Private Kranken­versicherung

Schütze das Wertvollste, was du hast.

Die indi­viduelle Kranken­versicherung der Allianz

Hier sind Sie genau richtig, denn die Allianz bietet für jede Berufsgruppe eine passende private Krankenversicherung an. Welche Vorteile und Voraus­setzungen es für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung gibt, finden Sie auf den aus­führlichen Produkt­seiten.

Arbeitnehmer:innen & Angestellte

Liegt Ihr Jahresarbeitsentgelt über 73.800 Euro (Stand 2025)? Dann finden Sie hier gute Gründe für eine private Krankenversicherung:

Selbstständige & Freiberufler:innen

Erstklassige Leistungen und Beitragsrückerstattung in der Allianz Privaten Krankenversicherung für Selbstständige.

Beamte & Beamtinnen

Beihilfeberechtigte und Beamtenanwärter:innen sichern sich mit leistungsstarken und preiswerten Tarifen der Allianz Privaten Krankenversicherung ab.

Ärzte & Ärztinnen

Bei der Allianz als einem der größten Ärzte­versicherer Deutschlands profitieren Sie von den Vorteile der Gruppenverträge.

Junge Leute & Studierende

Günstiger Options­tarif für Studenten, Studentinnen, Berufs­ein­stei­ger:innen und junge Leute.

Was kostet die private Kranken­versicherung?

Wie viel eine private Kranken­ver­sicherung kostet, lässt sich nicht pauschal be­ant­­worten. Ver­schiedene Faktoren sind für die Höhe der Kosten ent­scheidend. Wann es sinnvoll ist, sich privat zu versichern und wann Sie Beiträge zurück erstattet bekommen erfahren Sie hier.

Die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung richten sich nach folgenden Faktoren:

  1. Eintrittsalter
  2. Gesundheitszustand
  3. Leistungsumfang

Durch eine höhere Selbst­beteiligung können die Beiträge des Tarifs reduziert werden. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung nicht nach Ihrem Einkommen. Das ist für einkommens­stärkere Versicherte oft ein großer Vorteil.

Wann sollte man in die private Kranken­versicherung wechseln?

Am besten in jungen Jahren, denn je jünger man einsteigt, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Außerdem würden Sie als gut­verdienende:r Arbeit­nehmer:in einen vergleichs­weise hohen Beitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) bezahlen.

Das kommt daher, dass die Beitrags­bemessungs­grenze in der GKV in der Regel jährlich angehoben wird. Die Beitrags­bemessungs­grenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchst­beitrags in der GKV. Das heißt, dass Sie in der GKV Jahr für Jahr immer mehr bezahlen müssen – für gleichbleibende oder eventuell sogar sinkende Leistungen. Der GKV-Beitrag entspricht durch­schnittlich 17,1 Prozent des Brutto­verdienstes. Der Höchstbeitrag für die GKV inklusive gesetzlicher Pflegeversicherung liegt bereits heute bei über 1.100 Euro monatlich. Daher kann ein Wechsel auch für berufserfahrene Angestellte oder Selbstständige sinnvoll sein.

Bei­trags­an­passung­en, Bonus, Steuer und Rechnung­en

Bei­trags­an­passung­en, Bonus, Steuer und Rechnung­en

Rechnungen bezahlen und einreichen

Privat­ver­si­cher­te rech­nen die Kosten direkt mit dem Arzt oder der Ärztin ab. Anschließend reichen Sie die Rechnungen zur Erstattung bei der Allianz ein. Bei sehr ho­hen Kosten kann eine di­rek­te Ab­rech­nung mit dem Ver­si­cher­er ver­ein­bart werden.

Mit den Allianz Online Services reichen Sie Rechnungen einfach und unkompliziert über die Gesundheits-App oder über das MeineAllianz Portal ein. Die Einreichung per Post ist ebenso möglich.

Beitragsanpassung

Eine Beitrags­anpassung in Form einer Beitrags­erhöhung ist in einer privaten Kranken­versicherung manchmal notwendig. Die Beiträge in der privaten Kranken­ver­si­che­rung sind von verschiedenen Komponenten abhängig. Das sind zum Beispiel Ausgaben für medizinische Leistungen. Deshalb sind alle privaten Kranken­versicherer gesetzlich verpflichtet, diese Grundlagen jährlich zu prüfen und gegebenen­falls die Beiträge anzupassen.

Beitrags­anpassungen bedeuten nicht immer nur eine Beitrags­erhöhung. Wenn die Versicherten in einem Tarif dauerhaft weniger Leistungen in Anspruch nehmen als angenommen, kommt es zu einer Beitrags­senkung.

Beitragsrückerstattung

Wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück.

  • In den Mein­Gesundheits­schutz-Tarifen der Allianz Privaten Kranken­versicherung für Angestellte und Selbst­ständige sind beispielsweise 10 Prozent und bis zu 30 Prozent zusätzlicher Bonus möglich. Vorausgesetzt, der Bonus wird in diesem Kalender­jahr gewährt.
  • In den Beihilfetarifen für Beamte und Beamtinnen erhalten Sie sogar bis zu 50 Prozent der Beiträge zurück.
  • Ärzte erhalten bis zu 30 Prozent im Rahmen des Allianz BONUS-Programms zurück.

Vorteil für Angestellte: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Ihrer Beiträge (bis zum gesetzlichen Höchstbeitrag) – die Rückerstattung erhalten nur Sie. So zahlen Sie ab dem 4. Jahr, in dem Sie keine Rechnungen einreichen und die Allianz einen Bonus in voller Höhe gewährt, nur noch 10 Prozent des Beitrags für Ihre private Kranken­versicherung!

BonusCheck Online können Sie in Ihrem Meine Allianz Kunden­por­tal Ihre vo­raus­sicht­lichen Bei­trags­rück­er­stat­tungen der PKV je­der­zeit be­rech­nen. So sehen Sie auf einen Blick, ob es sich lohnt, eine Rechnung einzureichen.

Von der Steuer absetzen

Bei der Steuer können die Bei­trä­ge zur privaten Kranken­versicherung als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und somit als Son­der­aus­ga­ben ein­ge­tra­gen werden. Dies gilt unter Umständen auch für die Bei­trä­ge Ihrer Fa­mi­li­en­mit­glie­der. Einen Nach­weis über die Hö­he der ab­zugs­fä­hi­gen Bei­trä­ge be­kom­men Sie von der Allianz au­to­ma­tisch am Anfang jedes Ja­hres zu­ge­schickt.

Die Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Ob bei regulären ärztlichen Unter­suchungen, zahn­ärztlichen Behand­lungen oder im Kranken­haus: Im Krankheits­fall sichern Sie sich mit den Tarifen der Allianz erstklassige Gesund­heits­leistungen und um­fassende Services, ohne lange Warte­zeiten.

Erstklassige Leistungen beim Arzt oder der Ärztin

Sie profi­tieren beispiels­weise von kürz­eren Warte­zeiten beim Arztbesuch. Die Allianz leistet je nach Tarif bis zu 100 Prozent für Arznei­mittel, anerkannte alternative Behandlungs­methoden, Besuche beim Heil­praktiker oder der Heilpraktikerin und für Psycho­therapie.

Erstklassige Leistungen im Krankenhaus

Je nach Tarif erhalten Sie 100 Prozent Erstattung für stationäre Aufenthalte. Die Be­handlung erfolgt durch Wahl- und Beleg­ärzte und -ärztinnen. Untergebracht werden Sie je nach Tarif im Ein- oder Zweibett­zimmer.

Hohe Zahnleistungen 

Für Zahnbehand­lung und Zahn­prophylaxe gibt es je nach Tarif bis zu 100 Prozent der Kosten erstattet. Das gilt in einigen Tarifen wie zum Beispiel dem MeinGesundheitsschutz Zahn (für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige) auch für Zahn­ersatz, Implantate und Kieferortho­pädie.

Ergänzungstarife

Ergänzen Sie Ihren Gesundheitsschutz mit sinnvollen Zusatztarifen wie einer Pflegezusatzversicherung oder einer Krankentagegeldversicherung.

Es gibt Geld zurück

Sie können bis zu 50 Prozent Rückerstattung bekommen – wenn Sie für ein ab­gelauf­enes Jahr keine Rechnungen einreichen.