MeinZahnschutz
Die starke Zahnzusatzversicherung der Allianz
- Hohe Zahnarztkosten: Ohne eine Zahnzusatzversicherung müssen Sie bei einem Zahnarztbesuch häufig tief in die Tasche greifen. Denn meist zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen geringen Teil der Kosten.
- Das zahlt die Zahnzusatzversicherung: Die Allianz MeinZahnschutz Tarife mit Premium-Leistungen übernehmen bis zu 100 Prozent der Kosten. So senken Sie Ihre Eigenbeteiligung für hochwertigen Zahnersatz und Behandlungen.
- Weitere Leistungen: Neben professioneller Zahnreinigung sind auch Bleaching sowie Angst- und Schmerzausschaltung enthalten. Eltern können sich besonders über bis zu 3.000 Euro für Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren freuen!
- Sofortschutz – ohne Wartezeiten! Nutzen Sie jetzt die günstigen Einstiegsbeiträge ab 12,94 Euro für Erwachsene.
Vorteil Sofortschutz: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten
Für alle MeinZahnschutz-Tarife gilt: Es gibt keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt direkt ab Vertragsbeginn. Schon ab dem 1. des kommenden Monats sind Sie abgesichert. Die Kosten für plötzliche Zahnschmerzen & Co werden im Rahmen des gewählten Tarifs übernommen.
- Wichtig zu wissen: Bei den Allianz MeinZahnschutzTarifen gibt es keine Wartezeit – aber in den ersten drei Versicherungsjahren gelten Höchstbeträge (Zahnstaffel).
- Ihr Vorteil bei der Allianz: Das erste Versicherungsjahr endet schon zum 31.12. und das sonst übliche vierte Jahr der Zahnstaffel weg. So kommen Sie viel schneller an volle Leistungen als üblich!
- Tipp: Schließen Sie frühzeitig ab! Denn wenn Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin bereits eine Behandlung angeraten oder geplant hat, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht mehr möglich.
Warum brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
Weil Lächeln die schönste Art ist, Ihre Zähne zu zeigen und dieses sehr wertvoll ist. Auch mit Blick auf Ihre Finanzen sollten Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden. Beispielsweise tragen Sie mit einer professionellen Zahnreinigung wesentlich zu Zahngesundheit und Zahnerhalt bei und können so Zahnschmerzen vorbeugen. Gleichzeitig schließen Sie Kostenlücken für teuren Zahnersatz wie Implantate oder keramisch verblendete Kronen.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Für alle gesetzlich Versicherten, die Wert auf einen Sofortschutz ohne Wartezeiten legen. Und denen die Kostenübernahme zum Beispiel für hochwertige Füllungen, Implantate, Bleaching oder Knirscherschienen wichtig ist. Eine Zahnzusatzversicherung schließt Kostenlücken der gesetzlichen Krankenversicherung und sorgt für gesunde Zähne.
Auch für Beamte bzw. Beamtinnen und Heilfürsorgeberechtigte kann sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Insbesondere Heilfürsorgeberechtigte (z. B. Soldaten, Soldatinnen) können eine private Zahnzusatzversicherung bei der Allianz abschließen.
Auf was muss man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
Sie sollten bei der Zahnzusatzversicherung auf folgende Punkte achten: Den genauen Leistungsumfang, mögliche Beschränkungen und Alterungsrückstellungen. Schauen Sie auch auf Leistungsausschlüsse und Höchstdeckungssummen (maximale Erstattungsbeträge in den ersten Versicherungsjahren als sogenannte Zahnstaffel). Mehr dazu finden Sie im Ratgeber „Worauf achten?“ bei einer Zahnzusatzversicherung.
Wie viel Prozent übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Das richtet sich nach dem Leistungsumfang des gewählten Zahntarifs.
Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz gibt es 100 Prozent Premium-Leistungen in allen Tarifen! Das gilt zum Beispiel für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe sowie für Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen, Parodontal- und Wurzelbehandlungen).
Für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Aufbiss-Schienen gibt es je nach Tarif 75 Prozent bis 100 Prozent Erstattung.
Wann zahlt die Allianz Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz?
Sehen Sie hier im Überblick, welche Leistungen von der Zahnversicherung MeinZahnschutz übernommen werden und welche nicht.
Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt für
- Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlung (wie Kunststofffüllungen), Wurzelkanalbehandlung (oft Zahnwurzelbehandlung genannt) und Prophylaxe.
- Parodontitisbehandlung.
- Bleaching.
- Angst- und Schmerzausschaltung.
- Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag, bei Erwachsenen nur im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung.
- Behandlungen eine Erstattung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen (GOZ) und Ärztinnen bzw. Ärzte (GOÄ) im tariflichen Umfang.
Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt nicht für
- bereits laufende oder geplante Behandlungen bei Neuabschluss oder wenn Ihr Zahnarzt bzw. Ihre Zahnärztin die Behandlungsbedürftigkeit vor Neuabschluss festgestellt hat.
- Veneers (als rein kosmetische Zusatzleistung).
- Kieferorthopädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen (z. B. Unfall oder schwere Kieferanomalien).
Was möchten Sie gerne wissen?
Rechnung einreichen: Schickt meine Zahnärztin bzw. mein Zahnarzt die Rechnung an die Versicherung? Was muss ich tun?
- Ihr Zahnarzt bzw. Zahnärztin oder Kieferorthopäde bzw. Kieferorthopädin schickt die Rechnung direkt an Sie, nicht an die Versicherung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten der Behandlung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
- Diese Rechnung reichen Sie dann online bei der Allianz ein: Ganz einfach digital über das Online-Portal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesundheits-App. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen bzw. abfotografieren und an uns übermitteln. Nachdem Sie die Rechnung eingereicht haben, erstatten wir Ihnen dann die Kosten bzw. den Erstattungsbetrag im tariflichen Rahmen.
- Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Bearbeitungsstand Ihrer Verträge.
- Unser Tipp: Fordern Sie vor umfangreicheren Behandlungen (z. B. bei Zahnersatz) den sogenannten Heil- und Kostenplan an. Reichen Sie diesen bei Ihrer Versicherung ein. Dann erhalten Sie eine transparente Übersicht, mit welchem Erstattungsbetrag Sie rechnen können. Also welche Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatzversicherung übernommen werden.
Was bedeutet Zahnstaffel? Kann ich eine Zahnzusatz ohne Zahnstaffel abschließen?
Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten drei Versicherungsjahren gestaffelt sind nach sogenannten Erstattungsbeträgen. Das heißt, dass die Erstattungen für alle eingereichten Rechnungen auf folgende Höchstbeträge begrenzt sind:
- Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbegrenzt erstattet
- Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbegrenzt erstattet
- Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbegrenzt erstattet
- Ab dem 4. Kalenderjahr leistet die Allianz unbegrenzt
Bei der Allianz zählt das erste Versicherungsjahr als sogenanntes „Rumpfjahr“ und endet damit schon zum 31.12. Auch fällt das ansonsten übliche vierte Jahr der Zahnstaffel weg. So erhalten Sie viel schneller höhere Leistungen als üblich!
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Zahnstaffel ist nicht möglich.
Kann ich die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Genaue Informationen, wie Sie die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben, finden Sie im Ratgeber.
Werden Alterungsrückstellungen für die MeinZahnschutz-Tarife gebildet?
Sie haben die Wahl, ob Sie die MeinZahnschutz-Tarife mit sogenannten Alterungsrückstellungen wählen oder ohne. Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit einem niedrigeren Beitragsverlauf einsteigen oder lieber Beiträge fürs Alter ansparen und dafür jetzt etwas mehr zahlen. Denn alle Tarife werden mit und ohne sogenannter „Alterungsrückstellungen“ angeboten.
Die Tarife mit Alterungsrückstellung gibt es ab dem 21. Geburtstag. Davor wird noch keine Alterungsrückstellung gebildet – und damit kann nur der Tarif ohne Alterungsrückstellung abgeschlossen werden.
Kurz erklärt, was Alterungsrückstellungen überhaupt bedeuten: Alterungsrückstellungen sind quasi das Sparschwein in der Krankenzusatzversicherung. In den MeinZahnschutz-Tarifen mit Alterungsrückstellungen sind sie bereits in den Beitragszahlungen enthalten. Damit wird ein Teil des Beitrags angespart. Das hilft Ihnen später, die Beiträge stabiler zu halten, wenn Sie älter werden und wahrscheinlich mehr Zahnarztkosten haben. Denn mit den Alterungsrückstellungen erhöht sich Ihr Beitrag aufgrund des steigenden Alters nicht.
- Bei den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz haben Sie ab dem 21. Geburtstag die Wahl zwischen Tarifen mit oder ohne Alterungsrückstellungen. Bei Tarifen ohne Alterungsrückstellungen ist in vielen Fällen der Beitrag zu Versicherungsbeginn niedriger, er steigt aber um einen festgelegten Beitrag an, wenn bestimmte Alterstufen erreicht wurden. Grundsätzlich sind in beiden Varianten Beitragsanpassungen aufgrund des medizinischen Fortschritts und Inflation möglich.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlung & Co?
- Als gesetzlich Versicherte:r erhalten Sie fest definierte Leistungen in Form von Festzuschüssen. Das gilt auch für Zahnersatz und richtet sich nach dem medizinischen Befund, nicht nach den tatsächlichen Kosten. Das heißt, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz die Kosten grundsätzlich nur im Rahmen der Regelversorgung erstattet. Wenn Sie hochwertigen Zahnersatz wünschen, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
- Die Kosten einer Zahnreinigung müssen Sie grundsätzlich selbst bezahlen. Bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es pro Jahr einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, zum Beispiel für Zahnreinigung während der Schwangerschaft.
- Implantate gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Das heißt, Sie bekommen nur einen geringen Festzuschuss erstattet. Nämlich so viel, wie die GKV für eine günstigere Versorgung, zum Beispiel eine Brücke, übernehmen würde. Den Großteil der Kosten für das Implantat müssen Sie selbst tragen.
Gibt es die Zahnzusatzversicherung auch bei fehlenden Zähnen?
Der Abschluss der Allianz Zahnzusatzversicherung ist mit bis zu drei fehlenden, nicht ersetzten Zähnen möglich – und das ohne Wartezeit.