens­geld)
  • Sachschäden (Reparatur- oder Wieder­beschaffungs­kosten etc.)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sach­schadens (Verdienst­ausfall, Nutzungs- oder Gewinn­ausfall)
  • Umweltschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit auf fremden Grund­stücken verursachen (z. B. Verunreinigung von Grund­wasser durch Schad­stoffe, übergreifendes Feuer)

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung greift auch weltweit bei Schaden­fällen, die auf Geschäfts­reisen oder an rechtlich unselbst­ständigen Betriebs­stätten (Firmensitzen) im Ausland passieren.

Wer ist versichert?

Die Betriebs­haftpflicht sichert alle Mitarbeitenden eines Betriebes während Ihrer Tätigkeit ab.

Zu den versicherten Personen im Unternehmen gehören u.a.:

  • Geschäftsführer:innen
  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Angestellte
  • Sonstige Mitarbeitende, die im Unternehmen tätig sind

Der umfassende Versicherungs­schutz der gewerblichen Betriebshaft­pflicht­versicherung der Allianz schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter.

Im Schaden­fall prüfen wir, ob Sie haft­pflichtig sind und die Höhe der An­sprüche gerecht­fertigt ist. Der Versicherungs­schutz der Allianz schützt Sie auch vor un­berechtigten Ansprüchen – diese wehren wir für Sie und die Versicherten ab, notfalls vor Gericht. Sind die Ansprüche berechtigt, zahlen wir diese bis zur Höhe der verein­barten Versicherungs­summe.
In der Regel beträgt die Versicherungs­summe pauschal 3 Millionen Euro. Auf Wunsch können Sie für Ihre Betriebs­haftpflicht gesonderte Bedingungen und Leistungen vereinbaren, beispielsweise als spezielle Haft­pflicht für Selbst­ständige.

Haben Sie Fragen zur Betriebshaft­pflicht­versicherung?

Wir beantworten Unternehmen und Selbstständigen die häufigsten Fragen zur Betriebs­haftpflicht­versicherung der Allianz.

Wie hoch sollte die Deckungs­summe der Betriebs­haftpflicht­versicherung angesetzt werden?

Die Deckungs­summe der Betriebs­haftpflicht­versicherung beträgt bei der Allianz in der Regel 3 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögens­schäden. Auf Wunsch können Sie auch eine höhere Deckungs­summe für die Betriebs­haftpflicht mit uns vereinbaren, z. B. wenn Sie als Unternehmen höheren Risiken für Personen­schäden ausgesetzt sind oder Ihr Betrieb im Arbeitsalltag Verantwortung für große Sachwerte trägt. Wir beraten Sie dazu gerne. 

Wie hoch sind die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung?

Generell sind die Kosten der Betriebs­haftpflicht­versicherung abhängig von der Art und Größe Ihres Unternehmens, der Versicherungs­summe sowie den gewählten Versicherungs­leistungen und Zusatz­bausteinen. Zu den weiteren Einflussfaktoren auf die Kosten Ihrer Betriebs­haftpflicht­versicherung zählen:

  • der Zahlungsturnus: Je nachdem, ob Sie Ihre Beiträge monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich bezahlen, hat dies Auswirkungen auf die Prämie Ihrer Betriebs­haftpflicht­versicherung.
  • die Selbstbeteiligung: Je höher die gewählte Selbst­beteiligung, desto niedriger die Versicherungs­prämie Ihrer Allianz Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Die Wahl der Selbst­beteiligung ist eine individuelle Entscheidung. Dementsprechend passen die Allianz Berater:innen die übrigen Rahmen­bedingungen der Betriebs­haftpflicht­versicherung an Ihre jeweiligen Risiken an. Daher lassen sich im Vorfeld auch keine konkreten Angaben zu den Kosten der Betriebs­haftpflicht­versicherung machen. Wir unterstützen Sie jederzeit gerne bei der Wahl eines maß­geschneiderten Versicherungs­pakets für Ihre Bedürfnisse und beraten Sie umfassend zu unseren Tarifen und Leistungen.

Ist die Betriebshaftpflicht der Allianz auch für Freiberufliche geeignet?

Die Gewerbe­haftpflicht­versicherung der Allianz eignet sich auch für Freiberufliche und kann für die meisten frei­beruflichen Tätigkeiten abgeschlossen werden und eignet sich auch als Haftpflicht für Existenzgründer:innen und Selbstständige. Sind Sie überwiegend beratend oder verwaltend tätig (z. B. als Rechts­anwältin oder Wirtschaftsprüfer), ist eine Absicherung über eine Vermögens­schadenhaft­pflicht­versicherung zusammen­gestellt, welche Versicherungen für Frei­berufliche relevant sind. 

Welche Versicherungen sind abseits der Haft­pflicht­versicherung noch für meinen Betrieb relevant?

Abhängig von der Branche, der Art und Größe Ihres Unternehmens sollten Sie sich über einen ergänzenden Versicherungs­schutz der Allianz informieren. Folgende Versicherungen können für Betriebe zusätzlich zur Betreibshaftpflicht bzw. Gewerbe­haftpflicht sinnvoll sein: 

Was sind typische Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflicht?

Zahlreiche Fälle, in denen eine Betriebs­haftpflicht­versicherung Ihr Unternehmen vor hohen Kosten schützt, finden Sie auf der Seite Schadenbeispiele in der Betriebshaftpflichtversicherung.

Was ist bei der Betriebshaftpflicht nicht versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht alle Risiken ab. Ausgeschlossen sind:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Erfüllungsschäden (Schäden an Leistungen/Produkten, die Sie selbst erbringen)
  • Vertragsstrafen und Bußgelder
  • Schäden am eigenen Betriebsvermögen
  • Reine Vermögensschäden ohne Personen- oder Sachschaden (in diesen Fällen schützt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung)
  • Kfz-Schäden (diese sind über die gewerbliche Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert)

Kann ich durch Selbstbeteiligung die Höhe meines Beitrages beeinflussen?

Ja, die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung kann den Beitrag deutlich senken. In der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Die optimale Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Ihrem individuellen Risikoprofil und Ihrer finanziellen Situation ab. Wir beraten Sie dazu gerne.

Kann die Betriebshaftpflichtversicherung mit anderen gewerblichen Versicherungen kombiniert werden?

Ja, die Betriebshaftpflichtversicherung lässt sich optimal mit anderen Gewerbeversicherungen der Allianz kombinieren. Sinnvolle Kombinationen sind:

Durch die Bündelung mehrerer Versicherungen können Sie bei der Allianz von attraktiven Rabatten profitieren.

Wie finde ich den passenden Tarif für meine BHV?

Der optimale Tarif hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Größe Ihres Unternehmens
  • Branche und spezifische Tätigkeiten
  • Umsatz und Mitarbeiterzahl
  • Individuelles Risikoprofil

Unseren Expertinnen und Experten beraten Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Betrieb.

Was passiert, wenn nachträglich ein Schaden gemeldet wird?

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung gilt das Verstoßprinzip: Entscheidend ist, wann der Schaden verursacht wurde, nicht wann er entdeckt oder gemeldet wird. Wurde der Schaden während der Vertragslaufzeit verursacht, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz – auch wenn der Schaden erst später erkannt und gemeldet wird.

Wichtig: Melden Sie jeden Schaden unverzüglich, sobald Sie davon Kenntnis erhalten. Verzögerungen können zu Leistungskürzungen führen.