Berufsunfähig­keitsversicherung (BU)

Ich kann auf mein Ein­kommen nicht verzichten

Was ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

rung, die Ihnen eine monatliche Rente zahlt, wenn Sie berufsunfähig werden, d.h. Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Lebensrisiken und das größte Risiko ist, das Risiko zu unterschätzen. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein bietet häufig nur einen unzureichenden Schutz. Werden Sie während der Versicherungsdauer zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Unfall voraussichtlich für mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % berufsunfähig, haben Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz Anspruch auf eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente und Sie müssen auch keine Beiträge mehr bezahlen.

  • Flexibel: Unsere BU lässt sich flexibel bei Jobwechsel, Auslands­aufenthalt oder Arbeitslosigkeit anpassen.
  • Volle Leistung auch bei Teilzeitbeschäftigung: Wir zahlen die BU Leistung (Beitragsbefreiung und Rente), wenn Teilzeitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen nur noch maximal drei Stunden am Tag arbeiten können – auch wenn der BU-Grad kleiner als 50 % ist.
  • Sofortschutz: Voller Versicherungs­schutz ab dem ersten Beitrag. 

Leistungen der Allianz Berufs­unfähigkeits­versicherung

Abgestimmt auf Ihre Lebenssituation und Ihr Einkommen, erhalten Sie passende Leistungen, zum Beispiel bei der BU Premium in folgenden Bereichen:

  • Monatliche Rente: Wenn Sie bereits seit sechs Monaten ununterbrochen mind. zu 50 Prozent berufsunfähig sind oder es voraussichtlich mindestens sechs Monate sein werden – dann unterstützt Sie die monatliche Berufsunfähigkeitsrente dabei, Ihre Lebenshaltungs­kosten zu decken. Diese erhalten Sie, solange die Berufs­unfähigkeit besteht. Maximal bis zur vereinbarten Dauer.
  • Leistung auch für Teilzeitbeschäftigte: Bei Teilzeit in Folge von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen ist auch der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich. Wir zahlen ebenfalls die volle BU-Leistung (Beitrags­befreiung und Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausüben können.
  • Leistungen wegen Krankschreibung: Sie erhalten bereits eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeits­rente, wenn Sie seit sechs Monaten ununterbrochen krankgeschrieben sind, oder es voraussichtlich sein werden. Zudem sind keine Beiträge mehr zu zahlen.
  • Soforthilfe wegen Krebs:Bereits bei Eintritt von bestimmten Krebserkrankungen erhalten Sie schnell und unkompliziert eine temporäre Soforthilfe für 18 Monate in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Zudem sind keine Beiträge mehr zu zahlen. 
  • Reduzierte Startbeiträge für Berufseinsteiger:innen möglich: Für Auszubildende, Studierende oder Berufseinsteiger:innen mit meist noch geringem Einkommen bietet die BerufsunfähigkeitsStartPolice die Möglichkeit, auch bei reduzierten Anfangsbeiträgen vollen Berufsunfähigkeits­schutz zu bekommen.
  • Hohe Flexibilität: Ob Zahlpausen bei vollem Versicherungsschutz, umfassende Erhöhungsoptionen Ihrer versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheits­prüfung oder die Anpassungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – Ihr Vertrag lässt sich individuell an Ihr Leben anpassen. Schlagen Sie eine Laufbahn als Beamter oder Beamtin ein, kann die BU Premium um einen Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
  • Assistance in der Arbeitskraftsicherung: Beim Verlust Ihrer Arbeitskraft sind wir mit einem besonderen Service an Ihrer Seite. Dieser beinhaltet eine ärztliche Zweit­meinung und psychologische Unterstützung sowie Unterstützung bei sozialversicherungs­rechtlichen Fragen. Damit haben Sie die Chance auf eine schnellere Genesung und Rückkehr ins Berufsleben. Zudem haben Sie im Blick, welche Leistungen Ihnen von den Sozialversicherungs­trägern zustehen.

Wann leistet die Allianz Berufs­unfähigkeits­versicherung, wann nicht?

Wir leisten, wenn

  • Sie für voraussichtlich 6 Monate zu mindestens50 Prozent berufsunfähig sind (was für Teilzeitkräfte gilt, lesen Sie in den FAQs) oder 
  • Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhalten oder
  • Sie voraussichtlich für mindestens6 Monate pflegebedürftig in mindestens Pflegegrad 2 sind oder
  • Sie nur zeitweise – für mindestens 6 Monate ununterbrochen – krankgeschrieben sind (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Premium: „Leistungen wegen Krankschreibung“) oder
  • Sie an Krebs erkranken (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Premium: „Soforthilfe wegen Krebs“, temporär für 18 Monate) und
  • Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben gemacht haben.

Wir leisten nicht, wenn

  • Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder bereits bestehende Krankheiten verschwiegen haben, die für eine spätere BU-Erkrankung verantwortlich sind.
  • Ihre Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit resultiert, die bei Vertragsabschluss durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen wurde (siehe auch Option zu Krankheitsausschluss).
  • Sie nicht zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, oder Sie Ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen können.
  • Sie nicht mindestens 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig sind oder waren.
  • Ihre Berufsunfähigkeit z. B. durchabsichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Körperverletzung oder durch einen Selbstmordversuch verursacht wurde.

So funktioniert es mit den Gesundheits­fragen

Vorer­krankungen? Jetzt anonym prüfen

Sie haben Vorerkrankungen und fürchten nun die Gesundheits­fragen? Ihre Sorgen sind verständlich, oftmals aber unbegründet. Auch wenn es nicht ohne Gesundheitsfragen geht: Gute Chancen auf Annahme haben Sie generell bei Versicherern mit einer An­nahme­quote jenseits der 88-Prozent-Marke, wie etwa der Allianz. Ihr Allianz-Kontakt kann tele­fonisch unter 0800 4720 115 oder vor Ort mit Ihnen prüfen – ganz ohne Arztanfrage –, ob Ihre Vorerkrankungen für den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung der Allianz relevant sind. Weitere Tipps zu den Gesundheitsfragen der Allianz, finden Sie in unserem Ratgeber.

Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Option bei Krankheits­ausschluss

Falls eine bestimmte Krankheit bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden sollte: Für bestimmte medizinische Ausschlussklauseln kann eine Prüfoption vereinbart werden: Die Überprüfung beschränkt sich dabei auf die Ausschluss­gründe, die in der Klausel vereinbart sind. Diese Option darf frühestens nach zwei Jahren und nur einmalig durchgeführt werden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ausschlussklausel aus dem Vertrag entfernt.

Die Top 3 Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Die Entscheidung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und hängt von Ihrem Absicherungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. Ziel der Bedarfsermittlung ist eine ausreichende Absicherungshöhe zu ermitteln. Folgende Fragen sollten Sie sich hierbei stellen:

  • Was ist mein konkretes Vorsorgeziel?
  • Welche Einsparmöglichkeiten habe ich?
  • Welche Vorsorge ist bereits vorhanden?

Mit unserem BU-Rechner können Sie Ihren individuellen Bedarf ermitteln.

Berücksichtigen Sie bei der Höhe Ihrer BU-Rente auch einen Inflationsausgleich oder steigenden Lebensstandard. Hierfür bietet sich der Einschluss einer Dynamik an. Durch die Dynamik werden die Beiträge jährlich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz erhöht, damit Ihre BU-Rente steigt. Bei der Allianz wird dies „Zuwachs“ genannt. 

Durch eine Nachversicherungsgarantie – auch Erhöhungsoption genannt – können unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge und damit auch die BU-Rente nachträglich erhöht werden, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Zum Teil sind bestimmte Anlässe dafür notwendig.

Worauf sollte man beim Abschluss einer BU besonders achten?

Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem auf den tatsächlichen Leistungsumfang, der in den Versicherungsbedingungen nachzulesen ist. Machen Sie Ihre Entscheidung also vor allem von der Leistung des jeweiligen Versicherers beziehungsweise des Tarifs abhängig und nicht nur von Ihren Beitragskosten pro Monat. Auf diese Punkte sollten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten:
 

  • Versicherungsdauer: Um Versorgungslücken zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine Versicherungsdauer zu wählen, die einen nahtlosen Übergang in die Altersrente gewährleistet. Dies ist normalerweise gegeben, wenn Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren.
  • Höhe der Berufsunfähigkeitsrente: Damit Sie Ihren Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit halten können, ist eine entsprechend hohe Berufsunfähigkeitsrente notwendig. Sie sollte ungefähr 70 Prozent des Bruttoeinkommens (oder ungefähr 80 % des Nettoeinkommens) absichern.
  • Definition der Berufsunfähigkeit: Es ist meist sinnvoll einen Tarif zu wählen, bei dem Sie die Berufsunfähigkeitsrente erhalten, wenn Sie voraussichtlich sechs Monate lang zu mind. 50% berufsunfähig sein werden (auch bei Berufswechsel).
  • Anpassungsmöglichkeiten: Prüfen Sie, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung Zahlpausen (Stundung) bei vollem Versicherungsschutz, umfassende Erhöhungsoptionen (Nachversicherungsgarantie und Beitragsdynamik) Ihrer versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheits­prüfung oder die Anpassungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anbietet, so bleiben Sie flexibel.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Achten Sie auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung. Bei Verträgen mit abstrakter Verweisung kann der Versicherer prüfen, ob Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben könnten, die Ihrer Lebensstellung entspricht.
  • Früher Abschluss: Bei jungen Menschen ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, in der Regel geringer als bei älteren. Außerdem haben sie häufig wenige Vorerkrankungen und kommen meist locker durch die Gesundheitsprüfung. Daher fallen die Beiträge vieler Berufsunfähigkeitsversicherungen für junge Menschen meist entsprechend günstiger aus.
  • Geringes Verteuerungsrisiko: Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, Sie sollten aber nicht nur auf Ihren aktuellen Zahlbeitrag achten, sondern auch darauf, dass das Verteuerungsrisiko während der Vertragslaufzeit eher gering ausfällt, wie beispielsweise bei der Allianz. Weitere wichtige Kriterien wie die Leistungsquote und die Finanzstärke eines Versicherers werden auch regelmäßig in Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tests geprüft.
  • Zusatzleistungen: Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Premium leistet beispielsweise bereits bei Krankschreibung.  Außerdem sind temporäre Leistungen wegen Krebs als Soforthilfe versichert: Bereits bei Eintritt von bestimmten Krebserkrankungen erhalten Sie schnell und unkompliziert eine Soforthilfe für 18 Monate in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören u. a. die Höhe der BU-RenteIhr Alter, ob Sie Raucher:in oder Nichtraucher:in sind sowie die Vertragsdauer. Welche Beitragshöhe sinnvoll ist, kommt auch darauf an, wie viel Sie generell beiseitelegen können oder wollen. Zumindest sollte sie so bemessen sein, dass Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten und eine eventuell vorhandene private Altersvorsorge weiter finanzieren können.

Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden, ist zudem nicht bei jedem Beruf gleich. Daher gibt es mehrere Berufsgruppen und jede berufliche Tätigkeit wird zu Versicherungsbeginn entsprechend eingruppiert. Dabei führen die einzelnen Gruppen zu unterschiedlichen Beitragshöhen für eine BU-Versicherung. Beispielsweise ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei Informatiker:innen geringer als bei Verkäufer:innen im Einzelhandel.

Sechs Monate nach z.B. einem Jobwechsel, haben Sie die Option, durch uns prüfen zu lassen, ob wir Ihre neue Tätigkeit in eine günstigere Berufsgruppe einstufen können. Dadurch verringert sich Ihr zu zahlender Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit. Vereinbarte Risiko-Zuschläge und/oder -Ausschlüsse bleiben jedoch unverändert bestehen.

Warum ist eine BU-Versicherung sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie als Erwerbstätige:r von Ihrem Arbeitseinkommen leben müssen, denn dann drohen bei Berufsunfähigkeit, die jeden treffen kann, oftmals existenzielle finanzielle Risiken. Allein die staatliche Unterstützung, etwa durch die Erwerbsminderungs­rente, ist hier häufig nicht ausreichend. Eine Arbeitskraftsicherung hilft Ihnen, Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb lohnt sich eine BU-Versicherung in der Regel für alle Berufstätigen, auch für Beamte (Berufs-und Dienstunfähigkeitsversicherung), für Freiberufler:innen (z.B. Ärzte und Ärztinnen) oder Selbstständige. Sie sollten frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken: als Berufseinsteiger:in zum Beispiel haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsgemindert werden. Auch Auszubildende bekommen sie nur in besonderen Ausnahmefällen. Je früher Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind außerdem in der Regel Ihre Beiträge.

Auch eine Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung kann die Einkommens­verluste nicht abdecken, die durch eine Berufsunfähigkeit entstehen.

  • Ihre Krankenkasse bezahlt in erster Linie medizinische Behandlungen, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen: Unterschiede Krankenversicherung und BU
  • Wenn Sie pflegebedürftig sind, deckt Ihre Pflege­versicherung in der Regel die anfallenden Kosten für häusliche, stationäre oder ambulante Pflege ab. Einen möglichen Verdienst­ausfall jedoch nicht, sodass schnell ein finanzieller Engpass drohen kann. Eine Arbeitskraft­sicherung ist daher häufig sinnvoll. Mit einer BU der Allianz können Sie Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung einfach mit einer Pflegevorsorge kombinieren – und das in einem Vertrag.
  • Gesetzliche und privateUnfall­versicherungen decken bleibende körperliche Beeinträchtigungen ab und kommen für bestimmte Kosten auf, jedoch nur aufgrund einer durch einen Unfall verursachten Invalidität: Unterschiede Unfallversicherung und BU

Berufsunfähigkeit kann jede Person treffen

Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Statistisch betrachtet wird jede 4. Person irgendwann im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. In mehr als 90 Prozent der Fälle hat eine Berufsunfähigkeit andere Ursachen. Selbst diejenigen, die in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeiten, können beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens berufsunfähig werden. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit.

Häufige Fragen

Warum gibt es Tarif-Unterschiede zwischen Raucher:innen und Nichtraucher:innen?

Wer raucht, hat ein höheres gesundheitliches Risiko. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Nichtraucher:innen – bei ansonsten gleichen Vorgaben – im Vergleich zu Raucher:innen günstiger. 

Die Allianz versteht unter Rauchen zum einen das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn), die Verwendung von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shisha) sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus).

Nichtraucher ist bei der Allianz, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung nicht aktiv geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft nicht zu rauchen.

Wie lange sollte die Laufzeit einer BU-Versicherung sein?

Um Versorgungslücken zu vermeiden, sollte die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein. Dies ist normalerweise gegeben, wenn Sie die Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren. So ist Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert und Sie erhalten über die BU-Versicherung ein monatliches Einkommen.

Ab wann kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Oftmals kann bereits für Schüler:innen ab einem Alter von 10 Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen werden.

Was zählt: Sie sollten frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Als Berufseinsteiger:in zum Beispiel haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsgemindert werden. Auch Auszubildende bekommen sie nur in besonderen Ausnahmefällen.

Fakt ist: Für jede Person, die im Berufs­leben steht, ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll. Insbesondere junge Leute sollten sich mit dem Abschluss auseinandersetzen. Aber auch für diejenigen, die noch nicht fest im Berufs­leben stehen, wie zum Beispiel Personen im Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst, ist eine BU-Absicherung empfehlens­wert. 
Denn je früher Sie eine BU-Versicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.

Kann ich die Beiträge für meine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Um die Beträge einer BU-Versicherung steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in der Einkommen­steuer­erklärung im Vordruck „Anlage Vor­sorge­aufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben. Die Höchst­beträge sind zumeist durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung aufgebraucht, sodass sich die Beiträge zu einer privaten BU-Versicherung steuerlich nicht mehr auswirken.

Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer finden Sie hier.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Rentenbezug?

Ja, denn die Berufsunfähigkeitsrente wird weder auf eine Erwerbsminderungsrente noch auf sonstige Rentenansprüche angerechnet. Schließlich soll der „Lohnersatz“ mögliche Verdienstausfälle kompensieren und dabei helfen, Ihren aktuellen Lebensstandard abzusichern. Wieder andere Vorzeichen gelten allerdings, wenn Sie Bürgergeld (Sozialhilfe) beantragen.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Ja. Sind Sie aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit nicht bereits zu mind. 50 Prozent berufsunfähig, so gilt: Wir zahlen ebenfalls die volle BU-Leistung (Beitragsbefreiung und Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausüben können. Bei Teilzeit in Folge von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen ist auch der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich.

Drei Fälle zur Verdeutlichung: Es wird von einem 8-Stunden Tag bei 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen (100 Prozent Vollzeittätigkeit).

Fall 1:
Ausgangssituation: Sabine arbeitet täglich 4 Stunden (Teilzeittätigkeit 50 Prozent ). Nun kann Sabine krankheitsbedingt nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
Die BU-Leistung erfolgt, weil Sabine zu mind. 50 Prozent  berufsunfähig ist.

Fall 2:
Ausgangssituation: Georg arbeitet täglich 3 Stunden (Teilzeittätigkeit 37,5 Prozent). Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls kann Georg nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
Die BU-Leistung erfolgt, weil Georg weniger als 3 Stunden am Tag seiner Tätigkeit nachgehen kann.

Fall 3:
Ausgangssituation: Johannes arbeitet zunächst täglich 8 Stunden (Vollzeittätigkeit 100 Prozent ). Wegen der Pflege seiner Mutter reduziert er auf 5 Stunden am Tag (Teilzeittätigkeit 62,5 Prozent). Nun kann er krankheitsbedingt nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten.
Die BU-Leistung erfolgt, weil Johannes seine Arbeitszeit aufgrund von Pflege von Angehörigen reduziert hat und somit der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich ist (zu mind. 50 Prozent berufsunfähig ist in Vollzeitjob gegeben).

Erhalte ich eine doppelte Leistung, wenn ich aufgrund meiner Krebserkrankung auch gleichzeitig krankgeschrieben bin?

Sie erhalten bei der BU Premium (mit Pflege) eine Leistung entweder wegen Krebs oder wegen Krankschreibung oder wegen Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass wir keine doppelten Leistungen erbringen. Beispiel: Sie beziehen wegen einer Krebserkrankung eine temporäre Rente als Soforthilfe (für 18 Monate) und werden im 17. Monat wegen einer anderen Krankheit länger als 6 Monate krankgeschrieben. Dann erbringen wir bis zum 18. Monat die „Soforthilfe wegen Krebs“ und anschließend die verbleibenden 35 Monate (von max. 36 Monaten) „Leistungen wegen Krankschreibung“. Mehrmalige „Soforthilfen wegen Krebs“ während der Versicherungsdauer sind möglich. Außerdem kann auch immer ein Leistungsanspruch wegen Berufsunfähigkeit gegeben sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Im täglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Dinge meinen: Werarbeitsunfähig ist, war beim Arzt oder bei der Ärztin und wurde von diesem für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben – zum Beispiel, wegen eines Magen-Darm-Infekts. Durch die Krankschreibung ist die Person für diesen Zeitraum nicht arbeitsfähig, aber noch nicht berufsunfähig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen nicht bei „kurzer“ Krankheit, sondern erst bei andauernden gesundheitlichen Einschränkungen, die weiteres Arbeiten unmöglich machen.

Mittlerweile haben aber einige BU-Versicherer – wie auch die Allianz – ein „Zusatzfeature“ in Ihre BU-Tarife eingebaut. Das heißt für Sie z.B. bei der BU Premium der Allianz: Wir zahlen die vereinbarte Leistung bereits dann, wenn Sie für mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – und nicht erst, wenn Sie wirklich auf lange Sicht nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen können. Die Leistungen wegen Krankschreibung können schon vor Ablauf von 6 Monaten fällig werden, wenn die Dauer der Krankschreibung insgesamt mindestens 6 Monate beträgt.
BU-Versicherungen, die eine Leistung bei Krankschreibung vorsehen, werden häufig auch umgangssprachlich „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ genannt.

Wie lange zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz?

Die Leistungen erhalten Sie solange, wie Ihre Berufsunfähigkeit besteht, aber maximal bis zur vereinbarten Dauer. D. h.: Ihr Versicherungsschutz gilt bis zum Erreichen des Alters, das Sie in unserem Rechner ausgewählt haben. Werden Sie vorher berufsunfähig, bekommen Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit maximal bis zum Versicherungsjahrestag nach Erreichen dieses Alters die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Die Vertragsdauer sollte individuell auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die Berufsunfähigkeitsvorsorge ein monatliches Einkommen erhalten.

Was versteht man unter “abstrakter Verweisung”?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, gibt es wichtige Details, die Sie unbedingt beachten sollten. Z.B., ob die Versicherungsbedingungen eine „abstrakte Verweisung“ vorsehen. Das bedeutet, sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann der Versicherer prüfen, ob Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben können. Aus diesem Grund sollten Sie die Versicherungsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung genau studieren. Idealerweise verzichtet der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen – wie seit vielen Jahren die Allianz – komplett auf diesen Punkt. 

Wie sind die Kündigungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen. Sie zu kündigen sollte daher wohl überlegt sein. Bei finanziellen Engpässen sollten auch andere Lösungen in Betracht gezogen werden, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Ende der vereinbarten Versicherungsperiode (meistens ein Jahr) möglich. Details finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Ihre Kündigung kann bei uns via E-Mail oder Brief eingehen. Oder Sie nutzen einfach unseren Online-Service.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung und der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung und möglicherweise höhere Beiträge zur Folge haben kann. Weil viele Versicherer für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Altersgrenze setzen (meistens ein Alter von 50 bis 55 Jahre), kann es möglicherweise schwierig sein, nach einer Kündigung, überhaupt nochmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können.

Weitere Informationen zur  Kündigung  und eine Mustervorlage für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.