Pflege Bahr

Ihre Grund­absicherung im Pflege­fall mit staatlicher Unterstützung

Pflege Bahr kurz erklärt

  • Die gesetz­liche oder private Pflege­pflicht­versicherung bieten Ihnen eine Grund­versorgung, falls Sie pflege­bedürftig werden sollten. Diese können Sie mit der staatlich geför­derten Pflege­zusatz­versicherung Pflege Bahr ergänzen. Damit erhalten Sie eine sinnvolle Pflege-Mindest­absicherung.
  • Der Tarif Pflege Bahr leistet schon ab Pflege­grad 1, auch bei Demenz­erkrankungen.
  • Günstige Tarife gibt es für junge Menschen und Berufs­ein­steiger:innen. Sichern Sie sich schon ab zehn Euro pro Monat für den Pflege­fall ab. Der Staat fördert den Pflege Bahr jährlich mit bis zu 60 Euro.
  • Weiterer Vorteil: Die Pflege Bahr Versicherung können Sie ohne Gesund­heits­prüfung abschließen.

Das bietet die PflegeBahr-Versicherung der Allianz

Nutzen Sie die PflegeBahr als soliden Einstieg in die private Pflege­versicherung: Sie erhalten eine Mindest-Pflege­absicherung in jedem Pflegegrad – schon ab Pflegegrad 1. Das gilt sowohl bei ambulanter als auch stationärer Pflege, je nach Pflege­grad.

Pflege­tagegeld

Sie erhalten den vereinbarten Tages­satz (alters­ab­hängig – mindestens 20 Euro), das soge­nannte Pflege­tage­geld. Im Pflege­fall wird dieses ab­hängig vom Pflege­grad anteilig ausbezahlt.

Auch in Zukunft sicher

Sie profitieren von einer zukunftssicheren Förder­pflege: Die Pflege­vorsorge wird automatisch an Gesetzes­änderungen ange­passt.

Staatliche Förderung

Ab mindestens 10 Euro Monats­beitrag (als Eigen­beitrag) ist eine staatliche Förderung von maximal 60 Euro im Jahr möglich.

Förder­fähigkeit und Voraus­setzungen einer Pflege Bahr-Versicherung

Welche Voraus­setzungen gibt es bei einer Pflege Bahr-Versicherung und wie erhalten Sie die staatliche Förderung?

Wer hat Anspruch auf Pflege Bahr?

Jede Person, die in einer gesetzlichen Pflege­versicherung oder einer privaten Pflege-Pflicht­versicherung (PPV) versichert ist, die mindestens 18 Jahre alt ist und noch nie Pflege­leistungen erhalten hat.

Förderung und Voraussetzungen:

  • Die staatliche Förderung für Pflege Bahr erhalten Sie ab mindestens 10 Euro Eigen­beitrag monatlich.
  • Die Förderung von 5 Euro im Monat = 60 Euro im Jahr bekommen Sie ab dem 18. Geburts­tag. Außer­dem ist die Förderung unab­hängig von Ihrem Einkommen.
  • Die Pflege Bahr-Versicherung können Sie ohne Gesund­heits­fragen abschließen.
  • Der Tages­satz ist alters­abhängig und ab mindestens 20 Euro abschließbar.

Wie lange ist die Wartezeit bei Pflege Bahr?

Die Wartezeit beim Pflege Bahr beträgt fünf Jahre. Danach haben Sie Anspruch auf die versicherten Leistungen auf Pflege Bahr. Diese Warte­zeit für Pflege Bahr entfällt, wenn Sie durch einen Unfall pflege­bedürftig werden. Die Warte­zeit für den Tarif Pflege Bahr entfällt ebenfalls, wenn dieser gleich­zeitig mit dem Tarif Pflege­tage­geldBest abgeschlossen wird. Dann sind jedoch Gesundheits­fragen zu beantworten. In diesen Fällen erhalten Sie sofort die versicherten Leistungen, wenn Sie in einen Pflege­grad eingestuft werden.

Gibt es bei einer Pflege Bahr-Versicherung Gesundheits­fragen?

Der Abschluss des Pflege Bahrs erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Versicherungs­unter­nehmen machen bei dieser Basis­versicherung keine Einschränkungen in Bezug auf Vorer­krankungen. Im Allianz Tarif PflegeBahr gibt es keine Risiko­zuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Ist der Pflege Bahr steuerlich absetzbar?

Ja, Sie können den Eigen­anteil des Pflege Bahrs grund­sätzlich steuerlich absetzen. Nutzen Sie dazu die „Anlage Vorsorge­auf­wand“ in Ihrer Steuer­erklärung. Sie müssen dazu gegebenen­falls Nach­weise Ihrer Versicherung dem Finanz­amt vorlegen.

Was möchten Sie gerne wissen?

Kann die PflegeBahr-Versicherung mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung kombiniert werden?

Neben einem Pflege Bahr können Sie sich jederzeit mit einer weiteren Pflege­zusatz­versicherung absichern. Aller­dings dürfen Sie nicht zwei staatlich geförderte Versicherungen parallel abschließen. Sie können aber eine andere private Vorsorge nutzen, die im Pflege­fall ein vereinbartes Tage­geld auszahlt, etwa eine unge­förderte Pflege­zusatz­versicherung oder eine Pflege­renten­versicherung.

Ist der Allianz PflegeBahr kündbar?

Sie können Ihre Versicherung zum Ende eines Jahres kündigen. Dabei müssen Sie eine Frist von drei Monaten ein­halten. Bei einer Beitrags­erhöhung haben Sie zudem ein Sonder­kündigungs­recht. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie im Pflege­fall allerdings auch keine Leistungen aus der Versicherung. Der Vertrag kann alternativ auch bis zu drei Jahre ruhen, sofern Sie Grund­sicherung bzw. Sozial­hilfe empfangen.

Welche Auswirkungen hat das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II?

Seit 2017 gelten neue Regeln, wer in welchem Maße pflege­bedürftig ist. Statt der bisherigen drei Pflege­stufen gibt es jetzt fünf Pflege­grade. Dadurch sollen mehr Menschen Leistungen aus der Pflege­pflicht­versicherung erhalten. Außer­dem sei die individuelle Pflege­bedürftig­keit stärker berück­sichtigt, lautete ein weiteres Argument für die Reform. Auch in 2023 gab es eine Pflegereform.

Trotz der Reformen und verbesserten Leistungen bleibt die Versorgungs­lücke aller­dings groß. Die Pflege­pflicht­versicherung ist somit nur eine Grund­ab­sicherung. Sie sollten sich daher mit einer privaten Pflege­versicherung aus­reichend absichern.

Unterscheidet sich die Allianz PflegeBahr-Versicherung je nach Vorerkrankungen?

Nein, Vorerkrankungen spielen bei der Allianz PflegeBahr-Versicherung keine Rolle. Der Abschluss erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Es dürfen aller­dings noch keine Leistungen aus der Pflege­versicherung bezogen worden sein.

Wie erhalte ich die staatliche Förderung für den PflegeBahr?

Wenn Sie sich für die staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherung Allianz PflegeBahr entscheiden und die Voraus­setzungen erfüllen, kümmert sich die Allianz auto­matisch darum, dass Sie die staatliche Förderung von maximal 60 EUR pro Jahr erhalten.

Der Vertrag ist ab 18 Jahren abschließ­bar und der Monats­beitrag orientiert sich am Eintritts­alter und gewählten Tages­satz (mind. 20 Euro). Gefördert wird mit maximal 60 Euro im Jahr (wenn Sie einen Mindest­beitrag von zehn Euro selbst leisten, gibt es den monat­lichen Förder­zuschuss von fünf Euro).