Miet­kautions­versicherung

Mietbürgschaft statt Kaution

Mietkautions­versicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietkaution oder Miet­sicherheit dient Vermieterinnen und Vermietern als Absicherung gegen Forderungen aus dem Miet­verhältnis. Mit diesem Geld decken sie z. B. offene Mieten, Neben­kosten­zahlungen oder Reparatur­kosten für Schäden am Mietobjekt.
  • Vermietende können per Gesetz maximal drei Netto-Monats­kalt­mieten (d. h. Mieten ohne Neben­kosten) als Miet­kaution verlangen. Die Miet­kaution ist von Mieterinnen und Mietern grund­sätzlich als Geldsumme zu hinterlegen. Entweder in bar, als Überweisung – oder in Form einer Mietbürg­schaft bzw. Kautionsbürgschaft.
  • Mit der Allianz Mietkaution bieten wir Ihnen eine solche Mietkautions­bürgschaft in Form einer privaten Miet­kautions­versicherung schon ab 25 Euro Mindest­beitrag pro Jahr. Für mehr Sicherheit und Flexibilität.

Erklärung: Was ist eine Mietkautions­versicherung?

Eine private Mietkautionsversicherung ist eine Form der Mietbürgschaft für eine Wohnung. Hierfür hinterlegen Mieter oder Mieterin zu Beginn des Mietverhältnisses anstatt des oft üblichen Geldbetrags eine Bürgschaftsurkunde beim Vermietenden.

Eine Mietbürgschaft oder Kautions­bürg­schaft für Mieten sichert Vermieter:innen gegen Miet­schäden ab. Sie dient als sichere und vorteilhafte Alternative zur Barkaution oder Über­weisung – gerade im Falle einer Bürgschafts­versicherung bzw. Miet­kautions­versicherung. Während Mieter:innen bei dieser Lösung ihr Geld behalten können, profitieren Vermieter:innen im Schaden­fall von der Zahlungs­sicherheit des Bürgen (Bank oder Versicherer). Eine entsprechende Sicherheit bietet die Ausstellung einer Bürgschafts- oder Kautions­versicherungs­urkunde für die Versicherung der Miet­kaution durch den jeweiligen Anbieter. Bei der Miet­bürg­schaft der Allianz Miet­kaution erhalten Sie Ihre Bürgschafts­urkunde bereits innerhalb von 24 Stunden nach abgeschlossener Antragsprüfung.

Wichtig zu wissen: Kautions­versicherungen wie die Allianz Mietkaution sind für private Zwecke bestimmt. Für gewerblich genutzte Miet­objekte bietet die Allianz eine Kautions­versicherung über Allianz Trade (ehemals Euler Hermes) an.

Ihre Vorteile auf einen Blick: Das bietet Ihnen die Allianz Mietkaution

Statt die üblichen drei Monatsmieten als Barkaution zu überweisen, können Mieter:innen ihren Vermietenden bei Einzug die Bürgschaftsurkunde der Allianz Mietkaution als Nachweis für die Mietsicherheit übergeben.

Mehr finanzieller Spielraum

Mietbürgschaft statt Barkaution: Mit der Allianz Mietkaution müssen Sie kein eigenes Geld für Ihre Mietsicherheit hinterlegen. Nutzen Sie diese Mittel lieber für Ihren Umzug, eine Renovierung oder neue Möbel.

Passend zur Lebenssituation

Die Allianz Mietkaution eignet sich bestens für private Wohnraummietverhältnisse. Sie ist jederzeit ganz einfach durch Rückgabe der Bürgschaftsurkunde kündbar – und damit auch die optimale Übergangslösung für Ihre Mietkaution.

Schnell und zuverlässig

In der Regel stellen wir die offizielle Bürg­schafts­urkunde mit der Allianz als Bürge innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Kautionsver­sicherungs­vertrags aus. Damit steht Ihre Miet­sicherheit schnell in voller Höhe zur Verfügung.

Wann zahlt die Allianz Mietkaution, wann nicht?

Im Schadenfall ist der Ablauf bei der Mietkautionsversicherung wie folgt: Vermieter:innen müssen ein spezielles Schadenformular der Deutschen Kautionskasse ausfüllen und zusammen mit ihrer Bürgschaftsurkunde einreichen. Doch in welchen Fällen zahlt die Mietkautionsversicherung?

Die Mietkaution wird ausgezahlt, wenn … 

  • Mietende die Miete schuldig bleiben.
  • Mietende Nebenkosten nicht bezahlen.
  • Mietende nach Ende des Mietverhältnisses von ihnen verursachte Schäden nicht begleichen.

Die Mietkaution wird nicht ausgezahlt, wenn … 

  • Mietende die Auszahlung der Kautionssumme fordern: Wir leisten nur an den Vermietenden.
  • Forderungen des Vermieters oder der Vermieterin offensichtlich rechts­missbräuchlich sind.
  • Vermieter:innen für die Inanspruch­nahme der Kaution nicht die Original-Bürgschafts­urkunde bzw. Kautions­versicherungs­urkunde (erkennbar am Prägesiegel) einreichen.

Abgesichert dank Haftpflicht-, Hausrat- und Rechts­schutz­versicherung

Unser Tipp: Denken Sie bei Mietschäden daran, den Schaden Ihrer Versicherung zu melden. So vermeiden Sie unter Umständen den Rückgriff auf Ihre Mietkaution und sparen bares Geld.

Diese Versicherungen können Mietschäden abfangen:

  • Haftpflichtversicherung: Schäden, die Sie als Mieter:in am Mietobjekt verursacht haben, sind oft über Ihre private Haftpflichtversicherung gedeckt. Wenden Sie sich im Schadenfall direkt an Ihren Versicherer.
  • Rechtsschutzversicherung: Kommt es doch zu Streitigkeiten oder einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Vermieterin oder Vermieter, hilft Ihnen Ihre Immobilien-Rechtsschutz­versicherung weiter. Dieser Baustein wird oft als Ergänzung zur allgemeinen Rechts­schutz­versicherung angeboten und über­nimmt z. B. Anwalts­gebühren, Kosten für Sach­verständige und Gutachten sowie Gerichtskosten.
  • Hausratversicherung: Die Hausrat­ver­sicherung sichert Ihre losen Besitz­tümer ab, also alle Gegen­stände, die nicht mit dem Wohn­gebäude verbunden sind. Sinnvoll ist eine Hausratversicherung für Mieter und Mieterinnen sowie Eigentümer:innen einer Immobilie.

Schritt für Schritt zu Ihrer Allianz Mietkaution

Wenn Sie einige wichtige Punkte beachten, haben Sie weniger Aufwand bei der Antragstellung für Ihre Mietkautionsversicherung.

  1. Einverständnis einholen: Stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin vorab zur Nutzung der Allianz Mietkaution als Mietsicherheit ab.
  2. Exakte Dateneingabe: Verwenden Sie bei der Antrag­stellung am besten Ihren Miet­vertrag als Vorlage für die Eingabe aller erforderlichen Angaben.
  3. Aktuelle Meldeadresse: Geben Sie die in Ihrem Personal­ausweis aufgeführte Adresse als Melde­adresse für die Kautions­versicherung Ihrer Wohnung an.
  4. SCHUFA-Prüfung: Mit Ihrem Antrag erfolgt eine SCHUFA-Abfrage zu den antrag­stellenden Personen. Kommt diese in Verbindung mit unserer Risiko­prüfung zu einem positiven Ergebnis, erhalten Sie den gewünschten Versicherungsschutz.
  5. Bürgschaftsurkunde: Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Bürg­schafts­urkunde als Miet­sicherheit. Diese ist im Original zur Übergabe an Ihren Vermietenden bestimmt.

Häufige Fragen: Was möchten Sie noch zur Miet­kaution wissen?

Wurden Ihre Fragen rund um die Mietkautionsversicherung beantwortet? Falls nicht, finden Sie hier passende Antworten. Bei tiefergehendem Interesse haben wir wesentliche Informationen zum Mietrecht für Sie zusammengetragen.

Was passiert mit der Mietkautionsversicherung, wenn ich umziehe?

Sie können Ihre Miet­kautions­versicherung beim Umzug nicht „mitnehmen“. Denn ein bestehender Kautions­versicherungs­vertrag kann nicht auf ein neues Miet­verhältnis übertragen werden. Das heißt: Sie müssen den Vertrag Ihrer Allianz Mietkaution kündigen und für Ihr neues Mietobjekt einen eigenen Vertrag abschließen.

Steigt die Mietkaution, wenn Vermietende die Miete erhöhen

Die Mietsicherheit ist von Miet­erhöhungen nicht betroffen. Die bei Abschluss des Miet­vertrags vereinbarte Kautions­summe darf nach­träglich nicht erhöht werden. Damit verändert sich bei Miet­erhöhungen auch nicht der Preis für Ihre Kautions­versicherung. Die Miet­kautions­versicherungskosten bleiben gleich. Selbst wenn in Ihrem Miet­vertrag in einer Klausel das Gegenteil stehen sollte: Diese Klausel ist unwirksam.

An wen kann ich mich bei Rückfragen zu meinem Vertrag wenden?

Sie haben Fragen zum Vertrag Ihrer Allianz Mietkaution? Dann steht Ihnen Ihr zuständiger Versicherungsvermittler gerne für Rückfragen zu unserer Mietkautionsversicherung zur Verfügung.

Alternativ können Sie sich mit Ihrem Anliegen oder Fragen zu Mietbürgschaft und Versicherung direkt an unseren Dienstleister, die Deutsche Kautionskasse AG wenden:

Deutsche Kautionskasse AG
– Allianz Mietkaution –
Gautinger Str. 10
82319 Starnberg
E-Mail: allianz-mietkaution@kautionskasse.de

Wir haben die Deutsche Kautionskasse als Spezialist für Mietkautionslösungen mit der Verwaltung der Verträge und der Schadenbearbeitung für die Mietkautionsversicherung beauftragt.

Wie kann ich die Mietkautionsversicherung kündigen?

Die Allianz Mietkaution endet nicht automatisch mit dem Ende Ihres Mietverhältnisses. Möchten Sie die Kautionsversicherung kündigen, müssen Sie dies separat tun und uns die Bürgschaftsurkunde im Original zurücksenden.

Das hat folgenden Hintergrund: Die Bürgschaftsurkunde dient Ihrem Vermietenden als Sicherheitsleistung für das Mietverhältnis. Solange die Bürgschaftsurkunde im Besitz Ihres Vermietenden ist, ist die ausgestellte Bürgschaft noch in Kraft und wir haften weiterhin in Höhe der versicherten Kautionssumme.

Mietkautionsversicherung kündigen ohne Urkunde

Bei Verlust der Urkunde kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden. Hierfür reichen Mieter:in und Vermieter:in eine schriftliche Mitteilung ein, dass die Urkunde nicht mehr vorliegt. In diesem Fall stellen wir kostenlos eine Ersatz-Kautionsurkunde aus. Die nicht mehr auffindbare Bürgschaftsurkunde verliert damit ihre Gültigkeit.

Der Urkunden-Verlust fällt erst bei Kündigung des Vertrags Ihrer Allianz Mietkaution auf? Auch dann benötigen wir eine schriftliche Mitteilung des oder der Vermietenden, um die Mietkautionsversicherung zu beenden. Darin muss stehen, dass die Original-Bürgschaftsurkunde nicht vorliegt und keinerlei Forderungen aus der Bürgschaft mehr bestehen bzw. geltend gemacht werden. Nach Erhalt dieses Schreibens in Verbindung mit der Kündigung können wir den Vertrag beenden und Ihre Mietkautionsversicherung auflösen.

Was müssen Vermieter:innen tun, um die Mietkautionsversicherung in Anspruch zu nehmen?

  1. Wichtigste Voraussetzung für das Einfordern der Bürgschaft: das Einreichen der Original-Bürgschaftsurkunde durch die Vermietenden. Diese sollte daher stets sicher aufbewahrt werden.
  2. Um die Mietbürgschafts-Kaution in Anspruch zu nehmen, müssen Vermieter:innen zunächst das entsprechende Schadenformular bei der Deutschen Kautionskasse (DKK) anfordern. Dies ist telefonisch unter 0800-900 30 20 möglich oder per E-Mail an schaden-allianz-mietkaution@kautionskasse.de.
  3. Die DKK stellt dem oder der Vermietenden unverzüglich die benötigten Unterlagen zu. Diese müssen das Schadenformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit der originalen Bürgschaftsurkunde und einer Kopie des Mietvertrags an die DKK zurückschicken.