Haftpflicht­ver­sich­erung für Familien

Zuverlässiger Schutz für die ganze Familie

Was ist eine Haftpflichtversicherung für Familien? Eine private Haftpflicht für Familien (auch Familien­haftpflicht­ver­sicher­ung genannt) sichert Sie für den Fall ab, wenn von Ihnen oder Ihrer Familie Schadens­ersatz gefordert wird. Das Besondere an diesen Tarifen: Nicht nur Sie als Ver­sicher­ungs­nehmer:in sind abgesichert, sondern Ihre gesamte Familie. Der Ver­sicherungs­schutz gilt für alle in einem Haushalt lebenden Personen.

Warum ist eine Familien­haftpflicht­ver­sicherung sinnvoll?

Eine Familien-Haftpflicht­ver­sicherung ist sinnvoll, weil sie um­fang­reich Schutz für alle Familien­mit­glieder bietet und finanzielle Risiken durch Schadens­ersatz­forder­ungen minimiert. Sie deckt Schäden ab, die durch Familien­mitglieder, ein­schließ­lich Kinder, ver­ursacht werden können, und schützt vor den oft erheb­lichen finanz­iellen Belastungen, die solche Schäden mit sich bringen.

Wer ist in der Familien­haftpflicht mit­versichert?

Eine gemeinsame Haftpflichtversicherung für Familien funktioniert durch die Mitversicherung angehöriger Personen. Versicherungsnehmer:in ist die Person, die die Versicherung abschließt und namentlich in der Police genannt wird. Darüber hinaus sind auch Ehepartner:in, Kinder und weitere Personen in der Familien-Haftpflichtversicherung mitversichert.

Folgende Personen sind in der Allianz Privathaftpflicht für Familien mitversichert:

  • Verheiratete und unverheiratete Partner und Partnerinnen: Unverheiratete Paare sind familienversichert, wenn sie denselben Erstwohnsitz und eine häusliche Gemeinschaft haben. Bei verheirateten Paaren ist der Wohnort irrelevant. Unabhängig vom Familienstand sind Partner:innen, die in Pflegeeinrichtungen untergebracht sind, mitversichert.
  • Alle im Haushalt lebenden Kinder: Es gibt keine Unterscheidung zwischen leiblichen Kindern oder Stiefkindern, sowie Adoptiv- oder Pflegekindern. Sind Ihre Kinder in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, sind diese immer mitversichert.
  • Alle in Ihrem Haushalt lebenden und gemeldeten Angehörigen: Eltern oder Großeltern, die denselben Erstwohnsitz haben, sind mitversichert. Diese sind auch familienversichert, wenn sie in einer Pflege­einrichtung untergebracht sind.
  • Au-pairs: Au-pairs, Austauschschülern und Austauschschülerinnen sind bis zu einem Zeitraum von maximal einem Jahr in der Allianz Familienhaftpflicht mitversichert.
  • Haushaltshilfe und Babysitter: Bei der Allianz Familienversicherung sind Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt oder beschäftigt sind, während der Ausübung der Tätigkeit mitversichert.

Bei einer Trennung der Eltern sollte der Vertrag mit der Mitversicherung der Kinder von dem Elternteil weitergeführt werden, bei dem die Kinder wohnen. Der andere Elternteil muss dann eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen.

Private Haftpflichtversicherung bei Kindern über 18 Jahre

Auch Kinder ab 18 Jahre sind über die private Haft­pflicht­ver­sicherung der Eltern familien­ver­sichert. Bei der Allianz Familien­haftpflicht­ver­sicherung sind Kinder ab 18 Jahren mit­ver­sichert, solange sie sich im Studium oder in der Aus­bildung befinden oder mit den Eltern in häus­licher Gemein­schaft leben.

Beispiele für eine Mit­versicherung in der Familien­haftpflicht­ver­sicherung bei Kindern ab 18 Jahren:

  • Haftpflicht­ver­sicherung und Ausbildung vor dem Berufs­einstieg? Während der Ausbildung sind sie über die Eltern mit­versichert, unabhängig vom Wohnsitz.
  • Familien­haftpflicht bis zu welchem Alter? Solange Ihr Kind mit Ihnen in häuslicher Gemein­schaft lebt, ist es unabhängig vom Alter über die Familien­haftpflicht­ver­sicherung abgesichert.
  • Familien­haftpflicht­ver­sicherung als Student oder Studentin? Ihr Kind studiert, lebt nicht mehr bei Ihnen zu Hause und ist noch nicht erwerbs­tätig (ausgenommen Minijob und Nebenjob).

Ist mein Kind automatisch in der Haftpflicht familienversichert?

Ja, bei der Familienhaftpflicht sind Kinder automatisch mit­versichert. Auch wenn Sie nach Abschluss der Familienversicherung weiteren Nachwuchs erwarten, ist dieser automatisch mitversichert. Eine Meldung über die Geburt eines Kindes ist bei der Allianz privaten Haftpflichtversicherung nicht erforderlich.

Bei der Allianz Familienhaftpflichtversicherung sind leibliche Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder automatisch unabhängig vom Wohnort mitversichert. Das bedeutet, dass auch Kinder, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, mitversichert sind.

Wie lange ist ein Kind in der Familienhaftpflichtversicherung mitversichert?

Solange noch kein eigener Haushalt gegründet wurde und die Kinder somit noch im elterlichen Haushalt wohnen, sind diese bei einer aufgenommenen Erwerbstätigkeit über die Allianz mitversichert. Dies ist der Fall, wenn das Kind eine auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit (nicht nur Minijob oder Nebenjob) ausübt und ein eigenes Einkommen erzielt.

Ab wann brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Die genauen Bedingungen können je nach Versicherer variieren. Üblicherweise endet die Mitversicherung in der Familienhaftpflichtversicherung, wenn das Kind:

  • Einen eigenen Haushalt gründet: Sobald das Kind auszieht und einen eigenen Haushalt führt, benötigt es eine eigene Haftpflichtversicherung.
  • Die Erstausbildung abschließt: Nach Abschluss der akademischen oder beruflichen Erstausbildung endet häufig die Mitversicherung.

Bei der Allianz endet die Familienversicherung der Kinder, sobald sie nicht mehr mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben und berufstätig sind. Verlässt Ihr Kind die häusliche Gemeinschaft, besteht der Versicherungsschutz bei der Allianz Familienhaftpflichtversicherung bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weiter – mindestens jedoch für sechs Monate. Spätestens dann sollte Ihr Kind eine eigene Privathaftpflicht abschließen.

Welche Schäden sind in der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung für Familien ver­sichert?

Die Allianz Familienhaftpflicht zahlt bei

  • Mietsachschäden
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen – ab Tarif Smart
  • Schlüsselverlust: Ab der Tarif Smart – dabei ist stets auch der Verlust beruflicher Schlüssel mitversichert.
  • Gefälligkeitsschäden
  • Forderungsausfalldeckung
  • Internet­nutzung & elektro­nischer Daten­aus­tausch: Wenn Sie zum Bei­spiel einem Dritten eine schad­hafte Datei über­mitteln und sein Computer sich darauf­hin nicht mehr starten lässt.
  • Ehrenamtlichen Tätigkeiten: Schäden, die im Rahmen einer privaten (nicht hoheitlichen) ehren­amtlichen Tätig­keit oder un­ent­geltl­ichen Frei­willigen­arbeit (soziales Enga­gement) entstehen.
  • Babysitting und Kindertagespflege (Tagesmutter, Tagesvater)
  • Tiersitting

Die Allianz Familienhaftpflicht zahlt nicht bei

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Eigenschäden: Schäden, die durch Eigenverschulden am eigenen Eigentum und von mitversicherten Personen entstehen.

Private Haft­pflicht­versicherung und Kinder – wer haftet für Schäden?

Wer haftet für Schäden durch Kinder?

„Eltern haften für ihre Kinder“ – aber trifft das wirklich immer zu? Eltern sind nicht automatisch für alle Handlungen ihrer Kinder verantwortlich. Ob sie haften müssen, hängt vom konkreten Fall ab und erfordert eine genaue Prüfung.

  1. Prüfung der Deliktsfähigkeit des Kindes: Der erste Schritt besteht darin, zu prüfen, ob das Kind deliktsfähig ist. Diese Fähigkeit ist entscheidend für die Haftungsfrage.
  2. Überprüfung der Aufsichtspflicht der Eltern: Im nächsten Schritt wird untersucht, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Besonders bei älteren Kindern ist es nicht erforderlich, dass sie ständig beaufsichtigt werden.

Haftpflicht bei deliktunfähigen Kindern

  • Unter 7 Jahren: generell deliktunfähig
  • Zwischen 7 und 10 Jahren: im Straßenverkehr deliktunfähig
  • Zwischen 10 und 18 Jahren: Deliktsfähigkeit wird individuell geprüft

Deliktunfähigkeit bedeutet, dass Kinder rechtlich nicht für Schäden haftbar gemacht werden können, die sie verursachen. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ansonsten müssen weder die Eltern noch die Haftpflicht der Eltern für den Schaden aufkommen.

Bei der Allianz Privat-Haftpflichtversicherung sind auf Ihren Wunsch Schäden, die durch deliktunfähige Kinder entstehen, ab dem Smart-Tarif bereits bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abgedeckt. In den Tarifen Komfort und Premium sogar bis zur Höhe der Deckungssumme von 75 beziehungsweise von 100 Millionen Euro.

Haftung und Aufsichtspflicht der Eltern

Die Aufsichtspflicht der Eltern umfasst die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder, während gleichzeitig deren selbstständige Entwicklung gefördert werden soll. Es gibt keine festen Regeln zur Aufsichtspflicht, da sie vom Alter, Reife, Charakter und Erfahrung des Kindes sowie den äußeren Umständen abhängt. Gerichte prüfen im Schadensfall, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Auch beim Internetgebrauch haben Eltern eine Aufsichtspflicht. Sie haften nicht für illegale Aktivitäten, wenn sie das Kind ausreichend über Internetregeln informiert haben.

Was möchten Sie noch zur Familien­haft­pflicht­ver­si­che­rung wissen?

Was passiert, wenn der bzw. die Versicherungsnehmer:in der Familienhaftpflicht stirbt?

Nach dem Tod der ver­sicherten Person besteht der Ver­sicherungs­schutz bis zur nächsten Bei­trags­fällig­keit weiter. Dies gilt bei der Familien­haftpflicht sowohl für Ehe­partner:innen als auch für mit­ver­sicherte Lebens­partner:innen sowie die mit­ver­sicherten Kinder.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Privathaftpflicht für Familien sein?

Versicherer empfehlen bei einer Privathaftpflicht für Familien eine Mindestversicherungssumme von 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Denn vor allem wenn Personen geschädigt werden, können Kosten in Millionenhöhe anfallen.

Die Deckungssumme der privaten Familienhaftpflichtversicherung der Allianz beträgt abhängig vom Tarif zwischen 15 und 100 Millionen Euro.

Gibt es Haftpflichtversicherungen für Paare?

Ja, es gibt private Haftpflichtversicherungen für Paare. Wenn Sie mit Ihrem Lebensgefährten oder Ihrer Lebensgefährtin in häuslicher Gemeinschaft leben, können Sie ihn oder sie problemlos in Ihren Haftpflichtversicherungsvertrag aufnehmen. Dies ist oft kostengünstiger als zwei separate Versicherungen und bietet eine gemeinsame Absicherung.

Ein Paar-Vertrag ist besonders sinnvoll für unverheiratete oder verheiratete Paare ohne Kinder, die denselben Wohnsitz teilen. Bei der Allianz sind beide Partner:innen unabhängig vom Wohnort durch einen solchen Vertrag abgesichert. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und kontaktieren Sie Ihre Versicherung, um sich über die genauen Leistungen und Voraussetzungen der Mitversicherung zu informieren.

Gibt es eine Beitragsanpassung bei Nachwuchs in der Familienhaftpflichtversicherung?

In der Regel führt der Zuwachs von Nachwuchs nicht automatisch zu einer Beitragsanpassung bei der Familienhaftpflichtversicherung. Die meisten Familien-Haftpflichtversicherungen decken Kinder automatisch mit ab, ohne dass der Beitrag erhöht wird.

Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Familienmitglieder abgedeckt sind. Bei einigen Versicherungen können bestimmte Altersgrenzen oder andere Kriterien gelten.