05. Januar 2023

Pflege Bahr

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Was ist eine Pflege Bahr Versicherung?

Der Pflege­fall stellt die pflege­bedürftige Person sowie deren Ange­hörige vor große Heraus­forderungen. Die Pflege­pflicht­versicherung zahlt dir einen Teil der Pflege­leistungen, solltest du pflege­bedürftig werden. Weil die Pflege­kosten im Vergleich zu den Leistungen der Pflege­pflicht­versicherung höher sind, zahlst du ohne private Absicherung einen hohen Anteil aus eigener Tasche. Deshalb solltest du vorsorgen – mit der Allianz PflegeBahr Versicherung. Eine Pflege-Bahr-Versicherung ist sinn­voll, weil sie als ergänzende Mindest­absicherung im Pflege­fall dient. 

Leistungen

Die Pflege-Bahr-Versicherung der Allianz bietet dir folgende Leistungen:

  • Pflegetagegeld
  • Finanzielle Unterstützung
  • Staatliche Förderung

Außerdem bringt die Versicherung weitere starke Vorteile mit sich. Hierzu zählt ein solider Einstieg in die private Pflegeversicherung, ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis und eine zukunftssichere Förderpflege.

Förderungen und Voraussetzungen

Die Förderungen und Voraussetzungen für eine Pflege-Bahr-Versicherung haben wir dir im Folgenden aufgezählt:

  • Die staatliche Förderung für Pflege Bahr erhältst du ab mindestens 10 Euro Eigen­beitrag monatlich.
  • Die Förderung von 5 Euro im Monat = 60 Euro im Jahr bekommst du ab dem 18. Geburts­tag. Außer­dem ist die Förderung unab­hängig von deinem Einkommen.
  • Die Pflege Bahr-Versicherung kannst du ohne Gesund­heits­fragen abschließen.
  • Der Tages­satz ist alters­abhängig und ab mindestens 20 Euro abschließbar.
  • Zulagenberechtigte (§ 126 SGB XI): Für die Förder­fähig­keit von Pflege Bahr sind folgende weitere Voraus­setzungen zu erfüllen: Du bist in der sozialen oder privaten Pflege­versicherung versichert (SPV oder PPV) und es liegt eine auf deinen Namen lautenden private Pflegezusatz­versicherung vor, welche die Kriterien für die Förder­fähig­keit erfüllt. Du kannst den Pflege Bahr, umgangs­sprachlich als „Förder Bahr“ bezeichnen. Der Versicherungs­nehmer darf noch keine Leistungen aus der Pflege­versicherung in Anspruch genommen haben.

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