Familien­rechts­schutz­versicherung

Sichern Sie sich und Ihre Familien vor hohen Kosten bei einem Rechtsstreit ab

Familien­rechts­schutz­versicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Familie schützt vor hohen Kosten, wenn Sie oder Angehörige Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen müssen.
  • So können Sie sicher sein, dass Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht allein auf den Kosten und Risiken sitzen bleiben, da der Rechtsschutz für beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten einspringt.
  • Bei der Allianz können Sie eine Rechtsschutzversicherung ganz unkompliziert für sich und Ihre Familie, bzw. Angehörigen abschließen

Familienrechts­schutz­versicherung: Wer ist mitversichert?

Mit einer Familienrechtsschutzversicherung sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Dazu zählen Ihre Kinder, Ihr Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie weitere Familienmitglieder.

Wer genau ist mitversichert und unter welchen Bedingungen gilt der Schutz?

  • Kinder: Ihre Kinder sind im Rahmen der Familienrechtsschutzversicherung abgesichert, solange sie im Haushalt des oder der Versicherungsnehmer:in leben. Auch wenn sie ausziehen, bleiben sie mitversichert, bis sie eine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufnehmen. Ist Ihr Kind in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, bleibt der Schutz immer bestehen.
  • (Ehe-)Partner:innen: Ihr:e Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in ist unabhängig vom Wohnort mitversichert. Lebt Ihr:e Partner:in in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen und hat dort seinen, bzw. ihren Erstwohnsitz, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Dieser Schutz gilt auch, wenn Ihr:e Partner:in in einer Pflegeeinrichtung lebt.
  • Weitere Familienmitglieder: Alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt in einer häuslichen Gemeinschaft leben und dort ihren Erstwohnsitz haben, sind mitversichert. Das können beispielsweise die Eltern oder Großeltern sein. Auch wenn diese in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, besteht Versicherungsschutz.

Das bietet der Allianz Familien­rechtsschutz

Bei der Allianz Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich selbst, Ihre:n Partner:in und Ihre Kinder in den Bereichen Privat-, Arbeits- und/oder Verkehrsrechtsschutz abzusichern. Zudem können Sie sich für die Bausteine „Strafrechtsschutz im Beruf“ und „ Vermieter Rechtsschutz“ entscheiden. Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen Sie selbst.

Für Alleinerziehende, die nur sich und Ihre Kinder versichern möchten (ohne Partner:in), bietet die Allianz zudem einen eigenen Tarif „Single mit Kind“.

Der Umfang der Familienrechtsschutzversicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ihre Allianz Vertretung berät Sie gerne bei Ihren Fragen rund um die Familienrechtsschutzversicherung. 

Diese Rechtsbereiche sind von der Familien­rechts­schutz­versicherung abgedeckt

Für welche Fälle Sie durch Ihren Familienrechtsschutz versichert sind, hängt von Ihrem Versicherer und dem abgeschlossenen Angebot ab. 

Bei der Allianz sind – je nach Tarif – folgende Lebens- und Rechtsbereiche in der Rechtsschutzversicherung für Familien abgedeckt:

  • Privatrechtsschutz: z. B. bei Kaufverträgen, Reiseverträgen, Handyverträgen.
  • Berufs- und Arbeitsrechtsschutz: Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise bei Kündigungen.
  • Verkehrsrechtsschutz: Hilfe bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, wie nach Unfällen. Versichert sind Sie als
  • Fahrer:in
  • Fußgänger:in
  • Radfahrer:in
  • Fahrgast
  • Fahrer:in von gemieteten Fahrzeugen
  • Wohnen-Rechtsschutz: Unterstützung Sie als Wohnrechtsschutz Versicherung bei Konflikten mit Nachbarn und Nachbarinnen oder Vermietern und Vermieterinnen.
  • Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.

Die Leistungen der Rechts­schutz­versicherung: Das zahlt der Familien­rechts­schutz

Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung zugesagt hat, übernimmt sie in der Regel nicht nur die Anwaltskosten. 

Im versicherten Rechtsschutzfall zahlt die Allianz die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Allianz Rechtsschutz zahlt folgende Kosten:

  • Gesetzliche Anwaltsgebühren: Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung.
  • Gerichtskosten: Alle anfallenden Kosten für Gerichtsverfahren, einschließlich Verwaltungs- und Verfahrenskosten.
  • Zeugenauslagen: Entschädigungen und Auslagen für Zeugen und Zeuginnen, die im Rahmen des Verfahrens auftreten müssen.
  • Gerichtliche Sachverständigenkosten: Honorare für Sachverständige, die vom Gericht beauftragt werden.
  • Dolmetscherkosten: Gebühren für Dolmetscher:innen, die für die Verständigung im Verfahren notwendig sind.
  • Kosten der Gegenseite: Übernahme der Kosten der gegnerischen Partei, sofern Sie zur Erstattung verpflichtet sind.
  • Notwendige Vorschüsse: Vorauszahlungen, die für die genannten Leistungen erforderlich sind.

Bei vielen Versicherern, wie auch beim Familienrechtsschutz der Allianz, ist kostenlose telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Anwältin enthalten – auch bei nichtversicherten Fällen.

Bei Rechtsschutzversicherungen gilt es aber auch, die Wartezeiten zu beachten. Unter Umständen müssen Sie eine Wartezeit, auch Karenzzeit genannt, abwarten. In diesem Zeitraum greift Ihre Rechtsschutzversicherung noch nicht.

Bei der Allianz gilt für den Privat-Rechtsschutz eine Wartzeit von drei Monaten. Beim Verkehrsrechtsschutz entfällt diese Wartezeit.