Risiko­lebens­versicherung

Der individuelle Schutz für Ihre Familie

Was ist eine Risikolebens­versicherung?

Eine Risiko­lebens­versicherung ist eine Form der Hinter­bliebenen­­vorsorge: Mit ihr sichern Sie Ihre Familie, Partner:in, Ihre Immobilien­finanzierung oder andere Kredite für den Fall Ihres Todes ab. Auch Ihr Unter­nehmen können Sie mit einer Risikolebensversicherung für Ihren Todes­fall, den Ihres Geschäfts­partners, Ihrer Geschäfts­partnerin oder für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter:innen finanziell schützen.

Mit dem Auszahlungs­betrag, der sogenannten Versicherungs­­summe, können laufende Ausgaben, wie zum Beispiel Kreditraten aus einer Immobilien­­finanzierung, bezahlt werden. Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt nur bei Tod während der vorher festgelegten Laufzeit, deswegen ist eine Risikolebensversicherung eine reine Absicherung und keine Kapitalanlage.

Unsere Tarife: Sie können eine Versicherungs­­summe für einen günstigen monatlichen Beitrag absichern: zum Beispiel bedeutet ein monatlicher Beitrag von 2,16 Euro eine Kapital­­zahlung von 100.000 Euro an Ihre Liebsten.

Warum ist eine Risiko­lebens­versicherung sinnvoll?

Es gibt bestimmte Ereignisse und Abschnitte im Leben, bei denen eine Risiko­lebens­ver­sicherung sinnvoll sein kann. Die häufigsten Anlässe sind beispiels­weise wenn Sie eine Familie gründen oder eine Immo­bilie erwerben. Wenn Ihnen etwas zustößt, verliert Ihre Familie nicht nur einen geliebten Menschen. Möglicher­weise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf Ihre Hinter­bliebenen zu.​

So entsteht oft eine Versorgungs­lücke, da die Leistungen der gesetzlichen Renten­versicherung bestehende Ausgaben in der Regel nicht decken können. Eine Risiko­lebens­versicherung kann mit einer einmaligen Kapital­zahlung diese Versorgungs­lücke schließen. So kann beispiels­weise mit dem Geld die Aus­bildung Ihrer Kinder finanziert oder die Immo­bilie bzw. andere Kredite weiter ab­bezahlt werden. Eine Risikolebens­versicherung wird also für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen: zum Beispiel bis die Kinder sich selbst versorgen können oder die Immobilie abbezahlt ist. ​

Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?

Die Top 3 Fragen zur Risikoleben­sversicherung

Was wird bei einer Gesundheitsprüfung geprüft?

Für eine individuelle und faire Risiko­einschätzung werden Sie zu Ihrem Gesund­heits­­status befragt. Beispiel bei der Allianz: „Waren Sie in den letzten 3 Jahren bei einer Ärztin oder einem Arzt beziehungsweise einer Therapeutin oder einem Therapeut (zum Beispieln bei einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker oder einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten) in Behandlung, Beratung oder Untersuchung wegen Krankheiten oder Beschwerden in den folgenden Bereichen? (Herz, Kreislauf, Atmungsorgane, Verdauungs­organe, Harn- und Geschlechtsorgane, Stoffwechsel, Bluterkrankungen, Entzündliche Gelenks- und Bindegewebs­erkrankungen, Infektionen)“

Manchmal ist zusätzlich eine ärztliche Unter­suchung not­wendig, um den Gesund­heits­­zustand beurteilen zu können. Beispiels­weise bei sehr hohen Versicherungs­summen. Relevant ist bei der Gesund­heits­prüfung auch, ob Sie als versicherte Person rauchen. Ihr Beitrag ist niedriger, wenn Sie Nicht­raucher:in sind. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Nicht­raucher:in werden, können Sie das der Allianz gerne mitteilen, damit eine Anpassung Ihres Vertrages von beiden Seiten geprüft werden kann.

Mehr über die Gesundheitsprüfung erklären wir hier.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Risikolebens­versicherung aus gesundheitlichen Gründen für Sie möglich ist, können Sie eine Risikovoranfrage entweder telefonisch unter 0800 4100 135 stellen oder mit Ihrem Allianz-Kontakt vor Ort durchführen. So finden Sie anonym und ganz ohne Arztanfrage heraus, ob Ihre Vorerkrankungen für den Abschluss einer Risikolebens­versicherung bei der Allianz relevant sind.

Sind Sie Diabetiker:in? Die Allianz bietet eine Risikolebensversicherung für Diabetiker:innen an.

Muss die Versicherungssumme bei Auszahlung versteuert werden?

Die Todesfallleistung aus einer Risiko­lebens­versicherung ist einkommen­steuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Versicherung bestanden hat. Allerdings kann durch die Todes­fall­­leistung gegebenen­falls Erb­schaft­steuer anfallen, falls die gesetz­lichen Frei­beträge über­schritten sind. Der Steuer­satz fällt dabei umso niedriger aus, je näher der oder die Empfänger:in der Todes­fall­­leistung und der oder die Versicherungs­nehmer:in miteinander verwandt sind.

Risikolebensversicherung und Steuern

Ab wann zahlt meine Allianz RisikoLebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person. Ab Eingang Ihres Antrages genießen Sie bei der Allianz bereits einen vorläufigen Versicherungs­schutz. In dieser Zeit sind Sie bis zu einer Versicherungs­summe von höchstens 100.000 Euro abge­sichert. Sollten Sie durch einen Unfall versterben, liegt die Höchst­grenze bei 200.000 Euro, sofern kein separater Baustein bei Unfall­tod abge­schlossen wurde.

Sobald Ihr Antrag ange­nommen wurde, genießen Sie den voll­ständigen, von Ihnen gewählten Versicherungsschutz.

Bei der Allianz ist bei der Risikolebensversicherung auch schon eine Auszahlung zu Leb­zeiten möglich, wenn eine fort­schreitende, unheilbare Krank­heit mit absehbar tödlichem Verlauf ärztlich diagnostiziert wurde – und das auch schon bei der RLV Basis.

Die Vorteile der Allianz Risiko­Lebens­versicherung

Beiträge anpassbar

Beiträge können bei finanziellen Eng­pässen gestundet oder reduziert werden. In letzterem Fall wird Ihre Versicherungs­­summe angepasst.

Wechsel in Nicht­raucher­tarif

Falls Sie bei der Gesundheits­prüfung Raucher:in waren und später aufhören, können Sie in den Nicht­rauchertarif wechseln. Das spart Geld durch sinkende Beiträge.

Faire Gesundheits­prüfung

Unsere Fragen zu Ihrem Gesundheits­zustand sind transparent, objektiv und einfach gestaltet. So kommen Sie bei uns in wenigen Schritten zum Abschluss. 

Wann eignet sich die Allianz Risiko­Lebens­versicherung, wann nicht?

Geeignet

  • Für einen zuver­lässigen Hinter­bliebenen­schutz schon bei niedrigen Beiträgen.
  • Für Hauptverdiener:innen die eine finanzielle Absicherung Ihrer Familie im Falle Ihres Todes möchten. 
  • Zur finanziellen Absicherung Ihres Unter­nehmens für den Fall des Todes der Geschäfts­führer:innen oder wichtiger Mitarbeiter:innen.
  • Zur Absicherung Ihrer Immobilienfinanzierung oder anderer Kredite.
  • Für junge Familien: Stirbt ein Elternteil, ist die finanzielle Absicherung gewähr­leistet und die Kinder können eine gute Betreuung bekommen.
  • Unverheiratete in einer Beziehung, denn sie gehen bei der gesetzlichen Witwer- oder Witwen­rente leer aus.

Nicht geeignet

  • Wenn Sie eine Alters­vorsorge aufbauen möchten.
  • Wenn Sie eine Auszahlung Ihrer eingezahlten Beiträge bei Kündigung oder am Ende der Versicherungs­laufzeit erhalten möchten.

So schließen Sie eine Risiko­lebens­versicherung ab

Situation analysieren

Überlegen Sie zunächst, für welchen konkreten Bedarfs­fall Sie vorsorgen möchten. Gibt es offene Verbindlich­keiten, wer sind Ihre Begünstigten und macht etwa eine gegenseitige Absicherung mit Ihrem Partner bzw. Partnerin Sinn?

Versicherungs­summe bestimmen

Ermitteln Sie, wieviel Geld Ihre Hinter­bliebenen im Falle Ihres Todes erhalten sollen. Nach Stiftung Warentest ist Richt­wert für die Bestimmung der Versicherungs­summe ungefähr das Drei- bis Fünffache des Bruttojahres­gehalts. Außerdem sollten etwaige Kredite zusätzlich berücksichtigt werden.

Vertrags­lauf­zeit festlegen

Diese hängt von unter­schiedlichen Faktoren wie zum Beispiel dem Alter der Kinder oder der Rest­lauf­zeit von Krediten und Darlehen ab.


Gesund­heits­fragen beantworten

Haben Sie sich für ein Produkt entschieden, sind beim Abschluss einige Gesund­heits­fragen zu beantworten. Hierbei ist es wichtig, wahr­heits­gemäß und voll­ständig zu antworten, um Ihren Versicherungs­schutz nicht zu gefährden. Bei der Allianz können Sie die  Gesundheits­fragen für die online abschließ­baren Risiko­Lebens­versicherungen direkt online beantworten. Risiko­lebens­versicherungen ohne Gesund­heits­fragen gibt es nicht. Übrigens: Die Allianz bietet eine Risiko­lebens­versicherung für Diabetiker an.

Wichtige Antworten zur Risiko­lebens­versicherung

Fragen rund um die Allianz RisikoLebensversicherungen können Sie bequem an unsere digitale Expertin „Allie“ stellen. Bei Bedarf verbindet Allie Sie mit persönlichen Ansprechpartner:innen.

Braucht jeder Elternteil jeweils eine eigene Risikolebensversicherung?

Eine eigene Absicherung für alle Partner:innen kann durchaus sinn­voll sein. Viele Familien versichern nur die Haupt­verdiener:innen, damit dessen Einkommen im Todes­fall und damit die laufenden Ausgaben durch die Versicherungs­summe ersetzt wird. Eine Risiko­lebens­versicherung für die Lebens­partner:innen oder Ehe­gatten bzw. Ehegattin kann jedoch eben­falls sinnvoll sein: Der oder die Hinter­bliebene kann mit der Versicherungs­summe beispiels­weise eine Kinder­betreuung finanzieren oder weniger arbeiten, um sich selbst um die Kinder zu kümmern.

Wie sich beide Partner:innen (zum Beispiel mit einen gemeinsamen Versicherungsvertrag) absichern können, erklären wir hier…

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Nach Stiftung Warentest ist Richtwert für die Bestimmung der Versicherungssumme ungefähr das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts.   In der Regel sollte im Todesfall die Versicherungs­summe das weg­fallende Einkommen der versicherten Person ersetzen, bis alle Familien­mitglieder auf eigenen Füßen stehen. Verdient ein Vater von zwei Kindern beispiels­weise 50.000 Euro brutto im Jahr, sollte die Versicherungs­summe zwischen rund 150.000 und 250.000 Euro betragen. 

Zusätzlich sollten Sie in der Versicherungssumme offene Verbindlichkeiten berücksichtigen, zum Beispiel Restschulden aus Immobiliendarlehen oder andere Kredite (falls diese nicht anderweitig abgesichert sind, beispielsweise über eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme).

Bei der Allianz können Sie online eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 25.000 Euro und 10.000.000 Euro abschließen.

Welche Risikolebensversicherung sollte ich zur Immobilienfinanzierung bzw. für Kredite wählen?

Wenn Sie Immobiliendarlehen oder andere Kredite besitzen und diese finanziell absichern möchten, kann es sinnvoll sein, eine Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe zu wählen.

Bei der Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe fällt die Anfangs­versicherungs­summe jährlich um einen konstanten Betrag und passt sich so der ebenfalls geringer werdenden Rest­schuld an. Die Beiträge sind im Vergleich zu der „üblichen“ Risiko­lebens­versicherung mit konstanter Versicherungssumme geringer, da sie bereits die über die gesamte Lauf­zeit fallende Versicherungs­summe berücksichtigen.

Die Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe der Allianz können Sie über Ihre persönlichen Ansprech­partner:innen abschließen. Online ist das derzeit nicht möglich.

Worauf muss ich beim Preis einer Risikolebensversicherung achten?

Im Internet gibt es zahl­lose Vergleichs­rechner, die Sie nutzen können, um die günstigste Risiko­lebens­versicherung zu finden. Aller­dings sind solche Preis­vergleiche oft mit Vorsicht zu genießen. Bei der Frage, welche Risiko­lebens­versicherung für Sie die richtige ist, sollten Sie nicht nur auf Ihren aktuell zu zahlenden Beitrag achten, sondern auch darauf, dass das Verteuerungs­risiko während der Vertrags­lauf­zeit eher gering ausfällt – wie beispiels­weise bei der Allianz.

Weitere Hinweise finden Sie hier: Verteuerungsrisiko

Warum gibt es Tarif-Unterschiede zwischen Raucher:innen und Nichtraucher:innen?

Wer raucht, hat ein höheres Risiko, früher zu sterben. Daher ist die Risiko­lebens­versicherung für Nicht­raucher:innen – bei ansonsten gleichen Vorgaben – im Vergleich zu Raucher:innen günstiger.

Bei der Allianz können Sie sich zu den Nicht­raucher:innen zählen, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor Antrags­stellung nicht aktiv geraucht haben und auch beab­sichtigen, in Zukunft Nicht­raucher:in zu bleiben. Dabei unter­scheidet die Allianz weiter nach Nicht­raucher:innen, die mindestens 1 Jahr Nicht­raucher:in oder mindestens 10 Jahre Nicht­raucher:in sind. Rauchen meint sowohl den Konsum von Tabak unter Feuer, beispiels­weise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispiels­weise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabak­erhitzer (Heat-not-burn), der Gebrauch von Wasser­pfeifen (zum Beispiel Shishas), sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oral­tabak (zum Beispiel Snus).

Wie lange sollte die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sein?

Die Laufzeit der Risiko­lebens­versicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Sie ist so lange sinnvoll, wie im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinter­bliebenen eine finanzielle Lücke entsteht. Soll damit beispiels­weise ein Immobilien­kredit abge­sichert werden, sollte die Risikolebensversicherung so lange laufen, bis der Kredit getilgt ist. Möchten Sie die Risiko­lebens­versicherung zur Absicherung Ihrer Familie einsetzen, sollte die Lauf­zeit in der Regel erst enden, wenn das jüngste Kind seine Ausbildung oder sein Studium beendet hat. Dann steht der Nach­wuchs meist auf eigenen Beinen und ist finanziell nicht mehr von Ihnen abhängig.

Bei der Allianz können Sie eine Risikolebensversicherung mit einer Vertragslaufzeit zwischen 1 Jahr und maximal 50 Jahren abschließen.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die ausgezeichneten Risiko­lebens­versicherungen der Allianz bieten wir Ihnen bereits ab mtl. 2,16 Euro an. Die Kosten für eine Risiko­lebens­versicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Versicherungs­summe, Lauf­zeit und das Alter bei Vertrags­schluss sind die grund­legenden Variablen, die sich auf den Beitrag zur Risiko­lebens­versicherung auswirken. Einen großen Einfluss haben aber auch individuelle Risiko­merk­male. Dazu zählen zum Beispiel Ihr ausge­übter Beruf, Ihre Hobbys und Ihr Gesund­heits­zustand. Gefährliche Hobbys wie zum Beispiel Klettern und gesund­heitliche Beschwerden führen manchmal zu einem soge­nannten Risiko­zuschlag und somit zu einem höheren Beitrag. Der Beitrag hängt zusätzlich vom Rauch­verhalten ab. Die Allianz unter­scheidet hier zwischen Nicht­raucher:innen (mindestens 10 Jahre oder mindestens 1 Jahr) und Rauchern bzw. Raucherinnen.

Bei der Allianz können Sie ausge­wählte Risiko­lebens­versicherungen jederzeit bequem online berechnen und beantragen. Mit wenigen Angaben erhalten Sie für die RLV Basis in unserem Online-Rechner schnell eine erste Preisindikation.

Welche Risikolebensversicherung eignet sich besonders für Familien oder unverheiratete Paare?

Wenn Sie sich gegenseitig (zum Beispiel als Eltern) absichern und steuerliche Aspekte berücksichtigen möchten, gibt es die Möglichkeit, einen Vertrag als sogenannte „Risikolebensversicherung über Kreuz“ abzuschließen.​ ​

Das Überkreuz-Modell nutzt die Möglich­keit, dass bei einer Risikol­ebens­versicherung die versicherte Person und der Versicherungs­nehmer bzw. die Versicherungs­nehmerin nicht ein und dieselbe Person sein müssen.​ Bei der Risiko­lebens­versicherung über Kreuz schließt jeder Partner bzw. jede Partnerin einen eigenen Risiko­lebens­versicherungs-Vertrag ab, in dem er oder sie als Versicherungs­nehmer:in, Begünstigte:r und Beitrags­zahler:in einge­tragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der oder die andere Partner:in einge­tragen. Wenn die versicherte Person stirbt, wird die Todes­fall­leistung an die Begünstigten, die in diesem Fall gleich­zeitig Versicherungs­nehmer:innen sind, ausge­zahlt. Damit erhalten die Versicherungs­nehmer:innen eine eigene Versicherungs­leistung, ohne dass es hierbei zu einer steuer­pflichtigen Erbschaft kommt. Erbschaft­steuer kann beim Über­kreuz-Modell nur dann anfallen, wenn beide Partner:innen gleich­zeitig versterben. In diesem Fall erfolgen die Auszahlungen an die jeweiligen Erben, zum Beispiel die Kinder, und es gelten die üblichen Frei­beträge (zum Beispiel 400.000 Euro bei Kindern).​

Vorsorge für Familie und Kind

Risikolebensversicherung und Steuern

Welche Risikolebensversicherung eignet sich für Geschäftspartner:innen oder kinderlose Paare?

Wenn Sie sich gemeinsam als Paar oder Geschäftspartner:innen absichern möchten, gibt es die Möglichkeit, einen Vertrag als sogenannte „verbundene Risikolebensversicherung“ abzuschließen. Bei dieser Variante sind in einem Vertrag zwei Partner bzw. Partnerinnen abgesichert. Dies ist stets günstiger, als wenn jede:r Partner:in über eine eigene Risiko­versicherung mit derselben Absicherungs­höhe verfügt.​

Dabei wird die Versicherungs­summe nur einmal ausge­zahlt, beim ersten Todes­fall. Das gilt auch, falls beide Versicherte gleich­zeitig versterben sollten, etwa bei einem Auto­unfall. Danach erlischt die Versicherung und es besteht keine Absicherung der Hinter­bliebenen mehr. Daher eignet sich die verbundene Risiko­lebens­versicherung vor allem für die gegen­seitige Absicherung von Geschäfts­partner:innen, Gesell­schafter:innen und kinder­losen Paaren mit zwei Einkommen.​

Zu beachten bleiben mögliche erbschaftsteuerliche Folgen. Die halbe Leistung aus der Risikolebensversicherung muss dann bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.

Risikolebensversicherung für Partner

Risikolebensversicherung oder Sterbegeldversicherung?

Zunächst sollten Sie klären, welches Ziel Sie verfolgen. Während eine Sterbegeld­versicherung in erster Linie die Finanzierung der Bestattung sicherstellen soll, dient die Risikolebens­versicherung für einen festgelegten Zeitraum vor allem der reinen Absicherung der Hinterbliebenen und der Immobilienfinanzierung.

Beide Versicherungen bieten einen Todesfall­schutz. Sie unterscheiden sich jedoch in verschiedenen Punkten, zum Beispiel in der Höhe der Versicherungssumme oder einer Gesundheitsprüfung: Während die Versicherungssumme bei der Sterbegeld­versicherung mit häufig bis zu 20.000 Euro eher niedrig ausfällt, sind bei der RLV deutlich höhere Beträge von bis zu acht Millionen Euro oder mehr möglich.

Da bei ersterer außerdem häufig keine Gesundheits­prüfung erforderlich ist, können auch ältere Menschen mit Vorerkrankungen die Versicherung abschließen.

Eine Risikolebensversicherung dagegen setzt immer eine Gesundheitsprüfung voraus. Daher sind die Beiträge im Vergleich zur ausgezahlten Versicherungssumme im Todesfall eher günstig.

Wann kann ich meine Risikolebensversicherung kündigen?

Sie können jederzeit zum Ende des laufenden Monats Ihre Risikolebens­versicherung kündigen (zum Beispiel wenn Sie für Ihre Familie keinen finanziellen Schutz mehr benötigen). Sie haben weder einen Anspruch auf einen Rückkaufswert noch auf eine Rückzahlung der gezahlten Beiträge.

Sie können Ihre Risikolebensversicherung jedoch auch unter bestimmter Voraussetzung beitragsfrei stellen. In diesem Fall zahlen Sie keine Beiträge mehr in die Risikolebens­versicherung ein. Ihre Hinterbliebenen wie zum Beispiel Ihre Familie erhalten im Todes­fall während der Vertragslaufzeit dann weiterhin eine Kapital­zahlung, auch wenn diese niedriger sein wird, als die zuvor vereinbarte Versicherungssumme.

Risikolebensversicherung kündigen oder nicht?