Rechts­schutz­versicherung

Im Streit­fall einen kompe­ten­ten Bei­stand haben

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in Bereichen wie Privatleben, Beruf, Verkehr und Wohnen – etwa bei Nachbarschaftskonflikten oder Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Die Leistungen des Versicherungsschutzes können durch die unterschiedlichen Tarife individuell angepasst und durch Zusatzbausteine erweitert werden. Im versicherten Fall deckt unsere Rechtsschutzversicherung Ihre Gerichts- und Anwaltskosten. Zusätzlich sind Serviceleistungen wie die kostenlose telefonische Rechtsberatung enthalten. Zudem bieten wir Mediation als Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung an.

Leistungen der Allianz Rechts­schutz­versicherung

Als Rechtsschutzversicherer bietet die Allianz Ihnen als Versicherungsnehmer:innen ausgezeichnete Leistungen. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei vielen Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich. Sie können eine umfangreiche Absicherung in verschiedenen Lebensbereichen oder z. B. nur für den Verkehrsbereich wählen. Ein weiterer Vorteil der Allianz Rechtsschutzversicherung ist, dass Sie mit uns weltweit geschützt sind.

Der Allianz Rechtsschutz hilft Ihnen in folgenden Lebens- und Rechtsbereichen:

  • Privatrechtsschutz: z. B. bei Kaufverträgen, Reiseverträgen, Handyverträgen.
  • Berufs- und Arbeitsrechtsschutz: Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise bei Kündigungen.
  • Verkehrsrechtsschutz: Hilfe bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, wie nach Unfällen. Versichert sind Sie als
  • Fahrer:in
  • Fußgänger:in
  • Radfahrer:in
  • Fahrgast
  • Fahrer:in von gemieteten Fahrzeugen
  • Wohnen-Rechtsschutz: Unterstützung bei Konflikten mit Nachbarn und Nachbarinnen oder Vermietern und Vermieterinnen.
  • Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.

Kostenübernahme der Rechtsschutz

Im versicherten Rechtsschutzfall zahlt die Allianz die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Allianz Rechtsschutz zahlt folgende Kosten:

  • Gesetzliche Anwaltsgebühren: die Kosten für Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung.
  • Gerichtskosten: alle anfallenden Kosten für Gerichtsverfahren, einschließlich Verwaltungs- und Verfahrenskosten.
  • Zeugenauslagen: Entschädigungen und Auslagen für Zeuginnen und Zeugen, die im Rahmen des Verfahrens auftreten müssen.
  • Gerichtliche Sachverständigenkosten: Honorare für Sachverständige, die vom Gericht beauftragt werden.
  • Dolmetscherkosten: Gebühren für Dolmetscher:innen, die für die Verständigung im Verfahren notwendig sind.
  • Kosten der Gegenseite: Übernahme der Kosten der gegnerischen Partei, sofern Sie zur Erstattung verpflichtet sind.
  • Notwendige Vorschüsse: Vorauszahlungen, die für die genannten Leistungen erforderlich sind.

Mit diesen Leistungen unterstützt Sie unser Rechtsschutz zudem:

  • Kostenlose Erstberatung: Unsere telefonische Rechtsberatung ist rund um die Uhr erreichbar und kann Sie bei Bedarf mit einer Anwältin oder einem Anwalt zur telefonischen Erstberatung verbinden. Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen auch einen spezialisierten Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin in Ihrer Nähe.
  • Mediation: Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht ausgetragen werden. In geeigneten Fällen vermittelt die Allianz unabhängige Mediatoren oder Mediatorinnen zur Konfliktlösung.
  • Vorsorgeleistungen: In unseren Komfort- und Premium-Tarifen profitieren Sie von umfangreichen Vorsorgeleistungen. Die Komfort-Absicherung umfasst beispielsweise die Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung. Die Premium-Absicherung bietet zusätzlich Beratungen zu Themen wie Pflege, Rente, Elterngeld oder Testamentserstellung.
  • Besonderes Angebot für Seniorinnen und Senioren: Wählen Sie z. B. als Rentner:in Ihre Rechtsschutzversicherung ohne „Beruf“, profitieren Sie dennoch von einem eingeschränkten Arbeit-Rechtsschutz, z. B. bei Minijobs, Beihilfe-Angelegenheiten oder Altersversorgung. In den Tarifen Komfort und Premium können Sie dennoch die Vorsorgeleistungen, wie beispielsweise die Patientenverfügung oder im Tarif Premium, die Rentenberatung nutzen.

Zusatzbausteine zur Rechtsschutzversicherung

Jeder Mensch hat andere Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Bei der Allianz können Sie Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihr Leben anpassen und beispielsweise eine ergänzende Strafrechtsschutzversicherung für Privatpersonen im Beruf abschließen. 

Vermieter-Rechtsschutz

Vermieter-Rechtsschutz schützt Sie als Eigentümer:in und Vermieter:in von Wohn- oder Gewerbeeinheiten, Grundstücken sowie Garagen und Stellplätzen beispielsweise bei Mietrückstand.

Straf-Rechtsschutz im Beruf

Schützt Sie als Nichtselbstständige:n bei Streitigkeiten im beruflichen Bereich, wenn gegen Sie ein Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinarverfahren oder standesrechtliches Verfahren eingeleitet wurde, z. B. beim Vorwurf einer Datenschutzverletzung (nur abschließbar zum Berufsrechtsschutz).

Wann leistet die Allianz Rechts­schutz­versicherung, wann nicht?

In Ihrem Versicherungsvertrag wird geregelt, in welchen Streitfällen Ihr Rechtsschutz Sie unterstützt. Diese Fälle übernimmt die Rechtsschutzversicherung der Allianz:

Ihre Rechtsschutz­versicherung zahlt, …

  • gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugenauslagen, gerichtliche Sachverständigenkosten, Dolmetscherkosten, Kosten der Gegenseite (soweit Erstattungspflicht besteht) und notwendige Vorschüsse.
  • wenn Sie sich länger im Ausland aufhalten und es dort zu einem versicherten Rechtsschutzfall kommt. 
  • wenn Sie wegen der Steuererklärung mit dem Finanzamt in einen Rechtsstreit geraten.
  • wenn der versicherte Rechtsschutzfall einem mitversicherten Familien- oder Haushaltsmitglied geschieht.

Ihre Rechtsschutz­versicherung zahlt nicht, …

  • wenn Streitigkeiten bei Bauprojekten auftreten (zum Beispiel Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Planung oder der Finanzierung). Das „Baurisiko“ für Neubauobjekte ist nicht versichert (keine Rechtsschutzversicherung Baurecht).
  • wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben und dies rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt wurde.
  • wenn es sich um Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen, dem kollektiven Arbeits- und Dienstrecht (z. B. Gewerkschaft) oder Streitigkeiten aufgrund eines Streiks handelt.

Häufige Fragen: Was möchten Sie noch gerne wissen?

Was mache ich, wenn ich meine Rechtsschutzversicherung brauche?

Unser Rechtschutz-Service-Telefon steht Ihnenunter 0800 4 720 122 (von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag von 9 bis 18 Uhr) kostenfrei zur Verfügung. Unsere qualifizierten Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne persönlich weiter, wenn Sie einen Rechtsfall melden wollen, oder Fragen zu Ihrem Vertrag oder unseren Leistungen haben.

Natürlich können Sie Ihren Rechtsfall auch schnell und unkompliziert online melden. Ihre Vertragsdaten können Sie stets mithilfe Ihrer digitalen Versicherungskarte einsehen.

Die kostenlose telefonische Rechtsberatung steht Ihnen als Allianz Rechtsschutzkunde oder -kundin unter 00800 11225555 (7 Tage die Woche – 24 h – auch aus dem Ausland) kostenfrei für eine erste Einschätzung Ihrer Rechtsangelegenheit zur Verfügung. Wir verbinden Sie mit einer unabhängigen Anwältin oder einem unabhängigen Anwalt, mit der oder dem Sie Ihren Fall im Rahmen einer Erstberatung besprechen. Wenn Sie möchten, empfehlen wir Ihnen auch einen spezialisierten Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin in Ihrer Nähe.

Falls der von Ihnen gewählte Anbieter oder Netzkartenvertrag keine Verbindung zu kostenfreien 00800-Nummern zulässt, wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer +49 89 3800-3535.

Kann ich selbst einen Anwalt oder eine Anwältin wählen?

Ja, Sie dürfen den Anwalt oder die Anwältin frei wählen und mit dem Fall beauftragen. Wenn Sie möchten, vermitteln wir Ihnen auch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die bzw. der auf das entsprechende Rechtsgebiet spezialisiert ist.

Gibt es eine Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung?

Ja. Für einige Leistungsarten der Allianz Rechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit von drei Monaten, etwa beim Arbeits- und Vertrags-Rechtsschutz. Gänzlich ohne Wartezeit leistet die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel im Verkehrsbereich.

Für viele Leistungsarten wie beispielsweise die telefonische Rechtsberatung können Sie unseren Rechtsschutz sofort in Anspruch nehmen.

Bei Wechsel der Versicherung: Abweichend davon entfällt die Wartezeit, wenn bei Ihrer bisherigen Rechtsschutzversicherung vergleichbarer Versicherungsschutz bestand, Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme versichert sind und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.

Kann ich die Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend in Anspruch nehmen?

Nein, während bereits laufender Streitigkeiten können Sie keinen Rechtsschutz bei der Allianz abschließen und diesen dann für den aktuellen Fall geltend machen. Für Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstanden sind, bekommen Sie keine Leistungen rückwirkend von der Versicherung.

Wer ist bei der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Wählen Sie den Rechtsschutz Privat für die Familie gilt der Schutz für alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen. Unabhängig von Familienstand, Verwandtschaftsgrad, Alter und wirtschaftlicher Situation. Kinder, die mit dem oder der Versicherungsnehmer:in in häuslicher Gemeinschaft leben, sind immer mitversichert. Kinder, die nicht mehr beim Versicherungsnehmer oder bei der Versicherungsnehmerin wohnen, sind nicht mehr mitversichert, sobald sie einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Wen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung absichern, ist Ihnen überlassen. Die Allianz bietet passend zu Ihrer familiären Situation für Singles, Single mit Kind(ern), Paaren und Familien einen passenden Tarif.

Wie lange sind Kinder in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Kinder sind bis zum Berufsstart über den Rechtsschutz der Eltern mitversichert, egal wo sie wohnen.

Schützt mich meine Rechtsschutzversicherung auch im Ausland?

Ja, Sie genießen mit der internationalen Rechtsschutzversicherung der Allianz weltweiten Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme der Weltdeckung beträgt im Tarif Basis 100.000 Euro, im Tarif Smart 300.000 Euro, im Tarif Komfort 500.000 Euro und bei Premium 1.000.000 Euro. Die Aufenthaltsdauer ist in allen Tarifen unbegrenzt.

Wann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll, wenn Sie sich gegen finanzielle Risiken, die ein Rechtsstreit birgt, absichern möchten und einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben wollen. Ein einfacher Disput, z. B. mit den Nachbarn oder Nachbarinnen, kann schnell zu einem kostspieligen Rechtsstreit vor Gericht führen. Die Rechtsschutzversicherung bewahrt Sie nicht nur vor dem Kostenrisiko von beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten, sondern unterstützt Sie von Anfang an mit wichtigen Serviceleistungen, wie der telefonischen Rechtsberatung

Nicht sinnvoll ist es, eine Rechtsschutzversicherung erst abzuschließen, wenn sich die rechtliche Auseinandersetzung bereits ankündigt oder schon im Gange ist. Dies ist nicht mehr versicherbar. Außerdem besteht eine dreimonatige Wartezeit, z. B. beim Arbeits- und Vertrags-Rechtsschutz.

Worauf sollte ich achten, wenn ich Rechtsschutzversicherungen vergleiche?

Damit Sie die beste Rechtsschutzversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse finden, achten Sie beim Rechtsschutzversicherungsvergleich nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, welche Lebensbereiche abgesichert sind. 

Beim Anbietervergleich sollten Sie überprüfen, ob und mit welcher Versicherungssumme die Rechtsgebiete abgedeckt sind, die Ihnen wichtig sind. Die Allianz bietet Ihnen zum Beispiel einen Berufsrechtsschutz für arbeitsrechtliche Fragen

Eine gute Rechtsschutzversicherung bietet – wie die Allianz – auch zusätzliche Services, wie die erweiterte telefonische Rechtsberatung in nicht versicherten Fällen oder die Möglichkeit einer außergerichtlichen Mediation.

Wie hoch sollte man die Selbstbeteiligung wählen?

Die Entscheidung über die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von Ihrer persönlichen Situation und Risikobereitschaft ab. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, umso geringer ist ihr monatlicher oder jährlicher Versicherungsbeitrag. Bei der Allianz können Sie sich in allen Tarifen für eine Selbstbeteiligung von entweder 0 Euro, 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro entscheiden. Ein Beratungsgespräch mit einem unserer Berater:innen kann ebenfalls hilfreich sein, um die für Sie optimale Selbstbeteiligung festzulegen. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Falle eines Versicherungsfalls selbst zahlen müssen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. Angenommen, Sie haben eine Selbstbeteiligung von 150 Euro und es entsteht ein Rechtsstreit mit Kosten von 2.000 Euro:

  • Sie zahlen 150 Euro selbst
  • Die Versicherung übernimmt die verbleibenden 1.850 Euro

Ist die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, unter Umständen ist die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar. Für die genaue Klärung wenden Sie sich bitte an eine:n Steuerberater:in.