Risikolebensversicherung für Menschen mit Diabetes

Sicherheit für die, die Ihnen wichtig sind

Risikolebens­versicherung für Menschen mit Diabetes kurz erklärt

Eine Risikolebensversicherung (RLV) kann für viele Personen sinnvoll sein – egal ob Diabetiker:in oder nicht. Mit einer Risiko­lebens­versicherung sichern Sie Ihre Hinter­bliebenen für den Fall Ihres Todes finanziell ab.

  • Bedarfsgerecht vorsorgen: Für Hinterbliebene vorsorgen, trotz Diabetes Typ 1, 2 oder anderer Diabetestypen.
  • Faire Beiträge: Durch die Berücksichtigung Ihres HbA1c-Wertes bei Vertragsabschluss sowie die Möglichkeit einer Beitragssenkungsoption während der Vertragslaufzeit.
  • Unkomplizierte Gesundheitsprüfung: Speziell für Diabetiker und Diabetikerinnen angepasst – für eine bessere Risikoeinschätzung wurde die Gesundheitsprüfung um den HbA1c-Wert und die Dauer des Diabetes seit Diagnose erweitert.

Wann ist eine Risiko­Lebens­versicherung für Menschen mit Diabetes geeignet, wann nicht?

Geeignet

  • Für die finanzielle Absicherung Ihrer Familie im Falle Ihres Todes.
  • Zur finanziellen Absicherung Ihres Unter­nehmens für den Fall des Todes der Geschäfts­führer:innen oder wichtiger Mitarbeiter:innen.
  • Zur Absicherung Ihrer Immobilienfinanzierung oder anderer Kredite.
  • Für Unverheiratetein einer Beziehung, denn sie gehen bei der gesetzlichen Witwer- oder Witwenrente leer aus.

Nicht geeignet

  • Wenn Sie nicht Diabetiker oder Diabetikerin sind. Hierfür bietet sich eine Risikolebensversicherung an.
  • Wenn Sie eine Alters­vorsorge aufbauen möchten.
  • Wenn Sie eine Auszahlung Ihrer einge­zahlten Beiträge bei Kündigung oder am Ende der Versicherungs­lauf­zeit erhalten möchten.
  • Wenn die eigene Absicherung Priorität hat.

Vorteile der Risiko­Lebens­versicherung für Menschen mit Diabetes

Unkomplizierte Gesund­heits­prüfung

Die übliche Gesundheits­prüfung bei Risiko­lebens­versicherungen wurde speziell für Diabetiker und Diabetiker­innen angepasst. Sie können mit einer unkomplizierten Gesund­heits­prüfung rechnen.

Bedarfs­gerechter Schutz

Die Allianz RisikoLebensversicherung für Menschen mit Diabetes bietet bei Laufzeit und Leistungshöhe eine vergleichbare Absicherung wie für „Nicht-Diabetiker:innen“.

Beitrags­senkungs­option während der Lauf­zeit

Die Risiko­Lebens­versicherung für Menschen mit Diabetes bietet Ihnen faire Beiträge durch die Berück­sichtigung Ihres HbA1c-Wertes bei Vertrags­abschluss sowie durch eine Beitrags­senkungs­option während der Vertragslaufzeit.

Wie hoch ist Ihr Beitrag?

Ihr Beitrag ist bei Vertrags­abschluss unter anderem abhängig von Ihrem HbA1c-Wert und der Dauer des Diabetes. Der Anfangs­beitrag kann sich während der Laufzeit reduzieren: Hierfür bieten wir die Beitrags­senkungs­option an.

Beitrag bei Vertrags­abschluss

Wie bei einer Risiko­­lebens­­versicherung üblich wirken sich beispiels­­weise Ihr Alter bei Beginn der Versicherung, die gewünschte Versicherungs­­summe und Versicherungs­­dauer sowie ob Sie Raucher:in oder Nicht­­raucher:in sind auf die Höhe Ihres Beitrags aus. Die Allianz unter­­scheidet hier zwischen Nicht­­raucher:innen (mindestens 10 Jahre oder mindestens 1 Jahr) und Raucher:innen. Im Rahmen der Risiko­prüfung für Diabetiker und Diabetikerinnen werden zusätzlich Fragen zur Erkrankung Diabetes (u.a. HbA1c-Wert und Dauer des Diabetes) gestellt. Tendenziell wird Ihr anfangs zu zahlender Beitrag umso günstiger, je niedriger Ihr HbA1c-Wert und je kürzer Ihre Diabetes­dauer bei Vertrags­abschluss sind.

Beitrags­beispiele

Für eine erste grobe Orientierung zur Beitrags­höhe sehen Sie hier 3 Beispiele. Zusätzliche für die Beispiele getroffene Annahmen finden Sie im Infopoint.

Für ein individuelles Angebot können Sie gerne auf Ihren persönlichen Ansprech­partner bzw. Ihre persönliche Ansprechpartnerin vor Ort zugehen. Diesen finden Sie ganz unten auf der Seite unter „Service und Kontakt“.

Beitrag während der Laufzeit

Während des Versicherungs­zeit­raums wird Ihr Beitrag jährlich über­prüft. Sie können uns dazu jeweils Ihren aktuellen HbA1c-Wert zukommen lassen. Die Über­mittlung ist frei­willig. Aber nur damit nutzen Sie die Möglich­keit zu einer Beitrags­senkung. Grob gesagt ist eine Beitrags­senkung möglich, wenn Ihr HbA1c-Wert gesunken ist oder in einem bestimmten Bereich gleich geblieben ist.

Ihr Beitrag kann im Laufe der Jahre auch wieder ansteigen, wenn sich Ihr HbA1c-Wert erhöht, Sie einen Ausgangs­wert von 8 Prozent oder höher halten oder wenn Sie uns Ihren aktuellen HbA1c-Wert für die Über­prüfung des Beitrags nicht mitteilen. Allein aus den genannten Gründen kann Ihr Beitrag jedoch nicht über den anfangs zu zahlenden Beitrag hinaus ansteigen.

Sie möchten wissen, wie hoch eine Senkung des anfangs zu zahlenden Beitrags ausfallen kann? Folgende Anhalts­punkte dazu (Stand: 18.12.2024):

  • Nach dem ersten Jahr sind bereits 1,5 Prozent bis maximal 7,5 Prozent Reduktion möglich.
  • In den Folge­jahren sind Beitrags­senkungen um mehr als ein Drittel gegen­über dem anfangs zu zahlenden Beitrag denkbar.
  • Im Mittel könnte eine Reduktion nach unserer bisherigen Einschätzung bei 5-10 Prozent gegenüber dem anfangs zu zahlenden Beitrag liegen.

Angepasste Gesundheits­prüfung für Menschen mit Diabetes

Die übliche Gesund­heits­prüfung bei Risiko­lebens­versicherungen wurde bei der Allianz Risiko­Lebens­versicherung für Menschen mit Diabetes speziell für Diabetiker und Diabetikerinnen angepasst. Für eine bessere Risiko­einschätzung wurde die Gesund­heits­prüfung um den HbA1c-Wert und die Dauer des Diabetes seit Diagnose erweitert. Bei der Standard-Risiko­prüfung werden unter anderem folgende Informationen benötigt, die auch bei der Allianz Risiko­Lebens­versicherung für Menschen mit Diabetes abge­fragt werden: Alter, Rauch­verhalten, Gesundheits­zustand, Beruf, Hobbys und eventuell anstehende Auslands­aufenthalte.

Für die RLV für Menschen mit Diabetes werden unter anderem folgende speziellen Angaben zur besseren Risiko­ein­schätzung des Diabetes benötigt:

  • HbA1c-Wert (als Labor­befund oder ärztliche Bescheinigung) 
  • Dauer des Diabetes seit Diagnose

Wie kann ich den HbA1c-Wert übermitteln?

Möchten Sie die Möglichkeit einer Beitrags­senkung nutzen, so muss uns die aktuelle HbA1c-Meldung jeweils frühestens 3 Monate vor dem Jahres­tag des Versicherungs­beginns, spätestens 4 Wochen davor online oder per Post zugehen und darf zum Zeit­punkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.

Jährliche Erinnerung durch die Allianz

Wir werden Sie jeweils jährlich ungefähr drei Monate vor dem Jahres­tag des Versicherungs­beginns daran erinnern, dass der Labor­befund oder die ärztliche Bescheinigung zum aktuellen HbA1c-Wert spätestens vier Wochen vor dem Jahres­tag bei uns ein­gehen muss, wenn diese bei der Über­prüfung Ihres Beitrags berück­sichtigt werden soll.

Mitteilung durch den Kunden bzw. die Kundin

Die Übermittlung Ihres HbA1c-Wertes an uns ist auf folgenden Wegen möglich:

  • Per Post: Allianz-Lebensversicherungs-AG, 10850 Berlin
  • Online auf allianz.de im Servicecenter eingescannt oder als Foto

Neuer Jahresbeitrag

Wir teilen Ihnen den Beitrag für das kommende Versicherungs­jahr recht­zeitig mit. Der neue Beitrag gilt jeweils ab dem Jahres­tag des Versicherungs­beginns.