05. Januar 2023

Pferdehalter-Haftpflicht

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1. Warum eine Pferdehalter-Haftpflicht Versicherung abschließen?

Gesetzlich besteht keine Verpflichtung eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn man im Besitz von Pferden, Eseln und Maultieren ist. Allerdings ist eine solche Versicherung für private Halter unerlässlich. Denn: Nur eine Pferde­haft­pflicht sichert dich um­fas­send ab, wenn dein Pferd oder Pony Dritte verletzt, fremdes Eigen­tum beschädigt oder Ver­mögens­schäden hervorruft.

2. Leistungen

Folgende Leistungen bietet dir die Allianz-Pferdehalter-Haftpflicht:

  • Personen-, Sach- und Vermögens­schäden: Im Falle eines Schadensfalles überprüft die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche bestehen, und übernimmt gerechtfertigte Schadensersatzforderungen. Sie schützt dich auch vor unberechtigten Haftpflichtansprüchen und gegebenenfalls auch vor Gericht.
  • Mietsachschäden: Wir übernehmen die Verantwortung für Schäden an gemieteten oder gepachteten Immobilien und ihren Teilen, wie zum Beispiel Stallungen, Pferdeboxen und Koppelzäunen, es sei denn, diese Schäden sind auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Belastung zurückzuführen. Auch Mietsachschäden an Pferdeanhängern und Reitutensilien sind in dieser Versicherung abgedeckt.
  • Forderungs­ausfalldeckung: Falls du oder dein Eigentum durch das Pferd eines anderen einen Schaden erleiden und der Halter des Tieres aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder fehlender Versicherung nicht in der Lage ist, diesen Schaden zu begleichen, springt die Allianz für deine Ansprüche ein.
  • Auslandsdeckung: Die Allianz Pferdehalter-Haftpflichtversicherung bietet rund um die Uhr und unbefristet Schutz, selbst bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten, die nicht von vornherein geplant waren.
  • Mitversicherte Personen: Wir bieten nicht nur Schutz für den Pferdehalter und Versicherungsnehmer, sondern auch für nicht-gewerbliche Mitbesitzer, Mithalten, Reitbeteiligte, Hüter, Gast- oder Fremdreiter.

Ebenfalls versichert sind ungewollte oder gewollte Deckakte, sowie das Fohlen von bereits versicherten Pferden bis zum Ende des auf die Geburt folgenden Versicherungs­jahres. Die Allianz wurde außerdem als Versicherer mit höchster Kundenzufriedenheit im Bereich Tierhalter-Haftpflicht ausgezeichnet.

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