Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtinnen
Dienstunfähigkeitsversicherung kurz erklärt
Vor allem zu Beginn des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung im Fall einer Dienstunfähigkeit meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
- Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit in Form einer monatlichen Rente, um Ihre Versorgungslücke zu verringern. Zudem müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.
- Wir bieten Ihnen eine echte DU-Klausel an, das heißt wir folgen bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit der Entscheidung des Dienstherrn und nehmen keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit vor.
- Bei der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kann der sich verändernde Absicherungsbedarf von Beamten und Beamtinnen je nach Lebenssituation berücksichtigt werden, um einen passenden Schutz zu gewährleisten.
Darum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Beamtinnen sinnvoll
Ist ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit für längere Zeit wegen seines bzw. ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seiner bzw. ihrer Tätigkeit nachzugehen, darf ihn bzw. sie der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen.
Liegt ein anderer Beamtenstatus vor, kann er das Beamtenverhältnis auch beenden. Vor allem für junge Beamte und Beamtinnen, die am Anfang ihrer Karriere stehen, kann dies zu finanziellen Problemen führen, da sie nur geringe gesetzliche Ansprüche auf Versorgung haben. Auch bauen sich diese nur langsam auf. So haben Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt gegenüber ihrem Dienstherrn. Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren und reicht bei jüngeren Beamten und Beamtinnen oft nicht alleine zum Leben aus. Wer seinen Lebensunterhalt für den Fall der Dienstunfähigkeit dauerhaft finanziell absichern möchte, sollte sich daher frühzeitig um eine private Arbeitskraftsicherung kümmern.
Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten und jede Beamtin treffen
Selbst vermeintlich ungefährliche Bürojobs bergen Risiken, denn Faktoren wie Bewegungsmangel, einseitige Belastung durch langes Sitzen und Stress können zu Erkrankungen führen. Bei Lehrkräften beispielsweise sind psychische Krankheiten wie Depressionen und Burnout häufig die Ursache für Dienstunfähigkeit. Aber auch Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates sowie Herz- und Kreislauferkrankungen sind zum Beispiel bei Lehrkräften nicht selten die Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst. Insbesondere Faktoren wie ständiger Lärm, anstrengende Schüler:innen sowie der Druck durch Eltern können sich bei ihnen negativ auf die Gesundheit auswirken.
Die DU-Versicherung der Allianz lässt sich flexibel anpassen
Bei der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können zwei Phasen gewählt werden, um Ihre Versorgungslücke zu verringern. Der Grund für die beiden Phasen liegt im stark unterschiedlichen Absicherungsbedarf im Laufe eines Beamtenverhältnisses.
Solange die versicherte Person Beamter oder Beamtin auf Probe oder Widerruf ist, ist sie durch ihren Dienstherrn nur sehr unzureichend gegen Dienstunfähigkeit abgesichert, mit Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin auf Lebenszeit und der Erfüllung einer in der Regel fünfjährigen Wartezeit verbessert sich hingegen die Absicherung durch den Dienstherrn erheblich. Vor dem Hintergrund kann in der ersten Phase eine höhere Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente, dem Bedarf entsprechend, versichert werden als in der zweiten Phase. Wird keine Stufe abgeschlossen, dann gibt es diese Differenzierung nicht. Der Beitrag bleibt über die Laufzeit konstant, auch wenn eine abgestufte Leistungshöhe gewählt wird. Beamte und Beamtinnen sind in beiden Phasen bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit mit einer Rente finanziell abgesichert. Zudem sind in beiden Fällen keine Beiträge mehr zu zahlen. Darüber hinaus können Sie beim Verlust Ihrer Arbeitskraft von einer Assistanceleistung profitieren. Dieser Service beinhaltet eine ärztliche Zweitmeinung und psychologische Unterstützung sowie Unterstützung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Damit haben Sie die Chance auf eine schnellere Genesung und Rückkehr ins Berufsleben. Zudem haben Sie im Blick, welche Leistungen Ihnen von den Sozialversicherungsträgern zustehen.
Auch die Dauer der einzelnen Phasen lässt sich bei der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz individuell anpassen. Abhängig vom Eintrittsalter können Sie bei Vertragsabschluss für die erste Phase eine Dauer von bis zu zehn Jahren vereinbaren. Bei der Dauer der zweiten Phase haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Laufzeit entsprechend Ihrer Wünsche zu wählen. So kann sie bis zum gewünschten Endalter, in der Regel bis zum 67. Lebensjahr (bei Polizeivollzugsbeamten bis 62 Jahre) abgeschlossen werden.
Die Top 3 Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Wie lange zahlt die DU-Versicherung der Allianz?
So lange Sie berufs- oder dienstunfähig sind, erhalten Sie von der Allianz im Rahmen der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rente in vereinbarter Höhe – längstens bis zum festgelegten Vertragsende. Das festgelegte Vertragsende sollte sich am Eintritt in den Ruhestand orientieren. Für die Dauer der Berufs- oder Dienstunfähigkeit sind keine Beiträge zu zahlen.
Wann gilt man als dienstunfähig und wer stellt das fest?
Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte und Beamtinnen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Als Grundlage für die Entscheidung dienen das amtsärztliche Gutachten sowie ggf. weitere Gutachten. Der Antrag auf Dienstunfähigkeit kann aber auch von dem Beamten oder der Beamtin selbst ausgehen. Bis zur endgültigen Feststellung der Dienstunfähigkeit haben Beamte Anspruch auf ihre Dienstbezüge in voller Höhe.
Der Beamte hat immer die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Zudem ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit nicht unumkehrbar. So sind Beamte und Beamtinnen verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer vollen Dienstfähigkeit zu ergreifen. Bis zu zehn Jahre nach der Feststellung können Beamte und Beamtinnen in den aktiven Dienst zurückgerufen werden, wenn ihre Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist.
Kann man die DU-Versicherung der Allianz von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, solange die steuerlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Für Arbeitnehmer:innen und Beamte und Beamtinnen gilt für Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr. Selbständige können jährlich bis zu 2.800 Euro geltend machen. Häufig werden diese Höchstgrenzen aber bereits von den Beiträgen zum Beispiel zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung aufgebraucht, sodass die Beiträge für die BU- und DU-Versicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind.
Die Beiträge zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind im Rahmen der Steuererklärung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ einzutragen.
Stand 18.12.2024
Für wen ist die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung geeignet?
Geeignet
- … für junge Beamte und Beamtinnen zu Beginn ihrer Laufbahn, Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und Beamte und Beamtinnen auf Probe mit nur unzureichender Absicherung durch den Dienstherrn.
- … für Beamte und Beamtinnen in Dienstzeit, um Versorgungslücken zu schließen.
- … für Studierende, die eine Beamtenlaufbahn anstreben.
Nicht geeignet
- … für Personen, die keine Beamtenlaufbahn anstreben.
- … für Angestellte z. B. Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst.
- … für Beamte und Beamtinnen, die Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsvorsorge verbinden möchten.
Optionale Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit – Polizeidienstunfähigkeit
Polizist:innen können in ihrem Beruf teilweise hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt sein. Dies kann dazu führen, dass sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen ihres Berufs nicht mehr genügen.
Wenn sich die Dienstfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen nicht innerhalb von in der Regel zwei Jahren wiederherstellen lässt, spricht man von einer speziellen Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit).
Mit der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst gegen die finanziellen Folgen einer speziellen Dienstunfähigkeit absichern. In der optionalen Absicherung sind berufsspezifische Anforderungen wie die Handhabung der Dienstwaffe abgedeckt. Damit sind Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst für den Fall abgesichert, dass sie wegen Polizeidienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und in den Ruhestand versetzt werden. Wurde die Absicherung abgeschlossen, erbringen wir bedingungsgemäß die Leistung wie folgt: Bei Versetzung in den Ruhestand leisten wir bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die spezielle Dienstunfähigkeit vorliegt. Wird hingegen der Beamte bzw. die Beamtin aus dem Beamtenverhältnis entlassen, erfolgt die Leistung für 72 Monate und anschließend weiterhin, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.
Wenn Sie bereits die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz abgeschlossen haben und erst später Polizeivollzugsbeamter bzw. Polizeivollzugsbeamtin werden, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme dieser Tätigkeit die Absicherung bei Polizeidienstunfähigkeit gegen einen Mehrbeitrag sogar ohne Risikoprüfung einschließen.
Fazit: Erst mit der Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit sind Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen bedarfsgerecht für den Fall der Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert.
Was möchten Sie gern wissen?
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist generell für alle Beamten und Beamtinnen sinnvoll, die mit einer privaten Arbeitskraftsicherung ihr Einkommen schützen möchten und sich dabei nicht nur auf die gesetzliche Absicherung verlassen wollen. So müssen Sie nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten, wenn Sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Vor allem für junge Beamte und Beamtinnen ist die Absicherung wichtig, da Beamte und Beamtinnen auf Probe bzw. auf Widerruf im Falle einer Dienstunfähigkeit nur unzureichende gesetzliche Ansprüche haben. Lediglich Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit haben nach einer in der Regel 60-monatigen Wartefrist gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Ruhegehalt. Dieser baut sich aber erst mit steigender Anzahl der Dienstjahre auf.
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist außerdem für diejenigen sinnvoll, die zum Beispiel heute schon wissen, dass sie eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, zum Beispiel für Lehramtsstudierende. Für die Zeit des Studiums sind sie nämlich auch bei Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit kann mit einem privaten Versicherungsvertrag abgesichert werden und liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei BU-Versicherern ist diese gesetzliche Definition des § 172 VVG Bestandteil der Versicherungsbedingungen – Abweichungen zugunsten der Versicherten sind möglich. So ist es mittlerweile Standard, dass eine Berufsunfähigkeit als nachgewiesen gilt, wenn sie zu mindestens 50 Prozent für einen Zeitraum von zum Beispiel 6 Monaten (wie bei der BU der Allianz) gegeben ist. Die Feststellung erfolgt durch eine:n behandelnde:n oder vom Versicherer beauftragte:n Arzt oder Ärztin. Die Berufsunfähigkeitsdefinition ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer enthalten.
Die Dienstunfähigkeit ist unter anderem im Bundesbeamtengesetz und den Landesbeamtengesetzen geregelt. Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist. Es gibt keine 50-Prozent-Grenze wie bei der Berufsunfähigkeit. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr weitgehend unabhängig und auf der Grundlage von amtsärztlichen Gutachten. Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. Dies kann bedeuten, dass die versicherte Person zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aber verweigert wird, da die Person (theoretisch) noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben ( abstrakte Verweisung). Die Allianz verzichtet seit vielen Jahren auf die abstrakte Verweisung. Die Dienstunfähigkeitsdefinition der Versicherer ist ebenfalls in den jeweiligen Versicherungsbedingungen enthalten.
Was ist die Dienstunfähigkeitsklausel und was ist der Unterschied zwischen echter und unechter?
Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte und Beamtinnen Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel handeln.
Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte und Beamtinnen nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter oder Beamtin wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.
Eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei der Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis sowie bei Beamten oder Beamtinnen auf Lebenszeit bei der Versetzung in den Ruhestand. Somit erhalten Beamte und Beamtinnen im Falle der Dienstunfähigkeit stets eine Leistung.
Die unvollständige DU-Klausel bezieht sich im Gegensatz zur vollständigen nur auf Beamte oder Beamtinnen auf Lebenszeit. Beamte oder Beamtinnen auf Probe oder auf Widerruf sind nicht berücksichtigt.
Die schwächste Form der Absicherung bietet die unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier leisten Versicherer nur, wenn eine Dienstunfähigkeit nach ihren eigenen Definitionen vorliegt.
In der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz ist die echte DU-Klausel enthalten. Das heißt der Versicherer folgt der Entscheidung des Dienstherrn und stößt keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit an. Deshalb können Kundinnen und Kunden direkt mit einer Leistung ihres DU-Versicherers rechnen, sobald der Dienstherr den Beamten bzw. die Beamtin in den Ruhestand versetzt hat und er fortlaufend Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält. Zudem sind bei der Allianz bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und Beamte und Beamtinnen auf Probe gegen Dienstunfähigkeit abgesichert. Werden diese aufgrund der DU entlassen und das Beamtenverhältnis wird beendet, erhalten sie für 36 Monate die DU-Leistung. Liegt im Anschluss daran weiterhin BU vor, wird die vereinbarte BU-Leistung erbracht.
Was ist eine spezielle Dienstunfähigkeit?
Die allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Beamte oder Beamtinnen die allgemeinen Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können. Sie ist in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
Die spezielle Dienstunfähigkeit dagegen betrifft hauptsächlich Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen, Feuerwehrleute, und Justizvollzugsbeamte und -beamtinnen. Diese Berufsgruppen haben höhere Anforderungen an besondere Fähigkeiten und an ihre Gesundheit. So kann beispielsweise ein Polizeivollzugsbeamter polizeidienstunfähig sein, wenn er seinen Zeigefinger nicht richtig bewegen kann und dadurch der Gebrauch der Dienstwaffe nicht mehr möglich ist. Während bei Verwaltungsbeamten und -beamtinnen die Absicherung der allgemeinen Dienstunfähigkeit ausreichend ist, sollte bei Vollzugsbeamten und -beamtinnen auch die spezielle Dienstunfähigkeit abgedeckt sein.
Beamte und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst können im Rahmen der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung optional die Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit (spezielle DU) einschließen, um auch spezielle, berufsspezifische Anforderungen abzudecken.
Was versteht man unter einer Teildienstunfähigkeit?
Beamte und Beamtinnen können während ihrer Laufbahn auch teildienstunfähig werden und Teildienstunfähigkeit führt wie die Dienstunfähigkeit ebenfalls zu finanziellen Einbußen. Um dann frühzeitig eine Leistung zu erhalten, die Ihr Einkommen absichern kann, können Sie optional den Schutz für den Fall der Teil-Dienstunfähigkeit mit vereinbaren.
Wir leisten bereits eine anteilige DU-Rente, sofern eine Arbeitszeitverkürzung von mind. 20 Prozent vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit vom Dienstherr ausschließlich wegen medizinisch festgestellter begrenzter Dienstfähigkeit verkürzt wurde.
Sofern eine Polizeidienstunfähigkeit (spezielle DU) abgesichert ist, gilt die Teil-Dienstunfähigkeitsabsicherung auch in Bezug auf den Versicherungsschutz gegen Polizeidienstunfähigkeit.
Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?
Die Höhe der gewählten Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente sollte sich an dem individuellen Bedarf orientieren. Bei Beamten und Beamtinnen auf Lebenszeit kann der Bedarf je nach abgeleisteten Dienstjahren unterschiedlich ausfallen. Vor allem für Beamte und Beamtinnen auf Probe bzw. auf Widerruf besteht eine große Versorgungslücke aufgrund unzureichender gesetzlicher Ansprüche; für sie ist eine private Arbeitskraftsicherung besonders wichtig. In jedem Fall ist es sinnvoll, die persönliche Versorgungslücke im Fall einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit von einem Berater oder einer Beraterin ermitteln zu lassen.
Ist eine Kombination aus Altersvorsorge und Berufs- oder Dienstunfähigkeitsschutz möglich?
Den Baustein Allianz Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Dienstunfähigkeitsabsicherung können Sie gegen einen Mehrbeitrag mit den Produkten der privaten Altersvorsorge ( PrivatRente und BasisRente) kombinieren. Auch hier erhalten Sie bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente und müssen keine Beiträge mehr bezahlen. Die Beitragsbefreiung gilt auch für Ihren Altersvorsorgevertrag.