Der bestmögliche Schutz für Ihre Gesundheit
Krankenzusatzversicherungen im Überblick
Hier bekommen Sie als Kassenpatient:in mehr Gesundheitsschutz: Mit den Krankenzusatzversicherungen der Allianz erhalten Sie Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gar nicht oder nur teilweise abdeckt. Damit schließen Sie Versorgungslücken und sichern sich eine erstklassige medizinische Versorgung mit Privatpatientenstatus. Jetzt besonders wichtig, da die GKV-Leistungen die letzten Jahre stetig reduziert wurden.
Ambulante Zusatzversicherung
Starke Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Alternativmedizin (Heilpraktiker, Naturheilkunde), osteopathische Behandlungen und Sehhilfen.
Krankenhauszusatzversicherung
Privatpatient:in im Krankenhaus mit erstklassiger Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch den Chefarzt oder die Chefärztin.
Zahnzusatzversicherung
Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bietet je nach Tarif bis zu 100 % für Prophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Angst- und Schmerzausschaltung und Bleaching.
Pflegezusatzversicherung
Bestmögliche Versorgung und finanzielle Sicherheit im Pflegefall. Schützt vor hoher Eigenbeteiligung bei Pflegekosten – schon ab Pflegegrad 1!
Krankentagegeld
Schützt Selbstständige, Freiberufler:innen und Arbeitnehmer:innen vor Verdienstausfall bei längerer Krankheit. Sichert bis zu 100 % des Nettoeinkommens ab.
Krankenhaustagegeld
Der Schutz vor unerwarteten Kosten im Krankenhaus. Es wird steuerfrei und zeitlich unbegrenzt ausbezahlt, ohne Kostennachweis.
Definition & Vorteile einer privaten Krankenzusatzversicherung
Eine Krankenzusatzversicherung ist eine private Absicherung für gesetzlich Versicherte. Der größte Vorteil ist eine erstklassige Versorgung und der Status eines Privatpatienten bzw. einer Privatpatientin. Wenn Sie sich nur auf die Kassenleistungen verlassen, dann zahlen Sie die neue Brille oder das Einbettzimmer im Krankenhaus komplett selbst. Eine private Zusatzversicherung ist dann für Sie da, wenn die Leistungen der GKV es nicht sind. Hier finden Sie weitere Vorteile der Krankenzusatzversicherung, je nach gewähltem Tarif:
- Bessere Leistungen beim Zahnarztbesuch für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Prophylaxe
- Kostenübernahme für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Chefarztbehandlung
- Erstattung von alternativen Heilmethoden wie Osteopathie oder Naturheilverfahren
- Vorsorgeuntersuchungen
- Finanziell absichern, eigene Kosten reduzieren im Pflegefall
Was möchten Sie gerne wissen?
Welche Wartezeiten gelten bei einer privaten Krankenzusatzversicherung?
Es gibt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten, bis Sie die Leistungen der gewählten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen können. Des Weiteren gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten, die für Entbindung und Psychotherapie gilt. Die Wartezeiten entfallen bei Unfall bzw. nach Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss.
In den Allianz MeinZahnschutz-Zahnzusatztarifen gibt es keine Wartezeiten. Das gilt auch für die Tarife Krankenhaus bei Unfall und PflegetagegeldBest.
Wie erfolgt die Kostenerstattung in einer privaten Krankenzusatzversicherung?
Bei Krankenzusatzversicherungen gilt das Kostenerstattungsprinzip (Kostenübernahme). Das heißt, der Leistungserbringer (z. B. die Ärztin oder der Zahnarzt) rechnet direkt mit dem Patienten bzw. der Patientin ab. Im Anschluss kann der Versicherte seine Rechnung bequem bei seiner Krankenzusatzversicherung einreichen. Der Betrag wird entsprechend seiner vertraglich vereinbarten Leistungen erstattet.
Ausnahme: stationärer Krankenhausaufenthalt
Da die Kosten bei ambulanten oder stationären Krankenhausaufenthalten schnell steigen können, können private Versicherer oft direkt mit den öffentlichen Krankenhäusern abrechnen. Bei der Aufnahme sollte der oder die Patient:in daher seine Chipkarte vorlegen.
Was ist der Unterschied zwischen einer privaten Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung?
Eine private Krankenvollversicherung (PKV) ist für Selbstständige und Freiberufler:innen eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer:innen können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch privat krankenversichern. Für Beamte und Beamtinnen und Ärzte gibt es spezielle Tarife in der PKV. Sie bietet einen umfassenden Schutz und je nach Tarif erstklassige Leistungen.
Eine private Krankenzusatzversicherung ist für gesetzlich Versicherte gedacht, die bestimmte Gesundheitsleistungen mit einem Zusatzschutz erweitern möchten. Die Auswahl an verschiedenen Tarifen zu Krankenzusatzversicherungen ist groß.
Gilt die Krankenzusatzversicherung auch im Ausland?
Für ambulante Behandlungen durch Ärzte oder Ärztinnen und für Zahnbehandlungen sowie Krankenhausaufenthalte besteht Versicherungsschutz in allen europäischen Ländern. Darüber hinaus ist in vielen Tarifen bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland Versicherungsschutz von einem Monat ohne besondere Vereinbarung möglich. Details hierzu entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbedingungen Ihres Versicherers.
Kann man die Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen können die Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung grundsätzlich steuerlich absetzen. Dies geschieht als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge. Die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen betragen pro Jahr 1.900 Euro für Arbeitnehmer:innen beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige.
Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Wenn der jeweilige Höchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge überschritten wird, ist kein Abzug der Krankenzusatzbeiträge möglich. Somit wirkt sich die private Krankenzusatzversicherung individuell auf die Steuererklärung aus.
Wo werden die Beiträge der Krankenzusatzversicherung in der Steuer eingetragen? Im Formular „Vorsorgeaufwand“ können Sie diese als sogenannte Vorsorgeaufwendungen in die entsprechende Zeile eintragen.
Kann man eine Krankenzusatzversicherung auch ohne Gesundheitsprüfung und mit Vorerkrankung abschließen?
In der Regel gibt es keine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen. Bei der Allianz sind verschiedene Gesundheitsfragen bei den Krankenzusatztarifen zu beantworten. Diese sind ganz unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz sind es nur zwei Gesundheitsfragen, mit denen Sie dann Ihren individuellen Zahntarif berechnen zu können. Prinzipiell ist es auch möglich, eine Zusatzversicherung mit einer Vorerkrankung oder chronischen Krankheit zu beantragen. Die Risikoeinschätzung für den Versicherer erfolgt anhand einer Gesundheitsprüfung. Lassen Sie sich am besten persönlich dazu beraten.