Riester-Rente der Allianz

Ihre private Alters­vorsorge – staatlich gefördert

Was ist eine Riester-Rente?

Erklärung: Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Alters­vorsorge, die vom Staat gefördert wird – durch Zulagen und mögliche zusätzliche Steuer­vorteile.

  • Zulagen vom Staat: Unter bestimmten Voraus­setzungen können Sie bei der Riester-Rente gleich mehrere Zulagen bekommen. Neben der Grund­zulage beispiels­weise auch die Kinder­zulage oder den Berufseinsteiger-Bonus.
  • Produktdetails: Die Allianz RiesterRente garantiert Ihnen ein Leben lang eine sichere Rente. Zum Rentenbeginn stehen dafür mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung. Dabei können Sie den Fokus entweder auf Sicherheit legen oder Sicherheit mit den Chancen am Kapitalmarkt kombinieren.

Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?

Wenn Sie einer der in der Grafik abgebildeten Berufs­gruppen angehören, können Sie die Vorteile einer Riester-Rente gut nutzen. Wesentliche Details zu den Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen finden Sie in der folgenden Erläuterung oder auf unserer Seite zur Riester-Förderung. Wie hoch können Ihre Riester-Zulagen und gegebenenfalls Ihre Steuervorteile ausfallen? Entdecken Sie es mit unserem Riester-Rechner.

Profitieren Sie mit der Riester-Rente von verschiedenen Zulagen

Sie erhalten die vollen jährlichen (Riester-)Zulagen, wenn Sie 4 Prozent Ihres Brutto-Vor­jahres­ein­kommens abzüglich der Zulagen bis zu einem Höchst­betrag von 2.100 Euro pro Jahr in Ihren Vertrag einzahlen:

  • die Grundzulage von 175 Euro
  • die Zulage von 175 Euro für mittel­bar förder­berechtigte Ehe- oder Lebenspartner:innen
  • die Kinderzulage von 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder
  • den Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige

Grundsätzlich erhalten Sie die Zulagen der Riester-Förderung nicht auto­matisch, sondern müssen diese selbst beantragen. Gerne nimmt die Allianz Ihnen diesen Aufwand ab. Am einfachsten ist das mit einem Antrag auf Dauer­zulage, der die Allianz ermächtigt, für Sie die jährlichen Zulagen zu beantragen.

Neben den Zulagen können Sie von möglichen Steuer­vorteilen profitieren, denn: in Ihrer Steuer­erklärung können Sie Ihre gezahlten Beiträge gemeinsam mit den Zulagen bis zum Höchst­betrag von 2.100 Euro als Sonder­ausgaben geltend machen.

Die Leistungen aus der RiesterRente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und sind als sonstige Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Rentenbezug aufgrund gesunkenen Einkommens meist niedriger als im Erwerbsleben.

Ausführliche Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie hier: Riester-Förderung

Vorteile Riester-Rente der Allianz

Lebenslang garantierte Rente

Die Allianz RiesterRente garantiert Ihnen ein Leben lang eine sichere Rente. Zum Renten­beginn stehen dafür mindestens die bis dahin einge­zahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zur Verfügung.

Indivi­duelle Ausrichtung

Sie können den Fokus entweder auf Sicherheit legen oder Sicherheit mit den Chancen am Kapitalmarkt kombinieren. Wir bieten auf Basis unserer Erfahrung und Anlage­kompetenz eine Vielzahl unterschiedlicher Vorsorge­konzepte.

Staatliche Förderung

Die leistungsstarke Alters­vorsorge der Allianz bietet staatliche Zulagen und mögliche Steuer­vorteile. Der Einschluss einer geförderten Berufs­unfähig­keitsrente zur Beitrags­sicherung ist möglich.

Für wen und wann ist die Allianz Riester­Rente sinnvoll?

Sinnvoll

  • Für alle förder­berechtigten Personen, insbe­sondere Pflicht­versicherte der Deutschen Renten­versicherung (DRV) sowie Beamte und Beamtinnen.
  • Für kinderreiche Familien, sofern Sie förder­berechtigt sind, dank der jährlichen Kinderzulagen.
  • Um auch als Ehegatte, Ehegattin oder einge­tragene Lebens­partner:in eines oder einer Förder­berechtigten von einer staatlichen Förderung für die Alters­vorsorge zu profitieren.

Nicht sinnvoll

  • Wenn Sie als selbst­ständige Person weder mittelbar förder­berechtigt noch renten­versicherungs­pflichtig in der Deutschen Renten­versicherung sind.
  • Wenn Sie in einem berufs­ständischen Versorgungs­werk pflicht­versichert sind, zum Beispiel als Rechts­anwalt bzw. Rechts­anwältin, Arzt bzw. Ärztin oder Apotheker:in.
  • Für Rentner:innen, die bereits eine Alters­rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung beziehen.

Häufige Fragen zur Riester-Rente

Was ist die Anbieternummer?

Jedes Versicherungs­unter­nehmen, dass Riester-Produkte anbietet, besitzt eine soge­nannte Anbieternummer.

Die Anbieter­nummern der Allianz lauten:

  • Allianz Lebensversicherung: AN0204000186
  • Allianz Pensionskasse: AN0206000507
  • Allianz Pensionsfonds: AN0205000136
  • Allianz Baufinanzierung: AN0904000486

Die Anbieternummer wird u.a. für die Steuer­erklärung benötigt.

Sie finden die erforderlichen Informationen für Ihre Steuer­erklärung – auch die Anbieter­nummer – in Ihrer jährlichen Information, die wir Ihnen in der Regel im ersten Quartal eines Jahres zuschicken.

Wie unterscheidet sich die Riester-Rente von der Rürup-Rente?

Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuer­vorteilen – dafür sind Beiträge bis zu 2.100 Euro pro Jahr steuerlich absetz­bar beziehungs­weise förderfähig.

Die Rürup-Rente bietet Ihnen die Möglich­keit, im Jahr 2025 Beiträge bis maximal 29.344 Euro (für Einzel­veranlagte) beziehungs­weise bis maximal 58.688 Euro (für zusammen­veranlagte Eheleute oder einge­tragene Lebens­partner:innen) steuerlich geltend zu machen. Diese Beiträge werden 2025 bis zu 100 Prozent steuerlich berück­sichtigt. Bei den genannten Höchst­beträgen sind auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufs­ständischen Versorgungs­einrichtungen oder zur Versorgung der land­wirtschaft­lichen Alters­kasse zu berücksichtigen.

Übrigens sind die Produkte jeweils für einen unter­schiedlichen Personen­kreis besonders sinnvoll. Unser persönlicher Allianz-Kontakt vor Ort berät Sie gerne.

Warum eine private Altersvorsorge wichtig ist

Unterliegt die Riester-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Die Riester-Rente unterliegt in der Auszahlungs­phase nicht der Beitrags­pflicht in der gesetz­lichen Kranken- und Pflege­versicherung, soweit die berechtigte Person Pflicht­mitglied in der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) ist.

Ist die berechtigte Person in der Auszahlungs­phase freiwilliges Mitglied in der gesetz­lichen Kranken­versicherung, unterliegt die Riester-Rente der Beitrags­pflicht in der Kranken- und Pflege­versicherung. Beiträge sind allerdings nur bis zur Beitrags­bemessungs­grenze in der Kranken­versicherung zu entrichten. Im Jahr 2025 liegt die Grenze bei 5.512,50 Euro monatlich.

Wenn die berechtigte Person privat kranken- und pflege­versichert ist, sind die Einnahmen aus der Riester-Rente unerheblich. Die Beiträge richten sich ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Kranken­versicherungsunternehmen.

Was bedeutet die „Renteninformation“ für meine private Vorsorge?

Einmal im Jahr erhalten alle gesetzlich Renten­versicherte, die das 27. Lebens­jahr vollendet und in Summe mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, Post von der Deutschen Renten­versicherung. Diese Renteninformation gibt Auskunft über die hieraus zu erwartende Alters­rente und deren Entwicklung bei möglichen Anpassungen in der Zukunft. Das kann sehr hilfreich sein, um die eigene Versorgungs­lücke zu ermitteln. Von den in der Renten­information genannten Werten, so auch von der zukünftigen gesetz­lichen Alters­rente, gehen gegebenen­falls noch Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung ab.

Kann ich die Riester-Förderung auch bei einer Betriebsrente nutzen?

Ja, bei der Entgeltum­wandlung kann eine Arbeit­nehmer:in auch die soge­nannte Riester-Förderung nutzen, um von Zulagen und gegebenen­falls einem Sonder­ausgaben­abzug profitieren. Er oder sie wählt diese Möglich­keit dann anstelle der soge­nannten Brutto­entgelt­umwandlung, also anstelle der Befreiung seiner oder ihrer Beiträge von Steuern und Sozialabgaben.